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Einlagefazilität, Einlagen und Einlagensicherung – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Einlagefazilität
ein geldpolitisches Mittel der Europäischen Zentralbank. Geschäftsbanken haben die Möglichkeit, bei den nationalen Zentralbanken im Rahmen des Europäischen Systems der Zentralbanken überschüssige Gelder bis zum nächsten Geschäftstag zu einem festen Zinssatz anzulegen.

Einlagen
• Bar- und Sachleistungen der Gesellschafter von Personen- und Kapitalgesellschaften bei Neugründung der Gesellschaft oder einer Eigenkapitalerhöhung (Eigenfinanzierung). Die E. bilden das Eigenkapital des Unternehmens. Bei Personengesellschaften ist die Höhe der E. im Gesellschaftsvertrag festgelegt, bei Kapitalgesellschaften durch die Höhe der E. nach dem Nennwert bzw. dem höheren Ausgabewert der Aktien.
• bei Banken die von Kunden auf ihre Konten eingezahlten oder überwiesenen Geldbeträge. Man unterscheidet v. a. Sichteinlagen, Termineinlagen und Spareinlagen.

Einlagensicherung
durch Garantien Dritter gewährleistete Absicherung der Bankkunden gegen den Verlust ihrer Einlagen für den Fall, dass ihr Kreditinstitut in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Für die einzelnen Bankgruppen bestehen unterschiedliche Systeme, die von den Spitzenverbänden der Kreditwirtschaft getragen und durch Umlagen bzw. Einzahlungen der ihnen angehörenden Institute finanziert werden. Dabei sind die Einlagensicherungssysteme der Sparkassen und Kreditgenossenschaften darauf ausgerichtet, die Bank zu erhalten (Institutssicherung als indirekter Einlegerschutz), während der Garantiefonds des Bundesverbands der deutschen Banken die Einlagen der Gläubiger unmittelbar sichert. Die Mittel dieses Einlagensicherungsfonds werden durch Umlagen der Kreditinstitute auf-gebracht. I.d.R. sind im Fall eines Insolvenzverfahrens Einlagen von Privatkunden bis zu einer Höhe von 1,5 Mio. € gedeckt.