Einstandspreis (Bezugspreis)
der aus Einkaufspreis und Bezugskosten zusammengesetzte Preis der eingekauften Erzeugnisse oder Stoffe. Die Kosten müssen zum E. verbucht werden, d. h. die Bezugskosten müssen aktiviert werden. Bei der Verbuchung des Warenübertrags spielt der E. der verkauften Waren als Wareneinsatz eine Rolle, da beim Bruttoverfahren (Bruttorechnung) der Wareneinsatz aus dem Einkaufskonto direkt über die Gewinn-und-Verlust- Rechnung abgeschlossen wird.
Einzelbewertung
Bewertungsgrundsatz, nach dem jedes Wirtschaftsgut einzeln zu bewerten (in Euro) und zu bilanzieren ist. Das ist die Grundlage für die Einzelabschreibung. Nur in Ausnahmefällen ist eine Zusammenfassung von Wirtschaftsgütern möglich.
Einzelhandel
alle Handelsformen, die an den Endverbraucher (Konsument) verkaufen. Die Waren erhalten diese Unternehmen überwiegend vom Großhandel oder direkt vom Hersteller. Unterschieden wird der stationäre E. mit festen Verkaufsräumen, der ambulante E. (z.B. Verkaufsstand auf dem Wochenmarkt), der Versandhandel und der E-Commerce (E-Business). Zu den Betriebsformen des stationären Handels gehören der sog. Tante-Emma- Laden, das Fachgeschäft, das Spezialgeschäft, Warenhäuser und Kaufhäuser, Discounter, Filialbetriebe, Fachmärkte,Supermärkte, Verbrauchermärkte sowie Selbstbedienungswarenhäuser und die Einkaufszentren mit mehreren 100 Läden, die in den 1920er-Jahren als mall in den USA erfunden wurden.