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Emissionsrechtehandel und Empfohlener Richtpreis – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Emissionsrechtehandel
Kauf und Verkauf von verbrieften Rechten auf eine bestimmte, mengenmäßig begrenzte Nutzung von Umweltressourcen (Verschmutzungszertifikate, Umweltlizenzen), die auf einem Markt gehandelt werden. Ein Verschmutzungszertifikat berechtigt seinen Besitzer, eine festgelegte Höchstmenge an Treibhausgasen (z.B. Kohlendioxid) auszustoßen. Zugleich gibt die Menge aller in einem bestimmten Gebiet umlaufenden Zertifikate die insgesamt zulässigen Emissionen vor. Der E. ist ein Instrument des Umweltschutzes und soll zum 1. 1. 2005 EU-weit eingeführt werden. Ziel ist die allgemeine Reduzierung der Emissionen. Technisch fortschrittliche Unternehmen, die ihre Emissionen unter das erlaubte Maß absenken und die folglich ihre Zertifikate nur zum Teil benötigen, können den restlichen Teil an diejenigen verkaufen, deren Schadstoffausstoß hoch ist. Diesen Unternehmen entstehen durch die Kosten Wettbewerbsnachteile.

Empfohlener Richtpreis
unverbindliche, nicht auf vertraglicher Bindung beruhende Empfehlung des Herstellers oder Händlers an die Abnehmer einer Ware, bei der Weiterveräußerung an Dritte bestimmte Preise zu fordern oder anzubieten. Nach §§ 14 und 38 des Kartellgesetzes sind e. R. laut eines Spruchs des Bundesgerichtshofs nicht zulässig, wenn der Hersteller bei Händlern und Verbrauchern bewusst solche Umstände ausnutzt, die eine Akzeptanz des Preises de facto notwendig machen. Bedenken bestehen immer dann, wenn durch das gleichförmige Verhalten der Marktteilnehmer im Ergebnis eine Preisbindung erzielt wird, die grundsätzlich unzulässig ist (Ausnahme:
Buchpreisbindung). Die Missbrauchsaufsicht liegt beim Bundeskartellamt.