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Entscheidend geändert, Engelsches Gesetz und Einteignung – und die Bedeutung davon – Wirtschaftsbegriffe Übersicht

Entscheidend geändert
Seit der Auflösung der Absatzmonopole 1999 müssen die Energieversorgungsunternehmen Wettbewerbspreise kalkulieren. Die positiven Folgen der Wettbewerbsbedingungen waren Preissenkungen bei Industriestrom und bei Haushaltsstrom. Eine solche Entwicklung wird in Zukunft für den gesamten europäischen Strom- bzw. Energiemarkt erwartet. Die E. wird dann zunehmend von Bedingungen auf dem europäischen Energiemarkt beeinflusst. In Österreich ist die Situation ähnlich wie in Deutschland. In der Schweiz hat die Energiegewinnung aus Wasserkraft traditionell ein großes Gewicht.

Engelsches Gesetz
vom deutschen Statistiker ERNST ENGEL (1821 bis 1896) erstmals 1857 beschriebener Zusammenhang zwischen steigendem Ein-kommen und veränderter Zusammensetzung der Ausgaben für Konsumgüter. Nach ENGEL nimmt bei steigendem Einkommen der prozentuale Anteil von einfacheren Gütern, z.B. von Grundnahrungsmitteln wie Kartoffeln, Wasser oder Brot (inferiore Güter), im Rahmen des Gesamtverbrauchs an Lebensmitteln im Haushalt ab, während der Verbrauch des gehobenen Bedarfs wie hochwertigere Lebensmittel, z.B. Fleisch, Wein oder Kaviar (superiore Güter), zunimmt.

Enteignung
der Entzug des Eigentums durch den Staat bzw. eine Behörde. In Art. 14 GG wird das Privateigentum zwar garantiert, E. ist aber dennoch möglich, wenn ein Gesetz Art und Umfang der Entschädigung regelt und wenn zum Wohl der Allgemeinheit enteignet wird. So kann z. B. ein Grundeigentümer enteignet werden, wenn eine Straße oder Autobahn durch sein Grundstück verlaufen soll, er dieses aber nicht abtreten will. In Österreich gelten ähnliche Grundsätze wie in
Deutschland. In der Schweiz ist zwischen formeller und materieller E. zu unterscheiden, wobei in beiden Fällen Entschädigungspflicht besteht. Die formelle E. ist eine E. in einem gesetzlich geregelten Verfahren; bei der materiellen E. handelt es sich um einen staatlichen Eingriff in das Eigentum. Dabei wird das Eigentumsrecht jedoch dem Eigentümer belassen.