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Information und News über die Aktien – Unternehmensinformationen

Jede Aktiengesellschaft ist verpflichtet, Unternehmensinformationen zu veröffentlichen. Diese so genannte Publizitätspflicht bezieht sich in erster Linie auf den Jahresabschluss, der neben der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung den Anhang und den Lagebericht umfasst. Darüber hinaus müssen Aktiengesellschaften auch kursrelevante Neuigkeiten unverzüglich publizieren; man nennt diese Nachrichten Ad-hoc-Mitteilungen.
Unternehmen, die aus welchen Gründen auch immer nicht möchten, dass die Öffentlichkeit sämtliche Umsätze, Gewinne und andere Daten des Unternehmens erfährt, ziehen es häufig vor, als Personengesellschaft zu firmieren, da für diese die Publizitätsvorschriften nicht so streng sind. Viele Lebensmitteldiscounter sind beispielsweise Personengesellschaften. Viele Familienunternehmen scheuen deshalb auch den Weg an die Börse, weil sie dadurch den Aktionären ein weitgehendes Mitspracherecht einräumen und zudem die Finanz- und Ertragslage detailliert offenlegen müssen.
Für den Aktionär hat diese strenge Publizitätspflicht natürlich erhebliche Vorteile, denn dadurch kann man anhand des Jahresabschlusses bis in die Einzelheiten zurückverfolgen, welche Umsätze und Gewinne ein Unternehmen erzielt hat. Aus dem Jahresabschluss geht beispielsweise hervor, wie hoch die Personalkosten waren, ob die Investitionen gestiegen sind oder ob es Sonderabschreibungen für einzelne Maschinen gab.

Der Geschäftsbericht
Wenn Sie sich als Aktionär besonders gründlich über Ihr Unternehmen informieren wollen, ist der Geschäftsbericht ein wichtige Lektüre für Sie. Allerdings ist das seltsame Kauderwelsch häufig nur für Betriebswirte verständlich, da Sie über enorme Vorkenntnisse verfügen müssen, um überhaupt den Aufbau und die Zusammensetzung einer Bilanz zu verstehen. Viele Investor-Relations- Abteilungen verfassen den Geschäftsbericht immer noch so, als wären Aktionäre ausschließlich Banken, Pensionsfonds und Versicherungen. Wenn Sie dennoch den Geschäftsbericht ausführlich studieren möchten, sollten Sie sich zumindest in die Grundlagen der Bilanzanalyse einarbeiten. Zur Veranschaulichung veröffentlichen viele Unternehmen in der Einleitung eine Übersicht mit den wichtigsten Bilanzkennzahlen.

In der Aktienanalyse nennt man die Richtung, die sich mit der Auswertung von Bilanzkennzahlen für prognostische Zwecke befasst, Fundamentalanalyse. Doch auch hier sollten Sie eine gewisse Skepsis walten lassen. Natürlich müssen Unternehmen korrekte Zahlen veröffentlichen, denn ein beauftragter Wirtschaftsprüfer untersucht das Zahlenwerk sorgfältig. In den USA finden manche Aktiengesellschaften keinen Wirtschaftsprüfer mehr, der ihnen ein so genanntes Testat ausstellt, also die Bestätigung, dass die Zahlen in Ordnung sind. Der Grund dafür ist, dass Anleger, die aufgrund unrichtiger Bilanzen die Aktie gekauft haben, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf Schadensersatz verklagen können.
Von betrügerischen Machenschaften abgesehen, wie sie bei dem Energiekonzern Enron für Schlagzeilen sorgten, müssen die meisten Aktiengesellschaften gar nicht erst zu solchen Tricks greifen; denn allein die Aufstellung des Jahresabschlusses bietet viele Spielräume, die man als Bilanzpolitik bezeichnet.

Die Zahl der Wahl- und Ansatzrechte in der Bilanzierung ist groß, und viele Anleger unterschätzen bei weitem die Möglichkeiten, die die Unternehmen haben. Wenn beispielsweise eine Aktiengesellschaft einen Riesenverlust ausweisen müsste, kann sie durch den Verkauf einer Beteiligung noch einen Gewinn vorzeigen. Deshalb sollten Sie als Anleger den Geschäftsbericht sorgfältig lesen; nicht jeder Gewinn ist wirklich einer, da es viele Methoden gibt, durch kurzfristige Veräußerungen eine desolate Situation zu verschleiern. Umgekehrt sind viele Unternehmen reicher, als man gemeinhin annimmt. Beispielsweise gibt es bei Immobilien häufig einen großen Unterschied zwischen dem tatsächlichen Verkehrswert, der in Innenstadtlagen wie in Frankfurt am Main oder München beträchtlich sein kann, und dem bilanzierten Wert nach einer jahrzehntelangen Abschreibung. Man nennt dieses Phänomen stille Reserven. Die stillen Reserven vieler Aktiengesellschaften sind beachtlich. Auch die Abschreibungen bieten eine Reihe von Möglichkeiten, die wahre Ertrags- und Finanzlage eines Unternehmen geschickt zurechtzurücken. Die meisten Unternehmen machen von diesen legalen Möglichkeiten, das Unternehmensergebnis im Rahmen der Bilanzpolitik zu schönen, Gebrauch. Überhaupt gibt es keine Norm- oder Standardbilanz, da die vielen Wahlrechte jedes Unternehmen vor eine Entscheidung stellen. Stellen Sie sich deshalb die Bilanzierung wie ein Rahmenwerk vor, innerhalb dessen Grenzen die Unternehmen einen großen Freiraum haben.
Erschwerend kommt hinzu, dass es mehrere so genannte Rechnungslegungsstandards gibt. Ein Rechnungslegungsstandard definiert gleichsam die Grundregeln, nach denen eine Bilanz erstellt wird. In Deutschland mussten die Unternehmen bislang nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) bilanzieren, das bereits im 19. Jahrhundert in Kraft trat. Seit einigen Jahren müssen nun Aktiengesellschaften ihre Konzernbilanz nach einem in der EU gültigen europäischen Standard erstellen, den man IFRS – International Financial Reporting Standard – nennt. Früher bezeichnete man ihn auch als IAS (International Accounting Standards). Jedes Einzelunternehmen ist aber weiterhin verpflichtet, eine Bilanz nach HGB vorzulegen.

Als erstmals die Umstellung von HGB auf IFRS erfolgte, staunten viele Finanzexperten, denn die Gewinne der Unternehmen unterschieden sich beträchtlich je nachdem, ob nach HGB oder IFRS bilanziert wurde. Die Unterschiede machten bei großen Aktiengesellschaften oft etliche Millionen Euro aus. An solchen Differenzen können Sie erkennen, dass auch eine so scheinbar offenkundige Kennzahl wie der Gewinn erheblich variieren kann. Die Bilanzierung ist für jeden Anleger eine Art Bermuda-Dreieck, und die vermeintlich exakten Zahlen mit zwei Stellen hinter dem Komma sind bei näherer Betrachtung nur ein bilanztechnisches Konstrukt.
Neben der HGB-Bilanzierung und dem IFRS ist auch der US- GAAP, die amerikanische Form der Bilanzierung, verbreitet. US- Unternehmen bilanzieren folglich nach US-GAAR In anderen Ländern wie Japan, China oder Russland gelten eigene Bilanzierungsvorschriften. Insofern sollten Sie die Angaben zu einzelnen Bilanzkennzahlen und zur Gewinnentwicklung immer mit Vorsicht betrachten, denn in jedem Land gelten eigene Regelungen. Was vielleicht in einem Land als Verlust hätte ausgewiesen werden müssen, führt in einem anderen Staat zu deutlichen Gewinnen. Solche Unterschiede ergeben sich beispielsweise daraus, dass Abschreibungen in unterschiedlichem Ausmaß möglich sind, Grundstücke anders bewertet werden und Pensionsrückstellungen anders eingestuft werden. Besonders problematisch ist die Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen, die im Englischen die fast schon ironisch anmutende Bezeichnung „in- tangible assets“ (wörtlich: „unberührbare“ oder „unantastbare Vermögensgegenstände“) tragen. In manchen Standards dürfen alle immateriellen Vermögensgegenstände, auch selbst geschaffene oder ein imaginärer Firmenwert, angesetzt werden, in anderen Standards wie beispielsweise der HGB-Bilanzierung sind nur entgeltlich erworbene Firmenwerte zulässig.

Die großen Unterschiede zwischen den Standards ergeben sich aus der Rechtstradition und dem Rechtsverständnis der jeweiligen Länder. In Deutschland liegt der Akzent auf dem Gläubigerschutz, der in dem alles beherrschenden Vorsichtsprinzip zum Ausdruck kommt. Dadurch entstehen große stille Reserven, da man bei einer Liquidation des Unternehmens die Gläubiger zufrieden stellen möchte. Der europäische und der US-amerikanische Standard stellen dagegen den Investorenschutz in den Vordergrund; die Ertrags- und Finanzlage der Unternehmen soll möglichst realistisch bewertet werden, damit der Aktionär jederzeit weiß, wie viel sein Unternehmen tatsächlich wert ist. Beide Ausrichtungen haben ihre Vor- und Nachteile, und man kann nicht wirklich sagen, welcher Standard besser ist, denn die Zielsetzung ist jeweils eine völlig andere.

Als Aktionär sollten Sie auf jeden Fall beachten, dass jede Bilanz nur ein Kompromiss zwischen den gesetzlichen Rahmenbedingungen und den Bedürfnissen des Unternehmens ist. Unterschätzen Sie nie den großen Spielraum bilanzpolitischer Maßnahmen, so dass im Extremfall ein deutlicher Verlust durch geschickte und legale Transaktionen in einen Gewinn verwandelt werden kann. Insbesondere Unternehmen, die eine kontinuierliche Dividendenpolitik verfolgen und ihre Aktionäre nicht verärgern möchten, werden eher einige Beteiligungen oder Grundstücke abstoßen oder Abschreibungen niedriger ansetzen, als einen Verlust auszuweisen.
Sie sollten die Gewinne von Unternehmen mit unterschiedlichem Rechnungslegungsstandard gar nicht oder nur mit Vorbehalt vergleichen. Es macht letztlich keinen Sinn, die Kennzahlen von japanischen, amerikanischen oder europäischen Unternehmen zu vergleichen, wenn die zugrundeliegende Bilanzierung deutlich voneinander abweicht. Dasselbe gilt für Unternehmen aus Schwellenländer, so genannten Emerging Markets; in diesen Ländern ist häufig noch nicht einmal die Rechtssicherheit gegeben, so dass die Unternehmen die Zahlen im Zweifelsfall manipulieren können. Zwar versuchen die Regierungen dieser Länder solche Machenschaften zu unterbinden, um ausländische Investoren zu gewinnen, aber ähnlich wie beim Kampf gegen die Korruption ist dies noch ein weiter Weg. Die Bilanzen von Unternehmen aus Emerging Markets sollten Sie daher mit äußerster Vorsicht betrachten.

Die Quartalsberichte
Manche Aktiengesellschaften, die besondere Voraussetzungen erfüllen, müssen zusätzlich Quartalsberichte erstellen – das gilt beispielsweise für alle im DAX gelisteten Unternehmen. Die Quartalberichterstattung ist in den USA schon lange üblich und setzt sich nun auch in Deutschland durch. Für den Anleger hat dies den Vorteil, dass man die Entwicklung des Aktienkurses stets mit der Gewinnsituation und der Umsatzentwicklung in dem betreffenden Unternehmen vergleichen kann. Die vierteljährlichen Termine werden von den Analysten, Investoren und Anlegern sehr genau wahrgenommen und die publizierten Zahlen sofort mit den Erwartungen und Prognosen der Analysten verglichen. Aktiengesellschaften, die diesen Vorhersagen und Analysen nicht gerecht werden oder sogar eine „Gewinnwarnung“ ankündigen müssen, werden an der Börse sehr schnell durch deutliche Kursverluste abgestraft. Ein Quartalsbericht kann so zum Kursrückgang von einigen Prozent führen, wenn das Unternehmen einen Umsatzrückgang, Verluste oder einen Gewinneinbruch meldet. Vielfach reicht es schon, wenn das Unternehmen die von den Analysten prognostizierten Gewinne nur geringfügig verfehlt. Der Begriff „Gewinnwarnung“ hat hier fast schon eine ironische Note, denn damit bezeichnet man nicht etwa die Warnung vor einem eigentlich erfreulichen Gewinn, sondern dass der angepeilte Gewinn verfehlt wurde oder sogar ein Verlust entstanden ist.
Quartalsberichte haben für den Anleger den entscheidenden Vorteil, dass sie die Entwicklung des Unternehmens in vierteljährlichen Abständen akribisch verfolgen können. In Deutschland stieß die Quartalberichterstattung anfangs nur auf wenig Gegenliebe bei den Unternehmen, denn die Vorstände sind nun gezwungen, jedes Quartal beste Leistungen vorzuweisen, sonst sind Anleger sofort geneigt, die Aktie abzustoßen. Andererseits führen diese kurzen Perioden dazu, dass in den Unternehmen die langfristige Planung von einem kurzfristigen Aktionismus abgelöst wird. Unter dem Druck der Quartalberichterstattung benötigt ein Vorstand viel Mut, um langfristige Investitionen durchzusetzen, denn diese führen zumindest vorübergehend zu einem Gewinnrückgang.

Ad-hoc-Mitteilungen
Zu den wichtigen Unternehmensinformationen zählen die Ad- hoc-Mitteilungen, die der Gesetzgeber eingeführt hat, damit Anleger stets über aktuelle kursrelevante Ereignisse unterrichtet sind. Geschehnisse, die den Kurs unmittelbar beeinflussen können, müssen nach dem Wertpapierhandelsgesetz unverzüglich (auf lateinisch: ad hoc) veröffentlicht werden. Natürlich ist es eine Ermessensfrage, was als kursrelevant eingestuft wird, und genau an dieser Stelle beginnt die eigentliche Problematik. Es besteht ein Konsens, dass eine drohende Überschuldung des Unternehmens, die bei Aktiengesellschaften bereits ein sofortiger Insolvenzgrund ist, Zahlungsunfähigkeit oder der Verkauf größerer Unternehmensteile umgehend veröffentlicht werden müssen. Ad-hoc-Mitteilungen erscheinen auf der Webseite des Unternehmens und in überregionalen Tageszeitungen, die von der Börse als Pflichtblatt anerkannt sind. Darüber hinaus muss das Unternehmen die zuständige Aufsichtsbehörde, nämlich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) und die Börsenverwaltung unterrichten. In schwerwiegenden Fällen kann die Aufsichtsbehörde – beispielsweise bei einer bevorstehenden Insolvenz – den Kurs vorübergehend aussetzen, um einen Insiderhandel zu verhindern. Denn sonst könnten die bereits informierten Vorstände und Führungskräfte im Unternehmen ihre Aktien rechtzeitig verkaufen, was andere Anleger benachteiligen würde.
Zu Zeiten des Börsenbooms der New Economy, als Internetaktien kometengleich aufstiegen, kamen einige Unternehmen auf die Idee, mit Hilfe von Ad-hoc-Mitteilungen den Kurs in die Höhe zu treiben. Es wurden bereits anstehende Projekte als kursrelevante Nachricht veröffentlicht, obwohl es nur um erste Vorverhandlungen ging. Gelegentlich erhielt das Unternehmen dann doch nicht den Zuschlag, aber durch die Ad-hoc-Mitteilung war der Aktienkurs bereits stark angestiegen. Als durchsickerte, dass der Kunde kein Interesse zeigte, sackte der Aktienkurs wieder ab. Während der Boomjahre der New Economy wurden solche Ad-hoc-Mittellungen regelrecht wie ein Marketinginstrument eingesetzt. Als die Internetblase 2001 platzte und viele der neu gegründeten Technologie- und Internetunternehmen drastische Kurseinbußen verzeichneten, wurden immer mehr Manipulationen offenkundig. Der Gesetzgeber hat daraufhin die Regeln verschärft. Kursmanipulation wurde strafbar, und Unternehmen, die irreführende, verspätete oder falsche Ad-hoc-Mitteilungen veröffentlichen oder wichtige Informationen verschweigen, müssen damit rechnen, dass Aktionäre Schadenersatz geltend machen.

Insiderhandel
Unter Insiderhandel versteht man, dass Personen, die unmittelbar wichtige Erkenntnisse über eine Aktiengesellschaft haben, diese zu ihrem Vorteil nutzen. In der Praxis können dies Vorstände sein, die natürlich einen direkten Einblick in die laufenden Geschäfte haben. Aber auch Aufsichtsratsmitglieder oder Führungskräfte verfügen über den nötigen Zugang zu wichtigen internen Informationen. In Pharmaunternehmen oder anderen forschungsintensiven Branchen können auch die beteiligten Wissenschaftler Insider sein. Wenn beispielsweise Labortests die hohe Wirksamkeit eines neuen Krebsmedikaments oder einer Impfung belegen, dann könnte der Forscher heimlich Aktien an der Börse kaufen, ehe dies der Öffentlichkeit bekannt wird, und von dem anschließenden Kursanstieg enorm profitieren. Solche Insider nennt man Primärinsider, da sie direkt an der Nachrichtenquelle sitzen. Als Sekundärinsider bezeichnet man Personen, die über Umwege Kenntnis von solchen Neuigkeiten erlangen wie etwa die Vorstandssekretärin.

In Deutschland und in den meisten anderen Ländern ist diese Benutzung von internen Informationen, was auch als Frontrunning bezeichnet wird, verboten. Daher prüft die zuständige Aufsichtsbehörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), ob es vor der Veröffentlichung einer wichtigen Nachricht zu Unregelmäßigkeiten oder Auffälligkeiten im Verlauf des Aktienkurses kam. Im Zweifelsfall kann die Behörde solche Vorfälle zurückverfolgen. Um eine weitere Transparenz zu ermöglichen, gibt es in manchen Ländern Gesetze, die für einen bestimmten Kreis von Personen Aktiengeschäfte meldepflichtig machen. So müssen Vorstände und Aufsichtsräte, deren (Ehe-) Partner und Verwandte ersten Grades Geschäfte mit den Aktien der jeweiligen Gesellschaft melden, wenn innerhalb eines Monats Aktien für mehr als 25.000 Euro ge – oder verkauft wurden. Solche Geschäfte nennt man mit dem Fachbegriff „Director Dealings“. In den USA werden diese Vorschriften wesentlich strenger gehandhabt, denn dort müssen die Aktiengeschäfte bereits vorher angemeldet werden. In Deutschland hingegen erfolgt die Meldung oft Wochen später; darüber hinaus müssen juristische Personen – also beispielsweise eine GmbH oder ein Verein – gar keine Meldung machen.
Für Sie als Anleger können die „Director Dealings“ ein wichtiger Hinweis auf eine interessante Aktie sein. Sie sollten allerdings die amerikanischen Meldungen heranziehen, da diese aufgrund der strengen Regelungen zuverlässiger sind. Wenn beispielsweise der Vorstand eines Biotechnologieuntemehmens für Hunderttausende von Dollar Aktien des eigenen Unternehmens kauft, dann deutet dies darauf hin, dass das Unternehmen möglicherweise kurz vor einem großen Durchbruch steht. Natürlich handelt es sich hier nicht um Insidergeschäfte, sondern der Vorstand ist nur aufgrund der allgemeinen Situation im Unternehmen der Auffassung, dass das Unternehmen in Zukunft noch stärker prosperiert und gedeiht. Umgekehrt sollten Sie eine Aktie meiden, wenn bekannt wird, dass Vorstände oder Aufsichtsräte größere Aktienpakete verkaufen.

In den USA wurde aus diesen „Director Dealings“ bereits eine Anlagestrategie entwickelt, der sich Investment- und Pensionsfonds bedienen. Aufgrund der strengen Gesetzgebung in den USA werden alle Transaktionen veröffentlicht, und daher können aus Aktienkäufen und -Verkäufen sofort Rückschlüsse auf das Potenzial einer Aktie gezogen werden. Dennoch sollten Sie als Anleger bedenken, dass trotz der Nähe, die Vorstände und Aufsichtsräte haben, manche auch infolge ihrer „Betriebsblindheit“ sich anbahnende Krisen nicht erkennen. Anders als etwa das Marketing haben Vorstände und Aufsichtsräte nicht immer Kundenkontakt und Marktnähe, was schon vielen Unternehmen zum Verhängnis geworden ist.