Checkliste Ein Steuerabzug von max. 600 EUR kann nach § 35a Abs. 2 S. 2 und 3 EStG rückwirkend zum 1.1.2006 ausdrücklich auch für den Lohnanteil von Dienst- bzw. Handwerkerleistungen bei Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen geltend gemacht werden. [ ] Vereinbaren Sie mit den Erbringern von Dienst- sowie Handwerkerleistungen am Sondereigentum einen gesonderten Ausweis der Arbeits- und der Materialkosten in der zu erstellenden Rechnung. [ ] Fordern Sie von Auftragnehmern ...
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