Anlage in Kapitallebensversicherungen

Unter der Bezeichnung Kapitallebensversicherung laufen diejenigen Lebensversicherungen, bei denen die Versicherungsleistung in der einmaligen Auszahlung einer bestimmten Versicherungssumme besteht. Die Zahlung erfolgt entweder bei Tod des Versicherten oder bei Ablauf der Versicherung. Abweichend von dieser generellen Regelung ist auch eine spätere Verrentung der Kapitalleistung möglich.

Der Abschluss einer Kapitallebensversicherung ist allenfalls für eine langfristig angelegte Altersvorsorge in Erwägung zu ziehen. Dabei wäre von einem Anlagezeitraum von 25 bis 30 Jahren auszugehen. Diese Zeitdimension empfiehlt sich nicht zuletzt auch im Hinblick auf die mit dem Abschluss einer solchen Versicherung anfallenden beachtlichen Verwaltungs- und Provisionskosten, in der Regel zwischen 3,5 und 5 Prozent der Versicherungssumme. Diese Kosten werden aus den Versicherungsprämien bestritten und schmälern so die Renditebasis umso mehr, je kürzer die Laufzeit des Vertrages. Je länger die Laufzeit, desto eher können diese Verwaltungs- und Provisionskosten durch die mit den Jahren sich verstärkenden Zinseffekte ausgeglichen und damit die Renditen erhöht werden.

Auf den Sparanteil von Kapitallebensversicherungen wird eine Mindestverzinsung von 3 Prozent gewährt. Die tatsächliche Verzinsung (ohne Berücksichtigung steuerlicher Vorteile) liegt in der Regel in etwa zwischen 3,5 und 4,5 Prozent.

Gegenüber von „geschäftstüchtigen“ Versicherungsvertretern prognostizierten aber nie garantierten hohen Renditen ist äußerste Skepsis geboten! Unseriöse Renditeversprechen sind weitverbreitet. Sie werden durch die Tatsache begünstigt, dass der langfristige Sparvorgang und die Ertragszuweisungen für den AnLeger durchweg völlig undurchsichtig sind.

Es ist zu empfehlen, sich vor Abschluss einer Kapitallebensversicherung deren Rückkaufswerte (d. s. die Geldsummen, die der Versicherungsnehmer bei vorzeitiger Kündigung der Versicherung vom Versicherer erhält) der ersten Jahre aus- weisen zu lassen und diese mit den bis zu den jeweiligen Zeitpunkten zu erbringenden Beitragsleistungen zu vergleichen. Dieser Vergleich lässt deutlich werden, in welchem Umfang der Versicherer mit den Beitragsleistungen Kosten verrechnet. In dem Umfang, in dem die Rückkaufswerte unter den bis zu den jeweiligen Zeitpunkten geleisteten Beiträgen liegen, sind Kosten in Ansatz gebracht worden. – Da der Versicherungsnehmer für die als Kosten in Ansatz gebrachten Beitragsleistungen keine Verzinsung wie auch keine anteiligen Erträge erhält, wird auch die Endauszahlung entsprechend geringer sein. Ob unter solchen Gegebenheiten die Anlage in einer Kapitallebensversicherung noch interessant ist, sollte vor Vertragsabschluss eingehend geprüft werden.

Einen nicht zu übersehenden Vorteil weisen Kapitallebens Versicherungen – die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden und für die zumindest der erste Monatsbeitrag entrichtet wurde – gegenüber den mit ihnen als Anlageform konkurrierenden Sparplänen auf, Zinsen und Ertragsanteile von Versicherungen mit einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren sind nicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern. Außerdem können die laufenden Prämien (Beitragszahlungen) im Rahmen des Sonderausgabenabzuges als Vorsorgeaufwendungen vom Bruttoeinkommen in Abzug gebracht werden und schmälern somit das steuerpflichtige Einkommen.

Für Neuverträge, die seit dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, gelten nach dem zu diesem Zeitpunkt in Kraft getretenen Alterseinkünftegesetz neue Bestimmungen: Die Beiträge können einkommensteuerrechtlich nicht mehr als abzugsfähige Sonderausgaben behandelt werden. Außerdem müssen bei Laufzeitende die Kapitelerträge (d. i. die Differenz zwischen der eingezahlten Beitragssumme u. dem Auszahlungsbetrag) versteuert werden. Die zu entrichtende Steuer hängt vom Alter des Versicherten und von dessen individuellem Einkommensteuersatz ab. (Ist der Versicherte am Auszahlungstag jünger als 60 Jahre, wird der Ertrag voll versteuert; ist er älter, wird seiner Steuerschuld nur der halbe Steuersatz zugrunde gelegt.) – Der einstige Steuervorteil verkehrt sich in einen Steuermachteil! – Attraktiver erweist sich die konventionelle Rentenversicherung, bei der sich der Versicherte nach Erreichen eines bestimmten Lebensalters die Rente monatlich auszahlen lässt und von dieser nur der Ertragsteil versteuert wird.

Von besonderer steuerlicher Attraktivität ist eine als Maßnahme der betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossene Kapitallebensversicherung in der Form der Direktversicherung. Bei dieser Variante der Kapitallebensversicherung zahlt der Arbeitgeber mit Zustimmung des Arbeitnehmers einen Teil dessen Lohnes/Gehaltes als Versicherungsprämie auf eine zu dessen Gunsten abgeschlossene Versicherung ein („Vorsorgelohn statt Bargeld“!). Solche Verträge können nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber abgeschlossen werden. Er (der Arbeitgeber) zahlt die Prämien und ihm gehört die Versicherungspolice. Der Vertrag muss mindestens bis zum 60. Lebensjahr des Arbeitnehmers laufen. Die steuersparende Wirkung einer solchen Direktversicherung besteht darin, dass eine in diese einfließende Gehaltserhöhung lediglich mit dem Pauschalsteuersatz von 21,1 Prozent belastet wird. Insbesondere für hochverdienende Arbeitnehmer ist dieser Steuervorteil auf lange Sicht recht attraktiv.

Ansprüche aus einer Direktversicherung können nicht übertragen, abgetreten oder beliehen werden.

Für Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes ist die aufgezeigte Umleitung von Gehalts-/Lohneinkommen in eine Direktversicherung nicht möglich.

Allgemein kann die Kapitallebensversicherung als eine langfristige, sicherheitsorientierte Anlage zur Altersvorsorge klassifiziert werden. Ihre Sicherheit ist – zumindest im Inland – hinreichend gewährleistet, da die sie anbietenden Versicherungsunternehmen hinsichtlich der Anlage ihrer Kundengelder der strengen Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegen. Wegen ihrer steuerlichen Vorteile können Kapitallebensversicherungen – soweit sie vor dem 01.2005 abgeschlossen wurden – hinsichtlich ihrer Rendite durchaus als attraktiv bezeichnet werden. Der große Schwachpunkt von Kapitallebensversicherungen ist deren äußerst eingeschränkte Liquidität. Bei vorzeitiger Kündigung, insbesondere in den Anfangsjahren, kann nahezu das gesamte Sparkapital verlustig gehen!

Als Sonderformen der Kapitallebensversicherung sollen nachfolgend die gemischte Lebensversicherung, die Termfixversicherung, die lebenslängliche Todesfall Versicherung, die fondsgebundene Lebensversicherung und die Lebensversicherung auf verbundene Leben abgehandelt werden.

Das Fünfte Vermögensbildungsgesetz anerkennt die sogenannten Vermögensbildungsversicherungen als Anlageform für vermögenswirksame Leistungen. Hierunter fallen: die gemischte Lebensversicherung, die Termfixversicherung und die Lebensversicherung auf verbundene Leben.

Gemischte Lebensversicherung, Termfixversicherung und Todesfallversicherung

Die gemischte Lebensversicherung ist eine Kombination der Versicherung auf den Todesfall und der (Versicherung) auf den Erlebensfall. Das heißt, bei ihr ist die im Voraus vereinbarte Versicherungssumme entweder am Ende der Vertragslaufzeit (das ist der Erlebensfall) oder aber bei vorzeitigem Tod fällig. Die gemischte Lebensversicherung verbindet somit die eigene Alters versorge mit einer Hinterbliebenenversorgung.

Die Beiträge sind im Normalfall bis zum Eintritt des Versicherungsfalles (Todes-/ Erlebensfall) zu entrichten. Die Sparanteile der Beiträge werden vom Versicherungsunternehmen angesammelt, angelegt und verzinst. Sie akkumulieren sich mit den auf sie entfallenden Zinsen und Ertragsanteilen bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu der vereinbarten Versicherungssumme. Bei vorzeitigem Tod wird die Differenz zwischen dem bis dahin aufgelaufenen Sparkapital und der vereinbarten (und nunmehr fälligen) Versicherungssumme überden Risikoanteil (des Beitrages) (der Gesamtheit der Versicherten) finanziert.

Dem Versicherungsnehmer wird die für das Ende der Vertragsdauer vereinbarte Versicherungssumme garantiert.

Statt die Versicherungssumme und die aufgelaufenen Zinsen und Erträge dem Versicherten auszuzahlen, kann die Versicherungsgesellschaft dieses Kapital auch „be- renten“. Dies bedeutet, dass der Versicherte ab Ende der Versicherungslaufzeit bis zu seinem Tode eine monatliche Rente erhält. – Wird eine Rentengarantiezeit vereinbart, so wird die Rente – falls der Versicherte vor Ablauf der Garantiezeit stirbt – bis zum Ablauf derselben an die Hinterbliebenen weitergezahlt.

Die gemischte Lebensversicherung ist die in Deutschland am weitesten verbreitete Kapitallebensversicherung. Sie wird nicht nur zur Schließung von Versorgungslücken genutzt, sondern auch zur Absicherung und Tilgung von Darlehen.

Termfixversicherung
Die Termfixversicherung sieht die Auszahlung der Versicherungssumme nur nach Ablauf der Versicherungslaufzeit vor. Sie ist eine Versicherung mit festem Auszahlungstermin. Die Beiträge sind längstens bis zum Ende der Laufzeit zu entrichten. Stirbt der Versicherte vor dem Ende der Laufzeit, wird die Versicherung beitragsfrei weitergeführt. Damit ist bei dieser Versicherungsform zwar die Dauer der Beitragsleistung ungewiss, jedoch nicht der Auszahlungszeitpunkt. Oft bietet der Versicherer im Todesfall auch eine sofortige Kapitalabfindung in der auf den Todestag diskontierten Versicherungssumme an,.

Der Vorteil einer Termfixversicherung gegenüber einem langfristigen Sparvertrag bei einem Kreditinstitut besteht darin, dass die vereinbarte Versicherungssumme auch im Todesfall des Versicherten ohne Weiterzahlung der Versicherungsbeiträge garantiert ist.

Lebenslängliche Todesfallversicherung
Die lebenslängliche Todesfallversicherung sieht im Normalfall eine lebenslängliche – höchstens jedoch eine bis zum 85. Lebensjahr dauernde – Beitragszahlung vor. Beim Tode des Versicherten, spätestens jedoch bei Erreichen dessen 85. Lebensjahres, ist die Versicherungssumme fällig. Eine Einstellung der Beitragszahlungen ab einem bestimmten Lebensalter (z. B. ab dem 65. oder 70. Lebensjahr) bei beitragsfreiem Fortbestand der Versicherung bis zur Fälligkeit ist möglich.

Abweichend zur vorgenannten Regelung kann zwischen dem Versicherten und dem Versicherer auch vereinbart werden, dass die Versicherungssumme spätestens mit Erreichen eines bestimmten hohen Lebensalters (z. B. 85., 90. oder 95. Lebensjahr) auszuzahlen ist. Diese Variante der lebenslänglichen Todesfallversicherung deckt sich weitgehend mit der gemischten Lebensversicherung mit entsprechend hohem Endalter.