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Tag Archives: outplacement berlin

Aufhebungsvertrag mit älteren Mitarbeitern – Erstattungspflicht des Arbeitgebers

Aufhebungsverträge sind in der Praxis ein häufig genutztes Instrument, um Arbeitsverhältnisse einvernehmlich zu beenden. Gerade bei älteren Mitarbeitern, also Arbeitnehmern ab etwa 55 Jahren, erscheinen sie auf den ersten Blick als unkomplizierte Lösung. Arbeitsrechtlich gelten dabei grundsätzlich keine völlig anderen Regeln als bei jüngeren Beschäftigten. Dennoch zeigt sich bei genauerem Hinsehen, dass insbesondere die finanziellen und sozialrechtlichen Auswirkungen deutlich komplexer sind. Im arbeitsrechtlichen Bereich spielt vor allem die Höhe der ...

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Die Berufswahltheorie Holland einfach erklärt – Arten Grundlagen Befunde

Die Berufswahltheorie Holland (1997) weist Ähnlichkeiten mit dem differenzialpsychologischen Ansatz auf. So geht auch Holland davon aus, dass sich Menschen in berufsrelevanten Persönlichkeitsmerkmalen ebenso wie Berufstätigkeiten in ihren Charakteristika voneinander unterscheiden. Außerdem wird angenommen, dass Menschen dann besonders erfolgreich im Sinne beruflicher Leistung und Zufriedenheit sind, wenn beide Merkmalsgruppen möglichst gut zur Deckung kommen. Holland sieht die berufliche Stabilität, d.h. den Verbleib innerhalb der Tätigkeit, als weiteres Erfolgskriterium (Rolfs, 2001). ...

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Dringlichkeit einer betriebsbedingten Kündigung

Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG können nur dringende betriebliche Erfordernisse eine betriebsbedingte Kündigung sozial rechtfertigen. Dabei kommt es nicht darauf an, dass die unternehmerische Entscheidung dringlich ist. Diese unterliegt nur der Willkürkontrolle durch die Gerichte. Maßgeblich ist vielmehr, ob die Durchführung der Unternehmerentscheidung im Betrieb ein dringendes betriebliches Erfordernis für die Kündigung zur Folge hat. Mit diesem Tatbestandsmerkmal wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, das Ultimaratio-Prinzip, konkretisiert. Es ...

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Soziale Auswahl – betrieblicher Interessen usw.

Der Arbeitgeber hat bei der Sozialauswahl seit 1.1.2004 (wieder) bestimmte Sozialkriterien zu berücksichtigen, nämlich -die Dauer der Betriebszugehörigkeit, -das Lebensalter, -die Unterhaltspflichten und (neu) -die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers (§1 Abs. 3 KSchG). Die drei erstgenannten Sozialdaten waren in der Zeit vom 1.10.1996 bis 31.12.1998 schon einmal Inhalt des Gesetzes. Sie sind nun zusammen mit einem (vierten) Kriterium „Schwerbehinderung“ durch das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt wieder in den Abs. 3 ...

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Berechtigte betriebliche Interessen bei Kündigung

Nach der seit 1.1.2004 (wieder) geltenden Neufassung des § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG sind in die soziale Auswahl Arbeitnehmer nicht einzubeziehen, deren Weiterbeschäftigung insbesondere wegen -ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen oder -zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur des Betriebes -im berechtigten, betrieblichen Interesse liegt. Entgegen der bislang, bis 31.12.2003, bestehenden Rechtslage ist damit nicht mehr eine Abwägung der sozialen Schutzwürdigkeit mit den betrieblichen Bedürfnissen einer Weiterbeschäftigung eines weniger schutzwürdigen ...

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Darlegungs- und Beweislast im Kündigungsschutzprozess

Da die Umstände, die zu einer betriebsbedingten Kündigung führen, aus der „Verantwortungssphäre“ des Kündigenden selbst stammen, stellen die Arbeitsgerichte an die Darlegungspflicht des Arbeitgebers, wie nachfolgend dargestellt, strenge Anforderungen: Dringende betriebliche Erfordernisse Der Arbeitgeber trägt im Prozess in vollem Umfange die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist, ohne dass eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit besteht (§ 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG). Ein schlagwortartiger Vortrag, ...

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Altersteilzeit im Überblick

Zu den milderen Personalanpassungsmaßnahmen gehört auch die Altersteilzeit. Mit diesem seit 1989 eingeführten Modell einer Frühverrentung bezweckt der Gesetzgeber einen vorzeitigen, gleitenden Übergang in den Ruhestand, den er durch Leistungen der Bundesagentur für Arbeit für beide Vertragsparteien attraktiv machen will. Altersteilzeit heißt auch in seiner heutigen Ausformung, ein Arbeitnehmer (mindestens 55 Jahre alt und mit mindestens 1080 Kalendertagen versicherungspflichtiger Beschäftigung in den letzten fünf Jahren) kann nach Vereinbarung mit dem ...

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Abwicklungsvertrag und Vertragsabschluss

Zu den milderen Personalanpassungsmaßnahmen wird man auch den Aufhebungsvertrag rechnen können, sofern er nicht unter Druck auf den Arbeitnehmer durch Androhung seiner Kündigung mehr oder weniger erzwungen wird. Zur Anfechtung des Aufhebungsvertrags im Falle widerrechtlicher Drohung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis jederzeit im Wege gegenseitigen Einvernehmens durch einen Aufhebungsvertrag beenden. Sie sind dabei weder an Kündigungsfristen noch an das Vorliegen eines anerkannten Kündigungsgrundes gebunden. Es greift auch weder der ...

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Widerrufsrecht des Aufhebungsvertrags

Der Aufhebungsvertrag kann nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen angefochten werden (§§ 119,123 ff. BGB). Die Irrtumsanfechtung spielt allerdings eine untergeordnete Rolle. So kommt eine Anfechtung wegen Irrtums nicht in Betracht, wenn werdende bzw. junge Mütter oder Schwerbehinderte von der Schwangerschaft bzw. von der Behinderung nichts wussten bzw. sich über die schutzrechtlichen Folgen irrten17. Inwieweit der bloße Zeitdruck (Überrumpelung) eine Anfechtung des Aufhebungsvertrages rechtfertigt, hat das BAG bislang offen gelassen. Häufig versuchen Arbeitnehmer den ...

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Abfindung und Inhalt des Aufhebungsvertrags

Der Aufhebungsvertrag ist die Einigung der Arbeitsvertragsparteien, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden. Von daher ist in einer Beendigungsvereinbarung diese Aussage der wichtigste Teil des Vertrags. Ein Aufhebungsvertrag, der seinem Inhalt nach nicht eindeutig auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern auf seine befristete Fortsetzung gerichtet ist, unterliegt dem Befristungskontrollrecht; er bedarf eines sachlichen Grundes30. Zum wesentlichen Regelungsgehalt des Aufhebungsvertrags werden üblicherweise folgende Punkte gerechnet: -Abfindung -Freistellung -Urlaub -Wettbewerbsverbot ...

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