Ein Anrecht auf vorzeitige Rückzahlung (Tilgung) eines Darlehens gibt es nicht.
Der Bundesgerichtshof hat hierzu allerdings einige Urteile gefällt, nach denen Banken manchmal einer vorzeitigen Tilgung zustimmen müssen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es für Sie so gut läuft, dass Sie ein weiteres Darlehen für weitere Investitionen brauchen, Ihre Bank das aber ablehnt. Wenn Sie hingegen ein Darlehen früher als vereinbart tilgen möchten, weil Sie ein anderes zu günstigeren Konditionen aufnehmen wollen, muss die Bank nicht einwilligen. Genauso verhält es sich, wenn Sie einfach nur Ihre Schulden loswerden wollen. Fragen Sie im Zweifelsfall einen Anwalt.
Eine vorzeitige Tilgung kann vertraglich vereinbart werden; Angaben hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank oder Förderbank. Oft wird dann eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Dabei handelt es sich um einen Schadenersatz, der Bank entgehen schließlich auch in diesem Fall Zinsen. Die Höhe der Entschädigung stellt sich – wegen schwankender Zinsen – erst dann heraus, wenn die vorzeitige Tilgung ansteht; dabei kann es sich durchaus um einen höheren Betrag handeln. Die Berechnung hierzu ist komplex und wird durch die aktuelle Rechtsprechung beeinflusst. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Bank es richtig gemacht hat, ist ebenfalls der Gang zum Anwalt ratsam. In einigen Fällen bieten Förderbanken übrigens auch Darlehen an, für die keine Entschädigung anfällt – dazu gehört unter anderem das Startgeld der KfW.
Kann ich mein Risiko einschränken, indem ich eine Rechtsform mit beschränkter Haftung wähle?
Kurz gesagt: Eine Rechtsform mit Haftungsbeschränkung wie die GmbH oder die Unternehmergesellschaft hilft nicht, sich aus der Verantwortung zu stehlen. Banken sichern sich ab und vereinbaren beispielsweise mit einer GmbH eine Gesellschafterbürgschaft. Mit anderen Worten: Die Gesellschafter einer GmbH müssen für Tilgungen und Zinsen mit ihrem Privatvermögen und künftigem Einkommen bürgen – genauso wie die Inhaber von Unternehmen, die eine Rechtsform ohne Haftungsbeschränkung gewählt haben.
Unter welchen Umständen kann die Bank ein Darlehen kündigen?
Wann ein Darlehen oder ein Kredit vorzeitig gekündigt werden kann, regelt der Vertrag zwischen Ihnen und der Bank. Lassen Sie sich bei Informationsgesprächen mit Ihrer Bank daher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aushändigen, darin finden sich Details hierzu. Auch die Regelungen bezüglich der Informationspflichten sind dort enthalten. Üblicherweise kann eine Bank aus wichtigem Grund kündigen, zum Beispiel,
• wenn Sie in Zahlungsverzug sind und nach angemessener Fristsetzung noch immer nicht zahlen oder
• wenn Sie ein Förderdarlehen unter Angabe falscher Tatsachen bekommen haben oder
• wenn Sie der Informationspflicht gegenüber der Bank nicht regelmäßig nachkommen.
Um den Informationspflichten nachzukommen, müssen Sie regelmäßig mindestens Ihre Jahresabschlüsse vorlegen. Wer ein Darlehen einer Förderbank bekommt, muss außerdem gewährleisten, dass Kontrollorgane, wie zum Beispiel der Europäische Rechnungshof, jederzeit Einblick in sämtliche geschäftlichen Unterlagen nehmen können. Das bedeutet für Sie: Wenn Sie dazu aufgefordert werden, bestimmte Unterlagen abzuliefern, müssen Sie dem fristgerecht nachkommen. Andernfalls kann die Bank das Darlehen kündigen.