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Darlehen von welcher Bank – Tipps und Tests

Bevor Sie sich näher mit dem Thema Bankdarlehen befassen, überprüfen Sie erst einmal, ob dieser Weg für Sie überhaupt infrage kommt. In der Tat gibt es eine ganze Reihe von Fällen, in denen eine solche Art der Finanzierung nicht geeignet ist. Finden Sie mit der folgenden Checkliste heraus, in welcher Situation Sie und Ihr Unternehmen sich befinden. Denken Sie über jeden einzelnen Punkt gut nach und haken Sie ihn ab, wenn Sie keinen Grund sehen, der gegen ein Darlehen spricht. Sollte sich dies aber bei einem der Punkte für Sie ergeben, schauen Sie noch einmal in die Checklisten, welche andere Finanzierungsform für Sie sinnvoll wäre.

             Checkliste
Gedankenanstoß Durch

dacht?

Sind die Gewinnaussichten für ein Vorhaben zu gering, ist ein Darlehen ungeeignet. Sie müssen sich über die finanzielle Belastung im Klaren sein und mithilfe des Businessplans Ihre Gewinne ermitteln. Bleibt nach Abzug von Zinsen und Tilgungen genug Geld für Ihr Leben übrig?
Für die Finanzierung hochriskanter Vorhaben sind Darlehen ungeeignet. Vorhaben im Bereich Technologie mit hohen Investitionen und/oder mit ungewissen Erfolgsaussichten sind ein Fall für eine Finanzierung mithilfe von Risikokapital. In Technologiebranchen wie der Telekommunikation oder der Informationstechnologie ist der Gang zur Bank ohnehin nicht üblich. Ein Darlehen kommt aber als Ergänzung zur Beteiligungsfinanzierung infrage.
Für eine kurzfristige Finanzierung ist das Darlehen wegen der längeren Laufzeiten nicht geeignet.
Wer ein Darlehen oder ein Förderdarlehen in Anspruch nimmt, geht eine Verpflichtung ein. Interessant ist die Überlegung, ob Sie im Fall des Scheiterns in der Lage wären, mithilfe einer Festanstellung für Ihre Verpflichtungen aufzukommen.
Es gibt nur wenige Geschäftsbanken, die ein Darlehen unter 10.000 Euro vergeben; manchmal sind auch 15.000 Euro zu wenig. Das ist auch bei den Förderbanken der Bundesländer der Fall. Fragen Sie bei Geschäftsbanken und Förderbanken genauer nach, ob dies überhaupt infrage kommt.
Wenn der Gedanke an ein Darlehen zu Schlafstörungen führt, ist das eine schlechte Voraussetzung. Sind Sie davon betroffen? Dann benennen Sie Ihre Ängste und schreiben Sie sie auf. Versuchen Sie, Argumente zu finden, die Ihnen diese Ängste nehmen. Bei-
spiel: „Ich habe eine gute Ausbildung und finde sicherlich auch wieder einen guten Job. So kann ich meine Verbindlichkeiten notfalls auch begleichen.“ Falls Sie hier zu keiner Lösung kommen, ist ein Darlehen wahrscheinlich nicht das Richtige für Sie.
Die für das Vorhaben erforderlichen Kernkompetenzen müssen beim Eigentümer oder im Führungsteam vorhanden sein. Bringen Sie sie mit? Falls nicht, können Sie sich die entsprechenden Fähigkeiten auf verschiedenen Wegen aneignen (zum Beispiel nebenberuflich, ehrenamtlich, durch ein Praktikum) oder nach Mitgründern suchen, die Ihre Schwächen ausgleichen.
Banken vergeben Kapital. Wer einen Kapitalgeber sucht, der auch als Ratgeber für das Unternehmen fungiert, sollte sich besser nach Beteiligungskapital umsehen oder ein Coaching in Anspruch nehmen. Ansonsten kann die Bank eventuell helfen, einen geeigneten Berater auszuwählen, oder Kontaktadressen nennen.
Die Verschuldung in deutschen Privathaushalten steigt, und die Zahl der Privatinsolvenzen nimmt zu. Wer bereits Schulden hat, sollte sich gut überlegen, ob ein Darlehen wirklich die richtige Wahl ist.
Darlehen von Förderbanken ohne Eigenkapital oder Sicherheiten sind meist nach oben hin begrenzt. Zum Beispiel liegt die Höchstsumme beim Startgeld der KfW bei 50.000 Euro und bei der Investitionsbank Berlin bei 100.000 Euro. Wer einen größeren Betrag braucht und nicht über genügend Eigenkapital oder Sicherheiten verfügt, kann versuchen, eine Bürgschaft zu bekommen. Auch andere Finanzierungen könnten infrage kommen.
Ihre Bonität ist ein wichtiges Ausschlusskriterium für die Bank. Holen Sie eine Selbstauskunft bei der Schufa ein und achten Sie darauf, welche Bonitätsklasse dort verzeichnet ist. Bei einer Bonitätsklasse zwischen „I“ und „M“ haben Sie keine Chance bei einer Bank.

Die Frage, ob Sie im Fall des Scheiterns eine Festanstellung finden und so Tilgungen und Zinsen zahlen könnten, beschäftigt im Rahmen der Sicherung des Risikos übrigens auch Ihre Bank. Vor allem für Empfänger des Arbeitslosengeldes II (allgemein bekannt unter „Hartz IV“) stellt die Antwort darauf oft eine schwierige Hürde dar. Denn von ihnen wird nicht erwartet, dass sie einen Job finden und Zinsen und Tilgung doch noch bezahlen. Dieses Risiko gehen Banken nun einmal nicht gerne ein.

Sie sind weiterhin entschlossen, ein Darlehen aufzunehmen? Dann sollten Sie noch eines wissen, bevor wir uns endgültig in dieses Thema vertiefen: Ein Darlehen unter 50.000 Euro, das Sie als Gründer von einer Bank erhalten, ist ein Verbraucherdarlehen. Der Vertrag muss in diesem Fall schriftlich abgeschlossen werden. Außerdem räumt das Gesetz nach § 355 BGB ein Widerrufsrecht von zwei Wochen ein – Sie können den Vertrag also innerhalb dieser Frist ohne Begründung wieder lösen. Da es sich um ein Verbraucherdarlehen handelt, können Sie sich bei Fragen rund um den Vertrag an die Rechtsberatung einer Verbraucherzentrale wenden. Die Beratung kostet zwar hier auch etwas, ist aber deutlich günstiger als bei einem Anwalt. Generell gilt für Gründer oder bestehende Unternehmen: Lesen Sie den Vertrag aufmerksam und gründlich durch – einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Tipp
Änderungen im Darlehensvertrag
Frank Weigelt ist Anwalt In einer bundesweit tätigen Anwaltskanzlei ( pbwg. de) und prüft häufiger Darlehensverträge. Er empfiehlt Folgendes: „Auf jeden Fall ist es wichtig, die Unterlagen der Bank nicht blind zu unterschreiben. Diese sollten erst einer gründlichen Prüfung unterzogen werden. Bitten Sie um einige Tage Bedenkzeit und unterschreiben Sie nicht sofort. Vereinzelt besteht auch die Möglichkeit, im Rahmen von Verhandlungen mit der Bank die eine oder andere Klausel zu ergänzen oder abzumildern. Im Gegensatz zum Verbraucherdarlehen bestehen bei Darlehen für ein Unternehmen solche Verhandlungsspielräume. Das gilt auch für kleinere Beträge; man kann ruhig bei der Bank danach fragen. Bei sogenannten Formulardarlehensverträgen – also solchen Verträgen, bei denen die Bank einfach einen Vordruck verwendet – bestehen allerdings keine Verhandlungsspielräume.“