Viele Arbeitgeber machen sich zunächst einmal Gedanken darüber, wer aus dem eigenen Unternehmen in Betracht kommen könnte, wenn eine frei werdende Position besetzt werden muss. Deshalb wird der Arbeitgeber von sich aus mit Mitarbeitern das Gespräch suchen, die er gerne auf der Position hätte. Selbst wenn feststeht, wer in Betracht kommt, muss die Stelle immer betrieblich ausgeschrieben werden, sofern dies durch Betriebsvereinbarung festgelegt ist. Es handelt sich also um einen Pro-forma-Akt, der als solcher natürlich nur wenigen Eingeweihten bekannt ist. Wenn Sie sich dann in Unkenntnis dieser Fakten bewerben, ist Ihre Bewerbung vergebens. Andererseits sind interne Bewerber immer wieder irritiert, wenn sie am Wochenende die intern ausgeschriebene Position in der lokalen Presse finden. Das ist ein klares Zeichen dafür, dass man die Position extern besetzen möchte. Wenn aber die Betriebsvereinbarung zur internen Stellenausschreibung besteht, müssen auch interne Bewerber im Auswahlverfahren berücksichtigt werden, was dann nur halbherzig passiert, weil man die Form wahren muss, aber im Grunde gar keine internen Bewerber auf der Stelle haben will. Dem Betriebsrat gegenüber muss der Arbeitgeber dann seine fachliche Entscheidung zur Einstellung begründen, wenn er sich nach einem Vergleich für einen externen Bewerber entschieden hat.
Ansonsten gelten bei der Auswahl innerbetrieblicher Bewerber in fachlicher, persönlicher und unternehmensbezogener Hinsicht die üblichen Kriterien, wovon die auf das Unternehmen bezogenen die größte Bedeutung haben. Wenn Sie sich z. B. als Sekretärin des Vertriebsleiters auf eine Sekretariatsstelle im Personalwesen bewerben, dann könnte das eine sichere Absage bedeuten, denn der Arbeitgeber möchte nicht, dass eine interne Person, möglicherweise noch mit vielfältigen Kontakten im Haus, auf eine Vertrauensposition wechselt, in deren Bereich die Bearbeitung der Gehälter aller Mitarbeiter liegt. Die Entscheidungskriterien des Arbeitgebers bei einer innerbetrieblichen Bewerbung sind immer fach- und personenbezogen, in sehr hohem Maße aber auch unternehmensbezogen. Bevor Sie sich auf eine interne Stellenausschreibung bewerben, sollten Sie deshalb immer das Gespräch mit Ihrem Personalleiter oder dem Geschäftsführer suchen. Ergibt sich aus diesem Gespräch, dass es keinen Zweck hat, sich auf eine interne Stellenausschreibung zu bewerben, weil schon jemand für die Stelle vorgesehen ist, dann verzichten Sie. Ermutigt man Sie jedoch zur Bewerbung, dann nehmen Sie die Gelegenheit wahr. Nutzen Sie aber zugleich das Vorgespräch mit dem Personalleiter zur Begründung Ihrer Bewerbung.