Abbuchungsermächtigung
Eine Vollmacht, die man einem Dritten einräumt, um vom eigenen Konto Geldbeträge abzubuchen. Dieses weit verbreitete Verfahren findet insbesondere bei wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen Anwendung. Der Kontoinhaber hat ein sechswöchiges Widerspruchsrecht. – Siehe auch Einzugsermächtigung.
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Eine Methode, die Beschaffung von Gütern zu untersuchen und effizient zu steuern. Dazu werden drei Güterklassen gebildet. Den Hauptteil des gesamten Einkaufswerts machen die A-Güter (z.B. Hauptrohstoffe) aus; hier ist ein hoher Beschaffungsaufwand, etwa ein intensiver Vergleich der Angebote (Rabatt), gerechtfertigt. Bei den C-Gütern, die nur geringfügig an dem gesamten Einkaufswert beteiligt sind, ist auch der Beschaffungsaufwand klein zu halten. Die B-Güter nehmen eine Mittelstellung ein.