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Beschaffung, Beschäftigung und Beschäftigungsförderungsgesetz – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Beschaffung
diejenigen Tätigkeiten eines Unternehmens, die darauf gerichtet sind, alle für die Leistungserstellung notwendigen Produktionsfaktoren zu erlangen und bereitzustellen. Im weiteren Sinn zählen zur B. Anlagegüter (Betriebsmittel), Material, Arbeitskräfte, Kapital, Dienstleistungen (Steuer- und Betriebsberatung, Schulung), Rechte, externe Informationen, im engeren Sinn Sachgüter (Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und Halbfabrikate) und Dienstleistungen (einschließlich Rechte und Informationen). In der Praxis werden die Begriffe B. und Einkauf gleichbedeutend verwendet, über die B. hinaus geht die Materialwirtschaft. Ziel der B. ist es, die benötigten Güter in richtiger Qualität und Menge, am richtigen Ort, zur richtigen Zeit, zu möglichst geringen Beschaffungskosten, einschließlich der Bezugskosten und Lagerhaltungskosten, bereitzustellen. Um die benötigten Produktionsfaktoren zu beschaffen, müssen sich die Unternehmen auf dem Beschaffungsmarkt umsehen, auf dem die infrage kommenden Lieferanten diese anbieten.

Beschäftigung
die tatsächliche Auslastung der gesamtwirtschaftlichen Produktionskapazität durch die Faktoren Arbeit und Kapital. Bezogen auf den Produktionsfaktor Arbeit ist B. das Gegenteil von Arbeitslosigkeit. Beschäftigungserhöhungen führen somit zu einem Rückgang der Arbeitslosigkeit in der Volkswirtschaft. Umgekehrt vergrößern Beschäftigungs-rückgänge die Arbeitslosigkeit. Ein Ziel staatlicher Wirtschaftspolitik ist die Erreichung eines möglichst hohen Beschäftigungsstands (Vollbeschäftigung). Beschäftigungsveränderungen in einer Volkswirtschaft ergeben sich z.B. durch Veränderungen der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage, durch Änderungen des Reallohns oder der Produktivität.

Beschäftigungsförderungsgesetz
1985 beschlossenes Gesetz, welches zum 2001 durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz abgelöst wurde. Beschäftigungsgesellschaft: Einrichtung, die in strukturschwachen Regionen Erwerbspersonen, die sonst arbeitslos wären, weil sie in nicht wettbewerbsfähigen Betrieben gearbeitet haben, beschäftigt, umschult oder weiterbildet. B. werden von der öffentlichen Hand, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und in den neuen Bundesländern von der Treuhandanstalt getragen und damit ganz oder teilweise öffentlich finanziert.