Europäische Zentralbank, EZB
die Zentralbank der an der Europäischen Währungsunion teilnehmenden Staaten. Die EZB bildet zusammen mit den nationalen Zentralbanken das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) und nahm am 1.6. 1998 ihre Arbeit auf. Ihr Sitz ist Frankfurt am Main. Die Verantwortung für die Geldpolitik liegt bei der EZB. Sie ist von den Organen der EU und den nationalen Regierungen unabhängig und hat das alleinige Recht, Banknoten auszugeben. Vorrangiges Ziel der EZB bzw. des ESZB ist nach dem Maastrichter Vertrag die Gewährleistung der Preisstabilität. Soweit dies ohne Beeinträchtigung des Ziels der Preisstabilität möglich ist, unterstützt die EZB die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft.
Wichtigstes Instrument ist die Zinspolitik. Das zentrale Entscheidungsorgan des Europäischen Zentralbanksystems ist der EZB-Rat, der alle zwei Wochen tagt. Das Direktorium besteht aus dem Präsidenten und Vizepräsidenten der EZB sowie weiteren vier Direktoriumsmitgliedern. Es führt die laufenden Geschäfte und bereitet die Sitzungen des EZB-Rats vor. Der EZB-Rat setzt sich zusammen aus den sechs Direktoriumsmitgliedern und den Zentralbankpräsidenten der
EU-Staaten, die an der Europäischen Währungsunion (EWU) teilnehmen. Zum erweiterten Rat der EZB gehören auch die Zentralbankpräsidenten der zunächst nicht an der EWU teilnehmenden EU-Mitglieder. ecb.int
Europa-Police
für kleine und mittlere Unternehmen eine besondere Art der Kreditversicherung. Versichert sind nicht nur Inlandskunden, sondern auch Kunden im europäischen Ausland.
Evidenzzentrale
zentrale Meldestelle bei der Deutschen Bundesbank, der die Kreditinstitute alle Kreditnehmer melden müssen, deren Gesamtverschuldung im Berichtszeitraum 1,5 Mio. € überstieg. Ergibt sich, dass einem Kreditnehmer von mehreren Kreditinstituten hohe Kredite gewährt worden sind, so hat die Deutsche Bundesbank die beteiligten Kreditinstitute zu benachrichtigen.