Das Recht, Geld herzustellen und zu verteilen, liegt üblicherweise in Händen der Notenbank eines Landes. In Euroland liegt die Entscheidung darüber, wie viel Geld in Umlauf gebracht wird, bei der Europäischen Zentralbank (EZB). Die Pflege des physischen Geldbestandes, der Banknoten und Münzen, liegen jedoch in der Verantwortung der nationalen Notenbanken, d. h. in Deutschland bei der Deutschen Bundesbank. Diese Aufgabe ist kein leichtes Unterfangen, denn Banknoten werden nicht nur einmal verwendet, sondern wechseln sehr häufig den Besitzer. Die Bundesbank muss deshalbjährlich mehrere hundert Millionen Banknoten aussondern, weil sie abgegriffen sind. Die aussortierten Noten werden geschreddert und anschließend entweder verbrannt oder kompostiert. In Deutschland werden Banknoten in der Bundesdruckerei in Berlin auf speziellem Papier hergestellt. Da die Kosten der Herstellung und Pflege der Banknoten und Münzen insgesamt geringer sind als der Nennwert der ausgegebenen Stücke, fällt regelmäßig ein Gewinn an. Die Münzhoheit liegt beim Bund, wobei dieser die Ausübung des Rechts zur Münzherstellung an die Notenbank übertragen hat. Die Münzprägung der deutschen Euromünzen wird von den fünf staatlichen Münzstätten übernommen.
Aus welcher Stätte eine Münze kommt, lässt sich an dem auf der Münzrückseite eingeprägten Großbuchstaben erkennen. Folgende Buchstaben und Orte gehören dabei zusammen: Berlin (A), München (D), Stuttgart (F), Karlsruhe (G) und Hamburg (J). Der Gewinn aus der Münzherstellung steht dem Bund zu. Der Gewinn aus der Herstellung der Banknoten fällt zusammen mit den Zinsgewinnen der Zentralbank als sog. Seignorage bei der EZB an, wird anschließend aber nach dem Anteil am Kapital der EZB auf die Mitgliedstaaten verteilt. Die Deutsche Bundesbank hält knapp 25% am Kapital der EZB.