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Gemeinlastprinzip, Gemeinnützigkeit, Gemeinsamer Markt und Gemeinschaftsteuer – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Gemeinlastprinzip
Leitlinie in der Umweltpolitik, nach der im Gegensatz zum Verursacherprinzip die Kosten, die mit der Vermeidung oder der Beseitigung von Umweltschäden verbunden sind, der Allgemeinheit angelastet werden. Angewendet wird das G. beispielsweise bei öffentlichen Kläranlagen oder Mülldeponien. – Siehe auch Umweltökonomie.

Gemeinnützigkeit
eine auf die selbstlose Förderung der Allgemeinheit ausgerichtete Tätigkeit. Körperschaften, die ausschließlich gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, sind von der Körperschaft-, Vermögen- und Gewerbesteuer befreit. Spenden für diese Zwecke werden bei der Einkommensteuer als Sonderausgaben berücksichtigt.

Gemeinsamer Markt
eine Form der wirtschaftlichen Integration, die über die Zollunion hinausgeht. Ziel ist die Verschmelzung der Volkswirtschaften zu einem einzigen großen Binnenmarkt. Ein Beispiel ist der Europäische Binnenmarkt.

Gemeinschaftsteuer
Steuer, die Gemeinden, Länder und Bund unter sich nach einem vereinbarten Schlüssel aufteilen. Das sind beispielsweise Lohn- und Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer und Umsatzsteuer.