Grundsteuer
Durch die G. besteuert die Gemeinde den Grundbesitz, dazu gehören Betriebe der Land- und Forst-wirtschaft (Grundsteuer A) und bebaute Wohn- und Betriebsgrundstücke (Grundsteuer B). Wie bei der Gewerbesteuer wird die G. nach einem mehrstufigen Verfahren berechnet: Grundlage der Berechnung ist der Einheitswert des Grundbesitzes. Die Gemeinde wendet auf den Steuermessbetrag den vom Gemeindeparlament beschlossenen Hebesatz an und setzt die Grundsteuer durch Grundsteuerbescheid fest. Die G. zählt zu den Realsteuern; ihr Aufkommen fließt den Gemeinden zu.
Grüne Versicherungskarte (Internationale Versicherungskarte)
Bescheinigung des Versicherers, die im Ausland als Nachweis dient, dass für ein Kfz eine Haftpflichtversicherung besteht. In den EU-Mitgliedstaaten und einigen anderen Ländern wird das amtliche Fahrzeugkennzeichen als ausreichender Nachweis angesehen.
Gruppenarbeit (Teamarbeit)
Eine Arbeitsaufgabe wird von mehreren Arbeitnehmern gemeinsam erledigt. Diese Gruppe übernimmt eine genau festgelegte Aufgabe und trägt auch gemeinsam die Verantwortung.
Gruppenversicherung
Versicherung einer Personenmehrheit durch einen Versicherungsvertrag, bei dem die Gruppenspitze (Verband, Arbeitgeber) die Beiträge bei den versicherten Mitgliedern einzieht und geschlossen an den jeweiligen Versicherer abführt.