In der täglichen Praxis des Börsengeschäfts ändert sich vieles rasant schnell: Was heute noch gesichert war, ist morgen vielleicht schon überholt, vergangen, vergessen. Fast täglich neue Spielregeln auf den Finanzmärkten. Wer Aktien in London oder Madrid kaufen wollte, wurde von deutschen Instituten für diesen Ausflug regelrecht bestraft: drastische Gebühren im so genannten grenzüberschreitenden Verkehr. Auch das ist Schnee von gestern. Trendwende auch bei Rolf Breuer, Chef der Deutschen Bank: Wenn unsere Bank eine Order erhält, muss es dem Kunden völlig egal sein, wie wir das machen, es muss so preiswert sein wie ein Inlandsauftrag! Welch ein Wandel gerade beim Branchenprimus! Aber: Da alles globalisiert wird/ ist und clevere private Dienstleister mit preiswertem Aktienhandel über alle Grenzen hinweg vorpreschen, geraten die Etablierten auch hier unter Druck. Da läuft mit fetten Gebühren nicht mehr viel. Prima für den Anleger!
Hier ein paar Anregungen und Fakten für die Geldanlage.
Wo und wie man Aktien kauft und was es kosten kann
Aktien kann man bei allen Banken oder Sparkassen kaufen, bei Direktbanken und natürlich auch bei speziellen Onlinebrokern. Allerdings ist die Palette der Dienstleistungen ebenso unterschiedlich wie die damit verbundenen Kosten. Geschenkt gibt es nichts. Deshalb sollte man unbedingt Kostenvergleiche anstellen.
Zunächst sind da einmal die Gebühren für den Kauf oder Verkauf von Aktien, auch Provision genannt. Ihre Höhe richtet sich nach der Höhe des auszuführenden Kundenauftrags. Zusätzlich zu den Provisionen fallen bei den meisten Finanzdienstleistern Depotgebühren an, die sich nach der Zahl der Posten und dem gesamten Depotwert richten. Und damit sind wir auch schon mitten drin im Gebührendschungel. Es ist noch gar nicht so lange her, da hatten alle Banken und Sparkassen eine Art Einheitstarif für Aktiengeschäfte mit Privatkunden. Sie verlangten beim Kauf oder Verkauf 1 Prozent Gebühr vom Aktienwert. Allerdings musste man mit einem Auftrag immer gleich 50 Aktien kaufen. Da läpperte sich schnell einiges an Gebühren zusammen.
Heute kann man auch einzelne Aktien kaufen, dafür sind die Berechnungsgrundlagen komplizierter geworden. Die Gebühren sind in der Regel bei Direktbanken und -brokern niedriger als bei den Filialbanken, zum Teil um bis zu 50 Prozent. Mal gibt es feste, mal gestaffelte Prozentsätze und bei vielen Banken auch eine Mindestgebühr oder einen Grundpreis, dem dann wiederum bestimmte Prozentsätze zugeschlagen werden. Das Berechnen der Gebühren kann unter Umständen komplizierter werden als die Entscheidung, welche Aktie man kaufen sollte.
Ohne Depot geht’s nicht
Bei den Depotführungsgebühren ist es ganz ähnlich wie bei den Transaktionsgebühren. Manchmal gibt es das Depot schon zum Nulltarif. Das Depot ist übrigens nicht so eine Art Schließfach, in das ihre Aktien gelegt werden und dessen Inhalt man Ihnen auf Wunsch vorzeigt.
Ein Depot ist nichts weiter als eine Auflistung der verwalteten Wertpapiere. Die Aktien existieren zwar körperlich, liegen aber zu Millionen gestapelt in zentralen Tresorräumen. Ganze Paletten voller Aktien gibt es dort, und sie bewegen sich auch nicht von der Stelle, wenn sie verkauft werden. Sollte ein Aktionär darauf bestehen, dass ihm seine Aktien tatsächlich ausgehändigt werden, ist das, da völlig unüblich, für ihn ein wirklich teures Vergnügen. Die Gebühren für die Aushändigung übersteigen leicht das, was man für ein Depot hätte zahlen müssen. Es macht den Banken und Sparkassen nämlich echt Arbeit, während die Depotführung Sache des Computers ist und ein Rechenvorgang so gut wie nichts kostet.
Wenn Sie sich für einen Finanzdienstleister entschieden haben, müssen Sie also zunächst ein Depot eröffnen, bevor es mit dem Aktienkauf losgehen kann. Dazu benötigen Sie aber auch noch ein Verrechnungskonto, über das die Orders abgerechnet und sämtliche Gutschriften oder Belastungen abgewickelt werden. Auch dafür gibt es bei den verschiedenen Anbietern wieder unterschiedliche Lösungen mit unterschiedlichen Kosten.
Das Risiko trägt der Kunde
Wundern Sie sich nicht, wenn Ihnen als Neuling im Aktiengeschäft zu Beginn ein paar indiskrete Fragen gestellt werden. Banken, Sparkassen und Broker müssen das tun, denn sie sind dazu per Gesetz verpflichtet.
Wenn ein Angestellter eines Finanzdienstleisters die Risikoaufklärung im Beratungsgespräch missachtet, kann sein Institut unter Umständen von Ihnen haftbar gemacht werden, falls Sie einen Schaden erleiden. Deshalb wird man Sie nach Ihrem Verdienst, nach Ihrem Vermögen und Ihren bisherigen Erfahrungen mit Geldanlagen fragen. Auch wird man wissen wollen, welche mittel- und langfristigen Ziele Sie erreichen wollen, um Sie in eine so genannte Risikoklasse einzustufen.
Bei der Risikoklasse eins steht die Sicherheit der Investition an erster Stelle. In dieser Klasse werden Bundesschatzbriefe, Geldmarktfonds und fest verzinsliche Anleihen zum Beispiel von DAX-Unternehmen aufgeführt.
Die Risikoklasse zwei besagt geringe Risikobereitschalt des Anlegers. Sie umfasst Rentenfonds, offene Immobilienfonds und Anleihen von sicheren Gläubigern. In der Risikoklasse drei sind die Gewinnerwartungen höher, aber auch das Risiko. Hier werden international gestreute Rentenfonds, spekulative Eurorentenfonds und internationale Standardaktienfonds einbezogen. In dieser Risikoklasse ist es dem Privatanleger auch gestattet, direkt Aktien zu kaufen. Es muss sich dabei jedoch um europäische Standardwerte handeln.
Risikoklasse vier beinhaltet eine hohe Risikobereitschaff. In dieser Klasse können fast alle Aktien gekauft werden, ausgenommen jedoch Aktien und Rentenfonds von so genannten Schwellenländern. Der Kauf von europäischen Nebenwerten und außereuropäischen Standardpapieren ist erlaubt. Die Risikoklasse fünf ist reine Spekulation. Hier ist alles erlaubt. Spekulative Anleihen, Aktiennebenwerte, Optionsscheine, Börsentermingeschäfte, Anleihen auf Indexzertifikate, Optionen und Futures.
Der Kunde muss sich selbst in eine dieser Klassen einstufen und unterschreiben, dass er ausreichend beraten und über mögliche Risiken aufgeklärt worden ist. Damit wollen sich die Banken zusätzlich absichern. Wenn sich zum Beispiel ein Anfänger bewusst in eine hohe Risikoklasse einstuft und kräftig verliert, wird er die Bank für den Schaden nicht haftbar machen können. Also überschätzen Sie sich nicht und seien Sie sich immer bewusst: Was Sie tun, ist Ihre Entscheidung, auch wenn Sie sich bis über beide Ohren mit Ratschlägen, Infos und ganz tollen Geheimtipps eindecken lassen. Klagte eine Privatanlegerin im Parkhaus: Ich hab von meinen 125 000 Euro schon fast 25 000 verloren, wie kann das bloß sein? – Haben Sie was unterschrieben? – Ja. – Und vielleicht wachstumsorientiert angekreuzt? – Ja, das hat der Bankberater gemacht.
– Aber Sie haben unterschrieben. Dann hat der natürlich auch in risikoreiche Technologieaktien am Neuen Markt und so weiter investiert. Ganz normal. Da haben Sie einfach Pech gehabt.
Die Geheimsprache der Kürzel
Als frisch gebackener Aktieninhaber werden Sie vielleicht auch einmal sehen wollen, wie Ihre Papiere denn so gehandelt werden. Statten Sie der Börse einen Besuch ab!
Früher spielte sich die gesamte Börse auf dem Parkett ab. Der Markt erschien als ein verwirrendes Durcheinander eilender, gestikulierender und sich regelmäßig für einen Außenstehenden Unverständliches zurufender Menschen. Auf dem Parkett werden auch heute noch die Börsengeschäfte auf Zuruf abgeschlossen. Wer Von dir (das heißt: Ich kaufe) oder An dich (das heißt: Ich verkaufe) sagt, ist an den Geschäftsabschluss gebunden. Wer zum Beispiel ruft: Fünfhundert XYZ von dir, der kauft 500 XYZ-Aktien. Wer ruft: Tausend XYZ an dich, der verkauft 1000 XYZ-Aktien.
Dabei verwendet man auf dem Parkett allerhand obskure Kürzel. Wenn zum Beispiel ein amtlicher Kursmakler ruft: XYZ vier zu sechs, dann heißt das, er hat Kaufaufträge für Aktien der Gesellschaft XYZ zum Kurs von zum Beispiel 234 Euro pro Stück und Verkaufsaufträge zum Kurs von zum Beispiel 236 Euro pro Stück. Für Händler und Makler reicht es völlig aus, dass nur die letzten Ziffern des Kurses genannt werden.
In den veröffentlichten Kurslisten erscheinen, wenn auch zunehmend seltener, immer noch vor den Kursen Buchstaben oder Buchstabenkombinationen.
Hier die wichtigsten Kurszusätze und ihre Bedeutung:
G = Geld
Zu diesem Kurs gab es nur Kaufinteressenten, aber keiner wollte verkaufen. Deshalb gab es auch keinen Umsatz.
B = Brief
Es gab zu diesem Kurs nur Verkaufsaufträge, aber keine Käufer.
-G = gestrichen Geld
Es war keine Kursfeststellung möglich, weil überwiegend unlimitierte Billigst-Kaufaufträge vorhanden waren.
-B = gestrichen Brief
Es war keine Kursfeststellung möglich, weil überwiegend unlimitierte Bestens-Verkaufsaufträge vorhanden waren.
bG = bezahlt Geld
Nur ein Teil der Kaufaufträge konnte zum angegebenen Kurs ausgeführt werden. Nicht alle Verkäufer wollten zu diesem Kurs verkaufen.
ebG = etwas bezahlt Geld
Nur ein geringer Teil der Kaufaufträge konnte zum angegebenen Kurs ausgeführt werden. Nur wenige Verkäufer wollten zu diesen Kurs verkaufen.
bB = bezahlt Brief
Nur ein Teil der Verkaufsaufträge konnte zum angegebenen Kurs ausgeführt werden. Nicht alle Käufer wollten zu diesem Kurs kaufen.
ebB = etwas bezahlt Brief
Nur ein geringer Teil der Verkaufsaufträge konnte ausgeführt werden. Das heißt: Nur wenige Käufer haben zu diesem Kurs gekauft.
T = Taxkurs
Es bestand weder konkretes Angebot noch konkrete Nachfrage, deshalb wurde der Kurs geschätzt.
exD = ohne Dividende
Die Dividende wurde vom Kurs abgezogen. Dies ist der erste Kurs nach Zahlung der Dividende. Dieser so genannte Dividendenabschlag wird in der Regel schnell wieder aufgeholt.
exBR = ohne Bezugsrecht
Erster Kurs nach Abschlag des Bezugsrechts. Der Kurs ist um den Wert eines Bezugsrechts gemindert.
exBA = ohne Berichtigungsaktien
Erste Notierung nach einer Berichtigung des Aktienkapitals aus Gesellschaftsmitteln.