Aktionärsrechte
Rechte, die Anteilseignern an einer AG in Abhängigkeit von den von ihnen gehaltenen Aktien eingeräumt werden. Ihre spezifischen Rechte ergeben sich also aus der Beteiligung an der Gesellschaft, der Satzung des Unternehmens und aus dem Aktiengesetz bzw. der Aktienart. Die wichtigsten Rechte sind das Stimmrecht und das Auskunftsrecht. Ferner gibt es das Recht auf Anfechtung der Hauptversammlungsbeschlüsse, den Anspruch auf Dividende, Bezugsrechte sowie das Recht auf Anteil am Liquidationserlös.
Aktiva
sämtliche in ihrem Geldwert dargestellten Vermögenswerte eines Unternehmens. Dazu gehören u.a. Gebäude, Maschinen und Forderungen. Im Unterschied zu den Passiva stehen sie auf der linken Seite der Bilanz. Von Aktivierung wird gesprochen, wenn ein Vermögensgegenstand in der Bilanz auf die Aktivseite übernommen wird, z.B. durch Kauf einer Maschine. Ist bei einem Geschäftsvorfall nur die Aktivseite betroffen, dann spricht man von einem Aktivtausch. Hebt z.B. der Unternehmer Geld von seinem Geschäftskonto ab und legt diesen Betrag in seine Betriebskasse, vermindert sich der Aktivposten Bank,
der Kassenbestand hingegen erhöht sich.
Aktivgeschäft
Tätigkeit der Kreditinstitute, die ihren Niederschlag auf der Aktivseite der Bilanz findet. Dazu gehören das Kreditgeschäft sowie Eigengeschäfte mit Wertpapieren. – Gegenteil: Passivgeschäft.