Arbeitsunfähigkeit
ein Zustand, der vorliegt, wenn der Arbeitnehmer nicht oder nur mit der Gefahr, seinen Gesundheitszustand zu verschlechtern, fähig ist zu arbeiten. Die A. wird nachgewiesen durch ein ärztliches Attest, das der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber vorzulegen hat. Grundsätzlich sind in- und ausländische Atteste gültig. Bei Zweifeln an der A. ist der Arbeitgeber beweispflichtig, um bei unentschuldigtem Fehlen nicht Lohn zahlen zu müssen. – Siehe auch Gefälligkeitsattest.
Arbeitsunfall
Unfall bei der Verrichtung der Arbeit im Betrieb oder auf dem Weg zur bzw. von der Arbeitsstätte (Wegeunfall). Arbeitsunfälle unterliegen dem Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Arbeitsvermittlung
Teil der Leistungen der aktiven Arbeitsförderung der Bundesagentur für Arbeit. Dazu gehören die Berufsberatung von Jugendlichen und Erwachsenen sowie die Arbeitsmarktberatung der Arbeitgeber einschließlich der Stellenvermittlung. 2002 weitete die Bundesregierung die Möglichkeiten der privaten Arbeitsvermittler bedeutend aus.