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Auslandskrankenversicherung, Auslosung und Ausschreibung – Wirtschaftsbegriffe Übersicht

Auslandskrankenversicherung
Gesetzlich Versicherte besitzen auf Auslandsreisen nur einen eingeschränkten oder gar keinen Versicherungsschutz. Eine derartige Lücke lässt sich durch eine private A. schließen. Diese sieht eine Erstattung der Heilbehandlungskosten bei vorübergehenden Reisen im europäischen und außereuropäischen Ausland vor. Vielfach sind der Auslandsrücktransport bzw. im Todesfall die Kosten einer Überführung oder Bestattung im Ausland mitversichert.

Auslosung
ein Rückzahlungsverfahren bei Schuldverschreibungen. Der rückzuzahlende Betrag wird nicht auf einmal fällig, sondern vom Schuldner regelmäßig in Teilquoten (Raten) der Schuld getilgt. Die zu tilgenden Wertpapiere werden nach Serienbuchstaben oder Endziffern ausgelost und öffentlich bekanntgegeben (aufgerufen).

Ausschreibung (Submission)
eine veröffentlichte Aufforderung, z.B. durch den Staat oder eine Gemeinde, an infrage kommende Unternehmen, ein Angebot für eine Lieferung oder Leistung abzugeben. Die A. ist ein Verfahren bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Ausschuss der Regionen: ein durch den Maastrichter Vertrag eingesetztes, unabhängiges beratendes Organ, mit dem die regionalen und lokalen Gebiets-körperschaften im Rahmen der EU an Meinungsbildungs- und Entscheidungs-prozessen beteiligt werden. Der Ausschuss muss von der Kommission und vom Rat zu allen Entscheidungen über regionale Sachverhalte gehört werden. Ihm gehören 222 Vertreter an (24 aus Deutschland, zwölf aus Österreich). cor*eu.int