Förderungen für Hilfestellungen für Selbstständige – erfolgreiche Unternehmendteuerung

Beratungen spielen im Rahmen einer Gründung oder auch während des laufenden Betriebs eine bedeutende Rolle. Unternehmen, die mithilfe von Beratungen realisiert werden, sind erfolgreicher als andere – das haben Studien gezeigt. Dementsprechend hat sich der Staat die Förderung von Hilfsangeboten auf die Fahne geschrieben und unterstützt Gründer und Unternehmer mit zahlreichen Zuschüssen.

Machen Sie sich aber klar, dass ein Berater oder eine Beraterin wenig angetan sein wird, wenn er oder sie viel Zeit investiert, um mit Ihnen die geförderte Beratung zu planen – und letztlich nehmen Sie die vereinbarten Beratungsstunden gar nicht in Anspruch. Es ist auch nicht hilfreich für eine gute Zusammenarbeit, wenn Sie sich mehrere Monate nicht melden, um dann anzurufen und nach zeitintensiven Hilfestellungen in den nächsten paar Tagen zu verlangen. Ein gutes Beratungsergebnis kann nur zustande kommen, wenn eine echte Vertrauensbasis vorhanden ist – dafür muss Ihr Berater auch Ihnen vertrauen können.

Gründercoaching Deutschland
Dieses Programm steht jedem Gründer innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Gründung offen – ob er arbeitslos ist oder nicht. Wer eine Bewilligung bekommt, kann über einen Zeitraum von zwölf Monaten Beratungsleistungen in Anspruch nehmen und sich die Kosten dafür zu einem erheblichen Teil erstatten lassen. Die Höhe der Bezuschussung sieht folgendermaßen aus:
• 50 Prozent Zuschuss zu den Netto-Beratungskosten für Gründungen in den alten Bundesländern inklusive Berlin. Maximal können
6.000 Euro Beratungskosten gefördert werden (Zuschuss von bis zu
3.000 Euro).

• 75 Prozent Zuschuss zu den Netto-Beratungskosten für Gründungen in den neuen Bundesländern. Maximal können 6.000 Euro Beratungskosten gefördert werden (Zuschuss von bis zu 4.500 Euro).

• 90 Prozent Zuschuss zu den Netto-Beratungskosten erhalten Gründer aus der Arbeitslosigkeit – allerdings nur im ersten Jahr nach der Gründung. Maximal können 4.000 Euro Beratungskosten gefördert werden (Zuschuss von bis zu 3.600 Euro).
Die Abwicklung der Anträge und Abrechnungen wird über sogenannte Regionalpartner vorgenommen. Sie können über die Website der KfW in Erfahrung gebracht werden. Die in Anspruch genommenen Berater müssen in der Datenbank der KfW-Beraterbörse akkreditiert sein.

BAFA-Förderung
Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es unabhängig vom Gründungsdatum das Programm „Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe“, das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) getragen wird. Auch hierbei ist eine Bezuschussung von Beratungskosten in Höhe von 50 Prozent (alte Bundesländer) oder 75 Prozent (neue Bundesländer) möglich. Die maximale Bezuschussung beträgt 1.500 Euro. Für Beratungen zu Umweltschutz und Arbeitsschutz, für Unternehmerinnen und Migranten sowie zur Einführung familienfreundlicher Maßnahmen gilt diese Höchstgrenze jedoch nicht.

Andere regionale Angebote
In einigen Regionen gibt es Organisationen, die zu Beginn der Selbständigkeit oder später im Kauf der unternehmerischen Tätigkeit helfen. Weiterhin wurde insbesondere die Bezuschussung von Vorgründungsberatungen in die Hände der Bundesländer gegeben. Ob es in Ihrer Umgebung ein passendes Förderprogramm gibt, erfahren Sie bei der regionalen Wirtschaftsförderung, bei Kammern, im Internet oder bei einem Berater Ihrer Wahl. Auch unter jeder-ist-unternehmer*de/rueckruf können Sie sich Hilfe holen. Hier steht ein kostenloser Rückrufservice zur Verfügung.

Runder Tisch
Das Programm „Runder Tisch“ ist für alle kleinen und mittleren Unternehmen relevant, die aufgrund einer nicht erwartungsgemäß verlaufenen
wirtschaftlichen Entwicklung in Schwierigkeiten sind, obwohl sie gute Marktchancen haben. Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit darf aber noch nicht vorliegen. Im Rahmen des Programms übernimmt die KfW Kosten für zehn Beratungstage ä acht Stunden, das Unternehmen selbst muss nur die Umsatzsteuer und die Reisekosten des Beraters tragen. Die Abwicklung funktioniert ebenfalls über die Regionalpartner der KfW, die auf der KfW-Website zu finden sind.

So wählen Sie den richtigen Anbieter aus
Hilfsangebote , die bei einer Existenzgründung und auch für bestehende Unternehmen infrage kommen. Doch insbesondere wenn es um eine längerfristige Zusammenarbeit mit einem Berater geht, fühlen sich viele Selbständige und Gründer vom breiten Angebot regelrecht erschlagen. Sie wissen nicht, wie sie einen geeigneten Anbieter finden sollen. Orientierungs- und Navigationshilfen sind eine Seltenheit in Deutschland. Immerhin hat „Finanztest“ im Jahr 2008 Erstberatungen rund um die Existenzgründung ausgiebig unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Besonders positiv tun sich Frauenberatungsstellen hervor. Die Gründerinnenzentrale in Berlin (gruenderinnenzentrale*de) nimmt eine ganz besondere Stellung ein: Sie wird vom Senat gefördert und bietet Berliner Gründerinnen und Unternehmerinnen Hilfe beim Einstieg in die Selbständigkeit oder bei Problemen während der laufenden Geschäftstätigkeit. Dazu gehört auch die Unterstützung bei der Auswahl einer passenden Beratung oder anderen Einrichtung.

Was macht gute Beratung aus?
Betrachten Sie Beratung so, als würden Sie sich einen „Scout“ an die Seite holen. Er weiß, was zu tun ist, gibt Tipps und Ratschläge – aber immer müssen Sie den ersten Schritt gehen und selbständig handeln. Planen Sie für die Beratung von Anfang an feste Zeiten ein, denn nichts ist frustrierender für alle Beteiligten als Hilfestellungen, die wegen Zeitmangels nicht wahrgenommen oder umgesetzt werden können. Achten Sie darauf, dass zwischen Ihnen und dem Berater oder der Beraterin ein gutes Vertrauensverhältnis besteht und eine offene Gesprächsatmosphäre herrscht.

Frau Petra Nielsen ist Projektleiterin bei der Gründerinnenzentrale und gibt im folgenden Interview Tipps rund um die Frage: „Wie finde ich den richtigen Anbieter?“

Gibt es typische Fehler, die bei der Auswahl eines Anbieters von Seminaren oder Beratungen gemacht werden? Ja, es gibt Fehler, die immer wieder auftreten. Zum Beispiel wird oft zu viel Infomaterial gesammelt, sodass der Überblick verlorengeht, oder ein Anbieter wird ausgewählt, weil er eben jetzt gerade schnell verfügbar ist. Tatsächlich sollte aber im Vordergrund stehen, ob sich eine Beratung mit den speziellen Aufgaben- und Fragestellungen eines Unternehmens besonders gut auskennt. Das sind oft kleinere Anbieter, die entsprechende Spezialisierungen und eine hohe Beratungsqualität mitbringen und nicht behaupten, „Fachmann oder Fachfrau für alles“ zu sein. Keine Beratung kann sich in jeder Branche und in jedem Thema bestens auskennen – dafür ist die Bandbreite viel zu groß. Interessierte sollten sich vor der Suche nach einer Beratung gut überlegen, was sie von einer Beratung erwarten und welche Aufgaben in Angriff genommen werden sollen. Am besten ist es, dann gezielt nach jemandem zu suchen, der auf bestimmte Themen oder Branchen spezialisiert ist. Häufig werden dem Anbieter auch zu wenige Fragen gestellt. Doch einige Punkte sollten vorab geklärt werden:

In welchen Bereichen kennt er sich gut aus? Welche Referenzen kann er vorweisen?
Welche Qualifikation bringt er mit? Arbeitet der Berater oder die Beraterin unabhängig, beispielsweise von Versicherungen oder Banken? Hat die Person selbst Erfahrungen als Gründer/in oder Unternehmer/in? Solche Fragen sind wichtig, um sich einen Eindruck zu verschaffen.

Woran kann man einen unseriösen Anbieter erkennen?
Im Vorfeld sollte ein kostenloses Gespräch zum gegenseitigen Kennenlernen stattfinden, im nächsten Schritt sollten Unternehmer/innen oder Gründer/innen einen Vertragsentwurf bekommen. So lassen sich die Bedingungen und Kosten genau einschätzen. Es ist auch darauf zu achten, dass sich in einem solchen Vertrag eine Verpflichtung zur Geheimhaltung aller Daten findet. Darüber hinaus ist der Ablauf von Bedeutung: Gibt es regelmäßige Stundennachweise? Ist der Berater oder die Beraterin bei den einschlägigen Organisationen für geförderte Beratungen zugelassen? Wenn geförderte Beratungen angeboten werden, obwohl die Inhalte eigentlich nichts mit einem Förderprogramm zu tun haben (beispielsweise steuerliche Beratungen, Rechtsberatungen oder technische Beratungen), ist besondere Vorsicht geboten. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, riskiert Rückforderungen und begeht zudem eine Straftat.

Typisch für unseriöse Angebote ist übrigens auch das Arbeiten mit der Angst. Wenn Sie aus einem Seminar oder einem Kennenlerne-Gespräch gehen und sich danach im Wesentlichen ängstlich fühlen, sollten Sie vorsichtig werden. Das gilt auch, wenn die persönlichen Voraussetzungen des Gründers oder Unternehmers nicht überprüft werden. Und: Eine ehrliche Rückmeldung ist ein Zeichen für eine hohe Beratungsqualität – auch wenn das unter Umständen unbequem ist. Last but not least sind solche Angebote kritisch zu betrachten, die mit kostenloser Beratung werben oder zweifelhafte Zusatzleistungen anbieten. Keine Beratung kann garantieren, dass es mit dem Darlehen oder Kredit auch wirklich klappt oder Ihr Unternehmen sehr erfolgreich sein wird.

Ist es sinnvoll, mit mehreren Anbietern zu sprechen?
Diese Frage ist gar nicht einfach zu beantworten. Letztlich geht es darum, jemanden zu finden, mit dem ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden kann. Sicher ist es sinnvoll, einige Adressen parat zu haben – wenn aber nun einmal gleich der oder die Erste geeignet erscheint, sollte man ruhig einen Vertrag abschließen. Lassen Sie sich etwas Zeit, um Ihre Entscheidung zu überdenken.

Dennoch ist es sicher kein Fehler, sich bei einigen Beratern umzuhören – so werden auch Unterschiede sichtbar, und man kann besser entscheiden, wer am besten zu einem passt. Übertreiben sollte man es aber nicht, sonst endet die Suche eher in Verwirrung. Wer sich im Vorfeld Gedanken gemacht hat, was er will, und aktiv ans Thema herangeht, kann meist eine schnelle und zielsichere Entscheidung fällen.

Die Gründerinnenzentrale in Berlin ist eine gefragte Einrichtung – aber sie steht eben nur für Gründerinnen in Berlin zur Verfügung. Eine bundesweite Hilfestellung bei der Vermittlung von Beratern können Sie unter gruendungszuschuss*de/ rueckruf anfordern. Beratungs- und andere Informationsangebote finden sich auch unter amaveo*de. Listen mit Beratungen in Ihrer Nähe finden Sie außerdem in der KfW-Beraterbörse unter folgendem Link: beraterboerse.kfw*de.

Vielleicht gibt es in Ihrer Region auch eine Beratungsstelle, die Adressen nennen kann, oder Sie recherchieren mithilfe des Internets und informieren sich bei anderen Gründern beziehungsweise Unternehmern. Auch Netzwerke sind hilfreich – so finden sich beispielsweise auf xing*com verschiedene Netzwerke, zum Beispiel „Existenzgründer & Selbständige“ oder „Existenzgründung in Berlin“. Organisationen wie Kammern oder die KfW haben übrigens ergänzende Tipps zum Thema Beratungssuche, teilweise auch in Form von Merkblättern. Eine konkrete Empfehlung für ein bestimmtes privatwirtschaftliches Beratungs- oder Schulungsangebot dürfen sie aber nicht aussprechen. Auf dem einen oder anderen Weg werden Sie die Beratung finden, die zu Ihnen und Ihrem Unternehmen passt.

Fragenkatalog zur Vorbereitung und Tipps – im Bankgespräch überzeugen

Die folgende Checkliste dient dazu, sich auf das Gespräch mit der Bank vorzubereiten. Wer seinen Businessplan bereits geschrieben und seine Geschäftsidee gut durchdacht hat, sollte keine Schwierigkeiten haben, die Fragen zu beantworten.

Wenn Sie diese Checkliste durchgearbeitet haben, sollte es auch im Bankgespräch kein Problem geben. Eine gute Vorbereitung hilft dabei, bei einem solchen Termin selbstsicherer aufzutreten. Beantworten Sie die Fragen möglichst kurz und konzentrieren Sie sich auf die wichtigsten Aspekte. Wenn sich Lücken auftun, erkennen Sie, an welchen Stellen Sie noch einmal nacharbeiten müssen.

             Checklist
Frage Können Sie die Frage beantworten?
Welche Pläne wollen Sie realisieren, und was wollen Sie von der Bank?
Welche Kenntnisse bringen Sie In das Vorhaben ein?
Welche Schwächen In Bezug auf Ihre Kenntnisse und auf Ihre Persönlichkeit könnten Ihnen bei Ihren Plänen Im Weg stehen? Wie wollen Sie solche Schwächen abfangen?
Wie wollen Sie Ihre Kunden erreichen?
Welche Risikofaktoren bestehen, wenn es um die erfolgreiche Realisierung Ihrer Pläne geht, und wie wollen Sie diesen begegnen?
Wie wollen Sie sich Im Wettbewerb gegenüber anderen Unternehmen langfristig behaupten?
Wenn Ihre Geschäftsidee neuartig ist und ein neuer Wettbewerber Ihre Idee kopiert, wie reagieren Sie darauf?
Wie wollen Sie den Markteinstieg schaffen?
Welche Bedeutung hat der Standort für Ihr Vorhaben?
Welche Bedeutung haben Einkauf und/oder Logistik für Ihr Vorhaben?
Wenn für Ihr Unternehmen eine bestimmte Technologie wichtig Ist: Weshalb haben Sie sich für diese Technologie entschieden, und wie begegnen Sie dem Risiko, dass sie eines Tages veraltet sein könnte?
Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen wollen: Haben Sie Führungserfahrung? Und wer wird die Formalitäten wie Verträge und Abrechnungen übernehmen? Worauf legen Sie Wert bei der Auswahl Ihrer Mitarbeiter/innen?
Wo soll Ihr Unternehmen in vier bis fünf Jahren stehen?
Wie kommen Sie auf die Schätzung der Umsatzdaten?
Woher stammen die Schätzungen für Ihre Investitionen und Kosten?
Wie wollen Sie zukünftige Investitionen finanzieren?
Warum haben Sie sich für eine Gründung entschieden?
Wenn sich herausstellt, dass es für Sie nicht ganz so gut läuft – was wollen Sie dann tun?

Hilfreiche Tipps für das Bankgespräch
Immer wieder taucht die Frage auf, welche Kleidung für ein Bankgespräch angebracht ist. Häufig wird die Meinung vertreten, man müsse ein Kostüm oder einen Anzug tragen. Allerdings ist es zweifelhaft, ob der klassische Zweireiher wirklich die richtige Wahl ist. Letztlich kommt es darauf an, dass Sie im Gespräch positiv wirken. Wenn Sie Kleidung anhaben, in der Sie sich verkleidet und unwohl fühlen, stärkt dies nicht gerade das Selbstbewusstsein – was meist für einen eher schwachen Auftritt sorgt. Ordentliche Kleidung ist natürlich selbstverständlich; aber ziehen Sie etwas an, in dem Sie sich gut fühlen. Ganz davon abgesehen ist es unglaubwürdig, wenn beispielsweise ein trendiger Jungdesigner oder Betreiber eines Imbissstands im erzkonservativen Outfit auftaucht.

Ebenso gilt, dass Sie zwei Ausfertigungen Ihres Businessplans mit in das Gespräch nehmen sollten. Dann können Sie Ihrem Gesprächspartner das eine Exemplar geben und das andere selbst behalten. So können Sie noch einmal etwas nachschauen oder Hinweise geben, wo sich welche Inhalte befinden. Oft wird empfohlen, den Businessplan binden zu lassen. Letztlich ist aber ein Klemmhefter für Ihren Ansprechpartner bei der Bank vorteilhafter, weil er die Unterlagen für Kollegen leichter kopieren und auch besser abheften kann.

Machen Sie sich klar, dass der Einstieg oft über den weiteren Verlauf des Gesprächs entscheidet. Schaffen Sie eine positive Stimmung, indem Sie Fragen wie „Haben Sie gut zu uns gefunden?“ immer positiv beantworten. Selbst wenn auf dem Weg zur Bank alles schiefgegangen ist – wird eine solche Frage gestellt, sollten Sie keine Leidensgeschichten erzählen. Im nächsten Schritt ist es an Ihnen, Ihr Vorhaben kurz zu umreißen und zu erläutern, was Sie von der Bank wollen. Achten Sie darauf, dass Sie die Ausführungen dazu kurz und verständlich halten. In maximal einer Minute muss Ihr Gegenüber verstanden haben, worum es geht und was Ihr Anliegen ist. Ihr Ansprechpartner bei der Bank betreut zahlreiche Kunden gleichzeitig. Da bleibt ihm kaum Zeit, sich sehr tief in alle Branchen einzuarbeiten. Selbstverständlich weiß der Bankmitarbeiter ungefähr, wie die Uhren in Ihrer Branche ticken; genug eben, um ein erstes Urteil zu fällen. Sie sollten also mindestens genauso viel Wissen ins Gespräch mitbringen. Eindeutig im Vorteil sind Sie aber, wenn Ihre Kenntnisse über die Ihres Ansprechpartners hinausgehen. Informieren Sie sich deshalb gut über Zahlen und

Der Elevator Pitch
Stellen Sie sich vor, Sie haben während einer Fahrt im Aufzug Zeit, Ihren Gesprächspartner von Ihrer Idee zu überzeugen. Mit anderen Worten: Sie haben nur sehr wenig Zeit. Versuchen Sie sich an einer überzeugenden Darstellung in 30 bis maximal 60 Sekunden. In dieser Zeit sollen folgende Punkte klarwerden: Woraus besteht Ihre Idee/Ihr Vorhaben? Warum sind Sie die/der Richtige für das Vorhaben? Was wollen Sie vom Gesprächspartner? Sie können für Ihre mündliche Präsentation Vergleiche, Beispiele oder Gedankenbilder nutzen. Geben Sie eine möglichst anschauliche Beschreibung, die auch Ihre Alleinstellungsmerkmale zum Ausdruck bringt.

Aktuelle Entwicklungen in Ihrer Branche. Je fundierter Ihr Businessplan ist, umso besser können Sie im Bankgespräch punkten und auch Einwänden begegnen.
Sie haben bereits gelesen, dass es sinnvoll ist, danach zu fragen, welche weiteren Erwartungen die Bank an Sie stellt. Viele Banken nutzen die Gelegenheit, neben dem Darlehen weitere Produkte zu verkaufen – vor allem Versicherungen.- Es ist nachvollziehbar, dass Ihre Bank das versucht; gerade Sie als Gründer oder Unternehmer sollten verstehen, dass es darum geht, Geld zu verdienen. Es ist kein Fehler, ein Angebot für eine notwendige Versicherung von der Bank erst einmal in Erwägung zu ziehen. Sie können es später in Ruhe mit den Leistungen anderer Anbieter vergleichen. Meist wird übrigens der Abschluss einer Risikolebensversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung verlangt; dabei ist es üblich, die Ansprüche im Todesfall an die Bank abzutreten.

Allerdings gehen viele Banken mit dem Thema Versicherungen sehr aggressiv um. Nach der ersten Prüfung bei der Hausbank erhalten Gründer oder Unternehmer ein Finanzierungsangebot. Darin wird dann bei einigen Banken der Abschluss einer Versicherung bei einem bestimmten Anbieter plötzlich zur Auflage, um überhaupt ein Darlehen zu bekommen. Das verärgert aus gutem Grund die Kunden dieser Banken. Dennoch: Diese Vorgehensweise ist rechtens. Laut Gesetz ist die Bank erst dann verpflichtet, die gesamten Kosten für ein Darlehen – also auch Versicherungskosten – bekanntzugeben, wenn der Vertrag abgeschlossen wird. Vor der Prüfung, die ja meist mehrere hundert Euro kostet, ist das nicht notwendig, und so kommt die böse Überraschung erst, wenn das Geld für die Prüfung schon ausgegeben wurde. Informieren Sie sich deshalb unbedingt im Vorfeld, ob Ihre Bank so vorgeht. Sie erfahren das entweder bei der Bank selbst oder bei einem Berater in der näheren Umgebung. Sie können sich auch in Internetforen informieren, in denen sich Gründerinnen und Unternehmer/innen tummeln. Lesen Sie vorhandene Beiträge zum Thema oder stellen Sie selbst eine Frage. Solche Netzwerke und Foren finden Sie unter anderem auf XING*com, zum Beispiel das „Netzwerk für Gründer und Selbständige“ (xing*com/net/existenzgruender).

Die Nachbereitung
Ihre Bankgespräche sollten Sie auch nachbereiten. Benutzen Sie dazu den Fragenkatalog, den Sie bei Ihrer Vorbereitung erstellt haben. Für das Aufschreiben der Antworten bietet sich ein einfaches System an, bei dem Sie jeweils nur ein Symbol notieren. Die Notizen helfen Ihnen, den Überblick zu bewahren. Denn wer mit mehreren Banken spricht, bekommt Probleme, im Nachhinein noch alle Antworten richtig zuzuordnen. Wenn die mit einem Sternchen gekennzeichneten Kriterien in der folgenden Tabelle zum Beispiel besonders wichtig wären, könnte Ihre Nachbereitung wie folgt aussehen. In diesem Fall wäre die zweite Bank die beste Wahl, weil sie im Hinblick auf die wichtigen Kriterien am stärksten überzeugt und weil sich kein einziger echter Minuspunkt findet.

Kriterium Bank l Bank 2 Bank 3 Notizen
 Kontokorrentkredit möglich? 🙂 🙂 🙂 Ähnliche Kosten bei allen
 Ausbaufinanzierung möglich? 🙁 🙂 🙂 Nur Bank 3 hat sich damit schwergetan.
Kompetenz Ansprechpartner? 🙂 🙂 🙂 Vorzugsweise Bank 2 oder 3
Sympathie Ansprechpartner? 🙂 🙁 🙂 Bel Bank 1 sehr nett, aber wenig kompetent
Kosten für die Prüfung des Vorhabens 🙂 🙁 🙂 Kosten überall ähnlich; Bank 1 und 2 keine Rückerstattung bei positivem Bescheid
 Kosten für das Geschäftskonto 🙁 🙁 🙁 Kaum Unterschiede
Andere Erwartungen der Bank 🙁 🙂 🙁 Bank 3 übt Druck aus wegen Versicherungen

Umgang mit Risiken in Alltag – erfolgreiche Unternehmendteuerung

Der Umgang mit Risiken gehört für Unternehmer/innen zum alltäglichen Geschäft. Das allgemeine unternehmerische Risiko lässt sich nicht absichern – es gibt eben keine Garantie für den Erfolg. Doch einige andere Risiken lassen sich mithilfe von Versicherungen beschränken. Das wird auch bei den Banken gerne gesehen, oft werden ausgewählte Versicherungen bei der Darlehensvergabe sogar vorausgesetzt. In jeden für Banken geschriebenen Businessplan gehört daher auch ein Abschnitt „Risikomanagement“, in dem Sie Maßnahmen zur Absicherung benennen. Diesen Abschnitt sollten Sie ebenfalls von Zeit zu Zeit im Rahmen des strategischen Controllings überarbeiten. Vielleicht ändert sich die Lage, und es werden neue Überlegungen notwendig. Eine Überprüfung kann ergeben, dass Maßnahmen, die in der Vergangenheit hilfreich waren, nicht mehr wichtig sind.

Welche Versicherungen Kommen infrage?
Letztlich nutzt eine gute Absicherung nicht nur der Bank, sondern auch Ihnen. Lassen Sie sich für jede Versicherung, die infrage kommt, individuelle Angebote erstellen, denn je nach Branche und anderen Kriterien fallen die Kosten unterschiedlich hoch aus. Die folgenden Versicherungen sollten Sie kennen.

Kreditausfallversicherung
Nicht immer kann ein Darlehen zurückgezahlt werden. Ist das aufgrund einer Krankheit, von Arbeitsunfähigkeit oder wegen des Todes des Kreditnehmers der Fall, springt die Kreditausfallversicherung ein. Bei einer Insolvenz können Sie jedoch nicht auf diese Versicherung setzen.

Risikolebensversicherung
Die Leistungen aus der Risikolebensversicherung werden im Fall des Todes fällig. Banken verlangen oft eine solche Versicherung, die Ansprüche werden dann an die Bank abgetreten. So stellt die Bank sicher, dass sie nicht leer ausgeht, falls der Darlehensnehmer stirbt.

Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann als Zusatz zur Lebensversicherung oder einzeln abgeschlossen werden. Sie zahlt, wenn Sie wegen Krankheit oder anderer Gründe nicht mehr arbeiten können.

Forderungsausfall Versicherung
Wenn Ihre Kunden nicht zahlen, springt diese Versicherung ein. Das kann insbesondere dann wichtig sein, wenn Ihr Unternehmen von größeren Aufträgen lebt und es bereits große Schwierigkeiten mit sich bringt, wenn ein Kunde seine Rechnungen nicht begleicht. Mit dieser Versicherung können Sie einen häufigen Insolvenzgrund ausschließen.

Berufshaftpflichtversicherung
Jedes Unternehmen ist haftbar für die Schäden, die es anderen zufügt. In solchen Fällen kann es sehr schnell zu Schadenersatzforderungen kommen, die sich in schwindelerregenden Größenordnungen bewegen. Zur Absicherung solcher Gefahren können Sie eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.

Versicherungen gegen Einbruch und Ähnliches
Wer ein Ladengeschäft hat, kann eine Versicherung gegen Einbruch oder Vandalismus abschließen. Ein zerstörtes Schaufenster kann sonst zum finanziellen Desaster führen. Andere Versicherungen helfen zum Beispiel, den Iransport von Wertgegenständen zu versichern. Informieren Sie sich, was es für Ihr Unternehmen auf dem Markt gibt, und vergleichen Sie die Angebote hierzu.

Sozialversicherung
Die freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse umfasst kein Krankentagegeld. Dieses Risiko sollten Sie mit einer zusätzlichen Versicherung abfedern. Eine freiwillige Arbeitslosenversicherung ist im Rahmen von Neugründungen möglich. Mit geringem Beitrag sichern Sie damit Ihre Existenz im Fall des Scheiterns ab.

Tipps – Vorsorge für den Krankheitsfall
Stellen Sie einen Ordner mit den wichtigsten Angaben über Ihr Geschäft zusammen, sodass im Notfall jemand anderes Ihre Geschäfte kurzfristig übernehmen kann.

Maßnahmen für das Risikomanagement
Versicherungen sind nicht das einzige Mittel, um Risiken zu bewältigen – deshalb haben wir weitere Anregungen für Sie zusammengestellt. Wenn Sie Maßnahmen des Risikomanagements einführen, sollten Sie das auch Ihrer Bank mitteilen – beispielsweise im Rahmen des vorgeschlagenen kurzen Jahresberichts.

Risikostreuung
Ein Unternehmen, das alles auf eine Karte setzt, geht ein hohes Risiko ein. So ist beispielsweise ein Beratungsunternehmen, das nur zwei große Kunden hat, stark von diesen abhängig. Springt einer der beiden ab, wird die Lage für das Unternehmen schnell kritisch. Versuchen Sie nach Möglichkeit, das Risiko zu verteilen, indem Sie beispielsweise mit mehreren Kunden Zusammenarbeiten oder ein ergänzendes Geschäftsfeld anbieten, das sich schnell ausbauen lässt.

Hauptsache Auftrag?

Lehnen Sie ruhig auch einmal einen Auftrag ab, wenn die Konditionen zu schlecht sind, ein Kunde regelmäßig nur Ärger bereitet oder häufig sehr spät zahlt und auch bei anderen Problemen. Sagen Sie ab, wenn Sie wissen, dass ein Auftrag mit viel Arbeit verbunden ist, aber nicht entsprechend honoriert wird. Stellen Sie sich folgende Frage: Wenn Sie am Ende des Tages nach Hause gehen – haben Sie dann das Gefühl, dass Ihr Einsatz angemessen entlohnt wurde? Bei den meisten Unternehmen mit Schwierigkeiten lautet die Antwort „Nein“ – und das sollte bei jedem Selbständigen die Alarmglocken schrillen lassen.

Übrigens: Aufträge zu schlechten Konditionen sind wie ein Virus. Man empfiehlt Sie dann gerne mit der Aussage weiter: „Dort war es so schön billig.“ Oder: „Ich habe noch so viele Zusatzleistungen bekommen, ohne dafür zahlen zu müssen.“ Kunden, die auf solche Empfehlungen hin zu Ihnen kommen, erwarten das gleiche Entgegenkommen – und das führt über kurz oder lang zu einer Abwärtsentwicklung bei Ihren Finanzen.

Ausstehende Rechnungen
Nur allzu oft haben kleinere Unternehmen zwar Aufträge, aber es hapert an der Bezahlung. Wenn Sie eine Rechnung schreiben und ein Zahlungsziel vereinbaren, achten Sie darauf, dass es auch eingehalten wird. Wird eine Rechnung trotz Mahnung nicht gezahlt, geben Sie diese ins Inkasso – auch wenn Sie den Kunden verlieren. Denn Kunden, die nicht zahlen, kann sich kaum ein Unternehmen leisten. Wenn Ihr Jahresumsatz über 50.000 Euro liegt, können Sie einen Factoring-Anbieter beauftragen. Auch eine Forderungsausfallsversicherung ist hilfreich.

Überprüfen Sie die Zahlungsmoral größerer Kunden mithilfe einer Auskunftei, bevor Sie eine Zusammenarbeit vereinbaren. Ein Anbieter für das Inkasso und die Überprüfung von Kunden finden Sie beispielsweise unter Mediafinanz*de – das Inkasso kostet Sie dort nichts, und Sie können ausstehende Rechnungen einfach per Internet eingeben.

Mitarbeiter
Stellen Sie keine Mitarbeiter ein, die Sie nicht unbedingt brauchen. Wenn bestimmte Aufgaben nur vereinzelt anfallen, können Sie externe Dienstleister beauftragen. Die Arbeitszeit lässt sich dann flexibler handhaben, und die Zusammenarbeit kann schnell beendet werden, wenn sie nicht mehr nötig ist. Sie finden alle möglichen Leistungen – vom Büroservice bis hin zum Fachspezialisten – im Internet. Oder fragen Sie in Ihrem Netzwerk nach, ob jemand einen Anbieter empfehlen kann.

Investitionen
Wägen Sie bei jeder Investition ab, ob sie sich auch wirklich rentiert. Es muss nicht gleich der größte und schickste Pkw sein, der sich finden lässt, bloß weil Sie jetzt Chef oder Chefin sind. Gehen Sie lieber vorsichtig mit den erwirtschafteten Gewinnen um.

Ideen sammeln
Sammeln Sie Ideen, wie Sie Ihr Geschäft ausbauen und verändern könnten. Wenn ein Krisenfall eintritt und Ihre Dienstleistungen oder Produkte aus irgendwelchen Gründen dann nicht mehr so stark gefragt sind, geraten Sie eventuell unter Druck. In einer solchen Situation ist es schwierig, auf gute Gedanken zu kommen.

Alternativen ausarbeiten
Wenn Sie etwas planen: Machen Sie sich schon im Vorfeld Gedanken, was passiert, falls Ihr Vorhaben schiefgeht. So trifft Sie ein gescheitertes Projekt nicht ganz so hart, da Sie bereits einen Plan B entwickelt haben.

Rechtliche Absicherung
Einige Risiken lassen sich durch ausgeklügelte Verträge abfangen. Verwenden Sie daher nicht einfach nur Musterverträge, sondern sprechen Sie mit Ihrem Anwalt. Berücksichtigen Sie die Investitionen hierfür bei der Finanzplanung für den Businessplan. Wenn Sie sich mit den wichtigsten Rechtsgebieten gar nicht auskennen, sollten Sie unbedingt ein Seminar besuchen oder ein Buch kaufen, um nicht in die erstbeste Falle zu tappen. So bezahlen viele Gründer und kleine Unternehmen beispielsweise teures Lehrgeld, weil sie auf einer Website Bildmaterial verwenden, das urheberrechtlich geschützt ist.

Fragen stellen und zuhören
In vielen Unternehmen aller Größenordnungen hören die Chefs und Chefinnen nicht zu; damit entgeht ihnen etwas. Fragen Sie besser bei Ihren Kunden, Mitarbeitern oder Kooperationspartnern nach Lob, Kritik oder Verbesserungsvorschlägen. Wenn Sie ein bestimmtes Lob öfter hören: Stärken Sie die Eigenschaften, die positiv wahrgenommen werden. Wenn Sie Kritik hören: Reagieren Sie nicht beleidigt, sondern denken Sie darüber nach, was Sie besser machen können. Strafen Sie Ihre Mitarbeiter für Kritik nicht ab, denn sie erkennen Probleme im Unternehmen oft besser und schneller als das Management. Sorgen Sie also für eine offene Atmosphäre — ganz gleich, mit wem Sie sprechen. Letztendlich profitiert Ihr Unternehmen davon, wenn auch ungute Entwicklungen angesprochen werden dürfen. Denn nur dann können Sie rechtzeitig eingreifen.

Wachstumsphasen nicht unterschätzen
In Wachstumsphasen wird so manche Aufgabe der Unternehmenssteuerung vernachlässigt, deshalb werden sie oft zu Prüf- und Stolpersteinen. Eine gute Planung und Vorbereitung ist auch wichtig, wenn es gut vorangeht. Vor allem die Rolle der Eigentümer eines Unternehmens ändert sich, zum Beispiel wenn Mitarbeiter beschäftigt werden. Wer den Sprung in die neue Verantwortung nicht schafft, bekommt Probleme bei der Führung des Unternehmens. In solchen Fällen kann ein Coaching hilfreich sein; manchmal ist es sogar ratsam, einen erfahrenen Geschäftsführer einzusetzen und selbst andere Aufgaben zu übernehmen. „The Big Boss“ zu sein hört sich einfacher an, als es ist.

Ich brauche weniger Geld – ist eine Bank die richtige Adresse

Die Untergrenze für Darlehen variiert von Bank zu Bank. Darlehen unter 10.000 Euro werden nur von sehr wenigen Geschäfts- oder Förderbanken vergeben; in einigen Fällen kann es sogar sein, dass 15.000 Euro zu wenig sind. Der damit verbundene Aufwand ist so groß, dass kleine Darlehen aus Sicht der meisten Banken unrentabel sind. Vereinzelt können solche Darlehen bei Förderbanken der Bundesländer beantragt werden. Als Alternative bei einer Geschäftsbank steht meist nur der Kontokorrentkredit zur Verfügung. Allerdings fallen hierfür meist deutlich höhere Zinsen an, er ist also nur für die kurzfristige Finanzierung geeignet.

Nun ist es an der Zeit, die Mikrofinanzierung kennenzulernen. Der Begriff beschrieb ursprünglich die Förderung von Vorhaben in der Dritten Welt mit Kleinstbeträgen, beispielsweise mit 200 Euro. Im Lauf der Zeit wurde aber klar, dass auch in Europa und anderswo kleinere Geldmengen öfter gebraucht werden. Welche Beträge unter den Begriff „Mikrofinanzierung“ fallen, wird unterschiedlich gesehen: Der eine redet von Finanzierungen bis 50.000 Euro, der andere von Förderungen bis 25.000 Euro, und wieder andere setzen die Grenze deutlich niedriger an.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es sich bei der Mikrofinanzierung um kleinere Darlehen handelt – oft in genau der Größenordnung, die vielen Gründern oder Unternehmern weiterhilft. Diese Mikrofinanzierungen werden von Mikrofinanzinstituten, von Internetplattformen und vereinzelt von Förderbanken angeboten. Wer nur eine kleine Summe benötigt, für den kommen also verschiedene Varianten infrage. Darüber informieren wir Sie in unserer Geldanlage-Webseite.

Was ist ein Rating, und brauche ich das?
Seit 2007 ist das sogenannte Rating bei der Vergabe von Darlehen vorgeschrieben; dabei bewertet die Bank quantitative und qualitative Faktoren eines Geschäfts. Das Unternehmen oder die Gründungspläne eines Antragstellers werden regelrecht durchleuchtet. Das Ergebnis des Ratings entscheidet dann über die Kreditvergabe und die Kreditkonditionen. Wer beim Rating schlecht abschneidet, muss mit höheren Zinsen rechnen, wer gut abschneidet, bekommt niedrigere Zinsen. Ein Darlehen an ein Unternehmen mit schlechter Ratingnote ist für die Banken teurer, dieser Nach
teil wird in Form eines höheren Zinses an den Gründer oder das bestehende Unternehmen weitergegeben. Wie sich das Rating in welchem Fall auswirkt, zeigt die folgende Übersicht

Geschäftsbanken Förderbanken
Existenz-

gründer

Darlehen nur mit Risikozins; das Rating wirkt sich auch auf andere Finanzierungen aus, zum Beispiel auf einen ergänzenden Kontokorrentkredit. Es Ist unüblich, dass Gründer für ein Förderdarlehen einen risikoabhängigen Zins zahlen müssen.
Bestehende

Unternehmen

Darlehen nur mit Risikozins; das Rating wirkt sich auch für bestehende Unternehmen auf andere Finanzierungen einer Geschäftsbank aus. Es gibt für bestehende Unternehmen vereinzelt Darlehen, die nicht mit einem risikoabhängigen Zins verbunden sind.

Besteht Ihr Unternehmen schon länger und wollen Sie ein Darlehen von einer Förderbank, müssen Sie sich im Vorfeld informieren, ob das Rating den Zins beeinflusst oder nicht. Mehr zum Thema Rating finden Sie in unserem Geldanlage-Ratgeber.

Im Bankgespräch vor dem Darlehen überzeugen – weitere Tipps

Bevor überhaupt ein Gespräch mit der Bank stattfindet, hat der für Sie zuständige Bankmitarbeiter meist schon einen ersten Blick auf Ihren Businessplan geworfen. Mit anderen Worten: Er ist grob über Ihr Vorhaben informiert. Im Gespräch mit der Bank geht es sowieso weniger um fachliche Fragen rund um Ihr Geschäftskonzept, sondern vielmehr steht Ihre Persönlichkeit im Vordergrund. Zwar werden auch Details zum Businessplan geklärt, doch der Eindruck, den Sie bei der Bank hinterlassen, spielt die größere Rolle. In vielen Fällen bietet sich dabei die einzige Gelegenheit, im persönlichen Gespräch zu überzeugen. Es gibt für einen solchen Termin keinen standardisierten Ablauf und auch keinen Katalog mit typischen Fragen, die eine Bank stellt.

Was ist im Bankgespräch gefragt?
Nichtsdestotrotz gibt es einige Dinge, die Sie beherrschen müssen, um im Bankgespräch zu überzeugen. Die folgenden Ausführungen vermitteln Ihnen einen Eindruck darüber, was gefordert ist.

Kompetentes und sicheres Auftreten
Eine überzeugende Wirkung setzt sich aus unterschiedlichen Faktoren zusammen; angemessene Kleidung, eine selbstsichere Haltung und eine gute Ausdrucksweise sind essenziell. Machen Sie sich klar, dass Sie bei Ihrer Bank nicht als Bittsteller auftreten — eine Bank verdient Geld mit einem Darlehen oder einem anderen Finanzierungsprodukt.

Kompetenz und Überzeugungskraft basieren allerdings auch auf Ihren Fachkenntnissen. Wer sich in einer Branche nicht auskennt, lässt sich durch Nachfragen im Gespräch schneller verunsichern — allein schon deshalb ist das entsprechende Wissen wichtig. Darüber hinaus geht es darum, unter Beweis zu stellen, dass Sie unternehmerisch denken können. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen, was Sie wollen. Die Frage „Wie viel Geld kann ich denn von Ihrer Bank bekommen?“ beispielsweise ist unangemessen. Sie müssen klare Vorstellungen haben und diese äußern, denn nur so wirken Sie glaubwürdig.

Klare und verständliche Ausdrucksweise
Wenn Ihr Gegenüber Sie nicht versteht, wird das Gespräch mit der Bank zum Desaster. Es kommt darauf an, dass Sie Ihren Gesprächspartner möglichst schnell ins Boot holen und ihn neugierig auf Ihr Vorhaben machen. Insbesondere der Einstieg in das Gespräch ist wichtig. Sie müssen auch in der Lage sein, Ihre Geschäftsidee in einigen wenigen Sätzen klar und verständlich zu formulieren.

Inhalte des Businessplans schlüssig erläutern
Es kommt bei Ihrem Ansprechpartner nicht gut an, wenn Sie nicht wissen, was in Ihrem Businessplan steht. Das bedeutet nicht, dass Sie jede Zeile auswendig kennen oder jede einzelne Zahl aus den Kalkulationen im Kopf haben müssen. Aber eine Frage wie „Welche Marketingmaßnahmen wollen Sie einsetzen, und weshalb setzen Sie darauf?“ müssen Sie beantworten können.

Wenn beim Businessplanschreiben ein Berater geholfen hat, kann er ebenfalls am Gespräch teilnehmen – die Gesprächsführung hegt aber trotzdem bei Ihnen. Ihr Berater sollte nur dann ins Spiel kommen, wenn es um Details geht, von denen Sie nicht behaupten, sich damit besonders gut auszukennen, beispielsweise bei steuerlichen Fragen.

Nachweise durch Unterlagen
Führen Sie im Gespräch mit der Bank auf keinen Fall Kompetenzen, Kunden oder Kooperationspartner an, die Sie nicht haben. Sorgen Sie lieber dafür, dass Sie nachweisen können, über welche Fähigkeiten Sie verfügen und mit wem Sie Zusammenarbeiten. Das macht Ihre Aussagen glaubwürdig. Die entsprechenden Belege sollten im Anhang Ihres Businessplans zu finden sein.
Sie müssen nicht jedes Detail nachweisen, bei wichtigen Eckpunkten ist das aber sinnvoll und notwendig. Was hierzu gehört, hängt vom Einzelfall ab. Ist ein bestimmter Kooperationspartner entscheidend für den Erfolg Ihrer Pläne, so können Sie beispielsweise einen Vertragsentwurf beilegen. Wenn bestimmte Kompetenzen eine große Rolle spielen, sollten Sie durch Arbeitszeugnisse oder ähnliche Unterlagen belegen, dass Sie über diese verfügen.

Einwänden begegnen
Ihr Gesprächspartner wird unter Umständen Einwände äußern, vielleicht auch nur, um festzustellen, wie Sie darauf reagieren. Bleiben Sie immer sachlich. Wenn Sie einen Einwand mit einem schlagkräftigen Argument entkräften können, tun Sie es. Wenn Sie nicht sonderlich schlagfertig sind und Ihnen nichts einfällt: Sagen Sie ruhig, dass Sie aufgeregt sind und gerne in Ruhe über das Gesagte nachdenken möchten. Wenn der Einwand berechtigt ist, sollten Sie sich für den Hinweis bedanken und ankündigen, dass Sie sich darüber noch Gedanken machen werden. Lassen Sie aber nicht zu, dass aus einer Katze ein Hund wird. Wenn im Bankgespräch aus einem Gastronomiebetrieb plötzlich ein Catering-Service wird, ist etwas schiefgelaufen.

Keine Angst vor dem Gespräch
Annemarie R. hat schnell Erfolg bei einer Bank gehabt. Vor dem ersten Gespräch hatte sie trotz bester Voraussetzungen großen Respekt und berichtet Folgendes: „Ich habe mir wirklich große Sorgen gemacht und befürchtet, dass ich komplett rundgemacht werde. Das war letztlich vollkommen unbegründet. Meine Bearbeiterin bei der Bank ist richtig nett und hat gar keine Fragen gestellt, die ich nicht beantworten konnte. Wenn man weiß, was im Businessplan steht, fällt das Gespräch recht leicht. Hier und da habe ich auch mit Leuten gesprochen, die nicht so nett waren – aber das kann eben immer Vorkommen im Leben, und ich muss ja nicht mit diesen Leuten Zusammenarbeiten.“

Einige gute Alternativen zum Darlehen und unsere Tipps

Nicht immer kommt eine Finanzierung über die bisher beschriebenen Wege infrage. Eine Nachfinanzierung via Darlehen beispielsweise – also ein zweites Darlehen — ist schwierig in der Umsetzung. Das gilt insbesondere wenn es für Investitionen aufgewendet werden soll, die kurz nach dem ersten Darlehen anfallen. Der Grund: Es gibt noch keine verlässlichen Daten über die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens, und manche Banken reagieren geradezu allergisch auf solche Nachfinanzierungen – den Gründern werden dann nicht selten Fehlkalkulationen bei ihren ersten Darlehen unterstellt.

In anderen Fällen ist eine Finanzierung via Darlehen gar nicht erst möglich. Wer bei den Kalkulationen im Businessplan feststellt, dass er 58.000 Euro braucht, muss sich ebenfalls woanders umsehen, wenn der Höchstbetrag für ein Darlehen bei 50.000 Euro liegt. Welche Wege in solchen Situationen offenstehen, erfahren Sie im Folgenden.

Beteiligungsfinanzierung
Bei einer Beteiligungsfinanzierung wird Eigenkapital von außerhalb des Unternehmens zugeführt. Das kann in Form einer Geld- oder einer Sacheinlage geschehen. Im Gegenzug werden neue Gesellschafter aufgenommen, oder die bereits vorhandene Beteiligung eines Gesellschafters, der zusätzlich etwas einbringt, wird entsprechend erhöht. Wie sich eine Beteiligungsfinanzierung umsetzen lässt, hängt wesentlich von der Rechtsform des Unternehmens ab.
Eine Beteiligungsfinanzierung kann jederzeit erfolgen – ob zum Zeitpunkt der Existenzgründung oder wenn das Unternehmen bereits eine Weile existiert. Außerdem lässt sie sich gut mit einem Darlehen ergänzen. Die Beteiligungsfinanzierung trägt darüber hinaus zu einer höheren Eigenkapitalquote bei.

Rechtsform Möglichkeiten
Einzelunternehmen Aufnahme eines stillen Gesellschafters oder Erhöhung des Anteils des stillen Gesellschafters; der stille Gesellschafter hat keine Mitspracherechte und bringt nur Kapital ein (Sachmittel oder Geld); Vereinbarungen über den Anteil am Gewinn können sehr flexibel sein oder auch zeitlich begrenzt werden; stille Gesellschafter haften für das Unternehmen nur In Höhe des eingebrachten Kapitals für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Die stille Gesellschaft begründet keine gemeinsame Firma. Außenstehende, außer dem Finanzamt, bekommen von der Beteiligung eines stillen Gesellschafters nichts mit. Ein stiller Gesellschafter kann eine natürliche Person (zum Beispiel aus der Familie) oder eine juristische Person (zum Beispiel eine GmbH) sein.
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) Aufnahme eines neuen GbR-Partners oder Erhöhung der Einlagen durch vorhandene GbR-Partner. GbR-Partner haben Mitbestimmungsrechte und sind am Gewinn beteiligt. Die Aufnahme eines stillen Gesellschafters ist ebenfalls möglich, wenn keine Mitbestimmungsrechte erwünscht sind.
Offene Handelsgesellschaft (OHG) Aufnahme eines neuen OHG-Gesellschafters oder Erhöhung der Anteile vorhandener Gesellschafter; Gesellschafter hat Geschäftsführungs- und Mitspracherechte und haftet mit seinem gesamten Vermögen für die Geschäfte des Unternehmens. Alternativ ist auch hier ein stiller Gesellschafter möglich.
Kommanditgesellschaft (KG) Aufnahme eines neuen Gesellschafters oder Erhöhung der Anteile vorhandener Gesellschafter; bei Aufnahme eines neuen Komplementärs haftet dieser mit seinem gesamten Vermögen und hat Geschäftsführungs- und Mitspracherechte, er wird auch am Gewinn beteiligt. Bei Aufnahme eines neuen Kommanditisten haftet dieser nur bis zur Höhe seiner Einlage – er hat dafür aber keine Mitspracherechte, sondern lediglich Kontrollrechte und wird am Gewinn beteiligt. Auch bei der KG ist die Aufnahme eines stillen Gesellschafters möglich.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), haftungsbeschränk- le Unternehmergesellschaft (UG) und Limited Aufnahme eines neuen Gesellschafters oder Erhöhung der Einlage vorhandener Gesellschafter; die Einflussnahme durch einen Gesellschafter kann vertraglich verhältnismäßig flexibel geregelt werden; Geschäftsführer werden von den Gesellschaftern bestellt, ein Gesellschafter muss also nicht zwangsläufig auch an der Geschäftsführung beteiligt sein; die Haftung der Gesellschafter Ist auf das Stammkapital begrenzt; die Gesellschafter werden am Gewinn beteiligt.

Ein stiller Gesellschafter kann ebenfalls aufgenommen werden.

Aktiengesellschaft

(AG)

Aufnahme neuer Gesellschafter; Gesellschafter haben Mitbestimmungsrechte und ein Recht auf anteiligen Gewinn; die Haftung ist auf die Einlage beschränkt. Auch hier kann ein stiller Gesellschafter aufgenommen werden – die Beteiligung muss aber veröffentlicht werden.

Wann kommt Venture Capital infrage?
Die meisten Venture-Capital-Geber sind an Unternehmen interessiert, die bereits erste Erfolge erzielt haben und sich in der Wachstumsphase befinden. Wer noch nichts außer einem Businessplan vorweisen kann, sollte sich nach Business-Angels umschauen. Sie verstehen sich als „Finanziers der ersten Stunden“ und leisten sozusagen Geburtshilfe für eine Geschäftsidee. Alle Fragen rund ums Thema beantwortet Andreas R. Boue in seinem Buch „Wie komme ich zu Venture Capital?“ (Wien 2008).

Wer sich für die Beteiligungsfinanzierung interessiert, sollte wissen, dass verschiedene Akteure als Geldgeber infrage kommen. Institutionelle Investoren sind Venture-Capital-Gesellschaften, die auch vom Bund oder einem Bundesland getragen sein können. Viele Förderbanken haben sogar eine eigene Gesellschaft hierfür eingerichtet; recherchieren Sie, welche Möglichkeiten hier bestehen. Ein Investor kann genauso gut eine natürliche Person sein; beispielsweise ein Mitglied der Familie oder eine andere Person aus dem privaten Umfeld. Praktisch jeder, der genügend finanzielle Mittel hat und sich für ein Vorhaben interessiert, kommt infrage. Überlegen Sie sich gut, mit wem Sie Zusammenarbeiten wollen; das gilt vor allem, wenn der Geldgeber auch Mitspracherechte hat oder im Unternehmen mitarbeitet.

Denken Sie im Verlauf Ihrer Vorbereitungen ausgiebig darüber nach, was Sie von einem Gesellschafter erwarten: Soll er nur Geld einsetzen oder auch Ratschläge geben, Kontakt halten oder sogar im Unternehmen tätig werden? Wählen Sie eine Person aus, die zu Ihrer Zielsetzung passt, und machen Sie nicht den Fehler, einfach nur irgendjemanden, den Sie kennen, mit an Bord zu holen. Eine wohlüberlegte Entscheidung ist der Schlüssel für eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit – selbst dann, wenn Ihr Gesellschafter „nur“ Geldgeber ist.

Venture-Capital-Gesellschaften haben übrigens hohe Erwartungen, was den eigenen Nutzen angeht. Wer einen Investor aus der Familie findet, kann hingegen darauf hoffen, dass der Gewinngedanke eher in den Hintergrund tritt. Unter Umständen können Gründer oder Unternehmer Kapital aus der Familie oder dem engen Bekanntenkreis auch in Form von Sachleistungen bekommen. So können Lebenspartner, Eltern oder der beste Freund eventuell bei der Einrichtung eines Ladens mithelfen oder eine Website erstellen – im Gegenzug bekommt derjenige dann eine Beteiligung am Unternehmen.

Tipp – Vorsicht mit Vereinbarungen
Bevor Sie mit Freunden, Bekannten oder Verwandten ein gemeinsames Unternehmen planen, sollten Sie gut prüfen, ob die Zusammenarbeit langfristig Bestand haben kann. Ihre Vereinbarungen sollten Sie auf jeden Fall schriftlich festhalten. Viele solcher Kooperationen werden leichtfertig mündlich eingegangen und scheitern schon nach kurzer Zeit. Halten Sie sich ebenso vor Augen, dass schon die mündliche Absichtserklärung – „Wir wollen Zusammenarbeiten“ – eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) begründet. Bei der GbR haften alle Beteiligten gleichermaßen mit ihrem Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten des Unternehmens.

Wer sich für eine Beteiligungsfinanzierung entschieden hat, sollte grundsätzlich die Dienste eines Anwalts in Anspruch nehmen. Nur auf diese Weise lässt sich sicherstellen, dass die zukünftige Zusammenarbeit auch wirklich den Vorstellungen der Beteiligten entspricht. Bei einigen Rechtsformen ist ohnehin ein Notar notwendig, um die Aufnahme von Gesellschaftern zu besiegeln.

Wenn Sie sich mit dem Thema Finanzierung weiter beschäftigen, wird Ihnen sicherlich der Begriff „Mezzanine“ begegnen. Doch was bedeutet er eigentlich? Das erklären wir nun anhand eines Beispiels: Wenn Ihre Tante Ihnen 20.000 Euro für Ihr Geschäft geben will, können Sie mit ihr einen Darlehensvertrag machen – was Ihre Fremdkapitalquote nach oben treibt. Das führt zu einer schlechten Ratingnote. Sie können mit Ihrer Tante aber auch eine stille Beteiligung vereinbaren, die auf fünf Jahre begrenzt und bei der die Gewinnbeteiligung auf einen bestimmten Prozentsatz festgelegt wird. Eine solche Beteiligung ist dem Darlehen sehr ähnlich – mit dem wesentlichen Unterschied, dass Ihre Tante keinen Anspruch auf Rückzahlung hat, wenn Ihr Vorhaben scheitert. Und ihre Einlage wird dem Eigenkapital zugerechnet. Diese beiden Kennzeichen machen eine Mezzanine-Finanzierung aus. Der Begriff stammt übrigens aus der Architektur und bedeutet „Zwischenstockwerk“. Mezzanine-Lösungen sind auch bei größeren Finanzierungsbeträgen ab einer Höhe von 500.000 Euro möglich. Informieren Sie sich bei Beträgen in dieser Größenordnung darüber, welche Möglichkeiten im Einzelfall bestehen.

Mikrofinanzorganisationen
Was Mikrofinanzierung ist, haben wir schon kurz erklärt: Gemeint sind damit „kleine“ Finanzierungen unter einem Betrag von 10.000 Euro. Aber der Begriff beinhaltet noch mehr: Die Philosophie der Mikrofinanzierung besagt im Gegensatz zum großen Geschäft der Banken, dass man unternehmerische Pläne ruhig auch erst einmal „kleiner“ angehen kann. Daher geht es um Beträge unter 10.000 Euro, zudem laufen die Darlehen einer Mikrofinanzorganisation meist nur über 24 oder über 36 Monate. Finanziert werden damit Investitionen, die sich möglichst schnell in Form von Umsatz bezahlt machen.

Wie mit Mikrofinanzierungen umzugehen ist, konnte in den westlichen Industrienationen noch nicht abschließend und einheitlich gelöst werden. Diese Form der Finanzierung hat sich auch noch nicht flächendeckend etabliert. Nichtsdestotrotz gibt es unterschiedliche Mikrofinanzorganisationen, die Sie in Erwägung ziehen können, wenn Sie ein Darlehen benötigen. Einige davon agieren unter dem Dach des Deutschen Mikrofinanz Instituts e. V. (DMI) und sind auch vom DMI akkreditiert. Auf der Website mikrofinanz*net finden Sie die Adressen der Organisationen, die infrage kommen.

Darüber hinaus gibt es zahlreiche Organisationen, die regional oder lokal arbeiten und nicht zum DMI gehören. Es ist schwierig, sich hierüber einen Überblick zu verschaffen – es gibt keine zuverlässige oder vollständige Adressenliste dieser Organisationen. Wenn Sie sich für eine Mikrofinanzierung interessieren, sollten Sie sich direkt vor Ort informieren. Helfen können Arbeitsagenturen, Jobcenter, Berater, Kammern, Verbände, Organisationen aus der Wirtschaftsförderung in Ihrer Region und andere Ansprechpartner aus dem Bereich Existenzgründung. Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Mikrofinanzierung finden Sie in der folgenden Übersicht.

Frage Antwort
Für wen kommt eine Mikrofinanzierung infrage? Für Gründer, die weniger als 10.000 Euro brauchen. Einige Mikrofinanzorganisationen richten sich an bestimmte Personengruppen wie Frauen oder Migranten. Generell kommt diese Finanzierung infrage, wenn Sie aufgrund irgendwelcher Gegebenheiten kein Darlehen bei einer Bank bekommen. Das kann für Menschen gelten, die mitten im Berufsleben stehen, oder

auch solche, die arbeitslos sind – ganz unabhängig davon, ob sie das Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II beziehen.

Wie funktioniert eine Mikrofinanzierung? Es kommt ein Darlehensvertrag zustande – meist mit einer Bank, die mit der Mikrofinanzorganisation zusammenarbeitet. Meist beträgt die Laufzeit zwischen 24 und 36 Monaten, und der Zins liegt beispielsweise bei Organisationen des DMI bei zehn Prozent. Oft wird auch das private Umfeld einbezogen, indem Bürgschaften verlangt werden – hier ist die Verteilung des Darlehensbetrags auf mehrere Personen üblich.
Was ist, wenn mein Unternehmen in eine Krise gerät? Im Gegensatz zu Banken, die sich an die Geschäftsbedingungen halten und ein Darlehen einfach kündigen, sind Mikrofinanzorganisationen an der Kommunikation und gemeinsamen Lösungssuche interessiert. Sobald sich zeigt, dass Sie Ihre Raten nicht zahlen können, wird nach flexiblen Lösungen gesucht.
Welche Intormationspflichten habe ich? Im Rahmen der Mikrofinanzierung ist eine monatliche, kurze Berichterstattung üblich. So lassen sich Probleme frühzeitig erkennen, eine Lösung kann sofort in Angriff genommen werden.
Was tut eine Mikrofinanzorganisation noch für mich? Da Mikrofinanzorganisationen meist wenig bis gar nichts an den Darlehen verdienen, bieten sie fast immer eine Beratung an. Man muss diese nicht in Anspruch nehmen, aber die Beratung wird vom Staat stark gefördert. Gründer können sich so helfen lassen und leichter zum Erfolg kommen.
Was muss ich tun, um eine Mikrofinanzierung zu bekommen? Nehmen Sie Kontakt mit einer Mikrofinanzorganisation auf. Meist wird ein Businessplan, eine Selbstauskunft über private Finanzen, eine Bürgschaft, eine Schufa-Auskunft, der Kreditantrag sowie eine Ausweiskopie verlangt. Es kann aber auch Abweichungen geben, da Mikrofinanzorganisationen frei entscheiden können, wie die Auswahl erfolgt.

Durchführung eines Ratings bei Finanzierung – Gute Tipps

Ein Rating wird prinzipiell für jeden Bankkunden, der eine Finanzierung in Anspruch nehmen will, vorgenommen. Das bedeutet, dass der Schuldner in Hinblick auf seine derzeitige Finanzlage und zukünftige Zahlungsfähigkeit bewertet wird. Eine Bank unterscheidet allerdings bei den Ratings: Während bei bestehenden Unternehmen Daten aus der Vergangenheit und für die Zukunft berücksichtigt werden, spielen bei Gründern nur die Daten aus dem Businessplan eine Rolle. Es liegt auf der Hand: Ein neues Unternehmen hat nun einmal keine Firmenhistorie, die zur Beurteilung herangezogen werden kann.

Beim Rating werden sowohl quantitative als auch qualitative Kriterien bewertet. Außerdem handelt es sich dabei um einen ständigen Prozess. Sobald sich wichtige Daten ändern, wird das Rating aktualisiert, was zu häufigen Änderungen bei der Bewertung eines Unternehmens führen kann.

Rating beim Unternehmenskauf
Auf welcher Basis das Rating bei der Übernahme eines bestehenden Unternehmens erstellt wird, hängt davon ab, wie groß die Veränderungen nach dem Kauf sein werden. Bleibt (fast) alles beim Alten, werden oft die Vergangenheitsdaten mit einbezogen. Planen Sie aber, ein gekauftes Unternehmen komplett umzukrempeln, entsteht damit etwas Neues – die Daten aus der Vergangenheit sind dann eher nicht aussagekräftig. Manchmal werden vorherige Daten einbezogen, aber nur mit einer geringen Gewichtung. Fragen Sie bei Ihrer Bank nach, inwiefern im Rahmen des Ratings auch Vergangenheitsdaten einbezogen werden oder nicht, damit Sie die richtigen Angaben in Ihren Businessplan einfließen lassen. Reichen Sie dazu eine Kurzbeschreibung Ihrer geplanten Änderungen beim Unternehmenskauf bei der Bank ein.

Insbesondere dann, wenn Warnsignale auftreten, kann sich die Bewertung drastisch und sehr schnell verschlechtern. Bei sehr kleinen Unternehmen wird oft ein vereinfachtes Rating-Verfahren angewendet, bei dem die Bewertung nicht ständig aktualisiert wird, weil dafür der Aufwand zu groß wäre. Welche Kriterien einbezogen werden, zeigt die folgende Tabelle.

Kriterien Beispiele
Qualitative Kriterien („weiche Faktoren“) Besonders wichtig: Eignung des Unternehmers/der Unternehmerin und Marktposition, Standort (bei Vorhaben, für die der Standort eine besondere Rolle spielt)

Weitere Kriterien, zum Beispiel Unternehmensstrategie, Managementqualität, Organisations- und Prozessorganisation, Mitarbeiterpotenzial, Aufbau des Controllings, Beziehungen zu Geschäftspartnern, Kooperationen, Qualität der bisherigen Führung des Geschäftskontos sowie Dauer und Qualität der Geschäftsbeziehung zwischen Bank und Unternehmen

Quantitative Kriterien („harte Faktoren“) Besonders wichtig: Eigenkapitalquote, Gewinn, Liquidität Weitere Kriterien, zum Beispiel Entwicklung der wirtschaftlichen Lage (Umsatzsteigerungen, Gewinnsteigerungen und anderes)
Auftreten von Warnsignalen Das Auftreten von Warnsignalen ist Immer besonders wichtig: Hierzu zählen beispielsweise nicht bezahlte Darlehensraten, Pfändungen, Rücküberweisungen wegen Kontoüberziehungen oder deutliche Wertverschlechterung vorhandener Sicherheiten.

Jedes Kriterium wird zunächst einzeln betrachtet und bewertet, anschließend wird es gewichtet. So ist etwa bei einem bestehenden Unternehmen der Gewinn wichtiger als der Umsatz, daher wirkt er sich stärker auf die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage aus. Aus der Zusammenfassung der Ergebnisse ergibt sich die Ratingstufe. Sie sagt aus, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Unternehmen innerhalb des kommenden Jahres ab dem Zeitpunkt des Ratings in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Die Ratingstufen sind nicht einheitlich definiert, sie können von Bank zu Bank variieren. Um mehr Transparenz zu schaffen, hat die Initiative Finanzstandort Deutschland (IFD) Ratingstufen mit einer festgelegten Ausfallwahrscheinlichkeit entwickelt und dann die unterschiedlichen Bankratings entsprechend zugeordnet. Hierzu gibt es eine Broschüre der IFD, die Sie ebenso wie aktuelle Daten im Internet unter finanzstandortdeutschland*de oder im Webangebot der KfW finden.

Stephan Kern ist Geschäftsführer der Xacon Unternehmensberatung GmbH und zertifizierter Ratinganalyst beim Bundesverband der Ratinganalysten und Ratingadvisor e. V. (BdRA). Im Lauf der vergangenen Jahre hat er viel Erfahrung bei der Beratung von kleineren und mittleren Unternehmen gesammelt. Hier steht er nun Rede und Antwort zum Thema Rating.

Wie hoch fallen Abweichungen bei den Zinsen abhängig vom Ausgang des Ratings aus?
Der Zinssatz, den eine Bank anbietet, kann zwischen vier oder fünf Prozentpunkten abweichen; manchmal ist die Abweichung sogar noch höher. Einige Unternehmen bekommen beispielsweise eine Kreditlinie mit einem Zinssatz von sechs bis sieben Prozent – wer mit einem schlechteren Rating daherkommt, muss zehn oder elf Prozent Zinsen für die Kreditlinie zahlen. Wenn das Rating zu schlecht ausfällt, gibt es im schlimmsten Fall gar keine Finanzierung für das Unternehmen.

Welche Kriterien werden besonders stark gewichtet?
Als Faustregel gilt, dass quantitative Faktoren zu etwa 60 Prozent in das Ratingergebnis einfließen. Dabei spielen neben der Rentabilität die Eigenkapitalquote und die Liquidität des Unternehmens eine besonders große Rolle. Diese sind gleichzeitig die Achillesferse der kleinen und mittleren Unternehmen.
Sogenannte qualitative Faktoren werden mit einem Anteil von ungefähr 40 Prozent gewichtet. Schwachpunkte hier finden sich meist bei der Führung des Unternehmens. Oft ist kein Controlling vorhanden, eine Unternehmensplanung wird nicht durchgeführt, und strategische Entscheidungen fallen bei kleinen und mittleren Unternehmen ebenfalls oft unter den Tisch. Die Kommunikation mit der Bank wird außerdem als lästiges Übel betrachtet. Das führt zu Verschlechterungen beim Ratingergebnis, selbst wenn das Unternehmen ansonsten gut am Markt positioniert ist.

Wie kann man die Voraussetzungen für eine gute Ratingnote verbessern? Kleine und mittlere Unternehmen sollten an ihren Schwachpunkten arbeiten und Verbesserungen anstreben. So ist beispielsweise die Einführung eines ganzheitlichen Controllings – mit Unternehmensplanung und strategischem Controlling – sinnvoll.

Auch die Kommunikation mit der Bank lässt sich meist verbessern. Erste Tipps dazu finden sich ja schon in diesem Finanzportal – eine Vertiefung im Einzelfall ist allerdings notwendig. Die Ratingnote kann durch Maßnahmen, zum Beispiel durch die Reduktion der Warenbestände, Umschuldungen oder die Nutzung von Finanzierungsalternativen zum gewöhnlichen Bankdarlehen, verbessert werden. Auch bei der Liquidität des Unternehmens lassen sich viele Maßnahmen ergreifen, beispielsweise eine Optimierung des Forderungsmanagements oder die Nutzung des Factorings.

Wie funktioniert so eine „Verbesserungsaktion“?
Es ist sinnvoll, ein externes Rating von einem zertifizierten und unabhängigen Ratinganalysten durchführen zu lassen. Das Ergebnis zeigt, wie die Bank das Unternehmen bewerten würde, und gibt im Sinne einer Ist-Analyse Hinweise auf Handlungsfelder. In Zusammenarbeit mit einem Berater wird dann ein Maßnahmenkatalog erarbeitet. Für eine solche Prüfung sollte man mit mindestens drei bis fünf Beratungstagen rechnen. Je nach Handlungsbedarf fällt der Zeitaufwand für die Begleitung der Umsetzung dann sehr unterschiedlich aus.

Da dies durch staatliche Zuschüsse unterstützt werden kann, kommen kleinere Unternehmen meist mit überschaubaren Kosten davon. Letztlich nutzen die Optimierungsmaßnahmen ja nicht nur der Bank, sondern bringen vor allem dem Unternehmer selbst etwas. Eine verbesserte Zahlungsfähigkeit, eine höhere Ertragskraft, ein besseres Krisenmanagement, geringere Zinsen und andere Ergebnisse können eigentlich nur im Sinne des Unternehmens und seines Eigentümers sein.

Bevor wir nun die Ausführungen zum Thema Rating abschließen, wollen j wir eine häufig gestellte Frage zum Thema beantworten: Wie wirkt sich | die Branche eines Vorhabens auf das Rating aus? Tatsächlich fließt die Bewertung der Branche in das Rating ein. Banken greifen dabei auf die Ergebnisse spezialisierter Anbieter – sogenannter Ratingagenturen – zurück. Einer davon ist die Feri EuroRating Services AG. Im Internet unter feri*de können Sie unter dem Menüpunkt Rating & Research das Rating Ihrer Branche recherchieren.

Es fällt auf, dass nur sehr wenige Branchen mit „gut“ oder besser beurteilt werden. Aber: Die Bewertung bezieht sich auf eine gesamte Branche ) und nicht auf Einzelfälle. Es gibt überall attraktive und weniger attraktive i geschäftliche Vorhaben – allerdings häufen sich in einigen Branchen die weniger attraktiven, und so fällt die Gesamtbewertung dann schlecht aus. Wenn Ihr Vorhaben zu den „Guten“ der Branche gehört, ist ein schlechtes Branchenrating kein Ausschlusskriterium für ein Darlehen oder einen Kredit. Zwar gibt es Geschäftsbanken mit internen Richtlinien, nach denen bestimmte Branchen mit schlechtem Rating einfach keine Chance haben – es gibt aber auch Banken, die mit anderen Vorgaben arbeiten
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Keine Weitergabe ohne Zustimmung
Wenn Ihr Vorhaben von mehreren Geschäftsbanken geprüft wird, müssen Sie keine Angst haben, dass es mehrfach bei einer Bürgschafts- oder Förderbank zur Prüfung landet. Sobald die Geschäftsbank eine Prüfung abgeschlossen hat und Ihr Vorhaben unterstützen will, werden Sie informiert. Erst danach steht die Entscheidung an, ob der Antrag an eine Förder- oder Bürgschaftsbank weitergegeben wird. Eine Weitergabe ohne Ihre Zustimmung ist nicht erlaubt.

Gibt es einen Kredit auch ohne Sicherheiten

Die Antwort hierauf lautet: „Ja“. Sie können sich zum Beispiel an eine Bürgschaftsbank wenden oder ein Förderdarlehen in Anspruch nehmen. Welche Möglichkeiten es gibt, lesen Sie in unserer Geldanlage-Webseite. Auch auf die Frage, ob ein Kreditantrag abgelehnt werden kann, obwohl Sie reichlich Sicherheiten vorweisen können, lautet die Antwort „Ja“. Ist Ihr Vorhaben nicht aussichtsreich, wäre es unverantwortlich, ein Darlehen dafür zuzusagen – ganz gleichgültig, wie viele Sicherheiten Sie dafür ein- setzen. Es gibt Fälle, in denen das trotzdem vorkommt; damit tut die Bank den betreffenden Personen allerdings keinen Gefallen. Zeigt sich später, dass sich die Geschäfte nicht gut entwickeln, könnte auch der Wert der Sicherheiten sinken. Das kann zu einer Nachforderung führen, oder die Obergrenze Ihres Kontokorrentkredits wird gesenkt. Im schlimmsten Fall kann eine Bank bei wesentlichen Verschlechterungen ein Darlehen sogar kündigen, wodurch ein Unternehmen möglicherweise in große Schwierigkeiten gerät. Sie fragen sich nun, was Sie eigentlich tun können, um Ihrer Bank Sicherheiten zu bieten? Das zeigt die folgende Übersicht.

Das können Sie tun Was kommt im Detail infrage?

Eigene Vermögenswerte nutzen • Immobilien mit Grundschulden oder Hypotheken belasten und diese als Sicherheit einsetzen

• Kapitallebensversicherungen (mit hohen Rückkaufswerten) oder Rentenversicherungen beleihen

• Bausparverträge, Festgelder, Sparguthaben, Sparbriefe, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien einsetzen

• Liquide Mittel In Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft oder einer privaten Ausfallbürgschaft einsetzen

• Sicherungsübereignung von marktgängigen Maschinen und Fahrzeugen an die Bank (hierbei handelt es sich um Sicherheiten „zweiter Wahl“)

• Nur Im Notfall: Geräte, Einrichtungen, Warenlager oder Forderungen des Unternehmens einsetzen

Andere Vermögenswerte nutzen Selbstschuldnerische Bürgschaft oder sonstige private Ausfallbürgschaften

einer Person aus dem privaten Umfeld nutzen

Bürgschaft einer Bürgschaftsbank oder einer Förderbank beantragen

Was ist unter dem Hausbank-Prinzip zu verstehen?
Ein Förderdarlehen der KfW wird immer über eine Geschäftsbank wie beispielsweise die Volksbank, die Sparkasse oder die Deutsche Bank abgewickelt. Für die Förderbanken der Bundesländer gilt meist das Gleiche, nur vereinzelt werden die Darlehen unmittelbar mit diesen abgewickelt. Die KfW hat nur wenige Niederlassungen, die Förderbanken der Bundesländer haben üblicherweise nur einen Standort. Daher überlassen sie die Entscheidung, ob einem Gründer oder Unternehmer ein Darlehen oder Kredit bewilligt wird, den Geschäftsbanken. Dazu findet ein persönliches Gespräch statt, in dem festgestellt wird, ob ein Darlehen oder ein Kredit überhaupt infrage kommt. Darüber hinaus hat so jeder Gründer oder Unternehmer die Möglichkeit, ein Gespräch mit einer Bank, die sich dann auch um weitere Angelegenheiten kümmert, in seiner Nähe zu führen. Das Hausbank-Prinzip hat einen weiteren wesentlichen Vorteil: Da die Förderbanken keine eigenen Filialen betreiben, bewegen sich die Kosten für deren Darlehen auf relativ niedrigem Niveau. Falls Ihre Geschäftsbank keinerlei Finanzierungen für Unternehmen anbietet, wird Ihnen nichts anderes übrigbleiben, als mit Ihrem Anliegen zu einer anderen Bank zu gehen. Da Sie bei der Gründung ohnehin ein Geschäftskonto eröffnen sollten, suchen Sie sich also am besten eine Bank, die sich auch in Zukunft um Ihre geschäftlichen Belange kümmern wird.

Was bedeutet eigentlich „De-minimis“?
Finanzielle Förderungen für Wirtschaftsunternehmen können generell als Subventionen betrachtet werden, die möglicherweise den Wettbewerb verzerren. In der Europäischen Union (EU) gilt daher, dass Subventionen ab einer bestimmten Höhe durch die Europäische Kommission genehmigt werden müssen. De-minimis-Beihilfen sind von dieser Genehmigungspflicht ausgenommen, da sie als geringfügig betrachtet werden und sich daher nicht auf den Wettbewerb auswirken. Das bedeutet, dass ein Gründer oder Unternehmer derzeit insgesamt 200.000 Euro an Subvention innerhalb des laufenden Jahres und in den letzten zwei Kalenderjahren erhalten darf.

Wenn Sie also im September eines Jahres eine solche Beihilfe beantragen, müssen Sie alle De-minimis-Beihilfen des laufenden Kalenderjahres und der beiden vorherigen Kalenderjahre berücksichtigen, wenn es um die Betragsgrenze von 200.000 Euro geht. Alle Fördergelder, die Sie bekommen, werden zusammengerechnet, auch dann, wenn sie von unterschiedlichen Organisationen kommen. Die meisten Förderungen in Deutschland stammen aus Töpfen der Europäischen Union, dazu gehören beispielsweise Zuschüsse aus dem „Gründercoaching Deutschland“ und viele geförderte Darlehen.

„Gründercoaching Deutschland“
Im Rahmen dieses Förderprogramms können Beratungsleistungen bis zu fünf Jahre nach der Existenzgründung bezuschusst werden – und zwar bis zu 90 Prozent. Details über das Programm erfahren Sie in unserer Geldanlage-Webseite. Stellen Sie sich vor, Sie erhalten den Gründungszuschuss und wollen zusätzlich das Startgeld der KfW-Mittelstandsbank beantragen. Beide Förderungen werden aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) entnommen, die Abwicklung erfolgt aber über unterschiedliche Organisationen. Daher müssen Sie immer, wenn Sie eine EU-Förderung in Anspruch nehmen, Angaben darüber machen, ob Sie bereits eine andere Förderung aus EU- Töpfen bekommen haben.

Seien Sie dabei sehr gewissenhaft, denn wenn Sie hier nicht alles eintragen, handelt es sich um Fördermittelbetrug, der im Strafgesetzbuch als Straftat verankert ist. Wenn Sie das Startgeld der KfW-Mittelstandsbank beantragen, müssten Sie also beispielsweise angeben, dass Sie den Gründungszuschuss bekommen. Die Vorgaben hierzu sind auf EU-Ebene festgelegt; es wird streng geprüft, ob sie eingehalten werden. Nehmen Sie diese Sache also sehr ernst.

Fassen Sie sich auch immer bestätigen, dass es sich bei einer Förderung tatsächlich um eine De-minimis-Beihilfe handelt. Das steht zwar üblicherweise auf der Bewilligung oder in den Beschreibungen des Förderprogramms, aber so gehen Sie auf Nummer sicher. Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt vielleicht eine weitere Beihilfe beantragen, brauchen Sie nämlich Kopien der Zusagen über bereits erhaltene De-minimis-Bei-hilfen. Übrigens gilt generell: Wann auch immer Sie eine Förderung erhalten, archivieren Sie die entsprechenden Unterlagen – 15 Jahre Aufbewahrung sind Pflicht.

Gibt es einen Kredit auch ohne Sicherheiten1

Muss ich von Anfang an den kompletten Betrag abrufen?
Ein Darlehen kann innerhalb einer festgelegten Frist in Teilbeträgen (Tranchen) abgerufen werden. Die Frist dauert bei Förderdarlehen in der Regel etwa ein halbes Jahr und beginnt mit dem Zeitpunkt, ab dem das Geld für die Verwendung zur Verfügung gestellt wird.

Übrigens fällt unter Umständen eine Entschädigung an, wenn die Verträge über das Darlehen geschlossen wurden, das Geld aber nicht abgerufen wird. Die Nichtabnahmeentschädigung wird dann berechnet, wenn das Geld nicht innerhalb der vereinbarten Frist abgerufen wird. Maßgeblich für die Höhe ist, wie viel Zinsen der Bank entgehen, sie kann aber auch pauschal berechnet werden. Dabei kann es zu erheblichen finanziellen Belastungen kommen: Bei einem Darlehen von 100.000 Euro und einer pauschalen Berechnung mit zwei Prozent fällt immerhin ein Betrag von 2.000 Euro an. Unterschreiben Sie den Vertrag also nur, wenn Sie sicher sind, dass Sie das Darlehen tatsächlich haben wollen.

Bearbeitungszeiten bei einem Darlehen beachten und einige gute Tipps dafür

Das Diagramm auf der folgenden Seite zeigt typische Vorgänge, die ablaufen, nachdem ein Darlehen beantragt wurde. Wer in Urlaubszeiten (Ostern, Weihnachten, Sommerferien) an den Start geht, muss ohnehin mit noch längerer Dauer rechnen, was dann im schlechtesten Fall dem gezeigten Beispiel entspricht. Im einfachsten Fall – wenn die Prüfung ohne Förder- oder Bürgschaftsbank vor sich geht – können Sie damit rechnen, dass bis zur Auszahlung des Darlehens etwa zehn Wochen ab dem Zeitpunkt der Kontaktaufnahme mit den Banken vergehen. Im kompliziertesten Fall kann das Ganze rund vier Monate dauern. Auch für den Businessplan, der vorher erstellt werden muss, brauchen Sie noch einmal mehrere Wochen. Wenn zusätzlich unvorhergesehene Dinge passieren, kann es leicht bis zu einem halben Jahr dauern, bis das Geld zur Verfügung steht. Und das passiert öfter, als man denkt, zum Beispiel: Die Wunschbank lehnt den Antrag ab oder entscheidet sich, ein bestimmtes Förderprogramm nicht mehr zu unterstützen; der Sachbearbeiter bei der Bank erkrankt für eine Weile oder ist im Urlaub; Termine kommen nicht zustande, weil gerade Weihnachtszeit ist; Sie haben vielleicht schon vor längerer Zeit einen Urlaub gebucht; wichtige Unterlagen für den Businessplan sind noch nicht eingetroffen. In Einzelfällen kann es also Abweichungen von den in der Abbildung aufgeführten Bearbeitungszeiten geben; eine kürzere Bearbeitungsdauer kommt allerdings eher selten vor.

Bearbeitungszeiten bei einem Darlehen beachten und einige gute Tipps dafür9

Tipp
Berechnung der Bearbeitungsdauer
Aus der Abbildung lassen sich wichtige Ereignisse ableiten, die für jedes Vorhaben gelten. Bestimmen Sie den Zeitpunkt, zu dem Sie starten wollen, und rechnen Sie rückwärts von Meilenstein zu Meilenstein. Gehen Sie dabei immer vom schlechtesten Fall aus.

Meilenstein Zeitpunkt
Start des Vorhabens
Einreichung des Antrags bei der Förder- oder Bürgschaftsbank zur Prüfung
Einreichung bei der Geschäftsbank zur Prüfung
Start der Informationsgespräche mit den Banken
Start für die Erstellung des Businessplans
Sicherheitszuschlag (etwa zehn Prozent der gesamten Zeit)

Zu beachten beim Darlehen – Fristen, Standortfragen und richtige Ansprechpartner

Die Prüfung – insbesondere dann, wenn sie im Zusammenhang mit einer Förderbank erfolgt – kann sich eine ganz Weile hinziehen. Allzu eilig sollte man es also nicht haben. Zu den langen Wartezeiten kommen weitere Schwierigkeiten hinzu.

Andere Fördermittel
Plant beispielsweise ein Gründer, neben dem Gründungszuschuss andere Fördermittel in Anspruch zu nehmen, muss er sich an bestimmte Fristen halten. Allzu schnell passiert es, dass diese nicht eingehalten werden können, weil der Weg von der Entscheidung „Ich will ein Förderdarlehen“ bis hin zum Tag der Überweisung länger ist als geplant. Wer also zusätzliche Finanzierungen plant, sollte sich über die damit zusammenhängenden Fristen gründlich informieren und seine Zeitplanung entsprechend anpassen, damit er rechtzeitig über das Geld verfügen kann.

Die Standortfrage
Zudem tritt ein anderes Problem häufig auf, und zwar bei solchen Vorhaben, bei denen der Standort sehr wichtig ist. Vermieter oder Verpächter sehen es gerne, dass die Finanzierung bereits steht, wenn Räume angemietet werden. Banken sind aber nur dann bereit, ein Darlehen zu vergeben, wenn die wichtige Standortfrage bereits geklärt ist. Nur in seltenen Fällen erklärt sich ein Vermieter bereit, mehrere Monate auf die Finanzierungszusage zu warten — und da beißt sich die Katze in den Schwanz. Wege aus diesem Dilemma zeigen die folgenden Ausführungen auf. Wichtig ist unter allen Umständen, dass Sie Ihren Businessplan frühzeitig erarbeiten, sodass Sie schnell vorankommen.

Mehrere Standortprüfungen durch die Bank
Sie können im Businessplan zunächst einen bestimmten Standort einsetzen, selbst wenn Sie wissen oder ahnen, dass sich das später noch ändern wird – auch ein Entwurf für einen Mietvertrag muss schon vorliegen. Sie können dann Ihren Businessplan so abgeben und prüfen lassen. Ein fiktiver Standort dagegen kommt nicht infrage, weil der Bank dabei die Grundlage für eine Prüfung fehlt. Für die erste Prüfung des Businessplans fallen oft Gebühren an. Wenn sich im weiteren Verlauf der Standort ändert, wird Ihre Bank auch diesen prüfen. Dabei bezieht sie nur die Teile Ihres Plans, die den neuen Standort betreffen, und Ihre geänderten Kalkulationen ein. Es sind auch mehrere nachträgliche Standortprüfungen möglich. Meist kann das innerhalb weniger Tage erledigt werden, die Kosten dafür liegen im Ermessen Ihrer Geschäftsbank. Wenn eine Gebühr anfällt, ist sie meist deutlich niedriger als die für die erste, komplette Prüfung. Fragen Sie bei Ihrer Bank nach, wie hoch die Kosten wären.

Räume suchen, die noch nicht bezugsfertig sind
Zeitlichen Spielraum verschaffen Sie sich, indem Sie einen Standort auswählen, der noch nicht bezugsfertig ist. Sie können mit dem Vermieter verhandeln – entweder übernimmt er die Renovierung, oder Sie erledigen das und können dafür eine mietfreie Anlaufzeit verhandeln. Was auch immer vereinbart wird: Wenn die Räume zunächst in einen brauchbaren Zustand gebracht werden müssen, verschafft Ihnen das Zeit. Der Vermieter kann Sie nicht so leicht unter Zeitdruck setzen.

Mietvertrag, der an die Finanzierung geknüpft ist
In diesem Fall wird ein Mietvertrag geschlossen, der die Regelung enthält, dass das Mietverhältnis nach einem Zeitraum von einem bis drei Monaten beginnt. Zudem wird festgelegt, dass der Vertrag nicht gültig ist oder umgehend gekündigt werden kann, wenn bis zu einem bestimmten Zeitpunkt keine Finanzierungszusage vorliegt. Das bedeutet eine große Unsicherheit für den Vermieter, nur wenige lassen sich darauf ein. Doch wenn Sie einen attraktiven Standort gefunden haben, ist es einen Versuch wert, danach zu fragen.

Räume suchen, die noch gar nicht frei sind
Wenn Sie wissen, wo in etwa Ihr Standort liegen soll, können Sie sich umhören, ob dort in nächster Zeit geeignete Räume frei werden. Fragen Sie bei Hausverwaltungen, Hausbesitzern und Ladenbesitzern nach. Bitten Sie auch Freunde und Bekannte, die Augen und Ohren offenzuhalten. Sie gewinnen damit eventuell einige Monate, um in Ruhe die Finanzierung zu klären.

Vertrauen Sie auch auf Ihr Glück
So merkwürdig der folgende Rat klingen mag, er ist durchaus ernst gemeint: Vertrauen Sie auch auf Ihr Glück, dass Sie bei der einen oder anderen Organisation auf einen verständnisvollen Ansprechpartner treffen. In komplizierten Fällen, beispielsweise bei der Gründung eines Altenpflegedienstes, gibt sich das Gewerbeamt nicht mit einem eventuellen Standort zufrieden. Wenn Sie aber noch nicht wissen, welcher genau das sein wird, weil Sie für die Anmietung ein Darlehen brauchen, die Bank aber für die Gewährung des Darlehens die Gewerbeanmeldung fordert, dann sitzen Sie fest.

Versuchen Sie dann mit den zuständigen Mitarbeitern des Gewerbeamts zu reden, um eine Lösung zu finden. Manchmal hilft auch der Brief einer Bank oder eines Vermieters weiter, in dem der jeweilige Absender seine Zusage in Aussicht stellt, sobald eine andere Voraussetzung erfüllt ist. Hat eine Bank also beispielsweise Ihr Vorhaben auf Basis des ersten Standorts geprüft und für gut befunden, sollten Sie um schriftliche Bestätigung bitten. Wenn ein Vermieter sieht, dass die Bank willens ist, Ihr Vorhaben zu unterstützen, ist er meist eher dazu bereit, auf die endgültige Zusage zu warten.