Gold als Wertanlage im Jahr 2025 – Verkauf Investition Alternativen


Gold als Wertanlage im Jahr 2025
Der Goldpreis ist innerhalb eines Jahres um mehr als 300 Euro gestiegen und hat zwischenzeitlich ein Rekordniveau erreicht. Entsprechend hoch ist die Nachfrage nach der Goldmünze, die von der Bundesregierung herausgegeben wird und deren Verkaufspreis niedriger als der Materialpreis ist. Auf der Münze ist der Dom zu Speyer als Teil des UNESCO-Weltkulturerbes abgebildet. Die 100-Euro-Münze wird in einer Auflage von 175.000 Exemplaren herausgegeben. Sie konnte vom 1. August bis zum 12. September 2025 bestellt werden und sollte am 1. Oktober 2025 ausgegeben werden. Aufgrund der großen Nachfrage konnte das Bundesverwaltungsamt diesen Termin jedoch nicht einhalten.

Warum Gold als Geldanlage attraktiv ist – 5 Argumente
In einer Zeit, in der die Europäische Zentralbank den Leitzins auf sein historisches Tief abgesenkt hat, werden alternative Geldanlagen immer attraktiver. Gold ist eine alternative Geldanlage. Für die Investition in Gold sprechen 5 Argumente:
– Gold hat einen Sachwert, der niemals auf den Nullpunkt sinken wird
– in der Natur nur begrenzt verfügbar, was für eine mögliche Wertsteigerung spricht
– Gold ist als Absicherung in Krisenzeiten geeignet
– Steuervorteile beim Verkauf, wenn Gold mindestens ein Jahr lang gehalten wird
– Investition in Gold kann schon mit vergleichsweise geringen Beträgen erfolgen.

So wie die meisten alternativen Geldanlagen ist auch Gold als Geldanlage volatil. Sie sollten daher nicht nur in Gold investieren, sondern auch verschiedene Wertpapiere zur Risikostreuung wählen.

Von hohen Goldpreisen beim Verkauf profitieren
Haben Sie in Gold investiert und benötigen Sie wieder Geld, können Sie beim Verkauf vom aktuell hohen Goldpreis profitieren. Das ist nicht nur bei Goldbarren und Goldmünzen, sondern auch bei Goldschmuck der Fall. Der Goldschmuck Ankauf ist auch online bei einer Scheideanstalt möglich. Halten Sie Ihre Goldmünzen, Goldbarren oder Schmuckstücke aus Gold mindestens ein Jahr lang, müssen Sie den Verkaufsgewinn nicht versteuern. Verkaufen Sie die Goldmünzen oder Goldbarren jedoch schon innerhalb eines Jahres nach ihrem Erwerb wieder, wird der Verkaufsgewinn mit Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert.

Investition in physisches Gold
Möchten Sie physisches Gold als Geldanlage erwerben, können Sie Goldbarren und Goldmünzen mit verschiedenem Gewicht kaufen. Goldbarren sind etwas günstiger als Goldmünzen, da die Herstellung mit geringerem Aufwand verbunden ist. Goldmünzen haben häufig ein Gewicht von einer Unze (31,1 Gramm), doch können Sie für geringere Beträge auch Goldmünzen mit einem geringeren Gewicht wählen. Entscheiden Sie sich für Goldmünzen, sollten Sie so beliebte Münzen wie den südafrikanischen Krügerrand, die Wiener Philharmoniker oder den kanadischen Maple Leaf kaufen. Da diese Münzen in unlimitierter Auflage hergestellt werden, fallen keine versteckten Preisaufschläge an. Anders sieht es bei Sondermünzen aus, für die ziemlich hohe Aufschläge fällig werden können. Die Barren oder Münzen können Sie zu Hause aufbewahren, doch können Sie dafür auch ein Schließfach bei einer Bank mieten.

Alternativen zu physischem Gold
Möchten Sie nicht in Gold in physischer Form investieren, können Sie Geld indirekt in Gold anlegen. Goldaktien können Sie von Unternehmen, die mit dem Schürfen und der Verarbeitung von Gold beschäftigt sind, kaufen. Auch ETCs als börsengehandelte Schuldverschreibungen sind eine Möglichkeit für die Investition in Gold.

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Anlage in Lebensversicherungen

Mit der Anlage von Ersparnissen in (privaten) Lebensversicherungen kann außer der Vermögensbildung speziell der Vorsorge (für das eigene Alter, für Berufsunfähigkeit, für Pflegebedürftigkeit wie auch für die finanzielle Sicherung von Angehörigen) Rechnung getragen werden. Hier sind insbesondere die verschiedenen Formen der Kapitallebensversicherung und der Rentenversicherung von Interesse.

Die Lebensversicherungen folgen in ihrer Konstruktion im Wesentlichen folgendem Muster: In einem Lebensversicherungsvertrag werden zwischen einer Versicherungsgesellschaft (Versicherer) und dem Versicherungsnehmer – ähnlich einem langfristigen Sparvertrag – über einen bestimmten Zeitraum eine bestimmte Ansparsumme vereinbart. Die damit zu leistenden Beiträge des Versicherungsnehmers setzen sich aus einem Kostenanteil zur Deckung des Verwaltungsaufwandes, einem Risikoanteil zur Abdeckung des Todesfallschutzes und dem Sparanteil zusammen. Der Versicherer verpflichtet sich, dem Versicherungsnehmer mit Ablauf des Vertrages das angesparte Kapital zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen wie auch eines entsprechenden Anteils der durch die Anlage der Sparbeiträge (des Kapitals) erwirtschafteten (Kapital-)Erträge zu zahlen. Diese Zahlung kann eine bestimmte Kapitalsumme (bei den Kapitallebensversicherungen) oder regelmäßig wiederkehrende Leistungen in Form einer Rente (bei den Rentenversicherungen) beinhalten. Lebensversicherungen sind somit stets Summenversicherungen, das heißt, im Versicherungsfall wird – unabhängig vom tatsächlichen Geldbedarf – die im Voraus vertraglich vereinbarte Summe zur Zahlung fällig (Prinzip der abstrakten Bedarfsdeckung!).

Vor Abschluss einer Lebensversicherung verlangt der Versicherer vom Versicherten regelmäßig Auskunft auf Fragen zu dessen Gesundheit. Diese Fragen sind genau und erschöpfend (erforderlichenfalls mit ärztlichem Attest!) zu beantworten. Widrigenfalls (d. h., wenn falsche oder unvollständige Angaben zum Gesundheitszustand gemacht wurden und dies von der Versicherung aufgedeckt wird) kann sich die Versicherung bei Eintritt des Versicherungsfalles vor Ablauf der Versicherung weigern, die vereinbarte Versicherungsleistung zu erbringen!

Nachfolgend sollen die wichtigsten Arten der Lebensversicherung, der Kapitallebens- und Rentenversicherung, erläutert und beurteilt werden.

Anlage in Kapitallebensversicherungen

Unter der Bezeichnung Kapitallebensversicherung laufen diejenigen Lebensversicherungen, bei denen die Versicherungsleistung in der einmaligen Auszahlung einer bestimmten Versicherungssumme besteht. Die Zahlung erfolgt entweder bei Tod des Versicherten oder bei Ablauf der Versicherung. Abweichend von dieser generellen Regelung ist auch eine spätere Verrentung der Kapitalleistung möglich.

Der Abschluss einer Kapitallebensversicherung ist allenfalls für eine langfristig angelegte Altersvorsorge in Erwägung zu ziehen. Dabei wäre von einem Anlagezeitraum von 25 bis 30 Jahren auszugehen. Diese Zeitdimension empfiehlt sich nicht zuletzt auch im Hinblick auf die mit dem Abschluss einer solchen Versicherung anfallenden beachtlichen Verwaltungs- und Provisionskosten, in der Regel zwischen 3,5 und 5 Prozent der Versicherungssumme. Diese Kosten werden aus den Versicherungsprämien bestritten und schmälern so die Renditebasis umso mehr, je kürzer die Laufzeit des Vertrages. Je länger die Laufzeit, desto eher können diese Verwaltungs- und Provisionskosten durch die mit den Jahren sich verstärkenden Zinseffekte ausgeglichen und damit die Renditen erhöht werden.

Auf den Sparanteil von Kapitallebensversicherungen wird eine Mindestverzinsung von 3 Prozent gewährt. Die tatsächliche Verzinsung (ohne Berücksichtigung steuerlicher Vorteile) liegt in der Regel in etwa zwischen 3,5 und 4,5 Prozent.

Gegenüber von „geschäftstüchtigen“ Versicherungsvertretern prognostizierten aber nie garantierten hohen Renditen ist äußerste Skepsis geboten! Unseriöse Renditeversprechen sind weitverbreitet. Sie werden durch die Tatsache begünstigt, dass der langfristige Sparvorgang und die Ertragszuweisungen für den AnLeger durchweg völlig undurchsichtig sind.

Es ist zu empfehlen, sich vor Abschluss einer Kapitallebensversicherung deren Rückkaufswerte (d. s. die Geldsummen, die der Versicherungsnehmer bei vorzeitiger Kündigung der Versicherung vom Versicherer erhält) der ersten Jahre aus- weisen zu lassen und diese mit den bis zu den jeweiligen Zeitpunkten zu erbringenden Beitragsleistungen zu vergleichen. Dieser Vergleich lässt deutlich werden, in welchem Umfang der Versicherer mit den Beitragsleistungen Kosten verrechnet. In dem Umfang, in dem die Rückkaufswerte unter den bis zu den jeweiligen Zeitpunkten geleisteten Beiträgen liegen, sind Kosten in Ansatz gebracht worden. – Da der Versicherungsnehmer für die als Kosten in Ansatz gebrachten Beitragsleistungen keine Verzinsung wie auch keine anteiligen Erträge erhält, wird auch die Endauszahlung entsprechend geringer sein. Ob unter solchen Gegebenheiten die Anlage in einer Kapitallebensversicherung noch interessant ist, sollte vor Vertragsabschluss eingehend geprüft werden.

Einen nicht zu übersehenden Vorteil weisen Kapitallebens Versicherungen – die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden und für die zumindest der erste Monatsbeitrag entrichtet wurde – gegenüber den mit ihnen als Anlageform konkurrierenden Sparplänen auf, Zinsen und Ertragsanteile von Versicherungen mit einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren sind nicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern. Außerdem können die laufenden Prämien (Beitragszahlungen) im Rahmen des Sonderausgabenabzuges als Vorsorgeaufwendungen vom Bruttoeinkommen in Abzug gebracht werden und schmälern somit das steuerpflichtige Einkommen.

Für Neuverträge, die seit dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, gelten nach dem zu diesem Zeitpunkt in Kraft getretenen Alterseinkünftegesetz neue Bestimmungen: Die Beiträge können einkommensteuerrechtlich nicht mehr als abzugsfähige Sonderausgaben behandelt werden. Außerdem müssen bei Laufzeitende die Kapitelerträge (d. i. die Differenz zwischen der eingezahlten Beitragssumme u. dem Auszahlungsbetrag) versteuert werden. Die zu entrichtende Steuer hängt vom Alter des Versicherten und von dessen individuellem Einkommensteuersatz ab. (Ist der Versicherte am Auszahlungstag jünger als 60 Jahre, wird der Ertrag voll versteuert; ist er älter, wird seiner Steuerschuld nur der halbe Steuersatz zugrunde gelegt.) – Der einstige Steuervorteil verkehrt sich in einen Steuermachteil! – Attraktiver erweist sich die konventionelle Rentenversicherung, bei der sich der Versicherte nach Erreichen eines bestimmten Lebensalters die Rente monatlich auszahlen lässt und von dieser nur der Ertragsteil versteuert wird.

Von besonderer steuerlicher Attraktivität ist eine als Maßnahme der betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossene Kapitallebensversicherung in der Form der Direktversicherung. Bei dieser Variante der Kapitallebensversicherung zahlt der Arbeitgeber mit Zustimmung des Arbeitnehmers einen Teil dessen Lohnes/Gehaltes als Versicherungsprämie auf eine zu dessen Gunsten abgeschlossene Versicherung ein („Vorsorgelohn statt Bargeld“!). Solche Verträge können nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber abgeschlossen werden. Er (der Arbeitgeber) zahlt die Prämien und ihm gehört die Versicherungspolice. Der Vertrag muss mindestens bis zum 60. Lebensjahr des Arbeitnehmers laufen. Die steuersparende Wirkung einer solchen Direktversicherung besteht darin, dass eine in diese einfließende Gehaltserhöhung lediglich mit dem Pauschalsteuersatz von 21,1 Prozent belastet wird. Insbesondere für hochverdienende Arbeitnehmer ist dieser Steuervorteil auf lange Sicht recht attraktiv.

Ansprüche aus einer Direktversicherung können nicht übertragen, abgetreten oder beliehen werden.

Für Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes ist die aufgezeigte Umleitung von Gehalts-/Lohneinkommen in eine Direktversicherung nicht möglich.

Allgemein kann die Kapitallebensversicherung als eine langfristige, sicherheitsorientierte Anlage zur Altersvorsorge klassifiziert werden. Ihre Sicherheit ist – zumindest im Inland – hinreichend gewährleistet, da die sie anbietenden Versicherungsunternehmen hinsichtlich der Anlage ihrer Kundengelder der strengen Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegen. Wegen ihrer steuerlichen Vorteile können Kapitallebensversicherungen – soweit sie vor dem 01.2005 abgeschlossen wurden – hinsichtlich ihrer Rendite durchaus als attraktiv bezeichnet werden. Der große Schwachpunkt von Kapitallebensversicherungen ist deren äußerst eingeschränkte Liquidität. Bei vorzeitiger Kündigung, insbesondere in den Anfangsjahren, kann nahezu das gesamte Sparkapital verlustig gehen!

Als Sonderformen der Kapitallebensversicherung sollen nachfolgend die gemischte Lebensversicherung, die Termfixversicherung, die lebenslängliche Todesfall Versicherung, die fondsgebundene Lebensversicherung und die Lebensversicherung auf verbundene Leben abgehandelt werden.

Das Fünfte Vermögensbildungsgesetz anerkennt die sogenannten Vermögensbildungsversicherungen als Anlageform für vermögenswirksame Leistungen. Hierunter fallen: die gemischte Lebensversicherung, die Termfixversicherung und die Lebensversicherung auf verbundene Leben.

Gemischte Lebensversicherung, Termfixversicherung und Todesfallversicherung

Die gemischte Lebensversicherung ist eine Kombination der Versicherung auf den Todesfall und der (Versicherung) auf den Erlebensfall. Das heißt, bei ihr ist die im Voraus vereinbarte Versicherungssumme entweder am Ende der Vertragslaufzeit (das ist der Erlebensfall) oder aber bei vorzeitigem Tod fällig. Die gemischte Lebensversicherung verbindet somit die eigene Alters versorge mit einer Hinterbliebenenversorgung.

Die Beiträge sind im Normalfall bis zum Eintritt des Versicherungsfalles (Todes-/ Erlebensfall) zu entrichten. Die Sparanteile der Beiträge werden vom Versicherungsunternehmen angesammelt, angelegt und verzinst. Sie akkumulieren sich mit den auf sie entfallenden Zinsen und Ertragsanteilen bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu der vereinbarten Versicherungssumme. Bei vorzeitigem Tod wird die Differenz zwischen dem bis dahin aufgelaufenen Sparkapital und der vereinbarten (und nunmehr fälligen) Versicherungssumme überden Risikoanteil (des Beitrages) (der Gesamtheit der Versicherten) finanziert.

Dem Versicherungsnehmer wird die für das Ende der Vertragsdauer vereinbarte Versicherungssumme garantiert.

Statt die Versicherungssumme und die aufgelaufenen Zinsen und Erträge dem Versicherten auszuzahlen, kann die Versicherungsgesellschaft dieses Kapital auch „be- renten“. Dies bedeutet, dass der Versicherte ab Ende der Versicherungslaufzeit bis zu seinem Tode eine monatliche Rente erhält. – Wird eine Rentengarantiezeit vereinbart, so wird die Rente – falls der Versicherte vor Ablauf der Garantiezeit stirbt – bis zum Ablauf derselben an die Hinterbliebenen weitergezahlt.

Die gemischte Lebensversicherung ist die in Deutschland am weitesten verbreitete Kapitallebensversicherung. Sie wird nicht nur zur Schließung von Versorgungslücken genutzt, sondern auch zur Absicherung und Tilgung von Darlehen.

Termfixversicherung
Die Termfixversicherung sieht die Auszahlung der Versicherungssumme nur nach Ablauf der Versicherungslaufzeit vor. Sie ist eine Versicherung mit festem Auszahlungstermin. Die Beiträge sind längstens bis zum Ende der Laufzeit zu entrichten. Stirbt der Versicherte vor dem Ende der Laufzeit, wird die Versicherung beitragsfrei weitergeführt. Damit ist bei dieser Versicherungsform zwar die Dauer der Beitragsleistung ungewiss, jedoch nicht der Auszahlungszeitpunkt. Oft bietet der Versicherer im Todesfall auch eine sofortige Kapitalabfindung in der auf den Todestag diskontierten Versicherungssumme an,.

Der Vorteil einer Termfixversicherung gegenüber einem langfristigen Sparvertrag bei einem Kreditinstitut besteht darin, dass die vereinbarte Versicherungssumme auch im Todesfall des Versicherten ohne Weiterzahlung der Versicherungsbeiträge garantiert ist.

Lebenslängliche Todesfallversicherung
Die lebenslängliche Todesfallversicherung sieht im Normalfall eine lebenslängliche – höchstens jedoch eine bis zum 85. Lebensjahr dauernde – Beitragszahlung vor. Beim Tode des Versicherten, spätestens jedoch bei Erreichen dessen 85. Lebensjahres, ist die Versicherungssumme fällig. Eine Einstellung der Beitragszahlungen ab einem bestimmten Lebensalter (z. B. ab dem 65. oder 70. Lebensjahr) bei beitragsfreiem Fortbestand der Versicherung bis zur Fälligkeit ist möglich.

Abweichend zur vorgenannten Regelung kann zwischen dem Versicherten und dem Versicherer auch vereinbart werden, dass die Versicherungssumme spätestens mit Erreichen eines bestimmten hohen Lebensalters (z. B. 85., 90. oder 95. Lebensjahr) auszuzahlen ist. Diese Variante der lebenslänglichen Todesfallversicherung deckt sich weitgehend mit der gemischten Lebensversicherung mit entsprechend hohem Endalter.

Anlage in fondsgebundene Lebensversicherung

Die fondsgebundene Lebensversicherung stellt auf den Todes- und Erlebensfall ab. Bei ihr werden die Sparanteile der Beiträge in einem Sondervermögen (Fonds) der Versicherungsgesellschaft angelegt. Die Zusammensetzung dieses Sondervermögens erfolgt (durch das Fondsmanagement) nach den angestrebten Gewinnchancen und damit zwangsläufig nach dem damit verbundenen Risiko. So können die einschlägigen Sondervermögen als Aktienfonds, Rentenfonds, Immobilienfonds oder als gemischte Fonds angelegt werden.

Bietet das Versicherungsunternehmen wahlweise mehrere Fonds an, so eröffnet sich damit für den Versicherungsnehmer in der Regel die Möglichkeit, während der Laufzeit seines Vertrages den Fonds beliebig oft zu wechseln (Fonds-Switchen).

Die fondsgebundene Lebensversicherung ist im Normalfall wie folgt gestaltet: Der Versicherungsnehmer zahlt Beiträge in gleichbleibender Höhe. Die Anzahl der Fondsanteile, die diesem nach dem Sparanteil derselben gutgeschrieben werden, richtet sich nach der Kursentwicklung der den Fonds bildenden Wertpapiere. Nach Ende der (Versicherungs-)Laufzeit erhält der Versicherungsnehmer die erworbenen Fondsanteile oder den börsenmäßigen Gegenwert. Im Todesfall kommt normalerweise eine vertraglich vereinbarte Mindestsumme zur Auszahlung. Übersteigt zum Zeitpunkt des Todes der Wert der bis dahin erworbenen Fondsanteile diese (für den Todesfall vereinbarte) Mindestsumme, so wird diese entsprechend erhöht.

Eine Sonderform der fondsgebundenen Lebensversicherung ist die indexgebundene Lebensversicherung, die an einen Wertpapierindex, in Deutschland beispielsweise an den Deutschen Aktienindex (DAX) gebunden ist.

Die fondsgebundene Lebensversicherung ist in der Mehrzahl der Fälle weniger attraktiv. Die Rendite wird durch die meist hohen (zwischen 6 u. 18 v.H. der Prämie!) und durchweg undurchsichtig gehaltenen Kosten stark geschmälert. Der Versicherungsnehmer hat keinerlei Möglichkeit, von den stillen Reserven seines Kapitalvermögens zu profitieren.

Interessanter als eine fondsgebundene Lebensversicherung ist ein Fondssparplan mit separater, ergänzender Risikolebensversicherung bei einem Discountbroker oder einer Fondsgesellschaft.

Lebensversicherung auf verbundene Leben
Bei der Lebensversicherung auf verbundene Leben ist das Todesfallrisiko von zwei oder mehr Personen in einem Vertrag zusammen erfasst. Am weitesten verbreitet ist die Lebensversicherung auf verbundene Leben in der Form der gemischten Kapitalversicherung auf zwei Leben. Bei dieser Versicherungsform wird die Versicherungssumme in der Regel beim Tod der zuerst sterbenden Person, spätestens jedoch am Ende der Laufzeit, fällig. Die Versicherung läuft aus, sobald einer der beiden Versicherten stirbt. Sterben beide Versicherten gleichzeitig (z. B. durch gemeinsamen Unfall), muss die Versicherungssumme nur einmal gezahlt werden.

Anlage in Rentenversicherungen

Unter der Bezeichnung (private) Rentenversicherung laufen diejenigen Lebensversicherungen, bei denen die Versieherungsleistungen in regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen erfolgen. Der Versicherer verpflichtet sich an den Versicherten zu Rentenzahlungen, die entweder lebenslang (Leibrente) oder nur innerhalb eines begrenzten Zeitraumes (Zeitrente) gezahlt werden.

Die Leibrente kann auf das Leben einer oder mehrerer Personen lebenslang (lebenslängliche Leibrente) oder für eine bestimmte Zeitdauer (abgekürzte Leibrente), so zum Beispiel als Erwerbs-, Berufsunfähigkeits- oder Waisenrente, gezahlt werden.

Die Zeitrente wird unabhängig vom Leben einer Person gezahlt.

Unter Renditeaspekten kann die private Rentenversicherung (da in ihr kein Todesfallschutz enthalten ist) attraktiver sein als die gemischte Kapitallebensversicherung. Darüber hinaus bleibt die Aufbauleistung steuerfrei, wenn die Beitragszahlungsdauer mindestens 5 Jahre und die Laufzeit des Versicherungsvertrages mindestens 12 Jahre betragen. Entscheidet sich der Versicherte nach der Anlagephase für die laufende Rentenzahlung, müssen die Bezüge lediglich mit ihrem Ertragsanteil versteuert werden.

Die von den Versicherern in Aussicht gestellten Renditen sind allerdings nicht selten äußerst fragwürdig, da sie auf optimistischen Sterbetafeln basieren. So ist durchaus in Betracht zu ziehen, dass die tatsächlichen Leistungen hinter den Zielgrößen Zurückbleiben können!

Die (private) Rentenversicherung wird im Wesentlichen in drei Ausformungen an- geboten, als Altersrentenversicherung, als (selbständige) Berufsunfähigkeitsversicherung und als Pflegerentenversicherung.

Altersrentenversicherung
Die (private) Altersrentenversicherung ist wohl eine der beliebtesten Formen der Altersvorsorge, Sie wird in zwei Varianten angeboten, als Sofortrente und als aufgeschobene Rente.

Bei der Sofortrente (Sofort-Rentenversicherung) kann der Anspruch auf eine (lebenslange) Leibrente (nur) durch eine einmalige größere Prämienzahlung (Einmalzahlung) unmittelbar vor Rentenbeginn erworben werden. Die Rentenzahlung wird in der vertraglich vereinbarten Höhe auch dann noch fortgeführt, wenn die fortlaufend gezahlten Renten die geleistete Einmalzahlung wertmäßig übersteigen.

Ist die Leistungspflicht des Versicherers auf die Zahlung einer lebenslänglichen Leibrente (reine Erlebensfallversicherung) beschränkt, geht der Versicherte damit das Risiko ein, dass er bei frühem Tod nur einen Teil der geleisteten Einzahlung als Rente zurückerhält und der Rest verfällt. Dieses Risiko kann dadurch vermieden werden, dass in den Sofort-Rentenversicherungsvertrag eine Todesfallleistung aufgenommen wird. Diese Todesfallleistung kann in einer Rentengarantiezeit oder in der Zahlung eines einmaligen Kapitalbetrages beim Tod des Versicherten bestehen. Eine solche Garantierente wird jedoch durch eine niedrigere laufende Rente kompensiert („Je länger die Garantiezeit, desto niedriger die Rente!“).

Die Höhe der laufenden Rente bemisst sich außer nach der eingezahlten Kapitalsumme und den durch die Versicherungsgesellschaft aus den angelegten Kapitalien erwirtschafteten Überschußanteilen auch nach der statistischen Lebenserwartung des Versicherten. Je jünger dieser bei Eintritt in die Rentenphase ist, desto länger die zu erwartende (Renten-)Bezugsdauer, desto niedriger die laufende Rente!

Bei der aufgeschobenen Rente wird der Anspruch auf eine (lebenslange) Leibrente erst nach Ablauf einer sogenannten Aufschubzeit mit Erreichen eines bestimmten Alters (z. B. mit 60 oder 65 Jahren) erworben. Während dieser Aufschubzeit zahlt der Versicherte regelmäßige Beiträge.

Auch bei der aufgeschobenen Rentenversicherung kann (damit beim frühen Tod des Versicherten die geleisteten Beiträge nicht ohne entsprechende Gegenleistung der Versicherung zufallen!) eine zusätzliche Todesfalleistung zugunsten von Hinterbliebenen vereinbart werden. Ebenso eine Rentengarantiezeit. Für den Todesfall oder die vorzeitige Kündigung des Versicherungsvertrages wird meist eine Beitragsrückgewähr vereinbart.

In der Regel kann der Versicherte vor Ende der Aufschubzeit wählen, ob er danach eine laufende Rente oder eine einmalige Kapitalabfindung möchte. Dieses Wahlrecht zwischen Kapitalabfindung und Leibrente hat bei Versicherungen mit Todesfallleistung spätestens 3 Monate, bei Versicherungen ohne Todesfalleistung spätestens 5 Jahre vor Ende der Aufschubzeit wahrgenommen zu werden.

Die aufgeschobene Rentenversicherung kann durch eine Hinterbliebenen-Rentenanwartschaft (Hinterbliebenen-Zusatzversicherung) für jede beliebige Person ergänzt werden.

Der Abschluss einer Altersrentenversicherung zur Altersvorsorge ist trotz der möglichen Sondervereinbarungen über eine Todesfalleistung (Rentengarantiezeit, Zahlung eines einmaligen Kapitalbetrages, Hinterbliebenenrente) nicht für eine Hinterbliebenenversorgung zu empfehlen. Die Altersrenten Versicherung ist vielmehr als eine Altersversorgung für Alleinstehende, insbesondere als Ergänzung zu einer bereits bestehenden Altersversorgung (gesetzliche Rentenversicherung, Pension) einzustufen. – Jungen Menschen ist vom Abschluss einer Altersrentenversicherung abzuraten, da sie die möglicherweise erst in späteren Jahren (so insbesondere mit der Gründung einer Familie) auf sie zukommenden Verpflichtungen zum Hinterbliebenen-Schutz noch nicht absehen können.

Da zum Abschluss einer Altersrentenversicherung keine Gesundheitsprüfung erforderlich ist, wird diese häufig dann in Betracht gezogen, wenn eine Kapitallebensversicherung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr abgeschlossen werden kann. Im Vergleich zur Kapitallebensversicherung gestaltet sich die Rendite der Altersrentenversicherung im Allgemeinen  etwas günstiger, da von Beiträgen zu dieser kein Risikoanteil in Abzug gebracht wird.

Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung
Die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Lebensversicherung, die zur Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos abgeschlossen wird.

In aller Regel waren Arbeitnehmer bis Ende 2000 gegen (vorzeitige) Berufsunfähigkeit durch die gesetzliche Rentenversicherung in einem gewissen Mindestumfang abgesichert. Diese Mindestabsicherung (durch die gesetzliche Rentenversicherung) ist ab dem Jahr 2091 nicht mehr gegeben. Die bislang von dieser im Falle vorzeitiger Berufsunfähigkeit erbrachten Rentenleistungen werden durch eine niedriger bemessene Erwerbsminderungsrente ersetzt. Diese Neuerung lässt – insbesondere um einen gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten – eine zusätzliche selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll erscheinen.

Für Selbständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sind und damit keine Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente an diese haben, gilt dieses Erfordernis der privaten Risikoabsicherung in verstärktem Maße.

Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente kann von den Vertragspartnern frei vereinbart werden. Die Versicherung läuft regelmäßig beL Männern mit dem 65., bei Frauen mit dem 60. Lebensjahr aus.

Die Ausgestaltung der Berufsunfähigkeitsversicherung ist in zwei Formen möglich, in der Pauschalregelung und in der Staifelregelung.

Bei der Pauschalregelung wird eine Rente erst ab einer Berufsunfähigkeit von in der Regel 50 Prozent vereinbart. Dies bedeutet, dass bei einer unter dieser Marge liegenden Berufsunfähigkeit keine Leistungspflicht besteht. Ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit – unabhängig vom tatsächlichen Grad derselben – ist die vereinbarte Rente fällig

Bei der Staifelregelung ist die Höhe der Rente nach dem Grad der Berufsunfähigkeit skaliert. Die Staffelung reicht in der Regel von einer Berufsunfähigkeit von 25 Prozent bis zu einer solchen von 75 Prozent. Ab einer Berufsunfähigkeit von 75 Prozent wird die volle Leistung fällig.

Die Staffelregelung ist aus der Sicht des Versicherten in der (versicherungsstatistischen) Mehrheit der Fälle weniger problematisch als die Pauschalregelung, da sich die Berufsunfähigkeit großteils allmählich „anschleicht“ und damit – insbesondere in der Anfangszeit – nicht gleich-wie in der Regel bei der Pauschalregelung erforderlich – 50 Prozent ausmacht. Bei stark und schwer unfallgefährdeter Arbeit kann die Pauschalregelung näherliegend sein.

Berufsunfähigkeitsversicherungen werden auch in Kombination mit Kapitallebens- oder Risikolebensversicherungen angeboten.

In Verbindung mit einer Kapitallebensversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung recht teuer und daher auch nicht zu empfehlen. Neben dem eigentlichen Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung sind hier zusätzliche Beiträge für den Todesfall und den Aufbau eines bestimmten Kapitalstockes zu leisten.

In Verbindung mit einer Risikolebensversicherung ist wohl die Beitragsleistung nicht so hoch (wie in Verbindung mit einer Kapitallebensversicherung), da neben dem Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung nur noch ein solcher für das Todesfallrisiko in Rechnung gestellt wird. – Dennoch, wer lediglich das Berufsunfähigkeitsrisiko absichern möchte, sollte es bei einer selbständigen (separaten) Berufsunfähigkeitsversicherung belassen.

Bezüglich der Beitragsgestaltung für die Berufsunfähigkeitsversicherungen sehen die Versicherer unterschiedliche Möglichkeiten vor. So wird beispielsweise auch eine Beitragsform angeboten, bei der die auf die am Kapitalmarkt angelegten Beitragsteile mutmaßlich entfallenden Erträge beitragsmindernd berücksichtigt werden. Die Versicherungen unterscheiden in diesem Zusammenhang zwischen Bruttobeitrag und Effektivbeitrag. Der Effektivbeitrag ist der um den anteiligen mutmaßlichen Kapitalertrag verminderte Bruttobeitrag.

Um dem im Falle der Berufsunfähigkeit im Zeitverlauf steigenden Rentenbedarf Rechnung zu tragen, können die Beiträge für laufende Berufsunfähigkeitsversicherungen aufgrund einer Beitragsanpassungsklausel mit Genehmigung der (Versicherungs-)Aufsichtsbehörde angehoben werden.

Wie bei allen Personenversicherungen ist auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung im eigenen Interesse auf eine umfassende Beantwortung der Fragen zum Gesundheitszustand des Antragstellers zu achten. Das Verschweigen einschlägiger Tatbestände kann gegebenenfalls zum Verlust des (Renten-)Anspruches führen.

Pflegerentenversieherung
Die Pflegerentenversicherung ist eine selbständige Form der Lebensversicherung, die das Risiko der Pflegebedürftigkeit abdeckt. Der Versicherer verpflichtet sich, nach Eintritt des Versicherungsfalles eine bei Vertragsabschluss vereinbarte Geldsumme zu leisten. Die Versicherungsleistung kann als einmalige Summe oder als Rente ausgezahlt werden.

Die Versicherungsleistungen sind nach folgenden Tatbeständen differenziert:

-bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit vor Erreichen einer festgelegten Altersgrenze wird – in Abhängigkeit von der Pflegestufe – eine bedingte Pflegerente gezahlt;

-unabhängig von der Pflegebedürftigkeit wird ab einem bestimmten Alter (beispielsweise ab dem 80. oder 85. Lebensjahr) eine unbedingte Pflegerente gezahlt;

-im Falle des Todes wird ein Sterbegeld in Höhe von 24 oder 36 Monatsrenten abzüglich bereits erbrachter Rentenleistungen gezahlt.

Die Beitragszahlung endet mit Beginn des Rentenbezuges oder schon vorher mit dem Tod des Versicherten.

Pflegeversicherungsverträge beinhalten in der Regel eine Beitragsanpassungsklausel. Ihr Zufolge können mit Genehmigung der (Versicherungs-)Aufsichtsbehörde die Beiträge für laufende Verträge angehoben werden.

Für Beiträge zur (zusätzlichen freiwilligen) Pflegerentenversicherung können Steuerpflichtige, die nach dem 12.1957 geboren wurden, Sonderausgaben in Höhe von 184 Euro (Alleinstehende) / 368 Euro (Ehegatten) in Ansatz bringen.

Annuitäten-Bonds, Swap-Anleihen und Kombizinsanleihen

Annuitäten-Bonds
Annuitäten-Bonds sind meist von deutschen Banken und Großunternehmen emittierte, langfristige Schuldverschreibungen, die im Gegensatz zu normalen Anleihen nicht nach Beendigung der Laufzeit, sondern ab einem bestimmten Zeitpunkt nach einem festgelegten Plan getilgt werden. Das Anleihekapital wird zusammen mit den Zinsen in stets gleichen Jahresraten (Annuitäten) – gegebenenfalls nach Ablauf einer bestimmten Anzahl tilgungsfreier Jahre – zurückgezahlt. Der Zinssatz der Anlage ist für die gesamte Laufzeit festgelegt. Für den Anleger ergibt sich damit der Vorteil eines über einen bestimmten Zeitraum gleichbleibenden Zuflusses an Mitteln. Diese Regelmäßigkeit des Mittelzuflusses kann insbesondere dort erwünscht sein, wo bestimmte ständig wiederkehrende finanzielle Belastungen (z. B. Ausbildung von Kindern, Altersvorsorge) aus einem knappen Budget bestritten werden müssen.

Annuitäten-Bonds können als Neuemissionen oder als an der Börse gehandelte Papiere erstanden werden. Der erforderliche Anlagebetrag ist relativ hoch. Er liegt zwischen 5000 und 10000 Euro. Die Laufzeit beträgt üblicherweise 10, 15 bis 30 Jahre.

Neuemissionen sind für den Ersterwerb spesenfrei. Der Erwerb umlaufender Papiere hingegen verursacht Spesen: Bankprovision 0,5 % vom Kurswert, Maklergebühren 0,75 %o vom Nennwert. Depotgebühren für die anschließende Verwahrung betragen in der Regel 1,25%o pro Jahr vom Kurswert zuzüglich 19% Mehrwertsteuer. (Es empfiehlt sich darüber mit der Bank zu verhandeln!)

Die Zinserträge aus Annuitäten-Bonds unterliegen – soweit keine Freistellung erfolgte der 30-prozentigen Zinsabschlagsteuer. Zusammenfassend kann die Anlage in Annuitäten-Bonds wie folgt beurteilt werden. Interessante längerfristige Papiere, deren vorzeitiger Verkauf (Liquidität) recht problematisch sein kann.

Die Rentabilität ist wohl nicht spektakulär, kann aber im Allgemeinen  als gut bezeichnet werden.

Die Sicherheit der Anlage ist wie bei allen Schuldverschreibungen in erster Linie von der Bonität des Emittenten abhängig. Diese ist bei den emittierenden Banken und Großunternehmen in der Regel sehr gut. Ein Zinsrisiko ist nicht gegeben. Tilgung und Auszahlung sind garantiert.

Swap-Anleihen
Swap-Anleihen sind Schuldverschreibungen von Großunternehmen, Banken, internationalen Organisationen und anderen, bei denen der jeweilige Emittent seine Zinszahlungs- und/oder Währungsverpflichtungen gegenüber den Anlegern gegen die (Zinszahlungs- und/oder Währungsverpflichtungen) eines anderen Emittenten austauscht. Solche Austauschbeziehungen werden dann angestrebt, wenn Emissionsschuldner über diese einen entsprechenden Vorteil (Gewinn) glauben realisieren zu können. Es lässt sich somit vereinfachend feststellen: Über Swaps in Verbindung mit Anleihen versuchen die am Swap beteiligten Parteien, sich für die Bedienung von Anleihen Mittel zu günstigen Bedingungen zu verschaffen.

Beim Zinsswap werden feste und variable Zinszahlungsverpflichtungen gegeneinander ausgetauscht. Der Austausch der Zinszahlungsverpflichtungen bezieht sich auf einen bestimmten Kapitalbetrag, eine bestimmte Laufzeit und genau festgelegte Zinstermine. Die Laufzeit der festen Zinszahlungsverpflichtung kann sich auf 1-10 Jahre erstrecken. Die variable Zinszahlungsverpflichtung wird während des vorgesehenen Zeitraumes (der Laufzeit) an einen bestimmten Referenzzinssatz angeglichen.

Beim Währungsswap werden Verbindlichkeiten in verschiedenen Währungen einschließlich der Zinsverpflichtungen getauscht. Der Austausch der Kapitalbeträge erfolgt zu einem festgesetzten Devisenkurs; ihr Rücktausch am Ende der Laufzeit zum gleichen Kurs.

Swapgeschäfte werden außerbörslich abgewickelt, das heißt, sie unterliegen keinerlei Börsenregulierungen. Sie werden zwischen den Banken telefonisch besorgt. Provisionen und/oder Spesen werden von ihnen nicht erhoben.

Zwischen die austauschenden Parteien (Unternehmen, Organisationen) werden in der Regel Kreditinstitute als Intermediarys (Mittler) eingeschaltet, die mit den einzelnen Parteien spezielle Verträge abschließen, die auch die entgeltliche Übernahme der Ausfallrisiken regeln.

Abgesehen vom Swapgeschäft, das in sich klar geregelt ist und die Risiken weitgehend auf die Intermediarys abwälzt, ist die Anlage in Swap-Anleihen analog zu der in Industrie-, Banken- und gegebenenfalls Bundesanleihen zu beurteilen.

Gleitzins- und Kombizinsanleihen
Gleitzinsanleihen sind langfristige (meist 10-jährige) Schuldverschreibungen, die mit einer Vereinbarung über (entsprechend der Marktlage) steigende (Step-up) oder fallende (Step down) Zinssätze ausgestattet sind.

Bei der Step-up-Anleihe werden für die Anfangsjahre relativ niedrige Zinssätze vereinbart, diese dann aber allmählich überdurchschnittlich heraufgesetzt; so beispielsweise von 1,5% im 1. Jahr auf 28% im 10. Jahr.

Die Step-up-Anleihe kommt jenen Anlegern entgegen, deren Steuerprogression im Zeitverlauf abnimmt, beispielsweise durch Ausscheiden aus dem aktiven Berufsleben.

Bei der Step-down-Anleihe werden für die Anfangsjahre relativ hohe Zinssätze vereinbart, diese dann aber allmählich stark gesenkt; so beispielsweise von 15% im 1. Jahr auf 2% im 10. Jahr.

Die Step-down-Anleihe kommt jenen Anlegern entgegen, die in den Anfangsjahren der Laufzeit eines solchen Papiers noch Kapitalzinserträge innerhalb der steuerlichen Freigrenzen unterbringen können oder deren Steuerprogression im Zeitverlauf zunimmt.

Kombizinsanleihen sind ebenfalls langfristige (meist 10-jährige) Schuldverschreibungen. Bei ihnen wird zunächst für eine bestimmte Anzahl von Jahren keine Verzinsung gewährt; danach eine überdurchschnittlich hohe. Eine solche Regelung kann wiederum aus steuerlichen Gründen äußerst attraktiv sein. Unterliegt der Anleger zunächst (z. B. während der ersten fünf Jahre) einer hohen Steuerprogression, kann er (bei einer Laufzeit der Anleihe von beispielsweise zehn Jahren) die Zinserträge in die nachfolgende, weniger steuerlich belastete Einkommensphase (z. B. den Ruhestand) verlegen.

Gleitzins- und Kombizinsanleihen können als Neuemissionen oder als an der Börse gehandelte Papiere erstanden werden. Neuemissionen sind für den Ersterwerb spesenfrei. Der Erwerb umlaufender Papiere verursacht dagegen Spesen: Bankprovision 0,5% vom Kurswert, Maklergebühr 0,75 %o vom Nennwert. Depotgebühren für die anschließende Verwahrung betragen in der Regel 1,25 %o pro Jahr vom Kurswert zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer. (Es empfiehlt sich darüber mit der Bank zu verhandeln!)

Die Zinserträge aus Gleitzins- und Kombizinsanleihen unterliegen – soweit keine Freistellung erfolgte – der 30-prozentigen Zinsabschlagsteuer.

Abschließend kann die Anlage in Gleitzins- und Kombizinsanleihen wie folgt beurteilt werden. Der Handel der Papiere an der Börse garantiert jederzeit eine hohe Liquidität, gegebenenfalls allerdings unter Inkaufnahme von Kursverlusten.

Was die Rentabilität der Papiere angehtTso sollte diese nicht nur hinsichtlich deren Verzinsung, sondern auch hinsichtlich der Möglichkeit der Steuerverlagerung beurteilt werden. Es ist insbesondere die Rendite nach Steuern, die diese Papiere attraktiv macht.

Die Sicherheit von Gleitzins- und Kombizinsanleihen ist, wie bei allen Schuldverschreibungen, in erster Linie an die Bonität der jeweiligen Emittenten gekoppelt. Die Rückzahlung nach Ablauf der Laufzeit ist garantiert. Der Verkauf während der Laufzeit über die Börse ist allerdings mit einem Kursrisiko belastet. Die Zinskonditionen sind fixiert. Ein Zinsveränderungsrisiko besteht nicht.

Aktienindexanleihen, Hybridanleihen und Inflationsanleihen

Aktienindexanleihen
Aktienindexanleihen sind langfristige Schuldverschreibungen, deren Rückzahlungskurs an die Entwicklung eines repräsentativen Aktienindex (beispielsweise den DAX) gebunden ist. Es werden zwei Varianten von Aktienindexanleihen unterschieden: die Hausse-Anleihe und die Baisse-Anleihe.

Bei der Hausse-Anleihe, auch Bull-Anleihe genannt, steigt und fällt der Rückzahlungsbetrag mit dem Auf und Ab des gewählten Index.

Bei der Baisse-Anleihe, auch Bear-Anleihe genannt, steigt der Rückzahlungsbetrag mit dem Fallen des gewählten Index und umgekehrt.

Anleger, die mit allgemein steigenden Aktienkursen rechnen, werden bei dieser Anlageform Hausse-Anleihen wählen; Anleger, die mit allgemein fallenden Aktienkursen rechnen, werden sich für Baisse-Anleihen entscheiden.

Im Ausgleich für das nicht unbeträchtliche Rückzahlungskursrisiko sind die Aktienindexanleihen mit einem relativ hohen Nominalzinssatz ausgestattet. Die Zinszahlungen erfolgen jährlich. Sie unterliegen – soweit keine Freistellung erfolgte – der 30-prozentigen Zinsabschlagsteuer.

Aktienindexanleihen können als Neuemissionen oder an der Börse gehandelte Papiere erstanden werden, Neuemissionen sind für den Erwerber spesenfrei. Der Erwerb umlaufender Papiere verursacht Spesen: Bankprovision 0,5 % vom Kurswert, Maklergebühr 0,75%o vom Kurswert. Depotgebühren für die anschließende Verwahrung betragen in der Regel 1,25%o pro Jahr vom Kurswert zuzüglich 19% Mehrwertsteuer. (Es empfiehlt sich darüber mit der Bank zu verhandeln!)

Die Anlage in Aktienindexanleihen lässt sich zusammenfassend wie folgt beurteilen. Der Handel der Papiere an der Börse garantiert jederzeit eine hohe Liquidität, gegebenenfalls allerdings unter Inkaufnahme von Kursverlusten.

Die Rentabilität wird durch einen relativ hohen Nominalzins festgeschrieben. Ein Zinsveränderungsrisiko besteht nicht.

Die Sicherheit von Aktienindexanleihen ist wie bei allen Schuldverschreibungen in erster Linie an die Bonität des jeweiligen Emittenten gekoppelt. Die Rückzahlung wie auch ein eventueller Verkauf während der Laufzeit über die Börse ist mit dem Kursrisiko behaftet.

Hybridanleihen
Eine in jüngster Zeit von großen, international bekannten Konzernen eingeführte Anleihespezies, die bei extrem langer Laufzeit (meist 40 Jahre und mehr) und einem weit über dem üblichen Marktzins liegenden Zinskuponaktien- und rentenähnliche Eigenschaften in sich vereint.

Rentenähnlich ist der zumindest auf eine bestimmte Zeitspanne festgelegte Zinssatz und der Anspruch auf Zinszahlungen. Es gilt aber zu sehen, dass diese Zinszahlungen bei ungünstiger Ertragslage ausgesetzt und, falls sich diese wieder verbessert, erst in nachfolgenden Jahren wieder üppig gestaltet werden können. Diese Erfolgsabhängigkeit der Zinszahlung erinnert offensichtlich an die der Aktiendividende. Diese risikobelastete Zwitterstellung von Hybridanleihen erklärt deren – im Vergleich zu normalen Anleihen desselben Emittenten – deutlich höheres Zinsniveau.

Das Kündigungsrecht des Emittenten wird von diesem in der Regel nach einer Laufzeit von 10 Jahren ausgeübt. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Zinskupon fix; nach diesem Zeitpunkt variabel und tendenziell ansteigend. Hybridanleihen sind gegenüber normalen Anleihen desselben Emittenten nachrangig gestellt. Dies bedeutet, dass die Anleger in solche bei Insolvenz des Emittenten schlechter gestellt sind als die in normale Anleihen desselben Unternehmens. Diese Tatsache kann für den Anleger im Extremfall den Totalverlust seines Investments bedeuten. Außerdem muss er wegen der Nachrangigkeit seiner Forderung und der relativ starken Renditeabhängigkeit seiner Anlage von der Ertragslage des emittierenden Unternehmens auch mit einer höheren Kursvolatilität des (jeweiligen) Papieres rechnen.

Hybridanleihen werden neuerdings von Ratingagenturen bis zu 75 Prozent ihres Emissionsvolumens dem Eigenkapital des Emittenten zugerechnet. Damit erhöhen sie – im Gegensatz zu normalen Anleihen – dessen Bonität, Kreditspielraum und gegebenenfalls auch Ratingeinstufung. Anleger sollten jedoch darauf achten, dass Hybridanleihen nicht zwangsläufig das gleiche Rating aufweisen wie das diese emittierende Unternehmen.

Inflationsanleihen
Inflationsanleihen sind staatlich begebene, auf das jeweils emittierende Land lautende Schuldverschreibungen von in der Regel 10-jähriger Laufzeit, bei denen Zins und Tilgung an einen Preisindex (im Euro-Raum vorzugsweise an den Verbraucherpreisindex [HVPI]) gekoppelt sind. Steigt dieser Index inflationsbedingt, so erhöhen sich der jährliche Zins sowie der Rückzahlungsanspruch bei Laufzeitende in gleichem Ausmaß. Damit wird für den Anleger der Werterhalt seiner Investition gesichert. Der Emittent trägt das Risiko des inflationsbedingten Wertverlustes.

Als kompensierendes Äquivalent für diese Übernahme des Inflationsrisikos ist der relativ niedrige Kupon zu sehen. Er liegt typischerweise rund 2 Prozent unter dem Zinssatz von normalen Anleihen! – Inflationsgeschützte Anleihen werden für den Anleger somit erst dann attraktiv, wenn die Inflationsrate deutlich über dieser (Zins-)Differenz liegt! – Ob und wann eine solche Entwicklung Raum greift, ist – wenn überhaupt – nur schwer zu antizipieren. Genaue Kalkulationen über Einnahmen aus Zins und Tilgung können deshalb vom Anleger nicht vorgenommen werden! Hinzu kommt: Steigende Kapitalmarktzinsen und rückläufige Inflationsraten können sich negativ auf den Kursverlauf (Kursrisiko) dieser Papiere auswirken: Hier ist erhöhte Aufmerksamkeit geboten!

Wandelanleihen, Optionsanleihen, Optionsscheine

Unter der Sammelbezeichnung Sonderformen von Anleihen werden Wandelanleihen, Optionsanleihen, Optionsscheine und Gewinnschuldverschreibungen erfasst. Außer dem Forderungsrecht des Gläubigers (Anlegers) gegenüber dem Schuldner verbriefen diese Wertpapiere bestimmte Sonderrechte.

Diese Sonderformen von Anleihen werden beim Kauf und Verkauf über Kreditinstitute wie Aktien mit folgenden Spesen belastet: 0,75-1 % Provision vom Kurswert, 0,8%o Maklergebühr vom Nennwert, 3 Euro Börsenspesen und 1,25 Euro Spesen der betrauten Bank. Bei der Einlösung fälliger Papiere verlangt die Bank 19% Einlösungsgebühr vom Nennwert zuzüglich 19% Mehrwertsteuer.

Die Ausschüttungen von Wandelanleihen, Optionsanleihen und Gewinnschuldverschreibungen werden steuerrechtlich wie Beteiligungserträge, nicht wie Zinserträge behandelt. Entsprechend werden – sofern kein Freistellungsauftrag vorliegt – von den Auszahlungen der laufenden Ausschüttungen durch das (die Wertpapiere) verwahrende Kreditinstitut 20% Kapitalertragsteuer in Abzug gebracht. Ist jedoch der persönliche Einkommensteuersatz des Anlegers niedriger als 40%, so kann er diesen (Kapitalertragsteuer-)Abzug nach dem Halbeinkünfteverfahren wieder teilweise vom Finanzamt zurückfordern (Anlage KAP der Einkommensteuererklärung).

Wandelanleihen
Wandelanleihen, auch Wandelschuldverschreibungen, Wandelobligationen oder Convertible Bonds genannt, sind ausschließlich von Aktiengesellschaften ausgegebene Wertpapiere, die zusätzlich zu den für Anleihen üblichen Rechten auf Rückzahlung und eine feste Verzinsung des Anleihebetrages einen Anspruch (Wandlungsrecht) auf Umtausch derselben in Aktien des emittierenden Unternehmens verbriefen. Die Frist, innerhalb der dieses Umtauschrecht vom Anleger wahrgenommen werden kann, (Der Anleger kann, muss aber nicht von seinem Umtauschrecht Gebrauch machen. Tauscht er nicht, wird die Anleihe, wie in den Bedingungen festgelegt, getilgt!) ist in den Anleihebedingungen festgelegt; ebenso das Umtauschverhältnis. (So können beispielsweise bei einem Umtauschverhältnis von 4:1 Wandelschuldverschreibungen im Nennwert von 200 Euro in Aktien mit einem Nennwert von 50 Euro umgetauscht werden!) Mit dem Umtausch der Anleihe erlischt das Forderungsrecht (d.i. der Rückzahlungs- und Zinsanspruch). Der Gläubiger wird zum Teilhaber.

Mit dem Kauf von Wandelanleihen verbindet sich die risikoarme Anlage in festverzinslichen Anleihen mit der Chance auf Wertsteigerung einer bestimmten Aktie. Steigt der Kurs dieser Aktie, so bietet sich (über den Anstieg des Kurses der Anleihe) die attraktive Möglichkeit, zu einem günstigen Preis zu „wandeln“ und gegebenenfalls interessante Kursgewinne zu realisieren. Wird von der Wandlung kein Gebrauch gemacht, kann der Anleger am Kursanstieg der Aktie dennoch partizipieren, da sich der (Börsen-)Kurs der Wandelschuldverschreibung vor allem am Börsenkurs der Aktie orientiert. Durch einen solchermaßen begünstigten vorzeitigen Verkauf der Wandelanleihe lassen sich somit gegebenenfalls Kursgewinne mitnehmen.

Diese Vorteile haben jedoch auch ihren Preis. Er ist darin auszumachen, dass Wandelanleihen im Vergleich zu Industrieanleihen eine deutlich niedrigere Verzinsung haben.

Wandelanleihen

Wandelanleihen, Optionsanleihen, Optionsscheine 1

Wandelanleihen wie auch die über sie erworbenen Aktien können jederzeit – gegebenenfalls allerdings unter Inkaufnahme von Kursverlusten – verkauft werden. Eine hinreichende Liquidität ist damit gegeben.

Auch bei Wandelanleihen ist die Sicherheit mit der Bonität des Schuldners verknüpft. Daneben ist wohl auch ein gewisses (Börsen-)Kursrisiko gegeben. Dieses wird aber durch die garantierte Verzinsung relativiert. Bei Anleihen in Fremdwährungen ist das Währungsrisiko zu beachten. Wie sicher beziehungsweise wie unsicher eine Wandelanleihe am Markt eingeschätzt wird, signalisiert die sogenannte Wandelprämie. Dieses bei der Wandlung (der Wandelanleihe) erhobene Aufgeld verdeutlicht, um wieviel Prozent der Erwerb der Aktie mittels Wandlung teurer oder billiger ist als der direkte Kauf einer solchen.

Gegenüber der Optionsanleihe besitzt die Wandelanleihe kaum Vorteile. Die Tatsache, dass das Wandlungsrecht der Wandelanleihe nicht verselbständigt werden kann, lässt diese vergleichsweise weniger flexibel erscheinen.

Eine Anlage in Wandelanleihen macht für denjenigen Sinn, der auf steigende Aktienkurse spekuliert, aber bei Fallen der Kurse immer noch mit seiner garantierten Verzinsung rechnet („Aktienspekulation mit Netz“!).

Optionsanleihen
Optionsanleihen sind eine hauptsächlich von großen Industrieunternehmen und Banken emittierte, den Wandelanleihen verwandte Anleiheart. Sie verbriefen neben dem Forderungsrecht auf den Anleihebetrag das Recht (Bezugsrecht, Optionsrecht), innerhalb einer bestimmten Frist (Optionsfrist) zu einem festgelegten Bezugspreis (Optionspreis) von der (die Anleihe) ausgebenden Gesellschaft Aktien zu beziehen. Das Forderungsrecht wird durch die Ausübung dieses Bezugsrechtes nicht berührt. Das Optionsrecht ist in einem Optionsschein verbrieft. Dieser Optionsschein (auch Company Warrant genannt) kann selbständig, von der Anleihe getrennt, an der Börse gehandelt werden. Er ist ein Wertpapier.

In den Anleihebedingungen von Optionsanleihen ist genau festgelegt, innerhalb welchen Zeitraumes und zu welchem Kurs ein Aktienkauf möglich ist. Darüber hinaus ist dort auch geregelt, wie viele Aktien mit einem Optionsschein erworben werden können.

Je nachdem wie Optionsanleihen angeboten/nachgefragt werden, notiert die Börse
-Optionsanleihen mit Optionsscheinen (Anleihe cum/„volle Stücke“),
-Optionsanleihen ohne Optionsscheine (Anleihe ex/„leere Stücke“) und
-Optionsscheine allein

Die Kurse von Optionsanleihen ohne Optionsschein orientieren sich am Kursniveau des Marktes für festverzinsliche Wertpapiere.

Optionsanleihen wie auch die durch Ausübung des diesen eigenen Optionsrechtes erstandenen Aktien können jederzeit – gegebenenfalls allerdings unter Inkaufnahme von Kursverlusten – verkauft werden. Damit wäre die Liquidität dieser Wertpapiere hinreichend gewährleistet.

Auch bei den Optionsanleihen ist die Sicherheit der Anlage in erster Linie von der Bonität des Schuldners abhängig. Darüber hinaus ist jedoch auch das Risiko der (Börsen-(Kursentwicklung (Kursrisiko) wie das des Gegenwertes des Optionsscheines zu sehen. Bei Optionsanleihen in Fremdwährungen ist das Währungsrisiko zu beachten.

Optionsanleihen

 Wandelanleihen, Optionsanleihen, Optionsscheine 2

Die relative Sicherheit von Optionsanleihen wird (z. B. im Vergleich zu Industrieanleihen) durch verhältnismäßig niedrige Festzinsen erkauft. Eine Anlage in solchen Papieren scheint deshalb nur dann angezeigt, wenn eine Wahrnehmung der Option ins Auge gefasst und ein steigender Kurs der Aktien erwartet wird. In Anbetracht dieser Einschränkung wird die Anlage in Optionsanleihen gerne als „Aktienspekulation mit Netz“ qualifiziert.

Optionsscheine
Neben den zusammen mit ihren Optionsanleihen gehandelten (Aktien-)Options- scheinen werden an der Börse auch Optionsscheine (Warrants) losgelost von den mit ihnen emittierten Anleihen gehandelt. Solche von ihren Anleihen abgetrennte und separat gehandelte Optionsscheine (sogenannte „nackte“ Optionsscheine) sind eigenständige Wertpapiere, die ihrem Inhaber den zeitlich befristeten (d.h. nur innerhalb einer bestimmten Optionsfrist geltenden) Rechtsanspruch (d. h. das Optionsrecht) verbriefen, zu einem festgelegten Preis (dem Bezugs- oder Optionspreis) eine bestimmte Aktie kaufen zu können. Falls der Börsenkurs der Aktie innerhalb der Optionsfrist den Bezugspreis übersteigt, ist es für den Inhaber des Optionsscheines interessant, sein Optionsrecht auszuüben und die Aktie günstiger als zum Börsenkurs zu erstehen.

Aktienoptionsscheine

Wandelanleihen, Optionsanleihen, Optionsscheine 3

Wandelanleihen, Optionsanleihen, Optionsscheine 4

Er kann aber auch den Optionsschein mit Gewinn über die Börse verkaufen. Die Banken verlangen die gleichen Gebühren wie bei Aktien. – Sinkt der Kurs der Aktie bis zum Ablauf der Optionsfrist jedoch unter den Bezugspreis, so wird der Optionsschein für seinen Inhaber wertlos.

Der Börsenkurs des Optionsscheines folgt logischerweise den Kursschwankungen der Aktie. Der im Vergleich zum Kauf der Aktie geringere Kapitaleinsatz für den Erwerb des Optionsscheines hat zur Folge, dass seine Kursschwankungen prozentual höher ausfallen als die sie bewirkenden Kursschwankungen der Aktie (sogenannte Hebelwirkung bzw. Leverage-Effekt).

Ein Beispiel soll diese Feststellung verdeutlichen:

Das Bezugsverhältnis des Optionsscheines betrage 1:1 (d. h. 1 Optionsschein berechtige zum Bezug von 1 Aktie zum festgelegten Preis [Bezugspreis]).Aktienkurs – Optionspreis = innerer (rechnerischer) Wert des Optionsscheines

(Optionsscheinkurs)

160 Euro — 110 Euro = 50 Euro

(Aus Vereinfachungsgründen sei unterstellt, dass der Kurs des Optionsscheines kein Aufgeld [siehe hierzu die Ausführungen weiter unten] enthält.)

Angenommen der Kurs der Aktie Steigung um 20 Prozent, das sind 32 Euro, auf 192 Euro. Steigt der Kurs des Optionsscheines von 50 Euro um den gleichen Betrag wie die Aktie, so entspräche dies einem Kursanstieg des Optionsscheines um 64 Prozent. Der prozentuale Kursanstieg des Optionsscheines wäre damit 3,2 mal höher als der der Aktie.

Aktienkurs von 160 Euro auf 192 Euro = Anstieg von 20%

Optionsscheinkurs von 50 Euro auf 82 Euro = Anstieg von 64 %

Leverage-Faktor (Hebel) = 64/20 = 3,2

Der Hebel gibt an, in welchem Umfang der Kurs des Optionsscheines– rechnerisch – auf Veränderungen des Aktienkurses reagiert. Im Börsenalltag werden Optionsscheine in aller Regel über dem rechnerisch ermittelten Wert gehandelt. Die Käufer von Optionsscheinen sind nämlich durchweg bereit, für die Gewinnchancen des Papiers noch etwas draufzulegen. Dieser als Zeitwert bezeichnte Aufschlag – der keine konstante, sondern vielmehr eine im Börsenverlauf schwankende Größe ist – muss dem inneren Wert des Optionsscheines zugerechnet werden, um zu dessen Preis, das heißt dessen Börsenkurs, zu gelangen. So kommt es, dass in einer Hausse, in der der innere Wert des Optionsscheines wächst, dessen Zeitwert mit der Abnahme weiterer Gewinnchancen sinkt. Der Preis (Börsenkurs) des Optionsscheines dürfte in dieser Situation wohl etwas unter dem über den Hebel berechneten Wert liegen. – In einer Baisse dagegen, wo sich der innere Wert des Optionsscheines mindert, nimmt der Zeitwert mit der Hoffnung auf eine Kurserholung mit wieder auflebenden Gewinnaussichten zu. Der Preis (Börsenkurs) des Optionsscheines dürfte in dieser Situation wohl weniger stark absinken als der Hebel anzeigt.

Das Bestreben, die Kurschancen des Options schein es mitzuerfassen, führte zur Entwicklung einer weiteren Messzahl, dem Aufgeld des Optionsscheines (auch Optionsprämie genannt).

Ein Beispiel mag dies wiederum veranschaulichen

Wandelanleihen, Optionsanleihen, Optionsscheine 5

Außer vom inneren Wert und dem Zeitwert ist der Kurs des Optionsscheines aber auch noch von der Volatilität (Schwankungsintensität) der Aktie, zu deren Bezug er berechtigt, beeinflusst. Neigt diese zu großen Kursschwankungen, so leitet der Anleger daraus typischerweise die Hoffnung ab, dass er irgendwann im Verlauf der Optionsfrist an steigenden Aktienkursen partizipieren kann. Eine solch’ verlockende Perspektive schlägt sich in der Regel in einer Höherbewertung des Optionsscheines nieder.

Auch das aktuelle Zinsniveau kann im Kurs des Optionsscheines seinen Niederschlag finden. Im Gegensatz zum Aktienkäufer (der bereits am Tag des Erwerbs den vollen Kaufpreis zahlt) hat der Optionsscheinkäufer sein Anrecht (auf die Aktie) lediglich im Umfang des relativ niedrigen Optionsscheinpreises zu bedienen. Den Differenzbetrag zwischen Optionsscheinpreis und Kaufpreis der Aktie kann er somit bis zur Ausübung seines Optionsrechtes zinsgünstig anlegen. Diese Möglichkeit ist umso attraktiver, je höher das gerade herrschende Zinsniveau ist. Ist das Zinsniveau hoch, wird der Optionsschein entsprechend höher bewertet. – Je länger die Laufzeit des Optionsscheines, desto bedeutsamer dieser Zinsaspekt! Auch die Laufzeit des Optionsscheines kann sich demnach in der Bewertung (d. h. dem Preis) des Optionsscheines niederschlagen. Ist das herrschende Zinsniveau niedrig, entfallen diese (Kurs-)Auftriebskräfte für den Optionsschein. Optionsscheine sind hochriskante Spekulationspapiere. Ihr Gewinn- und Verlustpotential übersteigt das der Aktie bei weitem.

Eine Anlage in Optionsscheinen sollte nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn die Aktien, zu deren Bezug sie berechtigen, ein (attraktives) Kurspotential vermuten lassen. – Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass die Optionsscheine nicht überbewertet sind. Sind sie überbewertet, lässt der Kauf der Aktie die bessere Anlage vermuten. – Umgekehrt sind unterbewertete Optionsscheine den Aktien vorzuziehen! – Da jedoch diese einschlägigen Beurteilungen in der Regel das Beurteilungsvermögen von Laien übersteigen, sollte sich der Anleger nicht scheuen, den Rat kompetenter Berater einzuholen. Leider sind diese kompetenten Berater nicht in jeder Bank (geschweige denn in jeder kleinen Bankfiliale!) anzutreffen.

Auch bei noch so günstiger Experteneinschätzung sollte eine Anlage in Optionsscheinen niemals ohne Risikobegrenzung erfolgen. Eine solche Risikobegrenzung erfolgt zweckmäßigerweise durch Vorgabe von Limits an die Depotbank. Konkret bedeutet dies, dass der Anleger dieser die Weisung erteilt, die Papiere bei Unter- schreitung ihrer Einstandspreise um eine bestimmte Marge (z. B. 10 oder 15 Prozent) unverzüglich zu verkaufen, um so einen (noch) größeren Verlust zu vermeiden. – Umgekehrt empfiehlt es sich aber auch, der Bank feste Kursmarken (z. B. 20 bis 30 Prozent unter dem letzten Höchststand oder dem Höchstkurs der letzten Hausse) für Gewinnmitnahmen vorzugeben, um so nicht dem verführerischen Warten auf weiter steigende Kurse zu erliegen und so die Gewinnmitnahmen zu verpassen! Selbstverständlich impliziert ein solches Kurslimit auch das Risiko, noch höhere Gewinne zu verfehlen. Hier wird aber bewusst ein Mehr an Gewinn dem sicheren Gewinn geopfert!

Gewinnschuldverschreibungen
Gewinnschuldverschreibungen sind Anleihen, die dem Inhaber neben der Rückzahlung des Anleihebetrages statt oder zusätzlich zu einer festen Nominalverzinsung eine Beteiligung am Gewinn des ausgebenden Unternehmens garantieren. Sie verkörpern eine Anlageform zwischen Aktien und Obligationen. Gewinnschuldverschreibungen werden von Banken und Sparkassen herausgegeben. Ihre Kurse hängen von ihrer Nominal Verzinsung und der Gewinnerwartung der emittierenden Unternehmen ab. Die Anlage in Gewinnschuldverschreibungen hat an Attraktivität verloren, seit sie aus dem Förderkatalog des Fünften Vermögensbildungsgesetzes herausgenommen wurden.

Rentenfonds und Genussscheine

Genussscheine
Genussscheine, im Börsenjargon auch „Genüsse“ genannt, sind Wertpapiere, die Genussrechte jedoch keine Teilhaberrechte verbriefen. Genussrechte sind Gläubigerrechte ohne eindeutige gesetzliche Normierung und demnach mit großer Gestaltungsfreiheit. – Gemeinsam sind den meisten Genussscheinen die Anrechte des Inhabers auf Rückzahlung des Anlagebetrages zum Nennwert sowie auf einen Anteil am Reingewinn des betreffenden Unternehmens. Im Wesentlichen lassen sich folgende Typen von Genussscheinen unterscheiden:

-mit ergebnisunabhängiger, fester Ausschüttung,
-mit ergebnisabhängiger, variabler Ausschüttung und
-mit fester oder variabler Ausschüttung und Wandelrecht in Aktien

Welcher Typ von Genussscheinen im Einzel fall anzuraten ist, hängt von der Risikofreudigkeit des Anlegers ab. Wer die Sicherheit sucht, sollte sich an Genussscheine mit fester Ausschüttung halten. Wer auf den wirtschaftlichen Erfolg des emittierenden Unternehmens setzt, der dürfte mit ergebnisabhängiger Ausschüttung am besten bedient sein. Wer zwar mit steigenden Aktienkursen rechnet, aber dennoch nicht das volle Risiko eingehen möchte, der könnte bei Genussscheinen mit fester oder variabler Ausschüttung und Wandelrecht seine Entsprechung finden.

Genussscheine werden in der Regel in einer Stückelung von 100 und 1000 Euro angeboten und können bei Emission gebührenfrei über Kreditinstitute bezogen werden. Ihre Laufzeiten liegen üblicherweise bei zehn und mehr Jahren. Es gibt aber auch unbefristete Genussscheine. Diese beinhalten aber ein Kündigungsrecht. Börsennotierte Genussscheine können – soweit die entsprechende Nachfrage vorhanden ist-jederzeit verkauft werden. Bei Kauf oder Verkauf während der Laufzeit berechnen die Kreditinstitute die gleichen Kosten wie bei Aktien: in der Regel 1 % Provision vom Kurswert und 0,75 % Maklergebühr vom Nennwert.

Die vorgetroffene Einschränkung, dass der Verkauf börsennotierter Genussscheine eben nur bei entsprechender Nachfrage ermöglicht wird, kennzeichnet die Liquidität dieser Wertpapiere. Sie ist nur sehr eingeschränkt gegeben.

Dagegen ist die Rückzahlung des Anlagebetrages bei Genussscheinen in der Regel als sicher zu bezeichnen, da durchweg nur potente (Groß-)Unternehmen (so insbesondere große Kreditinstitute) Genussscheine herausgeben.

Weniger sicher erscheint dagegen die Zinsausschüttung. Hier gilt es zu beachten, dass bei Genussscheinen mit fester Ausschüttung (was für die meisten zutrifft) dieselbe keineswegs so sicher ist wie das Adjektiv zu suggerieren vermag. Ausgeschüttet wird nämlich nur, wenn der Bilanzgewinn dazu ausreicht. – Genussscheine mit ergebnisabhängiger, variabler Ausschüttung schließlich können allenfalls dann als interessant erscheinen, wenn sie mit einem Wandelrecht ausgestattet sind.

Die Ausschüttungen der Genussscheine werden Steuer recht lieh wie Beteiligungserträge und nicht wie Zinseinnahmen behandelt. Deshalb wird bei Auszahlung der laufenden Ausschüttungen 20 % Kapitalertragsteuer in Abzug gebracht. Nach dem Halbeinkünfteverfahren wird nur die Hälfte der Ausschüttungen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des Steuerpflichtigen belastet.

Entsprechend der nicht zu übersehenden eingeschränkten Sicherheit können die in ihrer Rendite im Vergleich zu öffentlichen Anleihen in der Regel um 1-2 Prozentpunkte höher liegenden Genussscheine nicht gerade als attraktiv bezeichnet werden. Genussscheine sind Risikopapiere, die einen Übergang von Aktien zu Anleihen markieren.

Rentenfonds
Rentenfonds sind von Investmentgesellschaften (Kapitalanlagegesellschaften)1 gebildete und verwaltete Sondervermögen (Fonds) festverzinslicher Wertpapiere, über die an Geldanleger Anteilscheine (Fondsanteile), sogenannte Investmentzertifikate, ausgegeben werden. Diese Investmentzertifikate verbriefen dem Anleger ein Miteigentumsrecht zu Bruchteilen an diesem Sondervermögen. Gesetzliche Grundlage der Rentenfonds ist das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG).

Rentenfonds sind traditionellerweise als Open-end-Fonds konstruiert. Bei ihnen ist der Umfang des Fondsvermögens nicht begrenzt. Über den Zufluss von Anlagekapital wächst dieses unbegrenzt und damit auch die Anzahl der Anteilscheine darüber.

In der Regel werden die Fondsanteile über die Banken und Sparkassen vertrieben. Diese verkaufen allerdings vorwiegend nur eigene Papiere (so beispielsweise DWS- Fonds die Deutsche Bank, DIT-Fonds die Dresdner Bank, Adig-Fonds die Commerzbank, Deka-Fonds die Sparkassen, Union-Fonds die Volks- und Raiffeisenbanken). Fondsanteile können jedoch auch direkt bei den Fondsgesellschaften gezeichnet werden.

Der Anleger erwirbt die Investmentanteile zu einem Ausgabepreis, der börsentäglich von den Fondsgesellschaften errechnet wird. Davon zu unterscheiden ist der Rücknahmepreis. (Die Ausgabe- u. Rücknahmepreise werden laufend im Wirtschaftsteil der großen überregionalen Tageszeitungen veröffentlicht.) Zwischen beiden liegt ein Ausgabeaufschlag von 3 bis 5 Prozent.

Die Investmentgesellschaften sind den Anlegern gegenüber verpflichtet, deren Anteile jederzeit zum jeweiligen offiziellen Rücknahmepreis1 zurückzunehmen. Deutsche Investmentzertifikate werden nicht an der Börse gehandelt.

Erträge aus Rentenfondsanteilen unterliegen – soweit keine Freistellung erfolgte – der 30-prozentigen Zinsabschlagsteuer. Dafür ist es unerheblich, ob der Fonds die Erträge ausschüttet oder thesauriert (wieder anlegt). Kursgewinne, die im Fonds realisiert werden, sind steuerfrei. Sie unterliegen nicht (wie die Kursgewinne der Anleger) der Spekulationsfrist von 1 Jahr.

Nach der von den Investmentgesellschaften jeweils verfolgten Anlagestrategie lassen sich im Wesentlichen folgende Rentenfonds unterscheiden:

Traditionelle Rentenfonds: Sie investieren in längerfristige Anleihen, die von kurzfristigen Kursschwankungen meist verschont bleiben.

Die Anteile solcher Fonds besitzen eine hohe Sicherheit. Ihre Liquidität ist durch die Rücknahmegarantie der jeweiligen Investmentgesellschaft gewährleistet. Die Rentabilität liegt in der Regel etwas über der von normalen Rentenpapieren.

Kurzläufer-Rentenfonds: Sie investieren in festverzinsliche Wertpapiere mit Laufund Restlaufzeiten zwischen einem Jahr und maximal fünf Jahren und/oder Anleihen mit variabler Verzinsung (Floater).

Auch diese Papiere haben eine hohe Sicherheit und auf Grund der Rücknahmegarantie der jeweiligen Fondsgesellschaft eine ebensolche Liquidität. Die Durchschnittsverzinsung (Rendite) des Fondsvermögens folgt weitgehend dem Geldmarktzins und schließt Kursverluste infolge steigender Zinsen weitgehend aus. Kurzläufer-Rentenfonds empfehlen sich deshalb für Anleger, die das Kursrisiko ihres Engagements klein halten wollen.

Geldmarktfonds: Sie investieren ausschließlich in kurzfristigen Geldmarktpapieren (d. s. auf dem Geldmarkt zwischen der Deutschen Bundesbank und den Banken gehandelte Papiere) und in Anleihen mit kurzen Restlaufzeiten.

Auch diese Papiere zeichnen sich durch hohe Sicherheit und Liquidität (Rücknahmegarantie) aus. Ihre Rendite entspricht den Zinsen des Geldmarktes und kann deshalb als attraktiv bezeichnet werden.

Rentenfonds mit begrenzter Laufzeit (Laufzeitfonds): Ihr Fondsvermögen besteht aus festverzinslichen Wertpapieren. Nach einer festgelegten Laufzeit wird dieses aufgelöst und zuzüglich der aufgelaufenen (thesaurierten) Zinsen an die Anteilsinhaber ausgezahlt.

Auch diese Anteilscheine haben eine hohe Sicherheit und Liquidität (Rücknahmegarantie). Ihre Rentabilität leitet sich aus dem Marktzins ab.

Junkbond-Fonds: Sie investieren in recht fragwürdige (junk, engl.: Schund, Ausschuss), hochriskante Anleihen. Bei – infolge fehlender Bonität der Schuldner – geringer Sicherheit bieten diese (weit) überdurchschnittliche Ertragsmöglichkeiten (Rendite). Junkbond-Fondsanteile sind hochspekulativ!

Indexfonds: Rentenfonds, die einen Rentenindex abbilden. Für Anleger, die mittel- bis langfristig in Rentenwerten investieren möchten, bieten Indexfonds eine flexible und kostengünstige Anlage.

Die Frage, ob Direktanlagen in Rentenpapieren oder die Anlage in Anteilspapieren von Rentenfonds attraktiver seien, lässt sich nicht generell und eindeutig beantworten. Was die Bonität der Anlage anbelangt, so ist diese in beiden Fällen weitgehend die gleiche. Auch die Liquidität ist in beiden Fällen in etwa gleich. Was schließlich die Rendite angeht, so dürfte diese für beide Anlageformen brutto ungefähr gleich sein. Was bei der Direktanlage möglicherweise durch Erwerbsspesen in Ansatz gebracht werden muss, gilt es beim Kauf von Anteilspapieren durch Ausgabeaufschläge sowie durch zusätzliche Verwaltungs- und Depotgebühren als Belastung in Kauf zu nehmen.

Was die Anlage in Fonds gegenüber der Direktanlage (in Rentenpapieren) möglicherweise als vorteilhaft erscheinen lassen könnte, ist das von der jeweiligen Investmentgesellschaft übernommene professionelle Asset-Management und die damit gewonnene Zeitersparnis für den privaten Anleger. Wer sich für die Anlage in Rentenfonds entscheidet, sollte dies allerdings nicht für kurze Zeiträume tun. Um Erwerbsspesen und Kursrisiken auszugleichen, ist von einer Anlagedauer von mindestens fünf Jahren auszugehen.