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Anlage in Lebensversicherungen

Mit der Anlage von Ersparnissen in (privaten) Lebensversicherungen kann außer der Vermögensbildung speziell der Vorsorge (für das eigene Alter, für Berufsunfähigkeit, für Pflegebedürftigkeit wie auch für die finanzielle Sicherung von Angehörigen) Rechnung getragen werden. Hier sind insbesondere die verschiedenen Formen der Kapitallebensversicherung und der Rentenversicherung von Interesse.

Die Lebensversicherungen folgen in ihrer Konstruktion im Wesentlichen folgendem Muster: In einem Lebensversicherungsvertrag werden zwischen einer Versicherungsgesellschaft (Versicherer) und dem Versicherungsnehmer – ähnlich einem langfristigen Sparvertrag – über einen bestimmten Zeitraum eine bestimmte Ansparsumme vereinbart. Die damit zu leistenden Beiträge des Versicherungsnehmers setzen sich aus einem Kostenanteil zur Deckung des Verwaltungsaufwandes, einem Risikoanteil zur Abdeckung des Todesfallschutzes und dem Sparanteil zusammen. Der Versicherer verpflichtet sich, dem Versicherungsnehmer mit Ablauf des Vertrages das angesparte Kapital zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen wie auch eines entsprechenden Anteils der durch die Anlage der Sparbeiträge (des Kapitals) erwirtschafteten (Kapital-)Erträge zu zahlen. Diese Zahlung kann eine bestimmte Kapitalsumme (bei den Kapitallebensversicherungen) oder regelmäßig wiederkehrende Leistungen in Form einer Rente (bei den Rentenversicherungen) beinhalten. Lebensversicherungen sind somit stets Summenversicherungen, das heißt, im Versicherungsfall wird – unabhängig vom tatsächlichen Geldbedarf – die im Voraus vertraglich vereinbarte Summe zur Zahlung fällig (Prinzip der abstrakten Bedarfsdeckung!).

Vor Abschluss einer Lebensversicherung verlangt der Versicherer vom Versicherten regelmäßig Auskunft auf Fragen zu dessen Gesundheit. Diese Fragen sind genau und erschöpfend (erforderlichenfalls mit ärztlichem Attest!) zu beantworten. Widrigenfalls (d. h., wenn falsche oder unvollständige Angaben zum Gesundheitszustand gemacht wurden und dies von der Versicherung aufgedeckt wird) kann sich die Versicherung bei Eintritt des Versicherungsfalles vor Ablauf der Versicherung weigern, die vereinbarte Versicherungsleistung zu erbringen!

Nachfolgend sollen die wichtigsten Arten der Lebensversicherung, der Kapitallebens- und Rentenversicherung, erläutert und beurteilt werden.