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Die kleinen Unterschiede in der Einlagensicherung und Angebote

Eine Direktbank hat keine Gesichter, keine Angestellten, denen man von Angesicht zu Angesicht in der Filiale gegenübersteht. Das Gefühl, bei Schwierigkeiten unter Umständen hilflos zu sein, niemanden verantwortlich machen zu können, hält manche Verbraucher davon ab, zu einer Direktbank zu wechseln, auch wenn sie im Vergleich zur Filialbank noch so günstig sein mag. Die gesichtslose Abwicklung der Direktbanken führt bei diesen Kunden zu dem diffusen Gefühl, dass das Geld bei einem solchen Institut möglicherweise nicht sicher sei. Ein Trugschluss, denn bei den großen Direktbanken, die dem deutschen Einlagensicherungssystem angehören, ist das Geld ebenso sicher wie bei Sparkassen oder Volksbanken. Manche Institute sind jedoch nur der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken angeschlossen. In diesem Fall gilt die europaweite Mindestabsicherung von 20.000 Euro pro Kunde.

Kurz erklärt: EdB
Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) gibt es seit 1998. Sie ist eine gesetzliche Sicherungseinrichtung und deckt 90 Prozent der Einlagen ab, maximal 20.000 Euro pro Kunde. Das entspricht dem, was die Europäische Union verlangt. Die meisten Banken gehören jedoch sowohl der EdB als auch der freiwilligen Einlagensicherung der privaten Banken an. Der Schutz des Einlagensicherungsfonds greift dort, wo die
Sicherung durch die EdB aufhört. Sollte der Fall der Fälle wirklich eintreten, erhält der Kunde die Entschädigung aus einer Hand durch den Bankenverband.
Wie gesagt: Die großen deutschen Direktbanken gehören in der Regel dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken an. Der Fonds sichert alle Verbindlichkeiten gegenüber dem Kunden, also Geld auf dem Girokonto, Termin- und Spareinlagen inklusive Sparbriefe. Sollte die Bank zahlungsunfähig werden, erhält der Kunde trotzdem sein Kapital und die angefallenen Zinsen zurück.

Das ist wichtig:
Finden Sie heraus, welchem Einlagensicherungsfonds Ihre Bank angehört. Dann wissen Sie auch über die Flöhe bzw. den Umfang der Sicherung Bescheid. Bei Neukunden ist die Bank sogar verpflichtet, diese Informationen weiterzugeben.
Direktbanken nennen die Art und den Umfang ihrer Einlagensicherung normalerweise auf der Internetseite. Geben Sie einfach im Suchfeld das Wort „Einlagensicherung“ ein.
Unter bankenverband*de finden Sie eine Liste der Institute, die dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angehören. Dort können Sie auch mit einem Formular die Sicherungsgrenzen einzelner Banken abfragen. Dabei müssen Sie übrigens Name und Adresse angeben. Die schriftlich erteilte Antwort wird als Beweis gespeichert – zu keinem anderen Zweck.
Sollten Sie Ihre Bank auf dieser Liste nicht finden, ist das noch kein Grund zur Panik. Möglicherweise haben Sie bei der Suche nicht den vollständigen Namen verwendet. Über die EdB sind Sie auf jeden Fall bis 20.000 Euro abgesichert, aber Sie sollten schnellstens bei Ihrer Bank nachfragen, wenn Ihre Einlage darüber liegt.
Ihre Bank kann übrigens aus einem Sicherungsfonds austreten oder ihre Sicherungsgrenze ändern. Sie ist nicht verpflichtet, Ihnen das mitzuteilen. Sollte die Bank austreten, gibt es für die Kunden eine Art Bestandsschutz für die Einlagen, die vor dem Austritt getätigt wurden. Diese Einlagen sind bis zur Höhe der bisherigen Sicherungsgrenze geschützt, und zwar bis zur Fälligkeit oder bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin. Die Sicherungsgrenze selbst entspricht beim Bundesverband deutscher Banken 30 Prozent des maßgeblich haftenden Eigenkapitals der betreffenden Bank. Wenn die gesamten Einlagen eines Kunden nicht über dieser Grenze liegen, sind sie vollständig gesichert. Verändert sich das Eigenkapital einer Bank, ändert sich auch die Sicherungsgrenze.
Ausländische Anbieter, die keine Niederlassung in Deutschland haben, unterliegen hinsichtlich der Insolvenzsicherung möglicherweise anderen Regelungen. Handelt es sich um in der EU ansässige Banken, gilt zumindest die 20.000 Euro-pro-Kunde-Regel. In jedem Fall sollten Sie sich kundig machen, denn bei Streitigkeiten und Problemen – und das bezieht sich nicht nur auf den Insolvenzfall – sind Klagen im Ausland langwierig und teuer.

Praxisbeispiel:
Bei einer Sicherungsgrenze von 10 Millionen Euro sind alle Kunden, deren Einlagen nicht mehr als 10 Millionen Euro betragen, vollständig geschützt. Auch wenn mehrere Kunden Einlagen in Höhe von jeweils 9 Millionen Euro bei dieser Bank haben, sind alle abgesichert. Die Sicherungsgrenze ist das Limit der Absicherung für die Einlagen jedes einzelnen Kunden. Bei der Zweigniederlassung Deutschland der CortalConsors S.A. lag die Sicherungsgrenze zum Beispiel Anfang 2008 bei 45 Millionen Euro, bei der Comdirect Bank waren knapp 163 Millionen Euro pro Kunde abgesichert, bei der ING-DiBa 1,17 Milliarden Euro. Das sollte für die meisten Kunden ein ausreichender Puffer sein.
Der Einlagensicherungsfonds schützt nicht alles. Er deckt sogenannte „Nichtbankeneinlagen“ ab. Darunter versteht man die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen, also Sicht-, Termin- und Spareinlagen. Dazu gehören auch auf den Namen lautende Sparbriefe. Nicht dazu zählen Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen. Schuldscheine jedoch, die von einer deutschen Bank emittiert werden, unterliegen als Schuldscheindarlehen dem Schutz des Einlagensicherungsfonds.
Ein Depot mit Aktien, Renten, Fonds oder Investmentzertifikaten wird von einer Insolvenz der Bank nicht tangiert. Die Bank verwaltet das Depot nur. Die Wertpapiere sind Eigentum des Kunden. Sie müssen also nicht gesichert werden. Sollte Ihre Bank tatsächlich insolvent werden, können Sie von ihr schriftlich die Herausgabe Ihrer Wertpapiere verlangen oder die Übertragung Ihres Depots auf ein anderes Kreditinstitut.