Der Weg zum Schadensersatz ist gerade für die neuen Börseninvestoren mit bescheidenen Mitteln und Möglichkeiten sehr lang und dornig. Wer ein Auto kauft und merkt, dass es statt der vom Hersteller angegebenen 180 nur 120 PS hat, kann es zurückgeben. Wer aber die Aktie einer Firma kauft, die einen Gewinn von 600 Millionen € angekündigt hat und dann 2,6 Milliarden € Verlust erwirtschaftet, hat kaum eine Chance, sein Geld wiederzubekommen, stellte Der Spiegel im Juni 2001 fest. So dauert es Monate bis Jahre ehe überhaupt gegen ein Unternehmen vorgegangen werden kann. Vor allem wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt, was je nach Ausgang der Untersuchung die Chancen der Privatanleger auf Entschädigung erhöht, vergehen Jahre, bis tatsächlich etwas passiert. Mühsam müssen Anwälte und Ermittlungsbeamte das Beweismaterial zusammenstellen. Und dann müssen die zuständigen Richter Zeit finden, sich der komplizierten Materie zu widmen. So wundert es wenig, dass es trotz der großen Welle von anhängigen Klagen nach Auskunft der Münchner Anwaltskanzlei Rotter noch in keinem Fall ein endgültiges Urteil zugunsten eines Aktionärs gibt.
Wie stockend die Mühlen der Justiz mahlen, zeigen die Verfahren, die Anleger gegen EM.TV, Infomatec und den Seniorenheim- Betreiber Refugium angestrengt hatten. Allein vier Klagen gegen den Geldvernichter EM.TV, bei denen es insgesamt um eine Schadenssumme von mehr als zwei Millionen € ging, wurden von den zuständigen Gerichten abgewiesen. Die Richter des Landgerichts München konnten die Kausalität zwischen falschen oder übertriebenen Jubelmeldungen und dem Kauf der Aktien durch die Anleger nicht zu erkennen. Im Klartext: Sie hielten es nicht für erwiesen, dass der Kläger erst aufgrund der geschönten Meldungen zum Kauf der Papiere animiert worden sei. Mit dieser Begründung wurden auch zwei Verfahren gegen den Seniorenheim- Betreiber Refugium niedergeschlagen.
In beiden Fällen hatte die Schutzvereinigung der Kleinanleger für insgesamt 15 Mitglieder des Vereins, die eine Schadenssumme von mehr 230.000 € zurückforderten, vor dem Landgericht Bonn geklagt. Von den insgesamt neun Verfahren, die gegen die Softwarefirma Infomatec und ihre Gründer angestrengt wurden, wurden vier – drei vom Landgericht Augsburg, eines vom Landgericht München – abgewiesen. Auch hier vermissten die Richter den schlüssigen Beweis, dass die Jubelmeldungen über Großaufträge den entscheidenden Ausschlag für den Aktienkauf gegeben hätten. Immer wieder vertraten die Gerichte die Ansicht, dass die Ad-hoc-Meldungen ausschließlich für Analysten und andere professionelle Börsen-Anleger verfasst würden, die dann auch wüssten, wie sie die Inhalte der Mitteilungen zu interpretieren hätten.
Bei dieser Misserfolgsquote war es ein spektakuläres Ereignis, als die 6. Kammer des Augsburger Landgerichts im August 2001 dem Infomatec-Anleger Frank P den vollen Schadensersatz von knapp 100.000 € zusprach. P, der von der Kanzlei Rotter vertreten wurde, konnte mit Hilfe von Zeugen klar darlegen, dass die Firma wider besseren Wissens und gegen die Warnung von Mitarbeitern, die Jubelmeldung verfasst hatte. Zudem konnte er sich als einen gewissenhaften Anleger darstellen, der auch bei seinen vorangegangenen Börseninvestments deutlich gezeigt hatte, dass er nicht auf die schnelle Mark aus war, sondern langfristige Anlagen bevorzugte.
Doch auch dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die beklagten Infomatec-Gründer Gerhard Harlos und Alexander Häfele legten Berufung gegen das Urteil ein und beantragten eine Revision. Darüber wird im Oktober 2002 vom Oberlandesgericht München entscheiden. Sollte sein Mandant in diesem Verfahren unterliegen, will Anwalt Rotter mit dem Fall zum Bundesgerichtshof gehen. Rotter: Wir brauchen auch bei Kursanlagebetrug und falschen Ad-hoc-Meldungen endlich eine höchstrichterliche Entscheidung.
Gleiches Recht für alle?
Ein anderer Kläger, den Rotter im Fall Infomatec vertreten hatte, kam indes mit seiner Forderung nicht zum Zuge. Der Fernsehtechniker Adam E. hatte einen verhängnisvollen Fehler begangen. Er hatte – als die Kursmanipulationen der Infomatec-Gründer offenkundig wurden und der Kurs abzustürzen begann – von den beiden Chefs des Softwareanbieters weitere Aktien als Entschädigung für die Vermögenseinbuße gefordert. Dies nahmen der Richter als Beweis für das große Interesse des Aktionärs an den Zocker-Papieren und unterstellten dem geprellten Kläger, dass er eigentlich nur Profit aus dem Fall schlagen wolle.
Für Verwirrung unter den Kleinanlegern sorgte auch ein Urteil der 6. Zivilkammer des Augsburger Landgerichts vom Januar 2002, in dem die Schadensersatzforderungen gegen Infomatec von vier Klägern abgewiesen wurden. Nach Ansicht des Gerichts sei den beiden Infomatec-Chefs Harlos und Häfele kein vorsätzliches Fehlverhalten nachzuweisen.
Der Kanzlei Rotter gelang es aber für ihre Mandanten knapp eine Milliarde € aus dem Vermögen der Infomatec-Gründer ein- frieren zu lassen und mittels vier Arreste der Verfügungsgewalt der Herren Häfele und Harlos zu entziehen. Auf diese Weise wurde auch der Geldanspruch abgesichert, den der Infomatec-Kläger P. erstritten hatte, aber bis zur endgültigen Entscheidung nur gegen Sicherheitsleistung hätte vollstrecken können.
Auch die Hoffnungen, die bei den Anlegern geweckt wurden durch die Entscheidungen der Staatsanwaltschaften in Augsburg und München, gegen die Infomatec-Gründer Harlos und Häfele sowie die EM.TV-Pioniere Thomas und Florian Haffa Anklage zu erheben, erfüllten sich nicht. Nach mehr als zweijähriger Ermittlungsarbeit hat die Staatsanwaltschaft Augsburg im Mai 2002 gegen die Infomatec-Manager Anklage erhoben – wegen Kapitalanlage- und Kursbetrug sowie Verstoß gegen das Insiderverbot.
Im Fall EM.TV hat die zuständige Richterin der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht München I, Huberta Knöringer, die bereits im November 2001 eingereichte Anklage der Staatsanwaltschaft gegen die Brüder Thomas und Florian Haffa in vollem Umfang zur Hauptverhandlung zugelassen. Auch bei diesem Prozess geht es um Kapitalanlage- und Kursbetrug sowie Insider- handel. Zwar verurteilte Richterin Knöringer die Brüder zu Geldstrafen; Thomas Haffa sollte 1,2 Millionen Euro zahlen, sein Bruder Florian 240 000 Euro. Doch die Anleger gingen leer aus. Die Brüder legten gegen das Urteil Berufung ein.
Mit welchen Zeiträumen geprellte Anleger rechnen müssen, zeigt das Urteil des Bundesgerichtshofs im Fall der Immobiliengeschäfte der früheren Bayrischen Hypobank. Die Kläger, ein Münchner Ehepaar, die jetzt vor dem BGH obsiegt haben, hatten die überteuerte Wohnung mit Hilfe von Hypobank-Krediten bereits 1993 erworben und gleich danach versucht, das Geschäft, das ihnen von einem Mitarbeiter eines Strukturvertriebs im Auftrag der Hypobank vermittelt worden war, wieder rückgängig zu machen. Doch erst nach neun Jahren erbitterter Auseinandersetzung und nach Ausschöpfen aller juristischen Instanzen sind sie ihrem Ziel näher gekommen. Jetzt können sie mit der Nachfolgerin der Hypobank, der HypoVereinsbank, über die Modalitäten der Rückabwicklung streiten.
Der lange Weg zur Entschädigung
Anleger, die Anleihen gekauft haben, stehen in der Regel etwas besser da als Aktionäre. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zählen sie zu den Gläubigern, die, solange noch Vermögenswerte vorhanden sind, wenigstens auf die Rückzahlung eines Teil ihres Investments hoffen dürfen. Wenn der Anleihenemittent völlig Pleite ist, müssen allerdings auch sie mit erheblichen Einbußen bis hin zum Totalverlust rechnen. Dieser Abschlag heißt im Börsenjargon Haircut.
Doch auch hier brauchen die Investoren oft einen langen Atem und einen versierten Rechtsanwalt. In den meisten Fällen müssen sich die Anleger mit den Banken auseinander setzen, die ihnen diese Wertpapiere verkauft haben. So haben Investoren, die bei der Commerzbank und der Dresdner Bank Anleihen des niederländischen Flugzeugherstellers Fokker gezeichnet hatten, sogar den Rechtsweg bis zum Bundesgerichtshof ausschöpfen müssen. Im Jahr 1996, nach der Pleite des Flugzeugbauers, der wenige Jahre zuvor von der DaimlerChrysler-Tochter DASA übernommen worden war, waren auch ihre Wertpapiere ein Totalausfall. Doch weil die Banken es versäumt hatten, den Anlegern, die nach Geldanlagen für die Altersvorsorge gefragt hatten, die großen Risiken dieser hochverzinsten Investments klar zu machen, müssen sie ihren Kunden Schadensersatz zahlen.
So entschied auch das Berliner Kammergericht in zweiter Instanz im Falle eines Rentners, dem die Landesbank Berlin statt sicherer Rentenpapiere Aktienanleihen aufgeschwatzt hatte. Diese riskanten Anlageformen, die eine Kombination von Anleihen und Aktienoptionen darstellen, waren bei vielen Anlegern sehr beliebt: Sie boten Zinsen von bis zu 20 Prozent. Doch viele Privatinvestoren vergaßen dabei offensichtlich, dass hohe Zinsen immer auch hohe Risiken beinhalten. Als bei Fälligkeit statt Geld Aktien in ihre Depots gelegt wurden, waren viele unbedarfte Anleger schlicht wütend. Doch auch in diesen Fällen gilt: Nur wer nach- weisen kann, dass die Bank beim Verkauf der Papiere nicht ausreichend über die Risiken hingewiesen hat, kann auf Entschädigung hoffen. Anlegerschützer wollen durchsetzen, dass die Käufer von Aktienanleihen schriftlich über die Risiken belehrt werden müssen.
Die Opfer der internationalen Finanzkrisen
Auch bei den internationalen Finanzkrisen mussten viele Anleger, die Anleihen von Schwellenstaaten in Asien und Lateinamerika gezeichnet hatten, tüchtig Federn lassen. Vor allem die Argentinien-Krise dürfte für viele Privatanleger zu einem Debakel werden, denn die argentinische Regierung hat sich vor allem über Anleihen Geld an den internationalen Kapitalmärkten beschafft. Mehr als 70 Prozent des Schuldenbergs von 142 Milliarden Dollar wurden als Bonds ausgegeben – über die internationalen Großbanken. Seit die argentinische Regierung den Schuldendienst eingestellt hat, werden diese Obligationen – wenn überhaupt – mit einem Abschlag von 80 Prozent gehandelt. Im Klartext bedeutet dieser Haircut, dass die Anleger bestenfalls 20 Prozent ihres Investment zurückbekommen, wenn sie einen Käufer für diese Papiere finden.
Der Anlegerschutzverein DSW hat bereits eine Arbeitsgruppe gegründet, um die Interessen der geschröpften Investoren zu vertreten. Daneben hat sich auch die Interessengemeinschaft Argentinien – the first German Society of Bondholders gebildet, die unter der Leitung des Vereinsgründers Stefan Engelsberger mit Hilfe der Anwaltskanzlei Rotter versuchen will, den argentinischen Staat zur vollständigen Rückzahlung seiner Schulden zu zwingen.
Auf die Hilfe der deutschen Banken – allen voran der Deutschen Bank – wollen Engelsberger und Co. lieber verzichten. Sie fürchten, dass die Großbank vor allem die eigenen Interessen im Auge hat und nur zu gern einer Umschuldung zustimmen würde, auch wenn dabei die alten Bondholder kräftig geschoren werden. Die Bank verdient schließlich glänzend an solchen Kreditgeschäften. Da wunderte es Engelsberger und Anwalt Rotter auch nicht, dass sie bei einem Besuch im Büro des leitenden Angestellten in der argentinischen Vertretung in Washington eine Einladung der Deutschen Bank zu einem Skiwochenende in Argentiniens Nobelwintersportort Bari Loce liegen sahen. Mit solchen exklusiven Aufmerksamkeiten, das wussten die deutschen Besucher sofort, verwöhnt die Bank gerne ihre wirklich vermögende Kundschaft und lukrative Geschäftspartner.
Engelsberger und seine Vereinsmitglieder suchen nach Wegen, wie sie an ihr Geld kommen könnten. Ihre Strategie beschreibt die Interessengemeinschaft auf ihrer Homepage: Mit dem Ziel, Voraussetzungen für eventuelle Vollstreckungsmaßnahmen zu schaffen, überlegt die IGA auch das Erwirken vollstreckbarer Titel.“ Dr. Engelsberger zur Strategie der IGA: Wir verfolgen eine Politik der Nadelstiche. Zwar können wir nicht 100 Milliarden Euro pfänden, aber Vollstreckungsmaßnahmen würden den Aktionsradius der Argentinier in der Welt empfindlich einengen und zu einem langfristigen Imageverlust auf den Kapitalmärkten führen.“ Ralph M. Stone, Partner der Kanzlei Rotter in New York, verfolgt deshalb die bei einem New Yorker Gericht eingereichten Klagen und bereitet sich auf etwaige Rechtsschritte vor. Zu den Maßnahmen gehört auch die Einreichung einer Sammelklage geschädigter Bondbesitzer gegen die argentinische Regierung in den USA.
Verfahren in den USA günstiger
Nicht nur die Opfer der Argentinien-Krise versuchen ihre Verfahren in den USA zu fuhren. Die Aktionäre dort sind deutlich besser geschützt als die Anteilseigner in Deutschland. Wesentlicher Unterschied ist die Beweislage. In Deutschland gibt es keine einzige Beweiserleichterung für den Kläger, sagt Anwalt Rotter. Wer gegen seine Bank oder das Management gerichtlich vorgehen will, muss selber auch die Belege für die Klagegründe präsentieren. In den USA muss dagegen das beklagte Unternehmen versuchen, die Vorwürfe zu entkräften. Dafür wird das Discovery verfahren eingeleitet, in dem die beklagte Firma ihre Bücher offenlegen muss. Diesen Enthüllungsprozess versuchen die Firmen zu vermeiden, lieber wird ein Vergleich geschlossen, sagt Bernd Jochem, Rechtsanwalt in der Kanzlei Rotter. Hinzu kommt, dass die Verjährungsfristen für alle Betroffenen ausgesetzt werden, wenn ein Anleger Klage eingereicht hat. Außerdem müssen Investoren, die durch falsche oder übertriebene Ad-hoc-Meldungen zum Aktienkauf animiert wurden, nicht im Detail die Kausalität zwischen einer Falschmeldung und dem Investment nachweisen, an der viele Gerichtsverfahren in jüngster Zeit gescheitert sind. Vielmehr gilt die Fraud-on-the-market-theory, nach der angenommen wird, dass die vermeintliche Jubelmeldung bereits in dem Kurs der Aktie, den der Anleger zahlen muss, eingepreist ist.
Zudem ist in den USA die so genannte Class action üblich – das sind Sammelklagen, bei denen sich eine Gruppe von Geschädigten zusammenflndet und gemeinsam gegen die Firma vorgeht. Der Erfolg des Verfahrens kommt dann allen betroffenen Anlegern zugute, auch denen, die nicht selbst geklagt haben. Dieses Vorgehen hat auch Vorteile für die Kläger, da sie nicht allein die Verfahrenskosten zahlen müssen. Die Anwälte werden nach US-Recht nicht nach einer Pauschale bezahlt, sondern nur bei Erfolg des Verfahrens. Dann allerdings erhalten sie ein Viertel bis ein Drittel der Schadenssumme.
Obendrein neigen die amerikanischen Gerichte eher dazu, dem geschröpften Anleger Recht zu geben, als das Management des Unternehmens davon kommen zu lassen. Diese anlegerfreundliche Rechtslage versuchen auch deutsche Anwälte zu nutzen. Wann immer möglich werden Klagen in die USA verlegt. So will die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Rotter zusammen mit einer New Yorker Kanzlei eine Sammelklage gegen die Hugo Boss AG in den USA einreichen. Dem Unternehmen und zwei ehemaligen Managern wird vorgeworfen, die Anleger durch unterdotierte Rückstellungen und Bestandsdifferenzen im US- Geschäft über den tatsächlichen Umsatz der Firma getäuscht zu haben. Bei einer Inventur wurde ein Fehlbetrag von acht Millionen Euro festgestellt. Die Gewinnerwartungen für 2002 mussten erst von 107 auf 95 Millionen Euro und dann auf 70 Millionen Euro zurückgenommen werden. Klagen könnten nach Ansicht der Münchner Anwälte alle Anleger, die zwischen dem 5. November 2001 und dem 28. Mai 2002 Aktien von Hugo Boss erworben hatten.
Der Vergleich als Lösungsweg
Auch gegen die mittlerweile insolvente Frankfurter Gontard ft Metallbank versuchen deutsche und amerikanische Investoren per Sammelklage in den USA vorzugehen. Vorgeworfen wird der Bank, die sich auf Wertpapiergeschäfte spezialisiert hatte und viele der späteren Flops an den Neuen Markt gebracht hat, Prospektbetrug bei dem Börsendebüt der Aktien von Team Communications am Neuen Markt im Jahr 1999. Die Kanzlei Rotter hat zusammen mit den US-Sozietäten Shalov Stone ft Bonner und Milberg Weiss Bershad Hynes ft Lerach et al. am 30. Juli 2001 als Vertreter von 15 deutschen Anlegern eine Sammelklage mit einem Streitwert von 100 Millionen € gegen die Bank, das Unternehmen sowie den früheren Team-Communications-Chef Drew S. Levin eingereicht. Darin wird den Verantwortlichen vorgeworfen, sie hätten den Kurs der Aktie durch Falschinformationen auf ein künstlich hohes Niveau getrieben. Als dann die Angaben korrigiert werden mussten, sei der Kurs der Aktie kollabiert. Die Gontard ft Metallbank hätte als Konsortialführerin bei dem Börsendebüt die Schieflagen des Unternehmens, die sich schon damals abgezeichnet hätten, erkennen müssen, wenn sie die Unternehmensberichte besser geprüft hätte. Die Klage wurde der Gontard ft Metallbank dann aber nicht mehr zugestellt, sagte Rechtsanwalt Bernd Jochem, nachdem Team Communications Vergleichsverhandlungen zugestimmt habe, die dann zum Jahreswechsel 2001/2002 aufgenommen wurden.
Im Mai 2002 wurde mit der Firma Team Communications Group und den Haftpflichtversicherungen, bei denen die beklagten Manager versichert waren, eine vorläufige Einigung (Memorandum of Understanding) über einen Vergleich abgeschlossen. Danach sollen alle Aktionäre, die zwischen dem 19. November 1999 und dem 16. März 2001 Aktien der Gesellschaft erworben haben, für ihre Vermögenseinbußen entschädigt werden. Insgesamt beträgt die Summe 12,5 Millionen US-Dollar, davon werden noch 20 bis 30 Prozent Honorar für die New Yorker Anwälte abgezogen. Wie viel Geld die einzelnen Anleger erhalten, hängt von der Anzahl der Geschädigten ab, die sich bis August 2002 bei Team Communication melden und ihre Ansprüche vorlegen müssen. Im Schnitt dürften wohl ein bis zwei US-Dollar pro Aktie übrig bleiben.