Dienstleistungsgesellschaft
Volkswirtschaft, in der von Dienstleistern, z.B. aus Handel, Verkehr, Telekommunikation oder Banken und Versicherungen, der größte Beitrag zur Wertschöpfung erbracht wird. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich Deutschland bedingt durch den Strukturwandel verstärkt von der Industriegesellschaft hin zur D. entwickelt. Ein weiterer Schritt ist die Entwicklung zu einer Informationsgesellschaft.
Dienstvertrag
ein zivilrechtliches Vertragsverhältnis, in dem sich der eine Partner zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Partner zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet (§5 611-630 BGB); ein Beispiel ist der Arbeitsvertrag. Im Unterschied zum Werkvertrag wird eine Arbeitsleistung, nicht ein durch Arbeitsleistung erzielter Erfolg versprochen. Der Dienstleistende kann zu selbstständiger oder abhängiger Arbeit verpflichtet sein. Im letzteren Fall handelt es sich um einen Arbeitsvertrag, der den Regelungen des Arbeitsrechts unterliegt.
Digitale Signatur
analog zur Unterschrift auf Papier kann man im Internet mittels d. S. die Echtheit eines Dokuments beglaubigen. Durch besondere Verschlüsselungsmethoden wird die Echtheit eines Dokuments mit einer solchen Signatur garantiert und kann von jedem überprüft werden. Der Absender einer E-Mail kann sowohl seinen Privatcode als auch einen öffentlichen Schlüssel verwenden, um eine persönliche Unterschrift zu erzeugen. Mittels einer Software kann der Empfänger die d. S. kontrollieren.