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Eigenfertigung, Eigenfinanzierung und Eigenheimzulage -und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Eigenfertigung
die Herstellung oder Verfügbarmachung von Sachgütern, Dienstleistungen oder Produktionsfaktoren – beispielsweise Energie – durch den eigenen Betrieb und damit durch die eigenen Arbeitskräfte und betrieblichen Mittel. Das Gegenteil der E. ist der Fremdbezug (Make or buy).

Eigenfinanzierung
die Zuführung und Erhöhung des Eigenkapitals eines Unternehmens aus eigenen Mitteln. Dies kann beispielsweise durch neue Einlagen von den bisherigen oder neu hinzutretenden Gesellschaftern als Beteiligungsfinanzierung geschehen. Ein anderer Weg ist die Bildung von Eigenkapital durch Einbehaltung von Gewinnen aus dem betrieblichen Umsatzprozess (Selbstfinanzierung). – Gegenteil: Fremdfinanzierung.

Eigenheimzulage
Durch das am 1. 1. 1996 in Kraft getretene Eigenheimzulagengesetz wird der Bau bzw. Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung zur Eigennutzung gefördert. Insbesondere Bezieher kleinerer Einkommen, die steuerlich nicht oder kaum belastet sind, erhalten durch das Gesetz Vorteile, denn die Förderung sieht eine für alle Bürger gleich hohe Zulage vor, die durch die Finanzverwaltung ausgezahlt wird. Die Förderhöhe ist unabhängig davon, ob es sich um einen Neu- oder Altbau handelt, steigt aber mit der Anzahl der Kinder in der Familie. Förderberechtigt ist jeder, dessen Einkünfte im Jahr der Antragstellung und im Jahr davor zusammengenommen 70 000 € nicht überschreiten bzw. 140 000 € bei Verheirateten. Diese Grenzen erhöhen sich für jedes dem Haushalt zugehörige Kind um 30 000 Euro. Die Zulage beträgt 1 % der Anschaffungs- bzw. Herstellkosten, höchstens aber 1 250 € pro Jahr. Pro Kind werden außerdem zusätzlich 800 € gezahlt. Die Förderdauer beträgt immer acht Jahre.