Home » Wirtschaftslexikon » D E F » Eigentümergrundschuld, Eigentumsübertragung und Eigentumsvorbehalt – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Eigentümergrundschuld, Eigentumsübertragung und Eigentumsvorbehalt – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Eigentümergrundschuld
eine für den Grundstückseigentümer bestellte Grundschuld zum Zweck der Freihaltung der besseren Rangstelle für spätere Belastungen. Diese E. entsteht auch bei der Rückzahlung einer Hypothek. Der Eigentümer kann die Grundschuld jederzeit abtreten oder verpfänden, wobei die gleichen Bedingungen gelten wie bei der Hypothek.

Eigentumsübertragung
Die Übertragung von Eigentum an beweglichen Sachen geschieht durch Einigung – Veräußerer und Erwerber sind sich über die E. einig – und Übergabe. Die E. an einem Grundstück geschieht durch Auflassung – so heißt die Einigung – und Eintragung ins Grundbuch.

Eigentumsvorbehalt
Liefert ein Unternehmen ein Produkt unter E., behält es das Eigentum an dieser Ware bis zur vollständigen Zahlung. Kommt der Schuldner in Zahlungsverzug, dann hat der Lieferant das Recht, die Ware zurückzunehmen und vom Vertrag zurückzutreten. Der in § 455 BGB geregelte E. betrifft bewegliche Sachen und verschafft dem Lieferanten bei Insolvenzverfahren das Aussonderungsrecht; er erhält i. d. R. die Lieferung zurück.