Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, EWWU
der auf der Grandlage des Vertrags von Maastricht in drei Stufen angestrebte wirtschaftliche Zusammenschluss der Länder der Europäischen Union (EU). Eine Wirt-schafts- und Währungsunion ist der höchste Grad der wirtschaftlichen Integration von Staaten. Ziele waren u.a. die Schaffung der Europäischen Zentralbank, die Einführung des Euro als gemeinsame Währung und die Verwirklichung des Europäischen Binnen-markts, ergänzt durch eine vollständige Liberalisierung des Kapitalverkehrs. Die erste Stufe begann am 1. 7. 1990 mit dem Start für einen freien Kapitalmarkt in Europa. Die Staaten stimmten ihre Wirtschafts- und Währungspolitik stärker aufeinander ab, um eine allmähliche Annäherung volkswirtschaftlicher Größen zu erreichen, beispielsweise überdurchschnittlich hohe Inflationsraten abzubauen.
Die zweite Stufe startete am 1. 1. 1994. In dieser Zeit mussten sich alle Staaten der EU bemühen, die strengen Aufnahmebedingungen für die Europäische Währungsunion zu erfüllen. Gleichzeitig wurde das Europäische Währungsinstitut gegründet, das den Aufbau der Europäischen Zentralbank organisatorisch vorbereitete. Die dritte Stufe der EWWU, die eigentliche Währungsunion, begann am 1999 mit der Einführung des Euro als einheitlicher Währungseinheit. Entscheidend für die Teilnahme war die Erfüllung der Konvergenzkriterien. Auf der Grundlage der statistischen Daten in den Konvergenzberichten von Europäischer Kommission und Europäischem Währungsinstitut hatte der Europäische Rat bereits am 1. 5. 1998 die zunächst elf Staaten bekannt gegeben, die an der Währungsunion teilnehmen durften: Deutschland, Frankreich, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Österreich, Irland, Finnland, Spanien, Portugal und Italien. Griechenland wurde 2001 zwölftes Mitglied. Am 1. 1. 2002 endete mit der Ausgabe des Eurobargelds und dem Bargeldaustausch, dem gleichzeitigen Einzug des nationalen Gelds, die dritte Stufe. Ziel ist der Beitritt aller EU-Mitglieder zur EWWU.