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Freizeichnungsklauseln, Freizügigkeit und Fremdfinanzierung – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Freizeichnungsklauseln
von einem Anbieter festgelegte Klauseln, die ein Angebot aufheben oder es einschränken. Beispiele: unverbindlich = das Angebot kann geändert oder zurück genommen werden; Preise freibleibend = die angegebenen Preise können sich ändern; so lange der Vorrat reicht = die Menge ist unverbindlich, sie kann nach einiger Zeit ausverkauft sein, ohne dass man als Käufer einen Anspruch auf den Preisgeltend machen kann.

Freizügigkeit
das Recht der freien Wahl des Aufenthaltsorts, des freien Wegzugs und der freien Niederlassung. Die F. ist in Deutschland durch Art. 11 GG als Grundrecht geschützt. Bürger der Europäischen Union besitzen die Arbeitnehmerfreizügigkeit.

Fremdfinanzierung
Maßnahme zur Beschaffung von Finanzmitteln, die dem Unternehmen im Unterschied zur Eigenfinanzierung nur eine begrenzte Zeit zur Verfügung stehen. Durch die F. wird dem Unternehmen Kapital von außen durch kurz-, mittel- oder langfristige Kredite von externen Gläubigern zugeführt. Die F. führt zu Tilgungs- und Zinszahlungen (Ausnahme: Lieferantenkredit). Vorteile: Die Kapitalgeber üben keinen unmittelbaren Einfluss auf die Unternehmensleitung aus und sind normalerweise nicht am Gewinn beteiligt. Nachteile: Das Fremdkapital steht zeitlich nur beschränkt zur Verfügung. Bei nachhaltiger Unfähigkeit, den Zins- und Tilgungszahlungen nachzukommen, besteht Insolvenzgefahr wegen Illiquidität oder Überschuldung.