Musterbrief: Fristlose Kündigung wegen laufend unpünktlicher Mietzahlungen
Sabine Richter
Franz Richter
Seidlstr. 25
80345 München
Durch Boten
Anneliese Schmidt
Albert Schmidt
Wörthstr. 28/3. Stock
81667 München München, 20.5.2010
Mietverhältnis Wörthstr. 28, 81667 München Fristlose Kündigung wegen laufend unpünktlicher Mietzahlungen
Sehr geehrte Frau Schmidt, sehr geehrter Herr Schmidt,
gemäß § 543 Abs. 1 BGB kann der Vermieter das Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Laufend unpünktliche Mietzahlungen stellen nach ständiger Rechtsprechung einen wichtigen Grund für die fristlose Kündigung dar.
Mit Schreiben vom 15.3.2010 wurden Sie wegen der laufend unpünktlichen Mietzahlungen abgemahnt und auf die Rechtsfolgen hingewiesen.
Trotz dieser Abmahnung, die Ihnen am 16.3.2010 nachweisbar zugestellt worden ist, ist die Miete für den Monat April 2010 erst am 22.4.2010 und die Miete für den Monat Mai erst am 17.5.2010 bei uns eingegangen.
Wegen dieser laufend unpünktlichen Mietzahlungen
Kündigen wir das Mietverhältnis über die Wohnung Wörthstr. 28, 3. Stock in 81667 München
außerordentlich und fristlos
gemäß § 543 Abs. 1 BGB.
Wir fordern Sie auf, die Wohnung einschließlich des zugehörigen Kellerabteils und der Garage
bis spätestens 10.6.2010 vollständig geräumt und in vertragsgemäßem Zustand (s. hierzu insbesondere §§ 9 Abs. 2 und 12 des Mietvertrags) sowie mit sämtlichen Schlüsseln zurückzugeben und sich vor Rückgabe mit uns zur Vereinbarung eines Abnahmetermins in Verbindung zu setzen; andernfalls werden wir ohne weitere Mahnung Räumungsklage einreichen.
Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses im Sinne von § 545 BGB wird bereits jetzt widersprochen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Sabine Richter Franz Richter