Home » Studentenhilfe » Bewerbung » Gezieltere Arbeitgeberfragen und Bewerberfragen – das zweite Vorstellungsgespräch

Gezieltere Arbeitgeberfragen und Bewerberfragen – das zweite Vorstellungsgespräch

Gezieltere Arbeitgeberfragen
Da das zweite Bewerbungsgespräch dazu dient, die Ergebnisse des ersten zu ergänzen und zu vertiefen, stellt der Arbeitgeber Ihnen jetzt auch Fragen danach, wie denn Ihre Facherfahrungen mit den unternehmensspezifischen Besonderheiten in Relation zu setzen sind. Zum Beispiel könnte er, wenn Sie sich im Finanzwesen bewerben, erfragen, ob Sie Kenntnisse im online banking haben, und falls nein, wie rasch Sie sich einarbeiten können. Oder Sie werden als Vertriebsfachmann mit der Frage konfrontiert, wie man von produktbezogener Arbeitsweise auf eine kundenbezogene umsteigen könnte. Hier sind dann Ihre Fachkenntnisse, Erfahrungen und Ideen gefragt. Stellen Sie sich auch darauf ein, dass man Ihnen sehr gezielte Fragen zu sehr speziellen Problemen vorlegt; dann will man die Bandbreite Ihrer Kenntnisse erforschen. Bei einer Bewerbung im Bereich Controlling könnte das z. B. heißen: „Welche Vorteile sehen Sie in der Vollkosten- und in der Deckungsbeitragsberechnung?“ Im Bereich Verkauf: „Ziehen Sie Direct-Mailing dem Telefonverkauf vor?“ Oder auch: „Wissen Sie, welche rechtlichen Gefahren das Telefonmarketing birgt?“ (Man darf nicht ohne weiteres Waren per Telefon anbieten, allenfalls an Gewerbetreibende, die schon einmal Kunden waren oder kraft ihres Gewerbes/Berufes mit solchen Angeboten rechnen müssen.)Nicht selten wird auch versucht, anhand konstruierter, aber betriebsbezogener Beispiele herauszufinden, wie Sie sich fachlich und persönlich verhalten würden.

Beispiel: „Bei uns ist kürzlich der Fall eingetreten, dass eine Abteilung Personalausfälle hatte. Eine andere wurde um Ersatz gebeten, niemand war bereit einzuspringen. Wenn Sie Abteilungsleiter der gefragten Abteilung wären, was würden Sie dann machen?“ Diese Frage geht bereits sehr in den Bereich der Bewerberpersönlichkeit, weil analytisches Denkvermögen, Durchsetzungskraft und Führungseigenschaften gefordert sind.

Die rein persönlichkeitsbezogenen Fragen sollen Aufschluss geben über Eigenschaften wie Durchsetzungsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Loyalität, Entscheidungssicherheit usw. Von Interesse ist natürlich auch, ob ein Bewerber menschlich ins Unternehmen, in die spezielle Abteilung/Gruppe oder an den speziellen Arbeitsplatz passt. Hier sind Faktoren wie Umgänglichkeit, Flexibilität, Kollegialität und Hilfsbereitschaft gefragt. Richten Sie sich also im zweiten Bewerbungsgespräch in fachlicher und persönlicher Hinsicht auf sehr gezielte Fragen ein, die nicht immer taktisch veranlasst sein müssen, sondern einen ganz praktischen, alltäglichen Hintergrund haben können.

Gezieltere Bewerberfragen
Neben der Vertiefung einer Bewerbung für den Arbeitgeber im zweiten Vorstellungsgespräch bietet dieses auch dem Bewerber selbst die Möglichkeit zu gezielteren Nachfragen. Diese werden sich in aller Regel auf die Bereiche „Fachliches“ und „Vertragliches“ konzentrieren. Das Fachliche betrifft in erster Linie Ihr persönliches Arbeitsumfeld. Bitten Sie um erschöpfende Auskunft zu folgenden Fragen: Wie sieht die exakte Stellenbeschreibung aus? Welchen Stellenwert hat die Position im Unternehmensgefüge? Arbeite ich im Team oder überwiegend selbstständig? Mit wie viel Kollegen teile ich das Arbeitszimmer? Welche Möglichkeiten bietet das Unternehmen zur Berufsweiterbildung? Da die Beantwortung dieser Fragen von erheblicher Bedeutung für Ihre berufliche Zukunft ist, sollten Sie in aller Freundlichkeit, aber mit Nachdruck auf Ausführlichkeit bestehen und sich nicht mit Halbheiten oder Vertröstungen begnügen. Erst wenn Sie sicher sind, dass alle diese Probleme befriedigend geregelt sind, treffen Sie Ihre Entscheidung.

Zunächst aber muss noch der Vertrag diskutiert werden. Wenn man Ihnen im zweiten Bewerbungsgespräch ein Vertragsangebot vorlegt, dann ergeben sich gewöhnlich nur noch Verständnisfragen zum Vertrag. Ist das nicht der Fall, sollten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit, eingedenk Ihres Besitzstandes bzw. Ihres Verbesserungswunsches, vertragliche Einzelheiten genau abfragen. Anders als beim ersten Gespräch kann man sich für den zweiten Termin durchaus einen Zettel mit bestimmten Fragen zum Vertrag vorbereiten, obwohl diese Methode auch hier taktisch nicht klug ist. Durch klug gebündelte „Kompaktfragen“ können Sie ganze Blöcke abfragen, z. B. zu Zusatzleistungen oder tarifvertraglichen Bestimmungen. Der Arbeitgeber wird Ihnen antworten, mit gezielten, kurzen Fragen fassen Sie ggf. nach. Diese Vorgehensweise richtig angewandt – lässt erkennen, dass Sie wissen, worauf es ankommt, und sich nicht mit Unwesentlichem aufhalten. Der Regelfall wird aber sein, dass der Arbeitgeber von sich aus auf die Vertragskonditionen eingeht. Vor allem wird er die Gehaltstage, meist in Form eines Angebotes, zur Sprache bringen. Gehen Sie in das zweite Gespräch mit einer ganz klaren Gehaltsvorstellung.

Im ersten Gespräch wurden ja bereits Grundtendenzen in dieser Hinsicht fest- gestellt, jetzt müssen Sie konkret werden, entweder mit einer Forderung oder in Form einer Reaktion auf ein diesbezügliches Arbeitgeberangebot. Wenn Sie darin nicht sofort Ihre Wünsche erfüllt sehen, dann machen Sie – wie schon an früherer Stelle erwähnt – nicht den Fehler, sich nur am monatlichen Gehalt zu orientieren, sondern ziehen Sie sämtliche Neben- und Zusatzleistungen in Betracht. Dazu gehört auch, dass man Ihnen nach erfolgreicher Probezeit eine Gehaltserhöhung garantiert; jedenfalls sollten Sie versuchen, das auszuhandeln. Schädlich, weil töricht, sind Fragen nach Nebensächlichkeiten, vor allem, wenn sie privaten Hintergrund haben. So hat ein Bewerber auf eine leitende Position z. B. einmal gefragt, wie es denn mit kurzzeitigem Urlaub wäre, am 10. Mai hätte seine Freundin Geburtstag, an diesem Tag würde er gern frei haben oder Urlaub nehmen, ansonsten ab und an auch gern mal ein verlängertes Wochenende machen. Ein anderer Bewerber für die gleiche Position fragte, welche Tageszeitungen und Fachjournale die Firma ihm bezahle, weil er dann einige seiner Abos abbestellen könne. So etwas kann einer Vertragsanbahnung hinderlich sein.