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Graphologische Gutachten und Arbeitsproben – Bewerbung Tipps und Tricks

Graphologische Gutachten
Manche Arbeitgeber fordern von den Bewerbern entweder handschriftliche Lebensläufe oder – seltener – auch handschriftliche Anschreiben oder verlangen sogar, dass vor dem Vorstellungsgespräch ein Text handschriftlich abgeschrieben werden soll. Das sind klare Indizien dafür, dass der Arbeitgeber Sie auch graphologisch beurteilen will. Anders gesagt, er will anhand bestimmter Schriftmerkmale Hinweise zur Persönlichkeit, wie Durchsetzungsvermögen, Introvertiertheit, Offenheit und Kontaktfähigkeit oder gar Intelligenz, gewinnen. Auch wenn dieses Auswahlverfahren eher selten ist, sollte man sich ihm stellen, wenn es gefordert wird. Wenn Sie eine Handschriftenprobe oder einen handschriftlichen Lebenslauf ablehnen, dann setzen Sie sich der Gefahr aus, gleich als Bewerber auszuscheiden, oder dem Verdacht, etwas zu verbergen zu haben. Nur wenige Arbeitgeber schicken aber handschriftliche Lebensläufe einem Graphologen zur Beurteilung, die meisten vertrauen auf ihre (allgemeinen) Kenntnisse und Erfahrungswerte.

So soll, beispielsweise, eine uneinheitliche Schrift, die mal rechts-, mal linksgeneigt ist, ebenso ein Indiz für Unstetigkeit und mangelnde Durchsetzungskraft sein wie die unterschiedliche Schreibweise von Anfangsbuchstaben. Dabei gibt es sehr viele hoch qualifizierte Persönlichkeiten, deren Schriftbild durchaus nicht überzeugend wirkt, die aber dennoch menschlich wie fachlich untadelig sind. Deshalb kann den Schriftproben nur relative Bedeutung zukommen. Graphologische Gutachten, wenn sie denn eingeholt werden, sind immer nur ein Auswahlkriterium unter vielen anderen. Was aber sehr oft von Bewerbern übersehen wird, ist die Beurteilung der handschriftlichen Unterschrift im Bewerbungsanschreiben. Eine unleserliche oder gar extrem übertriebene Unterschrift kann durchaus Rückschlüsse z. B. auf ein übersteigertes Geltungsbedürfnis oder auf Unsicherheit zulassen. Achten Sie deshalb darauf, Ihre Anschreiben stets normal zu unterschreiben, und vermeiden Sie plakative Schwunghaftigkeit, nur um Eindruck zu machen. So etwas schadet mehr,
als es nutzt.

Arbeitsproben
Weiter oben wurde erwähnt, dass man Arbeitsproben nur dann den Bewerbungsunterlagen beifügen sollte, wenn das ausdrücklich gefordert wurde. Dadurch wird den Personalabteilungen erspart, sich mit einer Flut von schwergewichtigen oder gar sperrigen Bewerbungsunterlagen herumzuplagen. Wenn aber Arbeitsproben zum Bewerbungsgespräch erbeten werden, dann sind sie unter dem Aspekt der besonderen Bewerberauswahl zu betrachten. Arbeitsproben kommen hingegen nur bei ganz besonderen Berufsfeldern in Betracht, z. B. bei Journalisten, Werbetextern, Fotografen oder Designern. Dagegen ist es nicht angebracht, wenn manche Bewerber Arbeitsproben aus früheren Berufen der Bewerbung beifügen oder zum Vorstellungsgespräch mitbringen. Diese haben für die meisten Arbeitgeber keinen Wert; auch könnte der Bewerber den Anschein erwecken, sich besonders beweisen zu müssen, zumal auf einem Gebiet, das mit der angestrebten Position nichts – oder sehr wenig – zu tun hat.

Die Beurteilung von Arbeitsproben bildet einen zusätzlichen Faktor des Auswahlverfahrens. Deshalb sollten Sie sich sehr genau überlegen, welche Arbeitsproben Sie mitbringen, und bei der Auswahl stets einen Bezug zur ausgeschriebenen Position herstellen. Treffen Sie also eine kleine, aber zielgerichtete Auswahl nach dem Prinzip „weniger ist mehr“ und behalten Sie immer im Auge, dass den Arbeitgeber nur interessiert, was er für sein Unternehmen verwerten kann. Noch ein Tipp: Lassen Sie niemals Originale bei einem Arbeitgeber zurück. Wenn Interesse an weiteren Proben Ihrer Arbeit besteht, dann bieten Sie entweder (Farb-)Kopien an, oder erklären Sie sich bereit, mehr zu einem anderen Zeitpunkt vorzulegen.