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GuV, Gewinnwarnung und Gezeichnetes Kapital – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Gewinn-und-Verlust-Rechnung, GuV (Erfolgsrechnung)
neben der Bilanz und dem Anhang im Rahmen der doppelten Buchführung Teil des Jahresabschlusses, in dem das Ergebnis (Gewinn oder Verlust) einer Abrechnungsperiode durch Gegenüberstellung der Erfolgskonten, also der Aufwands- und Ertragskonten ermittelt wird. Während sich in der Bilanz das Ergebnis als Saldo zwischen Vermögen ( Aktiva) und Kapital ( Passiva) ergibt, soll die GuV einen Einblick in das Zustandekommen des Betriebsergebnisses vermitteln und so die Bilanz ergänzen. Außerdem spielt sie eine Rolle bei der Bilanzanalyse. Die Aussagekraft der GuV hängt davon ab, wie detailliert und zweckmäßig die Gliederung ist. Daher schreibt das HGB eine Mindestgliederung vor. Es besteht ein Verrechnungsverbot von Aufwendungen und Erträgen (Bruttorechnung).

Gewinnwarnung
Nach dem Wertpapierhandelsgesetz sind Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Anleger davor zu warnen, dass die Erträge (Gewinne) nicht den Prognosen entsprechen. Solche G. werden meist vor oder nach der Börsenhandelszeit bekannt gegeben.

Gezeichnetes Kapital
das in der Bilanz auf der Passivseite auszuweisende Nominalkapital von Kapitalgesellschaften, d. h. das Grundkapital der AG bzw. das Stammkapital der GmbH. Es ist das Kapital, das von den Gesellschaftern bzw. Aktionären in ein Unternehmen eingebracht wird, das die Haftung der Gesellschafter bzw. Aktionäre ausmacht und das relativ konstant als Eigenkapital bestehen bleibt.