Home » Wirtschaftslexikon » G H I » Haben, Haftpflichtversicherung und Haftung – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Haben, Haftpflichtversicherung und Haftung – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Haben
Bezeichnung für die rechte Seite eines Kontos, unabhängig, ob es sich um Bestands- oder Erfolgskonten handelt. Die ursprüngliche Bedeutung von Soll und Haben (der Kunde soll bezahlen und er hat bezahlt) ist mit Einführung der Sachkonten verloren gegangen.

Haftpflichtversicherung
Haftpflicht bedeutet die Verpflichtung, für die Folgen eines fehlerhaften Verhaltens oder sonstigen schädigenden Ereignisses aufzukommen. Sie kann auf einem Vertrag beruhen oder direkt aus dem Gesetz folgen. Voraussetzung ist nicht eine schuldhafte Handlung, sondern die Zumutbarkeit pflichtgemäßen Verhaltens. Die private H. ersetzt dem Versicherten die Aufwendungen, die er für andere Personen leisten muss, weil sie durch sein Verschulden oder durch ein Verschulden der Mitversicherten (Kinder) zu Schaden gekommen sind. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Personenschäden (Tod, Verletzungen oder Gesundheitsschädigungen) und Sachschäden.

Haftung
Ein Schuldner steht für sein eigenes Verschulden sowie das seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen in allgemeiner Haftung. Verschulden kann in Vorsatz oder Fahrlässigkeit bestehen. Der Kaufmann hat bei Handelsgeschäften außerdem für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns einzustehen, die häufig über die im Verkehr erforderliche Sorgfalt hinausgeht.Eine besondere Haftung besteht für öffentliche Körperschaften für Amts-pflichtverletzungen ihrer Bediensteten.