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Handelsrecht und Handelsregister – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Handelsrecht
Sonderrecht der Kaufleute als Teil des besonderen Privatrechts, hauptsächlich im Handelsgesetzbuch sowie in mehreren Nebengesetzen geregelt. Daneben gelten Gewohnheitsrecht und Handelsbrauch. Eine große Bedeutung haben die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Handelsregister
öffentliches Verzeichnis, in dem die rechtlichen Verhältnisse der Handelsgewerbe, das sind alle Betriebe des Gewerbes, aufgezeichnet sind. Es wird von den Amtsgerichten geführt und besteht aus den Abteilungen A (Einzelkaufleute, Personengesellschaften) und B (Kapitalgesellschaften). Das H. enthält Angaben über die Firma und den Sitz des Unternehmens, die Haftungsverhältnisse, die Namen der Gesellschafter, die Höhe des Kapitals bei Kapitalgesellschaften, den Umfang der Vertretungsbefugnis (Prokurist, Handlungsbevollmächtigter).

Jedermann, der ein Interesse nachweisen kann, ist die Einsicht gestattet. Jede Eintragung wird dem Antragsteller mitgeteilt und im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Ähnlich dem Grundbuch genießt das öffentlichen Glauben:
– Die Richtigkeit einer eingetragenen Tatsache wird vermutet;
– für den Geschäfts- und Prozessverkehr mit Dritten gilt:
• Vor Eintragung und Bekanntmachung kann eine einzutragende Tatsache einem Dritten nur entgegengehalten werden, wenn er sie kannte;
• eine richtig eingetragene und richtig bekannt gemachte Tatsache muss ein Dritter – ohne Rücksicht auf Kenntnis oder Unkenntnis – gegen sich gelten lassen.

In Österreich werden die H. seit 1991 als Firmenbuch bezeichnet und bei den Gerichtshöfen erster Instanz, in der Schweiz bei kantonalen Behörden geführt.