Hauptversammlung, HV
wesentliche Einrichtung (Organ) bei einer AG, zu der alle Aktionäre mit Stimmrecht gehören. In der HV beschließen die Aktionäre im Wesentlichen über
• die Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner,
• die Verwendung des Bilanzgewinns,
• Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen,
• die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat.
Haushalt
in der Volkswirtschaft Wirtschaftseinheiten, die im Gegensatz zu Unternehmen Güter zur Bedürfnisbefriedigung konsumieren (private Haushalte). Das Wirtschaften der privaten H. wird im Rahmen der Volkswirtschaftslehre in der Haushaltstheorie untersucht. Die privaten H. sind ein wichtiger Sektor im Wirtschaftskreislauf. Die Einnahme- und Ausgaberechnung des öffentlichen Sektors wird in der Finanzwissenschaft als öffentlicher Haushalt bezeichnet.
Haushaltsdisziplin
eine Forderung an die Staaten der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU), die staatlichen Ausgaben zu begrenzen, um langfristig einen stabilen Euro zu gewährleisten. Im Haushalt der Staaten war dabei ein Defizit von höchstens 3 % des Bruttoinlandsprodukts erlaubt.
Haushaltsfreibetrag
bei der Einkommensteuer ein Freibetrag für allein Stehende mit mindestens einem Kind. Der verminderte das zu versteuernde Einkommen. Er wurde 2005 vollständig abgeschafft.