Innovationsförderung
Sie soll die mit der Erforschung und Entwicklung neuer Produkte und Verfahren verbundenen wirtschaftlichen Risiken, v. a. für kleinere und mittlere Unternehmen reduzieren. Aus diesem Grund wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Innovationstätigkeit der mittelständischen Wirtschaft z.B. über Zuschüsse für Forschungsaktivitäten, die Bereitstellung von Beteiligungskapital oder Existenzgründungshilfen gefördert. Weitere Mittel zur Förderung von mittelständischen Unternehmen, die sich mit Forschungsaufgaben und der Entwicklung neuer Produkte und Verfahren in den Bereichen Informations und Kommunikationstechnologie, Materialtechnologie oder Biotechnologie befassen, erfolgen im Rahmen des ERP- Innovationsprogramms ( ERP-Sondervermögen).
Innung
freiwilliger Zusammenschluss der selbstständigen Handwerker des gleichen Handwerks. I. sind in Deutschland fachlich gegliederte Verbände, die die unterste Stufe der Handwerksorganisationen und Ausgangspunkte sowohl für die überfachlichen Verbände wie die Kreishandwerkerschaft, die Handwerkskammern oder den Deutschen Handwerkskammertag bilden. Sie sind die Basis des fachlichen Organisationszweigs mit Landesinnungsverbänden, der Bundesvereinigung der Fachverbände des Deutschen Handwerks und des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. Mit Genehmigung ihrer Satzung werden sie öffentlich-rechtliche Körperschaften. Eine Zwangsmitgliedschaft besteht nicht, aber eine I. muss einen Beitragswilligen aufnehmen. Die Aufgaben der I. sind die Förderung gemeinsamer gewerblicher Interessen, die Überwachung der Ausbildung – mit Ermächtigung der Handwerkskammer – sowie die Abnahme von Gesellenprüfungen. Organe sind die Innungsversammlung, der Vorstand und die Ausschüsse, wobei die Bildung eines Ausschusses zur Förderung der Berufsbildung der Auszubildenden und eines Gesellenausschusses vorgeschrieben sind.
Innungskrankenkasse
eine berufsständisch orientierte Krankenkasse. Ihr gehörten Beschäftigte in Handwerksbetrieben an, die wiederum Mitglied einer Innung waren. Durch das Gesundheits-Strukturgesetz ist diese Beschränkung aufgehoben worden. Seit 1996 besteht freier Zugang zu den I. für alle Versicherungspflichtigen. ikk*de