Es gibt eine weitere Form der Kapitalerhöhung, die für den Anleger erfreulich ist: eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Wenn eine Aktiengesellschaft in den letzten Jahren besonders hohe Gewinne erzielt hat, kann sie mit diesen Gewinnen eine Gewinnrücklage bilden. Wenn diese Gewinnrücklagen in Aktienkapital umgewandelt werden, dann erhalten die Aktionäre Berichtigungs- oder Gratisaktien. Diese Fachbegriffe sind eigentlich irreführend, denn obwohl der Anleger auf seinem Depot scheinbar plötzlich Aktien „geschenkt“ bekommt und sich seine Aktienzahl erhöht, ist dieser Vorgang bilanztechnisch nichts anderes als eine bloße Umbuchung. Der einzige Vorteil für den Aktionär besteht darin, dass diese Gratis- oder Berichtigungsaktien dividendenberechtigt sind und der Anleger von diesen zusätzlichen Ausschüttungen profitiert, sofern das Unternehmen überhaupt Dividenden auszahlt. Ein Problem ergibt sich nur, wenn der Aktionär in seinem Depot zu wenig oder eine ungünstige Anzahl von Aktien hat. Denn die Zuteilung von Gratis- oder Berichtigungsaktien erfolgt nach einem Bezugsverhältnis. Bei einer ungeraden Anzahl von Aktien oder zu wenig Papieren, werden Teilrechte bewilligt, da es keine halben Aktien oder Bruchteile von Aktien gibt. Diese Teilrechte müssen dann entweder an der Börse verkauft werden; oder der Anleger kauft weitere Teilrechte, um eine gerade Anzahl von Gratisaktien erwerben zu können.