Zur Vorbereitung eines Bewerbungsgespräches gehört auch, dass man sich über die konkrete Position Gedanken macht, auf die man sich bewirbt; denn das wird vom Arbeitgeber erwartet. Anders gesagt: Der Bewerber sollte genau wissen, worauf es dem Arbeitgeber ankommt. Dazu ein Beispiel:
Ein Vertriebssachbearbeiter bewarb sich bei einem Pharmaunternehmen als Außendienstmitarbeiter. Die Bewerbung klang interessant, man lud ihn zum Gespräch ein. Auf die Frage des Marketingleiters, ob er denn eine Vorstellung davon habe, was ihn im Außendienst der Firma erwarte, sagte der Bewerber: „Ich kann mir das schon so ungefähr vorstellen, ich muss verkaufen, das ist klar. Aber was sonst noch ist, nee, da müssen Sie mir auf die Sprünge helfen, wie soll ich das auch wissen; ich weiß ja gar nicht, was bei Ihnen so Sache ist.“
So sollte es nicht sein. Anhaltspunkte zu der Position, für die Sie sich bewerben, bekommen Sie in aller Regel aus der Stellenanzeige. Wenn Ihnen diese Angaben nicht ausreichen, können Sie beim Arbeitgeber anrufen und in geeigneter Form erfragen, was Sie vor Ihrer schriftlichen Bewerbung oder auch vor dem Vorstellungsgespräch gern noch wissen möchten. Die Betonung liegt dabei auf „in geeigneter Form“. Denn nicht selten rufen Bewerber beim Arbeitgeber an und fragen: „Sagen Sie mal, was muss ich denn eigentlich ganz konkret machen?“ Das zeugt von Unerfahrenheit, nicht selten auch von Unhöflichkeit. Am besten ist es, wenn Sie sich vor einer schriftlichen Bewerbung erkundigen. So können Sie z.B. am Telefon sagen, dass Sie die ausgeschriebene Position interessiert, Sie aber noch einige Angaben erbitten möchten, die in der Stellenanzeige nicht angesprochen worden sind. Ansonsten gilt die Regel, dass man im Bewerbungsgespräch selbst Gelegenheit hat und diese auch wahrnehmen sollte, die konkrete Position zu hinterfragen. Sehr häufig erlebt man in der Praxis, dass Bewerber auf Stellenanzeigen anrufen und dann fragen, ob es Sinn hat, sich zu bewerben, weil sie nicht alle Konditionen erfüllen.
Solche Anrufe haben wenig Zweck, denn zum einen sind in der Regel in der Stellenanzeige die Aufgaben klar umrissen; wenn man diese nicht erfüllt, erübrigt sich eine Bewerbung. Zum anderen werden die Personalleiter kaum geneigt sein, sich langatmig mit Bewerbern zu unterhalten, die die Konditionen nicht erfüllen, dafür aber uninteressante Varianten an bieten. Wenn Sie sich für Positionen bewerben, die Sie bislang noch nicht ausgeübt haben, können Sie sich darüber hinaus auch bei den zuständigen Arbeitsämtern oder berufsständischen Einrichtungen nach den Spezifika der Berufsbilder erkundigen. Die Besonderheiten der ausgeschriebenen Position erfahren Sie, wie gesagt, im Bewerbungsgespräch. Richten Sie aber bitte Ihr Augenmerk auch darauf, ob es sich dabei um eine Ersatzeinstellung handelt oder um eine Zusatzeinstellung. Wenn es sich nämlich um eine Ersatzeinstellung handelt, müssen Sie sich darauf einstellen, mit dem Vorgänger oder der Vorgängerin verglichen zu werden. Handelt es sich um eine Zusatzeinstellung, dann haben Sie die Chance, Ihre Persönlichkeit unbeeinflusst einzubringen. Hier sind Ihr bisheriges berufliches Können, Ihr Know-how, aber auch Ihre Ideen gefragt, wie die Position am besten auszufüllen ist. Wenn sich in der Stellenanzeige keine Angaben darüber finden, ob es sich um eine Ersatz- oder eine Zusatzeinstellung handelt, dann können Sie das ohne weiteres beim Arbeitgeber telefonisch zur Vorbereitung auf das Bewerbungsgespräch erfragen.