Mietvertrag über Ferienwohnung
Zwischen
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– im Folgenden „Vermieter“ genannt –
und
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– im Folgenden „Mieter“ genannt –
wird folgender Mietvertrag über eine Ferienwohnung geschlossen:
§ 1 Mietgegenstand
1.1 Der Vermieter vermietet an den Mieter die im Anwesen _____________, ________________ im Hochparterre gelegene Wohnung bestehend aus zwei Zimmern, Balkon, Gäste-WC zur Benutzung als Ferienwohnung durch _____ Personen.
1.2 Die Wohnung ist vollständig eingerichtet und wird mitsamt dem darin befindlichen Inventar vermietet. Sämtliche mitvermieteten Gegenstände sind in der Inventarliste, die als Anlage 1 wesentlicher Bestandteil dieses Vertrags ist, aufgeführt.
1.3 Der Mieter ist berechtigt, den zum Anwesen gehörenden Stellplatz Nr. ______ während der Mietzeit zu benutzen.
1.4 Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit ___ Hausschlüssel, ___ Wohnungsschlüssel sowie ____ Zimmerschlüssel. Diese sind bei Rückgabe der Mietsache an den Vermieter herauszugeben.
§ 2 Mietdauer
Der Mietvertrag wird auf ___ Tage abgeschlossen.
Das Mietverhältnis beginnt am _____________ und endet am ____________. Das Kündigungsrecht des Mieters und des Vermieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. §§ 573 bis 573b BGB finden keine Anwendung, da der Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB nur zu vorübergehendem Gebrauch vermietet ist.
§ 3 Miete, Nebenkosten, Zahlungsweise
3.1 Die Miete für die in § 1 beschriebene Wohnung beträgt täglich ______ EUR, mithin für die Mietzeit nach § 2 insgesamt _________ EUR.
3.2 Von der gesamten Miete nach Abs. 1 ist eine Anzahlung in Höhe von ____ % bei Vertragsabschluss zu zahlen, die restliche Miete ist im Voraus bis spätestens zum Einzugstag nach § 2 zu entrichten.
3.3 Die Kosten für Heizung, Strom- und Wasserverbrauch sind in der Miete nach Abs. 1 nicht enthalten und vom Mieter zu tragen. Die Kosten werden nach Ablauf der Mietzeit mit dem Mieter abgerechnet, und der vom Mieter zu zahlende Betrag wird mit dem Rückforderungsanspruch des Mieters auf die Mietsicherheit verrechnet.
§ 4 Nebenleistungen des Vermieters
4.1 Der Vermieter übernimmt die Reinigung der Mieträume.
4.2 Bettwäsche und Handtücher, die vom Vermieter gestellt werden, werden wöchentlich gewechselt.
4.3 Dem Mieter steht während der Mietzeit ein Telefon zur Verfügung. Die in Anspruch genommenen Einheiten werden mittels eines Zählers gemessen. Pro Einheit zahlt der Mieter am Auszugstag dem Vermieter ________ EUR.
Bei der Bereitstellung eines Telefons ist zum Nachweis der vom Mieter geführten Telefongespräche hinsichtlich der Gebühren auf den Zählerstand abzustellen.
§ 5 Mietsicherheit
Zu Beginn des Mietverhältnisses leistet der Mieter dem Vermieter eine Sicherheitsleistung in Höhe von _________ EUR. Nach Rückgabe der Mietsache hat der Mieter einen Anspruch auf Rückgewähr der Sicherheitsleistung abzüglich der von ihm zu tragenden abgerechneten Nebenkosten sowie etwa anfallender Kosten für den Ersatz der von ihm beschädigten Gegenstände oder anderer Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis.
§ 6 Nutzung der Mietsache
6.1 Der Vermieter stellt die Wohnung am Einzugstag ab ______ Uhr zur Verfügung. Der Mieter hat die Vollständigkeit des Inventars anhand der als Anlage 1 dem Vertrag beigefügten Inventarliste zu prüfen und etwaige Fehlbestände unverzüglich dem Vermieter zu melden.
6.2 Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache und die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln sowie für ausreichende Lüftung und Heizung der ihm überlassenen Räume zu sorgen. Zeigt sich ein nicht nur unwesentlicher Mangel der Mietsache oder wird eine Vorkehrung zum Schutz der Mietsache oder des Grundstücks gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Das Gleiche gilt, wenn sich ein Dritter eines Rechts an der Sache berühmt.
6.3 Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der dem Mieter obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders wenn technische Anlagen und andere Einrichtungen unsachgemäß behandelt, die überlassenen Räume nur unzureichend gelüftet, beheizt oder gegen Frost geschützt werden. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen.
6.4 Tierhaltung ist in der Wohnung nicht gestattet/gestattet.
6.5 Die Wohnung ist vom Mieter am Auszugstag bis spätestens _____ Uhr zu räumen. Zu diesem Zeitpunkt führen die Parteien einen Abnahmetermin durch. Die bei der Abnahme durchzuführende Überprüfung der Mietsache einschließlich des Inventars schließt die spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Vermieters wegen Beschädigung durch den Mieter nicht aus.
6.6 Die Endreinigung obliegt dem Mieter.
§ 7 Schriftform
Andere als die in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
_____________________, den ____________
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Unterschrift(en) Vermieter Unterschrift(en) Mieter
Anlage 1:
Inventarliste