Als Faustregeln für regionale Anzeigen der Arbeitgeber gelten:
– Wird ohne Ortseinschränkung regional inseriert, erwartet man einen Bewerber aus der Region. Kosten für auswärtige Bewerber sind nicht beabsichtigt.
– Wird ohne Ortseinschränkung überregional inseriert, so kann man als Bewerber unterstellen, dass Reisekosten zur Bewerbung bezahlt werden, ferner, dass das Unternehmen Angebote zu Umzugsregelungen und Wohnraumbeschaffung macht. Finden Sie in den Anzeigen dazu keine Angaben, ist in jedem Fall Vorsicht geboten, erfragen Sie zur Not vor einer Bewerbung vorab telefonisch die für Sie wichtigen Angaben.
– Wird mit Ortseinschränkung national oder international inseriert, dann heißt das, dass Sie an diesen und nur an diesen Ort ziehen müssen und dazu auch bereit sein sollten, egal, woher Sie kommen.
Achten Sie als Bewerber auf solche Feinheiten. Dabei ist auch der Umstand von Bedeutung, wo der Arbeitgeber inseriert. In der Lokalzeitung wird er Personen aus der näheren Umgebung ansprechen wollen. Inseriert er dagegen in Branchenorganen, spricht er überregional spezielle Fachleute an. Inseriert er überregional in Tageszeitungen oder Wochenzeitungen, spricht er eine breite fachlich wie persönlich qualifizierte Bewerberschaft an.
Fristen
Wenn in der Stellenanzeige des Arbeitgebers Bewerbungsfristen angegeben sind, dann sollte man sich auch daran halten. Solche Fristen finden sich sehr häufig bei Stellenausschreibungen der öffentlichen Arbeitgeber, weil diese meistens gehalten sind, intern wie extern unter Fristsetzung Positionen auszuschreiben. Wenn diese Fristen sehr kurz angesetzt sind, könnte es sich auch um Alibianzeigen handeln, das heißt um Anzeigen, die aufgrund innerbetrieblicher oder innerbehördlicher Vereinbarungen in jedem Fall öffentlich ausgeschrieben werden müssen, und zwar auch dann, wenn schon längst intern Bewerbungskandidaten feststehen.
Sind in den Stellenanzeigen des Arbeitgebers hingegen keine Bewerbungsfristen enthalten, was der Regelfall ist, dann gilt folgende Faustregel:
– Auf regionale Anzeigen sollte man sich spätestens nach einer Woche bewerben.
– Auf überregionale Anzeigen sollte man sich spätestens nach zwei Wochen bewerben.
Sollten Sie die Stellenanzeigen z. B. erst nach einem Urlaub zu Gesicht bekommen haben, so teilen Sie das im Anschreiben mit. Niemand wird Ihnen das übel nehmen. Schlimm ist es, wenn Sie sich herausreden wollen oder gar lügen oder (beliebte, aber dümmliche Variante) in Ihrem Anschreiben ein dicht an der Stellenanzeige liegendes Datum wählen, in der Hoffnung, der Arbeitgeber würde es nicht merken.
Chiffreanzeigen
Chiffreanzeigen haben Sie bei den oben besprochenen Beispielen bereits kennen gelernt. Um es vorwegzunehmen: Auch wenn für den Arbeitgeber noch so viele Gründe für eine Chiffreanzeige sprechen, für Sie als Bewerber ist das immer eine denkbar schlechte Ausgangsbasis, weil Sie den genauen Arbeitgeber (Inserenten) ja nicht erkennen können. Das bedeutet dann, dass Sie sich nur positionsbezogen, allenfalls noch branchenbezogen auf Ihre Bewerbung vorbereiten können, nicht aber gezielt auf den Arbeitgeber. Übrigens unterlaufen nicht nur Bewerbern Fehler, sondern auch Arbeitgebern, wenn sie Positionen unter Chiffre ausschreiben. In einem Beispiel hieß es: „Wir sind ein namhaftes Bekleidungshaus mit langer Familientradition und suchen Die Anzeige lief unter Chiffre. Da es in der Stadt jedoch nur ein Bekleidungshaus mit langer Familientradition gibt, war der vorsichtige Inserent jedenfalls in Fachkreisen, die er ja mit seiner Anzeige auch ansprechen wollte, schnell enttarnt.
Wenn der Arbeitgeber unter Chiffre inseriert, hat das zwei Gründe. Zum einen wollen vor allem Firmen nicht, dass die Konkurrenz bei manchen ausgeschriebenen Positionen „wach“ wird. Das ist besonders der Fall, wenn es um zusätzliche oder gar sensible Positionen geht. Wenn in der Anzeige z. B. steht, dass man stark expandiert und für die Weiterentwicklung eines bestimmten Produktes Product-Manager sucht, deren spezifische Tätigkeitsfelder dann auch noch beschrieben werden, dann kann sich die Konkurrenz schon einen Reim darauf machen. Der inserierende Arbeitgeber will hier also auf Nummer sicher gehen und wird Ihnen das im Bewerbungsgespräch auch ehrlich mitteilen (soweit nicht noch andere Gründe für die Chiffre relevant sind). Ein weiterer Grund für Chiffreanzeigen im Stellenmarkt ist die interne Situation beim Arbeitgeber, genauer gesagt, die Rücksichtnahme auf Mitarbeiter, eventuell auch auf den Betriebsrat (der z. B. über frei werdende Stellen noch nicht gleich in Kenntnis gesetzt werden soll).
Solche Rücksicht kann geboten sein, wenn der Stelleninhaber für die ausgeschriebene Position noch im Pause ist und man für den neuen Mitarbeiter gern ein besseres Anforderungsprofil haben möchte. Schreibt man so etwas noch während der Tätigkeit des alten Stelleninhabers öffentlich aus, dann ist das schlechter Stil. Wenn allerdings die Anforderungen an die zu besetzende Position unverändert bestehen bleiben, sieht die Situation völlig anders aus; denn dann sind in aller Regel keine besonderen Rücksichten angebracht. Daneben gibt es natürlich auch noch weitere interne Gründe, die den Personalleiter veranlassen, eine frei werdende Position per Chiffre auszuschreiben. Zum Beispiel kann es sein, dass man erst kürzlich jemanden eingestellt hat, diese Person aber die Probezeit nicht überstehen wird und das Unternehmen möglichst rasch Ersatz haben will. Deshalb möchte man sich entweder der Konkurrenz gegenüber nicht die Blöße geben, man habe eine Fehlentscheidung getroffen, oder man nimmt auch hier Rücksicht auf den noch nicht ins Bild gesetzten Mitarbeiter.
In jedem Fall sollte für Sie als Bewerber eines feststehen: Irgendeinen Grund für eine Chiffreanzeige muss der Arbeitgeber haben. Versuchen Sie, sofern Sie eingeladen werden, diesen Grund herauszubekommen. Er könnte Ihnen Aufschluss über die Situation im Hause und eventuell auch über den Stil des Hauses geben. Da man nicht weiß, wer sich hinter der Chiffre verbirgt, sind natürlich auch viele Bewerber vorsichtig geworden und versenden erst einmal ein Anschreiben, in dem Sie um Kontaktaufnahme bitten, soweit der kurz skizzierte Werdegang und das jetzige Arbeitsgebiet für den neuen Arbeitgeber von Interesse sein sollten. Die Übersendung der kompletten Unterlagen wird dann auf Wunsch angeboten. Diese Vorgehensweise ist grundsätzlich nicht verkehrt, und zwar auch dann nicht, wenn in der Chiffreanzeige ausdrücklich um die Übersendung kompletter Bewerbungsunterlagen gebeten wird. Denn Sie wissen ja gar nicht, ob Sie Ihre mühevoll zusammengestellten Unterlagen überhaupt wiederbekommen, und vor allem, in welche Hände sie geraten. Wird das nicht akzeptiert oder besteht der Arbeitgeber, möglicherweise wieder anonym (auch so etwas ist schon vorgekommen), auf Einsicht in alle Ihre Bewerbungsunterlagen, dann sind Sie ganz, einfach beim Falschen gelandet.