Sparen und Anlegen funktioniert bei Direktbanken im Prinzip wie bei anderen Geldinstituten auch. Sie haben eben nur keinen Berater, der Ihnen gegenübersitzt und mehr oder weniger von den Interessen seines Arbeitgebers gelenkte Vorschläge macht. Wer bei einer Direktbank in die Geldanlage einsteigt, sollte sich folglich zunächst dieselben Fragen stellen, die auch ein Filialbanken-Kunde beantworten müsste:
Was ist für mich bei der Geldanlage wichtig – möglichst viel Rendite oder größtmögliche Sicherheit?
Habe ich einen kurzfristigen oder eher einen langfristigen Anlagehorizont, das heißt, will ich mir nächstes Jahr ein neues Auto kaufen, in fünf Jahren eine Eigentumswohnung zulegen oder möchte ich für die Rente Vorsorgen? Bin ich über die Vor- und Nachteile bzw. die Risiken der verschiedenen Anlageformen ausreichend informiert, um sie wirklich beurteilen zu können?
Möchte ich einmalig einen großen Geldbetrag anlegen oder kann ich nur monatlich kleinere Beträge investieren, zum Beispiel in Form eines Sparplans?
Praxistipp:
Wenn Sie Informationen über die verschiedenen Anlageformen benötigen und Ihnen die Angaben auf den Websites der Direktbanken nicht ausreichen, können Sie sich zusätzlich in einschlägigen Zeitschriften und auf den Homepages verschiedenster Finanzinformationsdienste wie zum Beispiel Onvista, wallstreet-online o.ä. kundig machen. Natürlich können Sie auch ganz nonchalant zu einer Filialbank gehen und sich dort ausführlich informieren lassen. Es gibt aufgrund einer Beratung keinen Zwang, dort anzulegen. Die meisten Direktbanken bieten auf ihren Internetseiten die Möglichkeit, Musterdepots einzurichten, also gewissermaßen risikolos zu spielen. Dazu müssen Sie allerdings Kunde sein. Wenn Sie zum Beispiel bereits ein Girokonto bei einer Direktbank haben, können Sie – bevor Sie in die Geldanlage einsteigen – erst einmal ein solches Musterdepot anlegen und sehen, wie weit Sie mit Ihren Ideen kommen würden. Das kann man übrigens auch bei viele Finanzinformationsdiensten machen. Interessant ist es auch, sogenannte Watchlists zu führen. Darin können Sie zum Beispiel Aktien oder Fonds eintragen, die Sie beobachten möchten.
Beratung und MiFID
Über Ihre Geldanlage würden Sie normalerweise mit Ihrem Bankberater sprechen. Er ist nach neuen gesetzlichen Bestimmungen wie der MiFID verpflichtet, das ausführlich zu tun. Diese Regelung gilt generell auch für Direktbanken, allerdings mit Einschränkungen. MiFID ist das Kürzel für eine EU-Richtlinie: Markets in Financial Instruments Directive (Kurzform Finanzmarktrichtlinie). Sie trat EU-weit am 1. November 2007 in Kraft. In Deutschland wurde sie mit dem Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (Frug) in nationales Recht übertragen. MiFID soll für mehr Transparenz bei der Anlageberatung sorgen. Sie verpflichtet die Bank dazu, „ehrlich, redlich und professionell im besten Interesse des Kunden zu handeln“. Das heißt zum Beispiel, dass die Banken erstmals die Kosten für Finanzdienstleistungen offenlegen müssen. Sogar die Provisionen müssen ausgewiesen werden. Doch auch vom Kunden wird mehr erwartet. Er muss Angaben über seinen Beruf, Informationsstand und seine Vermögensverhältnisse machen. Banken, Anlageberater und Vermögensverwalter sollen damit in die Lage versetzt werden, festzustellen, was der Kunde über Geldanlage weiß bzw. wissen kann und was sie ihm empfehlen können oder dürfen. Sie müssen sichergehen, dass der Kunde das Risiko bestimmter Anlageformen tatsächlich versteht und finanziell tragen kann. Das Beratungsgespräch muss dokumentiert werden.
Experten halten MiFID allerdings zumindest teilweise für einen zahnlosen Tiger. So ist etwa ein Wechsel der Einstufung, welche die Bank aufgrund der Kundenangaben vornimmt, auf ausdrücklichen Wunsch des Anlegers möglich. Auch die Vorgabe, dass Kundenaufträge „bestmöglich“ ausgeführt werden müssen, ist eine weiche Sache. Die Bank muss lediglich für jede Kategorie von Finanzinstrumenten Ausführungsgrundsätze formulieren, die im Durchschnitt der Orders ein bestmögliches Ergebnis sicherstellen. Dem Kunden muss zudem erläutert werden, nach welchen Kriterien die Handelsplätze ausgewählt werden. Diesen Ausführungsgrundsätzen muss der Kunde zustimmen oder andere Weisungen erteilen.
Direktbanken und MiFID
Auch Direktbanken beraten ihre Kunden, allerdings nicht von Angesicht zu Angesicht, sondern eher von Telefonhörer zu Telefonhörer oder schriftlich auf der Internetseite. Manche Direktbanken, zum Beispiel CortalConsors, verfügen über Beratungsstellen oder Berater, die auf Wunsch direkt mit dem Kunden kommunizieren.
Auf der Flomepage der ING-DiBa findet sich ein Dokument mit dem Titel „Anlegerschutz bei der ING-DiBa nach MiFID“. Fazit der Ausführungen: Die Direktbank betreibt bereits aktiven Anlegerschutz, indem sie den Anleger auf ihren Internetseiten umfassend informiert, ihm Vergleiche der verschiedenen Fiandelsplätze ermöglicht und größtmögliche Transparenz schafft.
Die Direktbanken haben sich für das „Weisungsprinzip“ entschieden. Das bedeutet, der Kunde füllt bei einer Order den WpHG-Bogen aus (Fragebogen gemäß dem Wertpapierhandelsgesetz), die Bank spricht möglicherweise eine Warnung aus. Der Kunde kann sich explizit darüber hinwegsetzen und seine Order trotzdem platzieren. Das gilt für die Art der Anlageform und für die Ausführung. Eigentlich bleibt alles beim Alten. Dazu die ING- DiBa: „Der Anleger bleibt trotz der MiFID-Regelungen souverän und trifft selbstständig seine Anlageentscheidungen. Gleichzeitig erhält er von der ING-DiBa die bestmöglichen Entscheidungshilfen für seine Wertpapiergeschäfte.“