Sprachkurse sind als Fortbildungsgegenstand beliebt, weil man Sprachen nicht nur beruflich, sondern eben auch privat nutzen kann. Es ist deshalb grundsätzlich immer vorteilhaft, sich Fremdsprachenkenntnisse anzueignen. Bezogen auf die Verbesserung der Startbedingungen für Bewerber sei jedoch gesagt, dass sowohl die Sprachkurse als auch die Sprache selbst sehr sorgfältig ausgewählt werden müssen. Denn Ihre Sprachkenntnisse mögen noch so beeindruckend sein, sie nützen Ihnen gar nichts, wenn Sie sie beruflich nicht verwerten können. Dazu ein Beispiel:
Ein arbeitsloser Betriebswirt schrieb in seinen Bewerbungsanschreiben stets den Standardsatz: „Schließlich sei noch erwähnt, dass ich neben Englischkenntnissen über sehr gute Kenntnisse der türkischen, holländischen und schwedischen Sprache verfüge, die ich in Ihrem Hause einsetzen könnte.“ Als ein Personalleiter (einer Großbank) einmal nachfragte, wie denn der Bewerber auf diese doch recht ungewöhnliche Zusammenstellung gekommen sei, zumal sein Lebenslauf und seine beruflichen Stationen keine entsprechenden Rückschlüsse zuließen, bekam er eine verblüffende Antwort. Der Bewerber erklärte allen Ernstes, er habe in diesen Ländern jeweils Freundinnen gehabt, und er habe großen Wert darauf gelegt sich mit ihnen in der jeweiligen Landessprache unterhalten
zu können …
Es ist ein Irrtum, wenn man annimmt, Sprachen im Unternehmen einsetzen zu können, die in der Anzeige gar nicht gefragt waren. Und außerdem ist es reichlich naiv, die Kenntnisse mit privaten Belangen zu begründen. Wenn man schon mit seinen (vom Unternehmen nicht geforderten!) Sprachen renommieren will, sollte man wenigstens allein das Interesse an der Sprache und ggf. noch am betreffenden Land bekunden, jedoch private Hintergründe tunlichst verschweigen. Klären Sie erst ab, ob und in welchem Umfang gerade in Ihrem Beruf Fremdsprachen erforderlich sind, und entscheiden Sie sich dann für entsprechende Kurse. Wenn Sie eine Tätigkeit im Ausland anstreben oder eine Tätigkeit im Inland mit Auslandsbezug, dann werden Sprachkenntnisse zwingend vorausgesetzt. Haben Sie hier Defizite, so können Sie gezielt, z. B. auch durch Sprachstudien im Ausland, Vorarbeiten, um Ihre Bewerberposition zu verbessern. Gängige Handels- und Geschäftssprachen wie Englisch, Französisch oder Spanisch sind grundsätzlich immer von Vorteil.
In vielen Unternehmen bestehen nicht erst seit In-Kraft-Treten des europäischen Binnenmarktes zahlreiche internationale Kontakte, die z.B. sogar für Buchhalter wenigstens englische Sprachkenntnisse erforderlich machen. In Leitungspositionen dagegen wird mindestens Englisch vorausgesetzt. Wenn Sie sich als Sales-Manager irgendwo bewerben und nur zur Verständigung ausreichende Sprachkenntnisse z.B. in Englisch haben, wird die Bewerbung vergeblich sein. Wenn Sie spezielle Sprachen berufsbezogen lernen wollen, dann tun Sie das bitte erst, wenn sicher ist, dass Sie diese auch wirklich benötigen. Wenn Sie in Hamburg in einer Reederei mit Skandinavienbezug tätig sein wollen, dann können neben selbstverständlich vorausgesetzten Englischkenntnissen weitere Kenntnisse in Dänisch, Norwegisch, Schwedisch oder Finnisch auf keinen Fall schaden, im Gegenteil erhöhen Sie dadurch Ihre Bewerberchancen. Wenn Sie sich dagegen als Sachbearbeiter in einer Kfz-Werkstatt bewerben, werden Ihnen noch so qualifizierte Kenntnisse anderer Sprachen kaum Bewerbungsvorteile verschaffen. Natürlich gibt es auch Ausnahmen. Dazu ein Beispiel:
In einem Rundfunkgeschäft in Freiburg/Breisgau bewarb sich ein Spezialist mit perfekten Französischkenntnissen, die zwar nicht gefordert waren, aber dennoch den Ausschlag gaben, den Bewerber einzustellen. Denn man besann sich rasch darauf, dass man doch recht viele Kunden aus dem benachbarten Elsass hatte und die Sprachkenntnisse des Bewerbers deshalb durchaus von Vorteil für die Firma sein würden.
Das Beispiel macht deutlich, dass man in Regionen mit Auslandsbezug oder gar in grenznahen Gebieten in fast jedem Berufszweig, hier besonders im Verkauf oder im Dienstleistungsbereich, mit entsprechenden Sprachkenntnissen als Bewerber Vorteile hat. Übrigens ist es für die Bewerbungschancen nicht ganz gleichgültig, wie und wo Sie Ihre Sprachkenntnisse erworben haben. Wenn z.B. in Anzeigen steht, dass im Ausland erworbene Sprachkenntnisse erforderlich sind, dann heißt das im Klartext, dass Sie im Ausland entweder gearbeitet oder zumindest einige Zeit gelebt haben müssen. Der Bewerber, der auf eine solche Anzeige (gesucht wurde ein Produktrepräsentant einer Pharmafirma) schrieb, er habe seine Englischkenntnisse in einem dreimonatigen Aufenthalt bei der Tabakernte im Süden der USA „aufgefrischt“, konnte einer Absage sicher sein.
Wenn Sie Sprachkurse oder Seminare belegen oder gar in Sprachschulen gehen, achten Sie immer darauf, dass Ihnen auch die für den Beruf wichtige Wirtschaftssprache beigebracht wird (natürlich unter der Voraussetzung, dass Sie über Grundkenntnisse der jeweiligen Sprache bereits verfügen). Lernen Sie nicht einfach aufs Geratewohl, sondern möglichst gezielt mit Blick auf die gewünschte Position. Schließlich sei noch erwähnt, dass es auch eine unternehmensbezogene Art der Weiterentwicklung Ihrer Sprachkenntnisse gibt, die sehr oft übersehen und selten genutzt wird. Wenn nämlich Ihr jetziges Unternehmen Auslandsvertretungen oder eigene Niederlassungen hat, sollte man positionsbezogen prüfen, ob nicht die Möglichkeit besteht, für eine kurze oder auch befristet längere Zeit dort eingesetzt zu werden. Die dadurch erworbenen beruflichen und auch sprachlichen Erfahrungen sind für das weitere Fortkommen manchmal Gold wert.