Wie kaufe ich Aktien – das Beratungsgespräch

Einen guten Kundenberater können Sie leicht von einem schlechten unterscheiden: Am Anfang jeder Anlageberatung stehen Fragen nach Ihren persönlichen Zielen, Ihren Erwartungen, Ihrer Lebensplanung , Ihrer Risikobereitschaft und Ihrem Zeithorizont. Ein Berater, der Ihnen ohne Ihre persönlichen Lebensumstände zu kennen, gleich eine Aktie empfiehlt, ist im besten Fall ein schlecht geschulter Anfänger. Grundlegend für eine optimale Beratung ist nämlich die Frage: Welche finanziellen Ziele haben Sie? Versuchen Sie, Ihre Ziele so genau wie möglich zu formulieren und Klarheit zu erlangen. Denn dies ist der Ausgangspunkt für eine sorgfältige Finanzplanung.

Auch die persönliche Lebenssituation spielt eine große Rolle: Wenn Sie vom Arbeitslosengeld leben, wird Ihr finanzielles Potenzial anders sein, als wenn Sie ein eigenes Unternehmen haben oder als hoch dotierte Führungskraft in einem internationalen Konzern arbeiten. Auch Ihre sonstigen Lebensumstände, etwa ob Sie ein eigenes Hans oder Kinder haben, Single oder geschieden sind, beeinflussen Ihr Anlageverhalten.

Es ist auch wichtig, in welcher Lebensphase sich befinden. Ein 20-Jähriger wird andere Prioritäten setzen als jemand kurz vor der Pensionierung. Auch wenn Ihnen Ihr Lebensalter ungünstig erscheint, bedenken Sie, dass jedes Lebensalter seine Vor- und Nachteile hat. Mit 20 Jahren Liegt Ihnen gleichsam die Welt zu Füßen; Sie können frei zwischen den Berufen wählen, Ihr Leben frei und unabhängig planen, Sie können Ihre Träume verwirklichen. Als 40-Jähriger haben Sie den Vorteil, dass Sie viele Lebenserfahrungen gesammelt haben und diese gezielt nutzen können. Sie haben schon viel Geld verdient und verfügen über Beziehungen und Netzwerke. Sie können Ziele realistisch einschätzen und Ihre Erfahrung dazu einsetzen, Ihren Lebensweg in die von Ihnen gewünschte Richtung zu Lenken. Auch als 60-Jähriger stehen Ihnen noch viele Möglichkeiten offen. Es gibt Menschen, die mit 50 Jahren ein erfolgreiches Unternehmen gegründet haben; andere begannen mit 80 Jahren zu malen und wurden berühmt; andere begaben sich mit 70 Jahren auf eine Weltreise. Machen Sie etwas aus Ihrem Leben, und leben Sie das Leben, das Ihnen gefällt. Die Finanzplanung ist ein wichtiger Teil Ihrer Erfolgsstrategie, deshalb sollten Sie sich bewusst machen, was Sie wirklich wollen.

Bei dem Beratungsgespräch wird Ihnen der Kundenberater ein Formular vorlegen und dort die Angaben von Ihnen notieren. Das ist deshalb wichtig, damit man Sie besser beraten kann. Risikoscheuen Anlegern wird der Berater andere Wertpapiere empfehlen als jemandem, der über jahrelange Börsenerfahrung verfügt und größere Risiken eingehen möchte. Seien Sie daher ehrlich und geben Sie offen zu, wie viel Sie wirklich über Wertpapiere wissen, wie Ihre Vorerfahrungen sind und welche finanziellen Möglichkeiten Sie haben.

Die meisten Banken haben ein Kategoriensystem, in das sie die unterschiedlichen Anlageformen einordnen. Ein konservativer Aktienfonds, der weltweit anlegt oder sich auf deutsche Standardwerte konzentriert, wird anders eingestuft als ein Investmentfonds, der vorwiegend in China, Indien oder Lateinamerika anlegt. Lassen Sie sich die Definition der einzelnen Risikokategorien erläutern, da jede Bank ihr eigenes System hat. Lassen Sie sich die Empfehlungen des Kundenberater genau erklären; fragen Sie nach Risiken und Chancen.

Im Zweifelsfall ist es immer besser und vorteilhafter, wenn Sie sich selbst ein Urteil bilden und die Verantwortung für Ihre Geldanlage übernehmen. Wenn Sie langfristig wohlhabend oder reich werden wollen, müssen Sie sich die Mühe machen, sich in die Materie einzuarbeiten. Ein Vermögensberater oder -Verwalter kann Ihnen diese Aufgabe nicht wirklich abnehmen. Wie bei allen existenziellen Fragen sollten Sie zumindest über Grundkenntnisse verfügen und erst dann einen vertrauenswürdigen Experten konsultieren. Genauso wenig wie es sinnvoll ist, einen Anwalt per Zufall aus dem Telefonbuch herauszusuchen oder bei einem ernsthaften gesundheitlichen Problem den unbekannten Arzt in der Nachbarschaft aufzusuchen, müssen Sie auch in finanziellen Angelegenheiten sehr sorgfältig und strategisch Vorgehen. Der beste und professionellste Kundenberater muss nicht der Ihrer Sparkasse oder Elausbank sein. Auch hier gibt es große Qualitätsunterschiede. Am sichersten sind Sie, wenn Sie selbst über fundierte Grundkenntnisse verfügen und sich gewissenhaft und umfassend informieren.

Börse für Anfänger – Börsenkontroll, Regeln usw.

Der zahnlose Tiger, genannt Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe), hat schon wieder zugebissen. Um die Transparenz für die Anleger zu verbessern, sollten die Mitglieder von Geschäftsführungs und Aufsichtsorganen börsennotierter Gesellschaften künftig ihre Aktienverkäufe offen legen, so BAWe-Präsident Georg Wittich. Und fast flehend: Dies sollte auf gesetzlicher Grundlage verpflichtend- geschehen. Dem Aufruf mit dem doppelten Konjunktiv fehlt irgendwie der rechte Biss.

Die Börsenkontrollettis
Die Marktaufsicht ist leider völlig zersplittert. Jede der sieben Wertpapierbörsen in Deutschland wird von drei verschiedenen Institutionen überwacht. Das sind das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel, das sich um alle kümmert, die Börsenaufsicht auf Landesebene und die Handelsüberwachungsstelle der jeweiligen Börse als Selbstkontrolle.

Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel BAWe mit Sitz in Frankfurt wurde 1995 gegründet. Heute hat es 140 Mitarbeiter (die entsprechende Börsenaufsicht in den USA beschäftigt 3 000 Personen), die sich im Schwerpunkt um den Schutz des Anlegers vor Insiderhandel, die Verfolgung von Insiderhandel, die Bekanntgabe von kursrelevanten Meldungen börsennotierter Unternehmen und die Überwachung der internen Organisationspflichten der Wertpapierdienstleister kümmern sollen. Man muss also vielen Tausenden von Beteiligten scharf auf die Finger schauen. Schon rein statistisch kann die Trefferquote unter diesen Bedingungen nur klein ausfallen. Wie soll es da erst in der Praxis sein?

Im Jahr 2000 hat das BAWe 51 Insideruntersuchungen neu aufgenommen, 24 davon wurden eingestellt und 22 an Staatsanwaltschaften abgegeben. Am Jahresende waren inklusive der noch laufenden Untersuchungen aus den Vorjahren insgesamt 50 Untersuchungen offen. Die Staatsanwaltschaften haben in diesem Zeitraum von den gesamten Insiderverfahren 40 abgeschlossen, 37 davon wurden eingestellt, nur in zwei Fällen gab es rechtskräftige Strafbefehle und in einem Fall rechtskräftige Verurteilungen. Weiter gab es zu Beginn des Jahres 2000 beim BAWe insgesamt 218 anhängige Bußgeldverfahren, dann kamen im Laufe des Jahres noch 252 neue hinzu. Innerhalb dieser Zeit wurden 271 Verfahren abgeschlossen. Davon wurden 189 eingestellt und in 81 Fällen Bußgeld verhängt. Ein Fall wurde an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Zum Jahresende 2000 blieben dann noch 199 Bußgeldverfahren offen.

Außerdem musste sich das BAWe im Jahr 2000 mit 5693 Ad-hoc-Meldungen beschäftigen. Der Aufgabenberg wird also immer größer. Die beiden anderen Aufsichtseinrichtungen sind personell natürlich deutlich knapper ausgestattet, da sie ja nur regional begrenzte Aufgaben haben. In Frankfurt sind es jeweils rund 20 Mitarbeiter, die für Transparenz, Sicherstellung eines fairen Handels, ordnungsgemäße Abwicklung abgeschlossener Geschäfte und eine ordnungsgemäße Kursfeststellung und Preisbildung beim Börsenhandel zu sorgen haben.

Das hört sich zwar gut an, aber das, was in den USA und vor allem Großbritannien hart geregelt und streng geahndet wird, ist bei uns ein lasches privatrechtliches Regelwerk der Aktiengesellschaft Deutsche Börse AG. Zwar wurde es zum Jahreswechsel wegen diverser Ereignisse in den drei Jahren Existenz des deutschen Neuen Marktes geändert und zum 1. März 2001 nochmals erweitert, aber absolut halbherzig.

Gut, es gibt anders als bei der Nasdaq in New York die Haltefrist (lock-up) der Altaktionäre: Nach dem Börsengang (Initial Public Offering = IPO) muss sechs Monate gewartet werden, ehe eigene Aktien des Unternehmens verkauft werden dürfen. Die Deutsche Börse richtet für diese Aktien auch eigene Wertpapierkennnummern ein. Jeder vorzeitige Verkauf würde also entdeckt. So weit, so gut. Es gibt auch weiterführende Verpflichtungen (soft lock-up) der Altaktionäre durch die Konsortialbanken: Verkauf nach den sechs Monaten nur mit deren Zustimmung. Aber wie sieht die Realität tatsächlich aus? Wer will, der kann – umgehen und manipulieren. Die dazu passenden Stichworte sind bekannt: Strohmann, Familie, Verpfändung, Leerverkäufe über andere Banken und so weiter. Der Fall EM.TV hat es doch gezeigt: Ohne Zustimmung der WestLB haben die Gebrüder Haffa mal eben 34 Millionen gezogen. Durch Verkäufe eigener Aktien – natürlich vor ihrer (hausgemachten) Krise und dem Verfall der EM.TV-

Papiere. Die WestLB gibt sich beleidigt und der Haffa-Anwalt ganz locker: Man betrete juristisches Neuland. Deshalb rechne er sich für seinen Mandanten gute Karten aus.

Schlechte Karten für Wittichs Behörde! Dass Vorstände und Aufsichtsräte ab 1. März drei Tage nach einem Verkauf eigener Aktien diesen öffentlich machen müssen, reicht nicht. Wie in New York (Nasdaq) muss vorher darüber informiert werden. Damit sich Anleger darauf einstellen und die Lage bewerten können. Alle Personen in führenden Positionen müssen zudem zur Bekanntgabe verpflichtet werden. Zwei Jahre Haltefrist sollten das Minimum sein. Auch gestaffelte Fristen sind denkbar. Bei Unternehmen ohne Gewinn sollten Vorstand und Aufsichtsrat die Papiere so lange im Depot halten, bis ihre Firma in den schwarzen Zahlen ist. Das wäre eine vertrauensbildende Maßnahme den anderen Aktionären gegenüber! Auch sollten den Vorständen Aktiengeschäfte mit eindeutig kurzfristiger Gewinnorientierung untersagt werden. Ein Blick ins britische Unternehmensrecht von 1985 sollte Ihnen die Augen öffnen, Herr Wittich. Auf geht’s: für einen besseren Anlegerschutz und gegen Machenschaften von Haffa und anderen Absahnern! Auf dass der Anwalt bald nicht mehr feixen und frohlocken kann!

Wer unser Geld will, muss uns schützen
In den USA sind Anleger besser geschützt als in Deutschland, sagt auch Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. Während in den USA Schadensersatzklagen gegen Aktiengesellschaften fast an der Tagesordnung sind, haben es deutsche Anleger wesentlich schwerer, ihr Recht zu bekommen.

Allein im Jahr 2000 wurden in den USA etwa 200 Unternehmen von Aktionären verklagt. Seit Beginn der neunziger Jahre mussten US-Firmen mehr als 6 Milliarden Dollar an geschädigte Aktionäre zahlen. Dass deutsche Anleger wesentlich weniger Klagen an die Aktiengesellschaften richten, liegt laut Hocker an den unterschiedlichen Rechtssystemen. In den USA sind die Anteilseigner ganz einfach stärker geschützt als bei uns. Zudem gibt es dort Sammelklagen, bei denen sich mehrere Aktionäre zusammenschließen können, um Schadensersatz zu fordern. Das macht das Risiko für den einzelnen Anleger wesentlicher geringer, als wenn er allein die Klage anstrengen würde. Ein weiterer Unterschied ist, dass in den USA der Nachweis der Fahrlässigkeit genügt, um Anleger zu entschädigen. Bei uns muss der Vorsatz bewiesen werden.

Zurzeit ist in Deutschland die direkte Schadensersatzklage durch Aktionäre noch nicht möglich. Hocker hofft, dass dies mit In-Kraft-Treten des vierten Finanzmarktförderungsgesetzes der Fall sein wird, doch das wird frühestens Ende 2002 verabschiedet werden. Heute muss man noch auf das Bürgerliche Gesetzbuch zurückgreifen. Verstöße gegen den § 15 Wertpapierhandelsgesetz bezüglich der Ad- hoc-Mitteilungen sind keine gesetzliche Grundlage für Schadensersatzansprüche der Aktionäre. Es sind lediglich Strafzahlungen für die Unternehmen vorgesehen. Zu den wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für Schadensersatzansprüche im deutschen Rechtssystem gehören folgende:

Gesetz über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz – WpHG)

  • 15 Veröffentlichung und Mitteilung kursbeeinflussender Tatsachen.

(1) Der Emittent von Wertpapieren, die zum Handel an einer inländischen Börse zugelassen sind, muss unverzüglich eine neue Tatsache veröffentlichen, die in seinem Tätigkeitsbereich eingetreten und nicht öffentlich bekannt ist, wenn sie wegen der Auswirkungen auf die Vermögens- oder Finanzlage oder auf den allgemeinen Geschäftsverlauf des Emittenten geeignet ist, den Börsenpreis der zugelassenen Wertpapiere erheblich zu beeinflussen, oder im Fall zugelassener Schuldverschreibungen die Fähigkeit des Emittenten, seinen Verpflichtungen nachzukommen, beeinträchtigen kann.

Für Anlagebetrug sieht der § 264a Strafgesetzbuch vor, dass der Vorsatz nachgewiesen werden muss.

Strafgesetzbuch (STGB)

  • 264a Kapitalanlagebetrug (1) Wer im Zusammenhang mit
  1. dem Vertrieb von Wertpapieren, Bezugsrechten oder von Anteilen, die eine Beteiligung an dem Ergebnis eines Unternehmens gewähren sollen, oder
  2. dem Angebot, die Einlage auf solche Anteile zu erhöhen, in Prospekten oder in Darstellungen oder Übersichten über den Vermögensstand hinsichtlich der für die Entscheidung über den Erwerb oder die Erhöhung erheblichen Umstände gegenüber einem größeren Kreis von Personen unrichtige vorteilhafte Angaben macht oder nachteilige Tatsachen verschweigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn sich die Tat auf Anteile an einem Vermögen bezieht, das ein Unternehmen im eigenen Namen, jedoch für fremde Rechnung verwaltet.

Ebenfalls ist eine Bilanzfälschung als Verstoß gegen den § 400 Aktiengesetz und § 331 Handelsgesetzbuch nur unter Nachweis des Vorsatzes strafbar.

Aktiengesetz

  • 400 Unrichtige Darstellung

(1)     Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats oder als Abwickler

  1. die Verhältnisse der Gesellschaft einschließlich ihrer Beziehungen zu verbundenen Unternehmen in Darstellungen oder Übersichten über den Vermögensstand, in Vorträgen oder Auskünften in der Hauptversammlung unrichtig wiedergibt oder verschleiert, wenn die Tat nicht in § 331 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs mit Strafe bedroht ist, oder
  2. in Aufklärungen oder Nachweisen, die nach den Vorschriften dieses Gesetzes einem Prüfer der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens zu geben sind, falsche Angaben macht oder die Verhältnisse der Gesellschaft unrichtig wiedergibt oder verschleiert, wenn die Tat nicht in § 331 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs mit Strafe bedroht ist.

(2)     Ebenso wird bestraft, wer als Gründer oder Aktionär in Aufklärungen oder Nachweisen, die nach den Vorschriften dieses Gesetzes einem Gründungsprüfer oder sonstigen Prüfer zu geben sind, falsche Angaben macht oder erhebliche Umstände verschweigt.

Handelsgesetzbuch

  • 331 Unrichtige Darstellung

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichts

rats einer Kapitalgesellschaft die Verhältnisse der Kapitalgesellschaft in der Eröffnungsbilanz, im Jahresabschluss, im Lagebericht oder im Zwischenabschluss nach § 340a Abs. 3 unrichtig wiedergibt oder verschleiert,

  1. als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft die Verhältnisse des Konzerns im Konzernabschluss, im Konzernlagebericht oder im Konzernzwischenabschluss nach § 340i Abs. 4 unrichtig wiedergibt oder verschleiert,
  2. als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft zum Zwecke der Befreiung nach § 291 oder einer nach § 292 erlassenen Rechtsverordnung einen Konzernabschluss oder Konzernlagebericht, in dem die Verhältnisse des Konzerns unrichtig wiedergegeben oder verschleiert worden sind, vorsätzlich oder leichtfertig offen legt oder
  3. als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft oder als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder als vertretungsberechtigter Gesellschafter eines ihrer Tochtemnternehmen (§ 290 Abs. 1 und 2) in Aufklärungen oder Nachweisen, die nach § 320 einem Abschlussprüfer der Kapitalgesellschaft, eines verbundenen Unternehmens oder des Konzerns zu geben sind, unrichtige Angaben macht oder die Verhältnisse der Kapitalgesellschaft, eines Tochterunternehmens oder des Konzerns unrichtig wiedergibt oder verschleiert.

Ob bei Kursmanipulationen aufgrund von Verletzungen des § 88 Börsengesetz eine Haftung möglich ist, ist unklar.

Börsengesetz (1)

  • 88 Strafvorschrift

Wer zur Einwirkung auf den Börsen- oder Marktpreis von Wertpapieren, Bezugsrechten, ausländischen Zahlungsmitteln, Waren, Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren sollen, oder von Derivaten im Sinne des § 2 Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes

  1. unrichtige Angaben über Umstände macht, die für die Bewertung der Wertpapiere, Bezugsrechte, ausländischen Zahlungsmittel, Waren, Anteile oder Derivate erheblich sind, oder solche Umstände entgegen bestehenden Rechtsvorschriften verschweigt oder
  2. sonstige auf Täuschung berechnete Mittel anwendet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wenn die Altaktionäre die Lock-up-Periode nicht einhalten, könnte die Emissionsbank zu Schadenersatzansprüchen berechtigt sein, aber nicht der Anleger.

Bei der Prospekthaftung gemäß § 45 Börsengesetz und dem Verkaufsprospektgesetz ist der Schadensersatzanspruch begrenzt. Außerdem sind die Verjährungsfristen von sechs Monaten sehr kurz. Erforderlich ist der Nachweis unrichtiger oder fehlender wesentlicher Angaben.

Börsengesetz (2)

  • 45 Unrichtiger Börsenprospekt

(1) Der Erwerber von Wertpapieren, die aufgrund eines Prospekts zum Börsenhandel zugelassen sind, in dem für die Beurteilung der Wertpapiere wesentliche Angaben unrichtig oder unvollständig sind, kann

  1. von denjenigen, die für den Prospekt die Verantwortung übernommen haben und
  2. von denjenigen, von denen der Erlass des Prospekts ausgeht, als Gesamtschuldnern die Übernahme der Wertpapiere gegen Erstattung des Erwerbspreises, soweit dieser den ersten Ausgabepreis der Wertpapiere nicht überschreitet, und der mit dem Erwerb verbundenen üblichen Kosten verlangen, sofern das Erwerbsgeschäft nach Veröffentlichung des Prospekts und innerhalb von sechs Monaten nach erstmaliger Einführung der Wertpapiere abgeschlossen wurde. Ist ein Ausgabepreis nicht festgelegt, gilt als Ausgabepreis der erste nach Einführung der Wertpapiere festgestellte oder gebildete Börsenpreis, im Falle gleichzeitiger Feststellung oder Bildung an mehreren inländischen Börsen der höchste erste Börsenpreis.

Vor einer Schadensersatzklage eines Aktionärs als Ausgleich für finanzielle Verluste, die durch unwahre Angaben zur Unternehmensentwicklung entstanden sind, muss zunächst die Sache strafrechtlich untersucht werden, erst dann ist ein zivilrechtlicher Prozess möglich. Bei strafrechtlichen Auseinandersetzungen sind die Erfolgschancen relativ höher als bei zivilrechtlichen.

Paragraph 400 des Aktiengesetzes sieht für die unrichtige Darstellung eines Geschäftsverlaufs eine Strafe von bis zu drei Jahren Gefängnis oder eine Geldbuße vor. Aber nur, wenn der Vorsatz nachgewiesen wurde. Bisher sitzen nur die beiden Vorstände der am Neuen Markt notierten Infomatec AG in Untersuchungshaft. Ihnen wird Anlagebetrug und Kursmanipulation vorgeworfen, weil sie in Ad-hoc-Mitteilungen Großaufträge gemeldet haben, die es aber noch gar nicht gab.

Fahrlässiges Verhalten des Vorstands genügt nicht für eine Verurteilung. Ein zivilrechtliches Urteil hat man bisher ein einziges Mal erreicht. Eine Klage der Deutschen Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre gegen die Refugium AG hatte dazu geführt, das die Bilanzen des Unternehmens für 1997 und 1998 für nichtig erklärt worden waren. Die neu vorgelegten Bilanzen weisen statt eines Gewinns von 8,5 Millionen Euro im Jahr 1997 nun einen Verlust von 21,4 Millionen Euro aus und für 1998 einen Verlust von 43,3 Millionen statt eines erwarteten Gewinns von 10,5 Millionen Euro.

Wenn Anleger auf Schadensersatz klagen, sollten sie sich darüber im Klaren sein, dass das Verfahren vor Gericht sich lange hinzieht, über fünf Jahre oder länger. Die Kosten muss der Anleger zunächst selbst übernehmen, wenn er keine Vermögensrechtsschutzversicherung hat. Als Mitglieder der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) und der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) erhalten die Kleinaktionäre eine kostenlose Rechtsberatung. Und gegebenenfalls initiieren die Aktionärsschützer einen Musterprozess.

Börse für Anfänger – DAX Aktien

Ob die Börse rauf- (freundlich/fest) oder runtergeht (leichter/schwach), ob sie seitwärts tendiert (behauptet/uneinheitlich) – das ist immer schon eine Mischung aus Fakten, Stimmungen, Meinungen gewesen. Wer ein Unternehmensgeheimnis wusste, hatte echtes Herrschaftswissen und konnte es an der Börse nutzen. Meist mit sattem Profit, denn die Uneingeweihten schauten in die Röhre. Die Zeiten sind gottlob vorbei. Einmal durch die immer perfekter werdende Informationstechnik für jedermann, aber auch durch eingeführte Standards.

Um zumindest der Wirtschaft einen schnellen Überblick über die Kursentwicklung zu ermöglichen, ohne die einzelnen Aktien miteinander vergleichen zu müssen, wurden Indizes eingeführt. So kann mit der Veränderung einer einzigen Zahl, also dem Index, die Entwicklung eines ganzen Marktes gemessen und beurteilt werden. Man kann sich ohne große Schwierigkeiten ein Bild über die Marktlage oder Marktentwicklung verschaffen und auch längerfristige Trends ermitteln und in die Anlageentscheidung mit einbeziehen. Indizes sind inzwischen auch die Grundlage verschiedener Anlageobjekte geworden, zum Beispiel für Index-Zertifikate, Optionsscheine oder Futures. Und schließlich dienen sie als Messlatte für die Qualität der Kundenberatung bei der Bank des Vertrauens und für die Leistungen der Fondsmanager. Wer es schafft, dass sein Depotwert sich besser entwickelt als der jeweilige Index, kann stolz darauf sein, den Markt geschlagen zu haben.

DAX: Wissen ist Macht
Der Deutsche Aktienindex (DAX) wurde am 23. Juni 1988 an der Frankfurter Wertpapierbörse eingeführt. Als Vater des DAX gilt Frank Mella von der Börsenzeitung. Schon seit 1959 gab es in Deutschland den Hardy- Index. Im September 1961 wurde der erste Index der Frankfurter Allgemeinen Zeitung eingeführt, seit 1994 gibt es den FAZ-Performance-Index, er berücksichtigt 167 Aktien. Schon seit 1981 wurde der Index der Börsenzeitung börsentäglich berechnet.

Die Berechnungsgrundlage für den DAX waren zunächst die Frankfurter Parkettkurse. Als Basis zum Jahresultimo 1987 wählte man einen Stand von 1000 Indexpunkten. Nach Einführung des computergestützten Handels im Dezember 1993 gab es den so genannten Ibis-DAX, der später durch den Xetra-DAX Ende 1997 abgelöst wurde. Aufgrund der sinkenden Umsätze im Parketthandel stellte die deutsche Börse zum 21. Juni 1999 die Ermittlung des Parkett-DAX ein. Heute wird der DAX während der Handelszeit von 9 bis 20 Uhr ständig (alle 15 Sekunden) aus den Kursen des Handelssystems Xetra ermittelt und aktualisiert.

Ein elitärer Kreis — die DAX-Untemehmen
Im DAX, der eigenüich genau DAX 30 heißt, sind die Aktien der 30 wichtigsten deutschen Unternehmen, die so genannten Blue Chips, vertreten. Das Unternehmen muss sowohl nach der Höhe des Börsenwerts als auch nach dem Umsatz unter den 35 größten Aktiengesellschaften sein. Alle drei Monate ermittelt die Deutsche Börse, ob alle DAX-Unternehmen noch diese Kriterien erfüllen. Falls nicht, fällt das entsprechende Unternehmen heraus, und ein anderes rückt nach. So ist im März 2001 Karstadt Quelle AG rausgefallen und stattdessen die Deutsche Post AG reingekommen. Weil die Mitgliedschaft im DAX als Gütesiegel gilt, fiel bei Bekanntgabe des Ausscheidens von Karstadt Quelle auch sofort der Aktienkurs. Dagegen verzeichnete die Adidas- Salomon-Aktie, die auch als Abstiegskandidat gegolten hatte, einen kräftigen Kurssprung, als bekannt wurde, dass sie weiterhin im DAX bleiben darf. Mit der geringen Auswahl von nur 30 Aktien hat man versucht, die Branchenstruktur der deutschen Wirtschaft möglichst gut widerzuspiegeln. Die DAX-Titel repräsentieren circa 60 Prozent des gesamten Grundkapitals der inländischen börsennotierten Unternehmen und machen über 70 Prozent der Börsenumsätze mit deutschen Aktien aus.

Der DAX ist ein gewichteter Index, wobei die Gewichtung recht kompliziert nach der jeweiligen Anzahl der zugelassenen Aktien erfolgt. Die meisten wichtigen Branchen sind im DAX vertreten. Das Hauptgewicht (fast 19 Prozent) liegt im Technologiebereich mit Aktien wie Epcos, Infineon, SAP und Siemens. Ungefähr gleich gewichtet (rund 17 Prozent) sind die Branchen Versorger/Telekommunikation mit Deutsche Telekom, RWE und E.ON (früher VEBA) und Versicherungen mit Allianz und Münchener Rück. Jeweils rund 15 Prozent Gewicht haben die Banken und die Branche Automobil und Verkehr, rund 10 Prozent Chemie und Pharma, 3,5 Prozent Handel und Konsum sowie 2,5 Prozent der Maschinenbau. Die umsatzstärkste Aktie im DAX war im Jahr 2000 die Deutsche Telekom mit einem Umsatz von rund 111 Milliarden Euro.

Wenn der Kleinanleger seine Aktienauswahl am DAX orientiert, wird die Anlage relativ risikoarm sein. Sicher gehören die DAX-Werte nicht unbedingt zu den Aktien mit rasanten Kurssteigerungen, man muss aber auch nicht derart dramatische Kursverluste von über 90 Prozent wie am Neuen Markt befürchten.

Leistungen lassen sich messen
Es gibt Kursindizes, auch Preisindizes genannt, und Performance-Indizes. Beim Kursindex werden ganz einfach die Kurse der Wertpapiere addiert. Der DAX ist aber ein Performance-Index, das heißt, er berücksichtigt neben der Kursentwicklung die Dividendenzahlung, die ausgegebenen Bezugsrechte und Berichtigungsaktien bei Kapitalveränderungen. Bei der Berechnung des Kurses wird unterstellt, dass dies alles wieder in die betreffende Aktie investiert wird. Man zieht also diese Beträge dann, wenn sie gezahlt oder ausgegeben werden, vom eigentlichen Kurs ab.

Ein Beispiel: Am Tag der Dividendenzahlung einer Aktiengesellschaft wird die Höhe der Dividende vom aktuellen Kurs abgezogen. Dieser Kursabschlag wirkt sich zunächst wie ein Kursrückgang aus. Er wird aber in den meisten Fällen schnell wieder eingeholt. Der Performance-Index spiegelt dann wirklich den Wert des Unternehmens wider. Damit kommt man zu einer realistischeren Berechnung des Anlageerfolgs als bei reinen Kursindizes. Durch den Zinseszinseffekt der Wiederanlage aller Ausschüttungen eignen sich Performance-Indizes besonders gut zum Vergleich der Kursentwicklung von Investmentfonds, da in den meisten Investmentfonds ausgeschüttete Dividenden und Kursgewinne wieder angelegt werden. Zu den Performance-Indizes gehören neben dem DAX der EuroStoxx 50 und der Standard & Poor’s 500.

Mehr Vielfalt — weniger Überblick
Aus dem DAX ist inzwischen eine ganze Familie geworden. Deshalb muss man genau darauf achten, wovon zum Beispiel ein Kundenberater spricht und auf welche Zahlen er verweist, wenn er einem etwas verkaufen will. Seit 1993 gibt es den C-DAX, den so genannten Composite-DAX. In ihm sind sämtliche zum amtlichen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassene Aktien enthalten, das sind inzwischen rund 400 an der Zahl. Daneben werden auch C-DAXe für die verschiedenen Branchen berechnet. Wenn man die Entwicklung des DAX mit der des C-DAX vergleicht, kann man feststellen, ob sich die gesamte Börse besser oder schlechter entwickelt hat als die Aktien der 30 größten Unternehmen. Und wenn man eine Aktie aus einer bestimmten Branche mit dem betreffenden Branchenindex vergleicht, sieht man sofort, ob sich diese Aktie besser als der Branchendurchschnitt entwickelt hat.

1994 kam der DAX 100 dazu, der die Aktien der 100 größten Unternehmen einbezieht, inklusive der DAX-Aktien. 1996 wurde der M-DAX eingeführt, der die Aktien der 70 größten Unternehmen nach den DAX- Aktien enthält, also die Ränge 31 bis 100. Der Name M-DAX kommt von Midcap-Index, das heißt, in ihm sind die mittelgroßen Unternehmen enthalten. Der DAX 100 ist also eine Kombination von DAX und M-DAX. Smax, small cap exchange, heißt das neue Qualitätsmerkmal für kleine Aktien, das am 26. April 1999 an der Frankfurter Börse eingeführt wurde. Die deutsche Sprache wird vom Englischen nur so überflutet, und besonders die Finanzwelt liebt es, für alles und jedes Abkürzungen zu verwenden. So steht cap hier als Abkürzung für Capital, also Kapital. Damit sollen etablierte, aber zukunftsträchtige mittelständische Unternehmen bekannter gemacht werden. Der neue Index im Smax ist der S-DAX, der die Wertentwicklung der 100 größten Smax-Werte abbildet.

Die Entwicklung des Neuen Marktes spiegelt der Nemax-All-Share wieder. Darin sind mehr als 340 Aktien des Neuen Marktes nach Größe gewichtet enthalten. Die Blue Chips des Neuen Marktes sind seit dem Juli 1999 im Nemax 50 zusammengefasst. Aufnahmeregel ist ein Ranking unter den ersten 60 Titeln nach Marktkapitalisierung und Umsatzliquidität. Auch hier findet vierteljährlich eine Überprüfung statt, wonach dann immer einige Aktien herausfallen und neue hinzukommen. Die Fluktuation ist hier größer als beim DAX. Der Nemax 50 vereinigt etwa 85 Prozent der gesamten Marktkapitalisierung des Neuen Marktes und rund 80 Prozent des Gesamtumsatzes. Seit Mai 2000 gibt es auch zehn Branchenindizes, um dem Anleger direkte Vergleiche der Wettbewerber zu ermöglichen.

Aktienkauf für Anfänger – Kleinanleger werden beschleunigt

Das im November 1997 eingeführte vollelektronische Handelssystem Xetra (Exchange Electronic Trading System) hat den Parketthandel inzwischen weitgehend verdrängt. Mittlerweile beträgt der Marktanteil von Xetra nahezu 90 Prozent am Umsatz in den Standardwerten des DAX und über 50 Prozent im Neuen Markt. Xetra löste die frühere Computerbörse IBIS ab, wo nur Banken untereinander handeln durften. Über Xetra sind die 5 500 an der Frankfurter Wertpapierbörse notierten Aktien handelbar, außerdem etwa 10 700 Optionsscheine.

Xetra hat auch Kleinanlegern eine längere Handelszeit börsentäglich von 9 bis 20 Uhr ermöglicht. Früher war dies nur während der Zeit des Parketthandels, also am Vormittag, möglich. Bei Stückzahlen unter 100 konnten früher Aktienkäufe oder Verkäufe sogar nur einmal täglich zur Kasse bei der Feststellung der Einheitskurse getätigt werden. Die Kassa- Notierungen sind inzwischen völlig abgeschafft worden.

Xetra macht den Handel schneller, billiger und auch transparenter, seitdem auch der Kleinaktionär neuerdings direkt ins Orderbuch schauen kann. Durch die vollelektronische Zusammenführung aller Kauf- und Verkaufsaufträge können sie schnellstens ausgeführt werden, egal ob man eine Aktie oder ein ganzes Paket kauft oder verkauft. Außerdem braucht man keinen Makler mehr, spart also die Courtage. Durch die Automatisierung sinken insgesamt die mit einer Order verbundenen Transaktionskosten. Bei Xetra erhalten alle Marktteilnehmer in Deutschland ebenso wie im Ausland gleichberechtigt Zugang zur Handelsplattform. Alle können einen Blick in das Orderbuch werfen, das zeigt, zu welchen Preisen und Mengen jeder gehandelte Wert angeboten und nachgefragt wird. Damit wird der Markt vollkommen transparent und der Aktionär kann besser auf neue Bewegungen reagieren.

Wie man Aktien kauft und verkauft, möchte ich Ihnen zunächst anhand des traditionellen Parketthandels veranschaulichen. Dies zeigt die grundsätzliche Funktionsweise der Börse am besten, auch wenn sich beim Computerhandel über Xetra inzwischen etwas geändert hat.

Kaufaufträge und natürlich auch Verkaufsaufträge, Kauforders oder Verkaufsorders genannt, kann man persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an die Bank geben. Die Order wird von der Bank an einen Makler weitergeleitet, der für die weitere Ausführung des Auftrags zuständig ist. Da Aktien immer als Stücke verkauft und nicht geteilt werden können, gibt es am Markt keine halben, Viertel- oder Achtelaktien. Deshalb kann man auch nicht zur Bank gehen und sagen: Ich hätte gern für 2 500 Euro Aktien von dieser oder jener Firma. Man sollte sich vielmehr zunächst über den Kurs informieren und muss dann im Rahmen des Kaufauftrags der Bank die gewünschte Stückzahl mitteilen.

Das kann wiederum im Rahmen eines unlimitierten oder eines limitierten Auftrags geschehen. Ein unlimitierter Auftrag besagt, dass die Bank die Aktien billigst kauft. Das bedeutet aber nicht zum niedrigsten Tageskurs und es bedeutet auch nicht, dass dieser Auftrag überhaupt zu einem niedrigen Kurs ausgeführt wird. Es kann durchaus sein, dass die gewünschten Aktien an einem bestimmten Börsentag vielleicht überhaupt nicht angeboten werden oder vielleicht nicht in einer der Nachfrage entsprechenden Menge. Dann wird der Auftrag eben, sofern möglich, am Folgetag ausgeführt. Wer also glaubt, dass die Kauforder billigst ihm den niedrigsten Tageskurs beschert, irrt. Niemand an der Börse weiß bei Börsenbeginn, wie sich der Kurs im Laufe des Tages entwickelt, und jeder Makler wird aufgrund seiner Erfahrung und seiner persönlichen Einschätzungen zu unterschiedlichen Entscheidungen kommen, wann genau ein Geschäft zu den bestmöglichen Konditionen ausgeführt werden kann. Ist es dann getätigt, hat sich die Sache erledigt.

Das Gleiche gilt übrigens auch für den Verkauf von Aktien. Der unlimitierte Auftrag bedeutet, dass die Verkäufe durch die Bank bestens getätigt werden. Es soll also der höchstmögliche Kurs erzielt werden, jedoch macht der Verkäufer der Bank keine Vorschriften, wie die Untergrenze beim Verkauf aussehen soll. Die Aktie soll nur weg. Bedenkt man, dass einige Aktien am Neuen Markt innerhalb eines Tages um 40 Prozent im Preis gerutscht sind, kann man sich vorstellen, dass etliche Verkäufer mit unlimitierten Aufträgen am Ende lange Gesichter machten, als sie sahen, welchen besten Kurs die Bank für sie gerade noch erzielt hat. Möchte man sich gegen unliebsame Überraschungen absichern, sollte man einen limitierten Auftrag erteilen. Man gibt der Bank an, zu welchem Kurs man kaufen oder verkaufen möchte. Der Kaufauftrag wird nur dann ausgeführt, wenn der Preis der Aktie das festgesetzte Limit nicht über schreitet. Beim Verkauf ist es dann genau anders herum. Die Aktie wird nur dann verkauft, wenn eine bestimmte Untergrenze nicht unterschritten wird. Auch hier muss der Auftraggeber damit rechnen, dass die von ihm gewünschten Geschäfte nicht immer für den günstigsten Kurs des Tages ausgeführt werden, aber er ist zumindest sicher, dass die vielleicht unangenehmen Überraschungen nicht zu groß werden.

Aktienkäufer und Aktienverkäufer sollten sich auch darüber Gedanken machen, welchen Zeitrahmen sie der Bank für die Ausführung des Auftrags setzen wollen. Die übliche Gültigkeitsdauer eines Auftrags reicht bis zum Ende des Monats, in dem er erteilt worden ist. Damit räumt man der Bank einen gewissen Spielraum ein, den diese dafür nutzen kann, ihren Kunden zu zeigen, über welches Können und Fachwissen sie verfügt. Denn ein Monat kann heute an der Börse ein verdammt langer Zeitraum sein. Kauft die Bank am Anfang des Monats bereits zu einem günstigen Kurs ein und steigt dieser an den darauf folgenden Tagen oder Wochen, wird das den Aktionär überglücklich machen. Verpasst sie den richtigen Zeitpunkt, ist sie für die Mehrkosten oder für die Verluste zwar nicht haftbar, hat aber einen unzufriedenen Kunden. An der Börse ist es eben nicht wie in einem Supermarkt, bei dem ja fast überall das Motto gilt: Wer zu früh kauft, den bestraft das Sonderangebot.

Wer als Aktienkäufer oder Verkäufer alles möglichst genau unter Kontrolle haben möchte, kann seinen Auftrag auch nur mit Tagesgültigkeit aussprechen. Wenn das Geschäft zustande kommt, ist es in Ordnung, wenn nicht, verfällt die Order und muss vom Kunden erneut ausgesprochen werden.

Wer sein Aktiendepot gegen extreme oder überraschende Kursverluste absichern möchte, zum Beispiel wenn er über längere Zeit in Urlaub fährt, kann eine so genannte Stop-loss-Order aussprechen. Das heißt, er gibt seiner Bank den Auftrag, eine bestimmte Aktie sofort bestens zu verkaufen, wenn der Kurs dieser Aktie unter ein von ihm angegebenes Limit fällt. Wichtig ist dabei auch wiederum, dass dieses Limit in einer vernünftigen Höhe gesetzt wird und dass es den wahrscheinlichen Kursschwankungen der jeweiligen Aktie entspricht. Liegt die Stop-loss-Order zu dicht im üblichen Schwankungsbereich, kann es passieren, dass bei einem kurzfristigen Ausrutscher des Kurses nach unten die Aktien plötzlich futsch sind, die Gebühren anfallen und kein Geld in die Kasse kommt.

Das Gegenstück zur Stop-loss-Order ist die Stop-buy-Order. Sie räumt dem Aktionär die Möglichkeit ein, bei steigenden Aktienkursen noch auf den Zug aufzuspringen. Wenn der Käufer unsicher ist, ob er bestimmte Aktien kaufen sollte, weil die Kursentwicklung für ihn nicht klar erscheint, kann er der Bank den Auftrag geben, diese von ihm ins Auge gefassten Aktien dann zu kaufen, wenn der aktuelle Kurs über ein bestimmtes Limit gestiegen ist und er annimmt, dass der Kurs noch weiter steigen wird. Erreicht oder überspringt der Kurs das vom Käufer gesetzte Limit, kauft die Bank die Aktien umgehend billigst. Hat man es jedoch mit rasanten Kursbewegungen zu tun, wie sie heute immer häufiger an der Tagesordnung sind, ist es wahrscheinlich empfehlenswerter, sich selbst stets aktuell um sein Depot zu kümmern und sich nicht auf Limits zu verlassen, die man vielleicht in der Vergangenheit gesetzt hat, die aber von der aktuellen Entwicklung schon längst wieder überholt sind. Auch in diesen Fällen gilt die alte Regel von Kostolany nicht, die besagt, dass man nach dem Aktienkauf mithilfe eines starken Medikaments erst mal zehn Jahre verschlafen soll, ehe man sich wieder um die Wertpapiere kümmert. Aktienkauf und anschließender Konsum von Schlaftabletten kann sich verheerend auswirken.

Als Privatanleger erteilen Sie Ihre Aufträge, wenn diese über Xetra abgewickelt werden sollen, wie bisher Ihrer Bank; machen Sie aber deutlich, dass Sie die Teilnahme an Xetra wünschen. Auch hier können Sie unlimitierte Kauf- oder Verkaufsorders einreichen, die in der Regel sofort ausgeführt und als Market Orders bezeichnet werden. Ebenso können Sie — wie im Parketthandel – limitierte Orders abgeben. Gegen unerwartete Preisschwankungen kann man sich durch Stop-Orders absichern. Neuerdings gibt es zusätzlich die Market-to-1 imit-Order, das ist eine Market- Order, die zum besten Limit ausgeführt wird. Unausgeführte Teile dieser Order werden mit Limit in das Orderbuch eingestellt.

Grundsätzlich kann man bestimmen, ob eine Order nur für einen Tag (good-for-day), bis zu einem bestimmten Datum (good-till-date) oder bis zur Löschung (good-till-cancelled) gültig sein soll, maximal sind 90 Tage möglich. Man muss damit rechnen, dass eine Order zu zwei unterschiedlichen Kursen abgerechnet wird, wenn sie nicht als Ganzes ausgeführt werden konnte. Es sei denn, man gibt Fill or Kill oder Immediate or Cancel als Zusatz an. Fill or Kill besagt, dass die Order sofort und in kompletter Stückzahl ausgeführt werden soll. Ist dies aufgrund der Auftragslage nicht möglich, verfällt die Order. Bei -Immediate or Cancel können auch Teile ausgeführt werden. Das bedeutet, dass der nicht ausgeführte Teil dann verfällt.

Die Marktteilnehmer können ihre Aktien sowohl in Auktionen als auch fortlaufend handeln. Wer seinen Auftrag auf Auktionen beschränken will, gibt als Zusatz auction only- an, vielleicht sogar opening auction only (Eröffnungsauktion) oder closing auction only (Schlussauktion). In den Auktionen werden die Preise für alle Ordergrößen ermittelt, im fortlaufenden Handel nur für Orders mit einer gewissen Mindestgröße. Der fortlaufende Handel wird durch eine oder mehrere Auktion täglich unterbrochen. Die damit verbundene Konzentration des Angebots und der Nachfrage zu diesen Auktionszeitpunkten erhöht die Ausführungswahrscheinlichkeit von Aufträgen.

Aktienkauf für Anfänger – Gebühren, Empfehlungen usw.

In der täglichen Praxis des Börsengeschäfts ändert sich vieles rasant schnell: Was heute noch gesichert war, ist morgen vielleicht schon überholt, vergangen, vergessen. Fast täglich neue Spielregeln auf den Finanzmärkten. Wer Aktien in London oder Madrid kaufen wollte, wurde von deutschen Instituten für diesen Ausflug regelrecht bestraft: drastische Gebühren im so genannten grenzüberschreitenden Verkehr. Auch das ist Schnee von gestern. Trendwende auch bei Rolf Breuer, Chef der Deutschen Bank: Wenn unsere Bank eine Order erhält, muss es dem Kunden völlig egal sein, wie wir das machen, es muss so preiswert sein wie ein Inlandsauftrag! Welch ein Wandel gerade beim Branchenprimus! Aber: Da alles globalisiert wird/ ist und clevere private Dienstleister mit preiswertem Aktienhandel über alle Grenzen hinweg vorpreschen, geraten die Etablierten auch hier unter Druck. Da läuft mit fetten Gebühren nicht mehr viel. Prima für den Anleger!
Hier ein paar Anregungen und Fakten für die Geldanlage.

Wo und wie man Aktien kauft und was es kosten kann
Aktien kann man bei allen Banken oder Sparkassen kaufen, bei Direktbanken und natürlich auch bei speziellen Onlinebrokern. Allerdings ist die Palette der Dienstleistungen ebenso unterschiedlich wie die damit verbundenen Kosten. Geschenkt gibt es nichts. Deshalb sollte man unbedingt Kostenvergleiche anstellen.

Zunächst sind da einmal die Gebühren für den Kauf oder Verkauf von Aktien, auch Provision genannt. Ihre Höhe richtet sich nach der Höhe des auszuführenden Kundenauftrags. Zusätzlich zu den Provisionen fallen bei den meisten Finanzdienstleistern Depotgebühren an, die sich nach der Zahl der Posten und dem gesamten Depotwert richten. Und damit sind wir auch schon mitten drin im Gebührendschungel. Es ist noch gar nicht so lange her, da hatten alle Banken und Sparkassen eine Art Einheitstarif für Aktiengeschäfte mit Privatkunden. Sie verlangten beim Kauf oder Verkauf 1 Prozent Gebühr vom Aktienwert. Allerdings musste man mit einem Auftrag immer gleich 50 Aktien kaufen. Da läpperte sich schnell einiges an Gebühren zusammen.

Heute kann man auch einzelne Aktien kaufen, dafür sind die Berechnungsgrundlagen komplizierter geworden. Die Gebühren sind in der Regel bei Direktbanken und -brokern niedriger als bei den Filialbanken, zum Teil um bis zu 50 Prozent. Mal gibt es feste, mal gestaffelte Prozentsätze und bei vielen Banken auch eine Mindestgebühr oder einen Grundpreis, dem dann wiederum bestimmte Prozentsätze zugeschlagen werden. Das Berechnen der Gebühren kann unter Umständen komplizierter werden als die Entscheidung, welche Aktie man kaufen sollte.

Ohne Depot geht’s nicht
Bei den Depotführungsgebühren ist es ganz ähnlich wie bei den Transaktionsgebühren. Manchmal gibt es das Depot schon zum Nulltarif. Das Depot ist übrigens nicht so eine Art Schließfach, in das ihre Aktien gelegt werden und dessen Inhalt man Ihnen auf Wunsch vorzeigt.

Ein Depot ist nichts weiter als eine Auflistung der verwalteten Wertpapiere. Die Aktien existieren zwar körperlich, liegen aber zu Millionen gestapelt in zentralen Tresorräumen. Ganze Paletten voller Aktien gibt es dort, und sie bewegen sich auch nicht von der Stelle, wenn sie verkauft werden. Sollte ein Aktionär darauf bestehen, dass ihm seine Aktien tatsächlich ausgehändigt werden, ist das, da völlig unüblich, für ihn ein wirklich teures Vergnügen. Die Gebühren für die Aushändigung übersteigen leicht das, was man für ein Depot hätte zahlen müssen. Es macht den Banken und Sparkassen nämlich echt Arbeit, während die Depotführung Sache des Computers ist und ein Rechenvorgang so gut wie nichts kostet.

Wenn Sie sich für einen Finanzdienstleister entschieden haben, müssen Sie also zunächst ein Depot eröffnen, bevor es mit dem Aktienkauf losgehen kann. Dazu benötigen Sie aber auch noch ein Verrechnungskonto, über das die Orders abgerechnet und sämtliche Gutschriften oder Belastungen abgewickelt werden. Auch dafür gibt es bei den verschiedenen Anbietern wieder unterschiedliche Lösungen mit unterschiedlichen Kosten.

Das Risiko trägt der Kunde
Wundern Sie sich nicht, wenn Ihnen als Neuling im Aktiengeschäft zu Beginn ein paar indiskrete Fragen gestellt werden. Banken, Sparkassen und Broker müssen das tun, denn sie sind dazu per Gesetz verpflichtet.

Wenn ein Angestellter eines Finanzdienstleisters die Risikoaufklärung im Beratungsgespräch missachtet, kann sein Institut unter Umständen von Ihnen haftbar gemacht werden, falls Sie einen Schaden erleiden. Deshalb wird man Sie nach Ihrem Verdienst, nach Ihrem Vermögen und Ihren bisherigen Erfahrungen mit Geldanlagen fragen. Auch wird man wissen wollen, welche mittel- und langfristigen Ziele Sie erreichen wollen, um Sie in eine so genannte Risikoklasse einzustufen.

Bei der Risikoklasse eins steht die Sicherheit der Investition an erster Stelle. In dieser Klasse werden Bundesschatzbriefe, Geldmarktfonds und fest verzinsliche Anleihen zum Beispiel von DAX-Unternehmen aufgeführt.

Die Risikoklasse zwei besagt geringe Risikobereitschalt des Anlegers. Sie umfasst Rentenfonds, offene Immobilienfonds und Anleihen von sicheren Gläubigern. In der Risikoklasse drei sind die Gewinnerwartungen höher, aber auch das Risiko. Hier werden international gestreute Rentenfonds, spekulative Eurorentenfonds und internationale Standardaktienfonds einbezogen. In dieser Risikoklasse ist es dem Privatanleger auch gestattet, direkt Aktien zu kaufen. Es muss sich dabei jedoch um europäische Standardwerte handeln.

Risikoklasse vier beinhaltet eine hohe Risikobereitschaff. In dieser Klasse können fast alle Aktien gekauft werden, ausgenommen jedoch Aktien und Rentenfonds von so genannten Schwellenländern. Der Kauf von europäischen Nebenwerten und außereuropäischen Standardpapieren ist erlaubt. Die Risikoklasse fünf ist reine Spekulation. Hier ist alles erlaubt. Spekulative Anleihen, Aktiennebenwerte, Optionsscheine, Börsentermingeschäfte, Anleihen auf Indexzertifikate, Optionen und Futures.

Der Kunde muss sich selbst in eine dieser Klassen einstufen und unterschreiben, dass er ausreichend beraten und über mögliche Risiken aufgeklärt worden ist. Damit wollen sich die Banken zusätzlich absichern. Wenn sich zum Beispiel ein Anfänger bewusst in eine hohe Risikoklasse einstuft und kräftig verliert, wird er die Bank für den Schaden nicht haftbar machen können. Also überschätzen Sie sich nicht und seien Sie sich immer bewusst: Was Sie tun, ist Ihre Entscheidung, auch wenn Sie sich bis über beide Ohren mit Ratschlägen, Infos und ganz tollen Geheimtipps eindecken lassen. Klagte eine Privatanlegerin im Parkhaus: Ich hab von meinen 125 000 Euro schon fast 25 000 verloren, wie kann das bloß sein? – Haben Sie was unterschrieben? – Ja. – Und vielleicht wachstumsorientiert angekreuzt? – Ja, das hat der Bankberater gemacht.
– Aber Sie haben unterschrieben. Dann hat der natürlich auch in risikoreiche Technologieaktien am Neuen Markt und so weiter investiert. Ganz normal. Da haben Sie einfach Pech gehabt.

Die Geheimsprache der Kürzel
Als frisch gebackener Aktieninhaber werden Sie vielleicht auch einmal sehen wollen, wie Ihre Papiere denn so gehandelt werden. Statten Sie der Börse einen Besuch ab!

Früher spielte sich die gesamte Börse auf dem Parkett ab. Der Markt erschien als ein verwirrendes Durcheinander eilender, gestikulierender und sich regelmäßig für einen Außenstehenden Unverständliches zurufender Menschen. Auf dem Parkett werden auch heute noch die Börsengeschäfte auf Zuruf abgeschlossen. Wer Von dir (das heißt: Ich kaufe) oder An dich (das heißt: Ich verkaufe) sagt, ist an den Geschäftsabschluss gebunden. Wer zum Beispiel ruft: Fünfhundert XYZ von dir, der kauft 500 XYZ-Aktien. Wer ruft: Tausend XYZ an dich, der verkauft 1000 XYZ-Aktien.

Dabei verwendet man auf dem Parkett allerhand obskure Kürzel. Wenn zum Beispiel ein amtlicher Kursmakler ruft: XYZ vier zu sechs, dann heißt das, er hat Kaufaufträge für Aktien der Gesellschaft XYZ zum Kurs von zum Beispiel 234 Euro pro Stück und Verkaufsaufträge zum Kurs von zum Beispiel 236 Euro pro Stück. Für Händler und Makler reicht es völlig aus, dass nur die letzten Ziffern des Kurses genannt werden.

In den veröffentlichten Kurslisten erscheinen, wenn auch zunehmend seltener, immer noch vor den Kursen Buchstaben oder Buchstabenkombinationen.

Hier die wichtigsten Kurszusätze und ihre Bedeutung:

G = Geld
Zu diesem Kurs gab es nur Kaufinteressenten, aber keiner wollte verkaufen. Deshalb gab es auch keinen Umsatz.

B = Brief
Es gab zu diesem Kurs nur Verkaufsaufträge, aber keine Käufer.

-G = gestrichen Geld
Es war keine Kursfeststellung möglich, weil überwiegend unlimitierte Billigst-Kaufaufträge vorhanden waren.

-B = gestrichen Brief
Es war keine Kursfeststellung möglich, weil überwiegend unlimitierte Bestens-Verkaufsaufträge vorhanden waren.

bG = bezahlt Geld
Nur ein Teil der Kaufaufträge konnte zum angegebenen Kurs ausgeführt werden. Nicht alle Verkäufer wollten zu diesem Kurs verkaufen.

ebG = etwas bezahlt Geld
Nur ein geringer Teil der Kaufaufträge konnte zum angegebenen Kurs ausgeführt werden. Nur wenige Verkäufer wollten zu diesen Kurs verkaufen.

bB = bezahlt Brief
Nur ein Teil der Verkaufsaufträge konnte zum angegebenen Kurs ausgeführt werden. Nicht alle Käufer wollten zu diesem Kurs kaufen.

ebB = etwas bezahlt Brief
Nur ein geringer Teil der Verkaufsaufträge konnte ausgeführt werden. Das heißt: Nur wenige Käufer haben zu diesem Kurs gekauft.

T = Taxkurs
Es bestand weder konkretes Angebot noch konkrete Nachfrage, deshalb wurde der Kurs geschätzt.

exD = ohne Dividende
Die Dividende wurde vom Kurs abgezogen. Dies ist der erste Kurs nach Zahlung der Dividende. Dieser so genannte Dividendenabschlag wird in der Regel schnell wieder aufgeholt.

exBR = ohne Bezugsrecht
Erster Kurs nach Abschlag des Bezugsrechts. Der Kurs ist um den Wert eines Bezugsrechts gemindert.

exBA = ohne Berichtigungsaktien
Erste Notierung nach einer Berichtigung des Aktienkapitals aus Gesellschaftsmitteln.