Unterschiedlichen Fondsarten und die Fonds für alle

Fonds sind das Lieblingsprodukt der Deutschen, denn sie befreien den Anleger (zumindest teilweise) von der Verpflichtung, sich für seine Geldanlage im Detail zu interessieren. Mit der Anlage in einem Fonds trägt er außerdem dem Grundsatz der Streuung Rechnung. Fonds eignen sich – wie an anderer Stelle schon erwähnt – hervorragend für Sparpläne, sodass auch Kleinanleger vom Aktienmarkt profitieren können. Über Fonds kann man in Aktien, Renten, Immobilien und den Geldmarkt investieren – sowohl im Inland als auch im Ausland. Mit Dachfonds können Sie sich sogar mit einem Investment an verschiedenen Zielfonds beteiligen. Man kann geringere oder höhere Risiken eingehen, aber das Risiko ist aufgrund der Streuung üblicherweise geringer als bei der Investition in einzelne Wertpapiere. Außerdem werden die Fonds von Profis gemanagt. Ein weiterer Vorteil ist die nahezu tägliche Verfügbarkeit des eingesetzten Kapitals. Es mag vielleicht nicht immer vernünftig sein, das Geld zu einem bestimmten Zeitpunkt abzuziehen, aber man kann es im Notfall tun, auch wenn man dann möglicherweise kleinere Verluste in Kauf nehmen muss.

Praxistipp:
Fonds werden von Banken und Investmentgesellschaften aufgelegt. Bevor Sie investieren, sollten Sie sich den jährlichen Fondsbericht genau anschauen. Dort finden Sie Informationen, welche und wie viele Papiere ge- und verkauft wurden, welche Branchen bevorzugt wurden, wie sich Renditen, Rücknahmepreise und Fondsvermögen entwickelten sowie welche Erträge und Aufwendungen es gab. Natürlich beziehen sich die Angaben Im Fondsbericht auf die Vergangenheit. Im Internet können Sie sich den Kursverlauf der Fonds über mehrere Jahre darstellen lassen, zum Beispiel bei Banken und Finanzinformationsdiensten. Ein Aktienfonds wird mehr oder weniger die Geschehnisse am Aktienmarkt abbilden, ein Immobilienfonds die Geschehnisse am Immobilienmarkt. Das heißt, auch eine Anlage in Fonds ist nicht sinnvoll, ohne dass Sie sich über Märkte sowie einzelne Fonds und ihre Performance informieren.
Bedenken Sie aber: Ein Fondsinvestment ist keine risikofreie Art der Aktienanlage. Durch die für einen Fonds typische breite Streuung des Fondsvermögens wird zwar das Kursrisiko einzelner Aktien reduziert. Das heißt, gibt ein einzelner Technologiewert stark nach, fällt der Rückgang in einem Fonds, der in mehrere Technologieaktien aus verschiedenen Ländern investiert ist, meist geringer aus. Das allgemeine Marktrisiko kann Ihnen ein Fonds indessen nicht abnehmen. Gehen die Börsen weltweit auf Talfahrt, gehen auch die Rücknahmepreise für Ihre Fondsanteile in die Knie.

Was Fonds kosten
Der Käufer von Fondsanteilen zahlt den aktuellen Marktwert plus einen Ausgabeaufschlag, der je nach Fonds zwischen 1,5 und 5,25 Prozent liegt. Der Wert der Anteilsscheine errechnet sich bei einem Aktienfonds aus den Tagesnotierungen sämtlicher Aktien des Fonds plus Barmittel des Fondsvermögens, dividiert durch die Gesamtzahl der ausgegebenen Anteile. Der Kaufpreis der Anteile entspricht dem Rücknahmepreis plus Ausgabeaufschlag. Hinzu kommen noch die Kosten für das Fondsmanagement, die in der Regel bei 1,5 Prozent pro Jahr liegen. Der Ausgabeaufschlag und die Verwaltungskosten schmälern natürlich die Gewinne. Wichtig: Viele Direktbanken bieten Ihnen Fonds mit reduziertem Ausgabeaufschlag, manche verzichten sogar ganz darauf. Dazu gleich weitere Informationen.

Die unterschiedlichen Fondsarten
Nehmen wir die höchst unterschiedlichen Fondsarten etwas genauer unter die Lupe. Das Management eines Dachfonds investiert in mehrere Zielfonds. Mit einem solchen Produkt können Sie das Risiko noch breiter streuen, als wenn Sie sich zum Beispiel für einen reinen Aktienfonds entscheiden. Grundsätzlich kann ein Dachfonds Aktien-, Renten- und Immobilienfonds unter seinem Dach vereinen. Es dürfen jedoch nicht mehr als 20 Prozent des Fondsvermögens auf einen Fonds entfallen. Beliebt sind Dachfonds bei Anlegern auch deshalb, weil sie damit die Geldanlage gemäß ihrem Lebenszyklus steuern können, ohne zusätzliche Kosten befürchten zu müssen. Innerhalb des Dachfonds hat der Anleger meistens die Möglichkeit, die Gewichtung der Fonds ein paar Mal umzuschichten, ohne dafür extra Ausgabeaufschläge oder sonstige Gebühren zahlen zu müssen. Interessant erscheinen Dachfonds nicht zuletzt im Hinblick auf die neue Abgeltungsteuer, denn bei Umschichtungen und Strategieänderungen innerhalb dieser Fonds bleibt der Fiskus außen vor.

Garantiefonds sind, glaubt man den Kritikern, eine Masche der Fondsgesellschaften, um Geld zu machen, indem sie die Angst der Anleger instrumentalisieren. Diese Art der Fonds lohnt sich, wenn überhaupt, nur bei Aktienfonds. Wer in ein solches Produkt investiert, kann sich darauf verlassen, am Ende der Laufzeit mindestens das eingesetzte Kapital zurückzuerhalten. Doch ein solches Versprechen gibt’s natürlich nicht zum Nulltarif. Im Grunde handelt es sich um eine Geldanlage mit Versicherung. Für Menschen, die auf ihr angelegtes Kapital angewiesen sind oder es zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigen, sicher eine große Beruhigung, aber im Prinzip ein unnötiger Kostentreiber.
Hedgefonds sind eine hoch spekulative Angelegenheit. Sie bieten Chancen auf hohe Renditen, sind aber dementsprechend mit größeren Risiken behaftet. Hedgefonds arbeiten mit Derivaten, Leerverkäufen und der Aufnahme von Fremdkapital. Sie dienen außer zur Spekulation auch zur Absicherung von Risiken, daher der Name. Die meisten Hedgefonds haben ihren Sitz in Offshore-Zentren. In Deutschland waren sie bis 2004 nicht zum öffentlichen Vertrieb zugelassen. Der Anbieter eines Hedgefonds muss auf den Prospekten Warnhinweise veröffentlichen, die ein bisschen an jene auf Zigarettenschachteln gemahnen. Viele dieser Produkte sind keine Fonds im ursprünglichen Sinn, sondern Investmentfonds mit größeren Freiheiten. Sie werden zu den alternativen Investments gerechnet. Es gibt auch Dachfonds für Hedgefonds. Diese Produkte sollten nur Anleger mit überdurchschnittlichen Kenntnissen der Märkte in Erwägung ziehen.

Rentenfonds investieren – wie der Name schon sagt – in Anleihen. Der Vorteil ist hier im Wesentlichen, dass der Anleger nicht selbst entscheiden muss, welche Papiere er kauft. Allerdings sollten Sie die Fondsrenditen mit denen der Einzelanlage vergleichen. Wie bei jedem Fonds kommen außerdem Ausgabeaufschläge und Verwaltungsgebühren dazu. Denn Fondsanteile können nicht kostenlos bei der Bundesschuldenverwaltung hinterlegt werden wie beispielsweise Bundesschatzbriefe. Deshalb sollten Sie sich genau erkundigen, in welche Anleihen der Fonds investiert. Am ehesten lohnt sich eine Investition in einen internationalen Rentenfonds, während bei den deutschen oft die Einzelanlage zu empfehlen ist.

Offene Immobilienfonds galten viele Jahre als besonders stabiles Investment, ja sogar als Fels in der Brandung. Und tatsächlich stiegen die Immobilienpreise ständig. Doch das hat sich geändert. Die starken Zuflüsse in offene Immobilienfonds zwangen die Manager, in immer größerem Umfang in Objekte an Top-Standorten, wie London oder Paris, zu investieren. In der Folge explodierten dort die Preise – und die Aussichten auf eine attraktive Immobilienrendite schwand. Stehen keine interessanten Objekte zur Verfügung, kann das Fondsmanagement die zugeflossenen Anlegergelder auch in Cash-Positionen halten. Dies verwässert jedoch die Gesamtrendite, da die Verzinsung am Geldmarkt vergleichsweise gering ist.

Optionsscheine und andere Derivat-Produkte eignen sich nur für erfahrene und risikobewusste Anleger. Der Optionsscheinhandel beruht auf Spekulation. Der Anleger geht — vereinfacht ausgedrückt – eine Wette auf fallende oder steigende Kurse ein. Verliert er die Wette zum Ende der Laufzeit, verfällt der Schein und der Anleger muss einen Toteiverlust verschmerzen. Konkret: Nimmt der Anleger an, dass der Wert einer Aktie sinkt, kauft er sich einen Put Optionsschein. Damit hat er das Recht, zu einem bestimmten Termin die Aktie zu einem festgelegten Preis, zum Beispiel 90 Euro, zu verkaufen. Für dieses Recht muss er eine Prämie zahlen. Hat er auf das richtige Pferd gesetzt und die Aktie fällt auf 80 Euro, kann er sie trotzdem für 90 Euro verkaufen. Mit einem Call-Schein erwirbt sich der Käufer das Recht, die Aktien zu einem festgelegten Zeitpunkt zu einem bestimmten Preis zu kaufen. Steigen die Kurse dieser Aktie, kann er billig einkaufen und Gewinne einfahren.

Experten raten Anlegern, nie mehr als 5 Prozent ihres Depots in Optionsscheine zu investieren und niemals auf Kredit zu kaufen. Für Optionsscheine sollte nur Geld verwendet werden, auf das der Anleger nicht angewiesen ist.

Zertifikate waren in den vergangenen Jahren die Renner am Anlagemarkt. Etwa 140 Milliarden Euro haben Anleger inzwischen in Zertifikate gesteckt. Häufig herrscht jedoch der Glaube vor, Zertifikate seien eine günstige Alternativen zu Fonds. Dabei gibt es zwischen beiden Produkten erhebliche Unterschiede. Zertifikate sind eigentlich Inhaberschuldverschreibungen, also eine besondere Form der Anleihe. Der Wert eines Zertifikats hängt davon ab, wie sich der Wert einer Aktie, eines Index, einer Branche oder einer Börse entwickelt. Es gibt mittlerweile mehr als 100.000 Papiere. Garantiezertifikate sind am beliebtesten, denn der Anleger bekommt sein Geld am Ende der Laufzeit garantiert zurück oder profitiert von Kurssteigerungen. Neben den Garantiezertifikaten gibt es noch Discounter, Bonus- und Indexzertifikate und für spekulative Anleger sogenannte Knock-Out-Zertifikate. Von Letzteren sollten vorsichtige Investoren die Finger lassen. Denn bei dieser Art von Zertifikaten ist ein Totalverlust durchaus möglich. Fällt der Kurs der Aktie oder des Index unter eine bestimmte Schwelle, ist das eingesetzte Geld weg. Sie können zwar mit einem Knock-Out-Zertifikat ordentliche Gewinne einfahren, aber das Risiko ist hoch.

Aktienkauf für Anfänger – Gebühren, Empfehlungen usw.

In der täglichen Praxis des Börsengeschäfts ändert sich vieles rasant schnell: Was heute noch gesichert war, ist morgen vielleicht schon überholt, vergangen, vergessen. Fast täglich neue Spielregeln auf den Finanzmärkten. Wer Aktien in London oder Madrid kaufen wollte, wurde von deutschen Instituten für diesen Ausflug regelrecht bestraft: drastische Gebühren im so genannten grenzüberschreitenden Verkehr. Auch das ist Schnee von gestern. Trendwende auch bei Rolf Breuer, Chef der Deutschen Bank: Wenn unsere Bank eine Order erhält, muss es dem Kunden völlig egal sein, wie wir das machen, es muss so preiswert sein wie ein Inlandsauftrag! Welch ein Wandel gerade beim Branchenprimus! Aber: Da alles globalisiert wird/ ist und clevere private Dienstleister mit preiswertem Aktienhandel über alle Grenzen hinweg vorpreschen, geraten die Etablierten auch hier unter Druck. Da läuft mit fetten Gebühren nicht mehr viel. Prima für den Anleger!
Hier ein paar Anregungen und Fakten für die Geldanlage.

Wo und wie man Aktien kauft und was es kosten kann
Aktien kann man bei allen Banken oder Sparkassen kaufen, bei Direktbanken und natürlich auch bei speziellen Onlinebrokern. Allerdings ist die Palette der Dienstleistungen ebenso unterschiedlich wie die damit verbundenen Kosten. Geschenkt gibt es nichts. Deshalb sollte man unbedingt Kostenvergleiche anstellen.

Zunächst sind da einmal die Gebühren für den Kauf oder Verkauf von Aktien, auch Provision genannt. Ihre Höhe richtet sich nach der Höhe des auszuführenden Kundenauftrags. Zusätzlich zu den Provisionen fallen bei den meisten Finanzdienstleistern Depotgebühren an, die sich nach der Zahl der Posten und dem gesamten Depotwert richten. Und damit sind wir auch schon mitten drin im Gebührendschungel. Es ist noch gar nicht so lange her, da hatten alle Banken und Sparkassen eine Art Einheitstarif für Aktiengeschäfte mit Privatkunden. Sie verlangten beim Kauf oder Verkauf 1 Prozent Gebühr vom Aktienwert. Allerdings musste man mit einem Auftrag immer gleich 50 Aktien kaufen. Da läpperte sich schnell einiges an Gebühren zusammen.

Heute kann man auch einzelne Aktien kaufen, dafür sind die Berechnungsgrundlagen komplizierter geworden. Die Gebühren sind in der Regel bei Direktbanken und -brokern niedriger als bei den Filialbanken, zum Teil um bis zu 50 Prozent. Mal gibt es feste, mal gestaffelte Prozentsätze und bei vielen Banken auch eine Mindestgebühr oder einen Grundpreis, dem dann wiederum bestimmte Prozentsätze zugeschlagen werden. Das Berechnen der Gebühren kann unter Umständen komplizierter werden als die Entscheidung, welche Aktie man kaufen sollte.

Ohne Depot geht’s nicht
Bei den Depotführungsgebühren ist es ganz ähnlich wie bei den Transaktionsgebühren. Manchmal gibt es das Depot schon zum Nulltarif. Das Depot ist übrigens nicht so eine Art Schließfach, in das ihre Aktien gelegt werden und dessen Inhalt man Ihnen auf Wunsch vorzeigt.

Ein Depot ist nichts weiter als eine Auflistung der verwalteten Wertpapiere. Die Aktien existieren zwar körperlich, liegen aber zu Millionen gestapelt in zentralen Tresorräumen. Ganze Paletten voller Aktien gibt es dort, und sie bewegen sich auch nicht von der Stelle, wenn sie verkauft werden. Sollte ein Aktionär darauf bestehen, dass ihm seine Aktien tatsächlich ausgehändigt werden, ist das, da völlig unüblich, für ihn ein wirklich teures Vergnügen. Die Gebühren für die Aushändigung übersteigen leicht das, was man für ein Depot hätte zahlen müssen. Es macht den Banken und Sparkassen nämlich echt Arbeit, während die Depotführung Sache des Computers ist und ein Rechenvorgang so gut wie nichts kostet.

Wenn Sie sich für einen Finanzdienstleister entschieden haben, müssen Sie also zunächst ein Depot eröffnen, bevor es mit dem Aktienkauf losgehen kann. Dazu benötigen Sie aber auch noch ein Verrechnungskonto, über das die Orders abgerechnet und sämtliche Gutschriften oder Belastungen abgewickelt werden. Auch dafür gibt es bei den verschiedenen Anbietern wieder unterschiedliche Lösungen mit unterschiedlichen Kosten.

Das Risiko trägt der Kunde
Wundern Sie sich nicht, wenn Ihnen als Neuling im Aktiengeschäft zu Beginn ein paar indiskrete Fragen gestellt werden. Banken, Sparkassen und Broker müssen das tun, denn sie sind dazu per Gesetz verpflichtet.

Wenn ein Angestellter eines Finanzdienstleisters die Risikoaufklärung im Beratungsgespräch missachtet, kann sein Institut unter Umständen von Ihnen haftbar gemacht werden, falls Sie einen Schaden erleiden. Deshalb wird man Sie nach Ihrem Verdienst, nach Ihrem Vermögen und Ihren bisherigen Erfahrungen mit Geldanlagen fragen. Auch wird man wissen wollen, welche mittel- und langfristigen Ziele Sie erreichen wollen, um Sie in eine so genannte Risikoklasse einzustufen.

Bei der Risikoklasse eins steht die Sicherheit der Investition an erster Stelle. In dieser Klasse werden Bundesschatzbriefe, Geldmarktfonds und fest verzinsliche Anleihen zum Beispiel von DAX-Unternehmen aufgeführt.

Die Risikoklasse zwei besagt geringe Risikobereitschalt des Anlegers. Sie umfasst Rentenfonds, offene Immobilienfonds und Anleihen von sicheren Gläubigern. In der Risikoklasse drei sind die Gewinnerwartungen höher, aber auch das Risiko. Hier werden international gestreute Rentenfonds, spekulative Eurorentenfonds und internationale Standardaktienfonds einbezogen. In dieser Risikoklasse ist es dem Privatanleger auch gestattet, direkt Aktien zu kaufen. Es muss sich dabei jedoch um europäische Standardwerte handeln.

Risikoklasse vier beinhaltet eine hohe Risikobereitschaff. In dieser Klasse können fast alle Aktien gekauft werden, ausgenommen jedoch Aktien und Rentenfonds von so genannten Schwellenländern. Der Kauf von europäischen Nebenwerten und außereuropäischen Standardpapieren ist erlaubt. Die Risikoklasse fünf ist reine Spekulation. Hier ist alles erlaubt. Spekulative Anleihen, Aktiennebenwerte, Optionsscheine, Börsentermingeschäfte, Anleihen auf Indexzertifikate, Optionen und Futures.

Der Kunde muss sich selbst in eine dieser Klassen einstufen und unterschreiben, dass er ausreichend beraten und über mögliche Risiken aufgeklärt worden ist. Damit wollen sich die Banken zusätzlich absichern. Wenn sich zum Beispiel ein Anfänger bewusst in eine hohe Risikoklasse einstuft und kräftig verliert, wird er die Bank für den Schaden nicht haftbar machen können. Also überschätzen Sie sich nicht und seien Sie sich immer bewusst: Was Sie tun, ist Ihre Entscheidung, auch wenn Sie sich bis über beide Ohren mit Ratschlägen, Infos und ganz tollen Geheimtipps eindecken lassen. Klagte eine Privatanlegerin im Parkhaus: Ich hab von meinen 125 000 Euro schon fast 25 000 verloren, wie kann das bloß sein? – Haben Sie was unterschrieben? – Ja. – Und vielleicht wachstumsorientiert angekreuzt? – Ja, das hat der Bankberater gemacht.
– Aber Sie haben unterschrieben. Dann hat der natürlich auch in risikoreiche Technologieaktien am Neuen Markt und so weiter investiert. Ganz normal. Da haben Sie einfach Pech gehabt.

Die Geheimsprache der Kürzel
Als frisch gebackener Aktieninhaber werden Sie vielleicht auch einmal sehen wollen, wie Ihre Papiere denn so gehandelt werden. Statten Sie der Börse einen Besuch ab!

Früher spielte sich die gesamte Börse auf dem Parkett ab. Der Markt erschien als ein verwirrendes Durcheinander eilender, gestikulierender und sich regelmäßig für einen Außenstehenden Unverständliches zurufender Menschen. Auf dem Parkett werden auch heute noch die Börsengeschäfte auf Zuruf abgeschlossen. Wer Von dir (das heißt: Ich kaufe) oder An dich (das heißt: Ich verkaufe) sagt, ist an den Geschäftsabschluss gebunden. Wer zum Beispiel ruft: Fünfhundert XYZ von dir, der kauft 500 XYZ-Aktien. Wer ruft: Tausend XYZ an dich, der verkauft 1000 XYZ-Aktien.

Dabei verwendet man auf dem Parkett allerhand obskure Kürzel. Wenn zum Beispiel ein amtlicher Kursmakler ruft: XYZ vier zu sechs, dann heißt das, er hat Kaufaufträge für Aktien der Gesellschaft XYZ zum Kurs von zum Beispiel 234 Euro pro Stück und Verkaufsaufträge zum Kurs von zum Beispiel 236 Euro pro Stück. Für Händler und Makler reicht es völlig aus, dass nur die letzten Ziffern des Kurses genannt werden.

In den veröffentlichten Kurslisten erscheinen, wenn auch zunehmend seltener, immer noch vor den Kursen Buchstaben oder Buchstabenkombinationen.

Hier die wichtigsten Kurszusätze und ihre Bedeutung:

G = Geld
Zu diesem Kurs gab es nur Kaufinteressenten, aber keiner wollte verkaufen. Deshalb gab es auch keinen Umsatz.

B = Brief
Es gab zu diesem Kurs nur Verkaufsaufträge, aber keine Käufer.

-G = gestrichen Geld
Es war keine Kursfeststellung möglich, weil überwiegend unlimitierte Billigst-Kaufaufträge vorhanden waren.

-B = gestrichen Brief
Es war keine Kursfeststellung möglich, weil überwiegend unlimitierte Bestens-Verkaufsaufträge vorhanden waren.

bG = bezahlt Geld
Nur ein Teil der Kaufaufträge konnte zum angegebenen Kurs ausgeführt werden. Nicht alle Verkäufer wollten zu diesem Kurs verkaufen.

ebG = etwas bezahlt Geld
Nur ein geringer Teil der Kaufaufträge konnte zum angegebenen Kurs ausgeführt werden. Nur wenige Verkäufer wollten zu diesen Kurs verkaufen.

bB = bezahlt Brief
Nur ein Teil der Verkaufsaufträge konnte zum angegebenen Kurs ausgeführt werden. Nicht alle Käufer wollten zu diesem Kurs kaufen.

ebB = etwas bezahlt Brief
Nur ein geringer Teil der Verkaufsaufträge konnte ausgeführt werden. Das heißt: Nur wenige Käufer haben zu diesem Kurs gekauft.

T = Taxkurs
Es bestand weder konkretes Angebot noch konkrete Nachfrage, deshalb wurde der Kurs geschätzt.

exD = ohne Dividende
Die Dividende wurde vom Kurs abgezogen. Dies ist der erste Kurs nach Zahlung der Dividende. Dieser so genannte Dividendenabschlag wird in der Regel schnell wieder aufgeholt.

exBR = ohne Bezugsrecht
Erster Kurs nach Abschlag des Bezugsrechts. Der Kurs ist um den Wert eines Bezugsrechts gemindert.

exBA = ohne Berichtigungsaktien
Erste Notierung nach einer Berichtigung des Aktienkapitals aus Gesellschaftsmitteln.

Sparbriefe und Anlage in Anleihen

Anleihen, auch Obligationen, Renten(-papiere) oder im englischen Sprachraum Bonds genannt, sind Wertpapiere, die eine Schuld(-verschreibung) verbriefen. Prinzipiell sollte eine solche Schuldverschreibung eine den Wert ausweisende Urkunde, auch Mantel genannt, und einen Bogen (das ist ein Blatt, das die Kupons als Gewinnanteilscheine bzw. die Zinsscheine und den Erneuerungsschein für den aufgebrauchten Bogen ausweist) umfassen. In der Praxis werden für die meisten Anleihen jedoch keine Urkunden mehr ausgestellt. Die Aushändigung von Urkunden und die Einlösung von Kupons/Zinsscheinen entfällt damit heute weitgehend.

Ständige Auskunft über die Entwicklung am Anleihenmarkt geben eine Reihe von durch die Deutsche Börse AG (Frankfurter Wertpapierbörse, FWB) veröffentlichten Indizes:

Unter der Marke eb.rexx führt die FWB eine Indexfamilie für festverzinsliche Wertpapiere. Diese Indizes basieren auf den Preisen der elektronischen Handelsplattform Eurex Bonds, die durch ihre Anbindung an die Handelssysteme von Xetra und Eurex Kassa- und Terminmarkt in einem zentralen Quote-Buch vereint. Grundlage für die börsentäglich fortlaufende Berechnung sind die öffentlich zugänglichen handelbaren Preise der liquidesten Anleihen. Die eb.rexx-Indizes liefern Informationen für den deutschen (Anleger-)Markt.

Der REX-Index bietet einen repräsentativen Ausschnitt des Marktes für deutsche Staatsanleihen mit fester Verzinsung und Restlaufzeit zwischen 0,5 und 10,5 Jahren. Er wird einmal börsentäglich berechnet.

Der REX-Performance-Index (REXP) gibt die Wertentwicklung des REX-Portfo- lios unter Einbezug der gezahlten Zinsen (Kuponzahlungen) wieder.

REX PERFORMANCE INDEX / DE0008469115.INX / (mtl.) 12.5.06 Schluss 308.78 / Hoch 317,78 (31.8.05) /Tief 179,37 (28.6.96)

Für Pfandbriefe werden entsprechende Entwicklungen über den PEX und den PEXP ausgewiesen. Die Familie der iBoxx-Rentenindizes beruht auf einer Allianz der Deutsche Börse AG mit den Investmentbanken ABN AMRO, Barclays Capital, BNP Paribas, Deutsche Bank, Dresdner Kleinwort Wasserstein, Morgan Stanley und UBS War- burg. Die Deutsche Börse berechnet die Indizes börsentäglich fortlaufend auf der Basis von (Realtime-)Preisen, die ihr direkt von den Partnerbanken gemeldet werden. Die iBoxx-Indizes liefern Informationen für den internationalen (Anleger-) Markt.

Als Kennzahl für die Rentabilität von Anleihen wird gerne die sogenannte Um- laufrendite herangezogen. Sie erfasst die durchschnittliche Rendite aller im Umlauf befindlichen, auf Euro lautenden Inhaberschuldverschreibungen mit einer Laufzeit von über 4 Jahren. Die Umlaufrendite wird von der Deutschen Bundesbank börsentäglich ermittelt.

Sparbriefe
Unter Bezeichnungen wie Sparbrief, Sparkassenbrief, Kapitalsparbrief und ähnlichen bieten Kreditinstitute (wertpapierähnliche) Schuldverschreibungen für die mittelfristige Anlage von Spargeldern an. Der Mindestanlagebetrag beläuft sich je nach Anbieter auf Euro 2500 oder Euro 5000. Solche Sparbriefe sind relativ hoch verzinslich (z. Z. [Sommer 2006] zwischen 3,25 % u. 4,1 %). Diese Anlageform schließt die Lücke zwischen den Spareinlagen und den langfristigen Wertpapieren.

Die Laufzeit von Sparbriefen ist recht unterschiedlich. Vereinzelt beträgt sie 1 Jahr, meistens jedoch 3-5 Jahre; in Ausnahmefällen auch 10 Jahre. Die Rückzahlung des Sparkapitals erfolgt am Ende der Laufzeit (Fälligkeit) zu jeweils 100 Prozent.

Sparbriefe werden in der Regel als (Namens-)Schuldverschreibung auf den Namen des Anlegers ausgestellt. In diesem Fall erhält zum Fälligkeitstermin nur der auf der Schuldverschreibung Genannte den angelegten Betrag zurück. – Vereinzelt gibt es auch Sparbriefe, die den Anleger nicht (namentlich) ausweisen und somit als Inhaberpapiere behandelt werden. Dies bedeutet, dass jeder, der den Sparbrief zum Fälligkeitstermin dem (ihn) ausgebenden Institut vorlegt, den Anlagebetrag verlangen kann.

Sparbriefe sind weitgehend risikolos: Es besteht kein Kursrisiko, da sie nicht an der Börse oder im freien Kapitalverkehr gehandelt werden; es besteht kein Zinsrisiko, da der Zins vertraglich vereinbart ist; es besteht kein Währungsrisiko , da der Anlagebetrag auf Euro (zum 1.1.2002 wurden die bestehenden Sparbriefe auf Euro umgestellt) lautet; und es besteht kein Rückzahlungsrisiko, da die Kreditinstitute (Banken/Sparkassen) allesamt Sicherungsfonds angeschlossen sind. Diese weitgehende Risikolosigkeit lässt Sparbriefe zur mündelsicheren Anlage aufsteigen.

Laufende Nebenkosten oder laufender Zeitaufwand sind mit der Anlage in Sparbriefen nicht verbunden. Zinserträge aus der Anlage in Sparbriefen unterliegen, soweit keine Freistellung erfolgte und sie je Konto und Jahr 10 Euro überschreiten, der 30-prozentigen Zinsabschlagsteuer.

Hinsichtlich der Auszahlung der Zinserträge lassen sich folgende Typen von Sparbriefen unterscheiden:
-Normal verzinslicher Sparbrief: Bei diesem Sparbrieftyp werden die auflaufenden Zinserträge dem Anleger in der Regel jährlich zur freien Verfügung ausgezahlt beziehungsweise auf ein von diesem angegebenes Konto überwiesen. – Die Ausgabe des Sparbriefes sowie dessen Rückzahlung bei Fälligkeit erfolgen zum Nennwert.
-Abgezinster Sparbrief: Bei diesem Sparbrieftyp werden die über die Laufzeit (des Sparbriefes) anfallenden Zinsen und Zinzeszinsen im Voraus vom Nennwert abgezogen und so dem Anleger nur ein verminderter Kaufpreis in Rechnung gestellt. Die laufenden Zinszahlungen entfallen damit. Die Rückzahlung des Sparbriefes bei Fälligkeit erfolgt zum Nennwert.
-Aufgezinster Sparbrief: Bei diesem Sparbrieftyp erfolgt die Ausgabe zum Nennwert. Die laufenden Zinserträge werden vom Kreditinstitut einbehalten und am Ende der Laufzeit zusammen mit den Zinzeszinsen mit dem Anlagebetrag ausgezahlt.
-Sparbrief mit steigendem Zinssatz: Dieser Sparbrieftyp ist mit einem über die Laufzeit steigenden Zinssatz ausgestattet. Der Anleger erhält die Zinserträge in der Regel jährlich ausgezahlt beziehungsweise auf ein von ihm dem Kreditinstitut genanntes Konto zu seiner freien Verfügung überwiesen. Die Rückzahlung des Anlagebetrages bei Fälligkeit erfolgt zum Nennwert.

Sparbriefe mit steigendem Zinssatz können nach Einhaltung einer festgelegten Sperrfrist vorzeitig an das ausgebende Kreditinstitut zurückgegeben werden. Es werden dafür keine Abschläge erhoben.

Auf- und abgezinste Sparbriefe bieten die Möglichkeit, die Ausschüttung der Zinserträge in eine Zeit mit geringerer Steuerbelastung (z. B. ins Rentenalter) zu verlegen.

Für die Anlage in Sparbriefen erheben die Kreditinstitute keine Gebühren. Abgesehen von solchen mit steigendem Zinssatz werden Sparbriefe von den sie anbietenden Kreditinstituten nicht vor Fälligkeit zuriickgenommen. Sie können icdoch bei diesen zu 100 Prozent beliehen werden, meist zu einem Vorzugszins (von 1,5-3 Prozent über dem jeweiligen Guthabenzins). Kaufüberlegungen in Richtung Sparbriefe sollten stets auch Bundesanleihen oder Bundesschatzbriefe als lukrative Alternativen in Betracht ziehen.

Sparschuldverschreibungen, Bundesschatzbriefe und Finanzierungsschätze

Sparschuldverschreibungen
Unter der Bezeichnung Sparschuldverschreibungen oder Sparkassenobligationen bieten Kreditinstitute Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen mit einer Laufzeit ab 1 Jahr, meistens 4-10 Jahren, zu einem für die gesamte Laufzeit geltenden Festzins an. Der Mindestanlagebetrag beziffert sich üblicherweise auf 500 Euro.

Sparschuldverschreibungen können vom emittierenden Kreditinstitut während der Laufzeit zu einem von diesem entsprechend der jeweiligen Zinsentwicklung festgesetzten Rücknahmepreis, dem sogenannten Hauskurs, zurückgenommen werden.

Werden Sparschuldverschreibungen als Inhaberschuldverschreibungen auf dem geregelten Wertpapiermarkt oder im Freiverkehr gehandelt, so ist ihr Verkauf auch über die Wertpapierbörse möglich. Soweit die emittierenden Banken auf die Ausgabe von effektiven Stücken (d. h. von verbrieften Wertpapieren) verzichten, muss ein Depotkonto geführt werden.

Hinsichtlich der Auszahlung der Zinserträge lassen sich folgende Typen von Sparschuldverschreibungen unterscheiden:
Normalverzinsliche Sparschuldverschreibungen: Bei diesem Typ von Sparschuldverschreibungen werden die auflaufenden Zinserträge dem Anleger in der Regel jährlich zur freien Verfügung ausgezahlt beziehungsweise auf ein von diesem angegebenes Konto überwiesen.

Die Ausgabe der Sparschuldverschreibung erfolgt zum Nennwert; gelegentlich zu einem Hauskurs, der vom Kreditinstitut unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Kapitalmarktsätze festgesetzt wird. Die Rückzahlung erfolgt bei Fälligkeit zum Nennwert.

Abgezinste Sparschuldverschreibungen: Bei diesem Sparschuldverschreibungstyp werden die über die Laufzeit (der Sparschuldverschreibung) anfallenden Zinsen und Zinseszinsen im Voraus vom Nennwert abgezogen und so dem Anleger nur ein verminderter Kaufpreis in Rechnung gestellt. Die laufenden Zinszahlungen entfallen damit.

Die Rückzahlung der Sparschuldverschreibung erfolgt bei Fälligkeit zum Nennwert.

– Aufgezinste Sparschuldverschreibungen: Bei diesem Sparschuldverschreibungstyp erfolgt die Ausgabe zum Nennwert oder auch zum Hauskurs, der vom Kreditinstitut unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Kapitalmarktzinssätze festgesetzt wird. Die laufenden Zinserträge werden vom Kreditinstitut einbehalten und am Ende der Laufzeit zusammen mit den Zinzeszinsen mit dem Anlagebetrag ausgezahlt.

Die von den einzelnen Kreditinstituten den Anlegern für den Erwerb, die Verwahrung, die Rückgabe oder den Verkauf in Rechnung gestellten Gebühren sind recht unterschiedlich. Es empfiehlt sich, sich deshalb darüber vor Kaufabschluss eingehend zu informieren.

Zinserträge aus der Anlage in Sparschuldverschreibungen unterliegen, soweit keine Freistellung erfolgte und sie je Konto und Jahr 10 Euro nicht übersteigen, der 30-prozentigen Zinsabschlagsteuer. Kaufüberlegungen in Richtung Sparschuldverschreibungen sollten als Alternative vor allem die festverzinslichen Anleihen und die Wertpapiere des Bundes in Betracht ziehen.

Bundesschatzbriefe
Bundesschatzbriefe (im Volksmund liebevoll auch „Bundesschätzchen“ genannt) sind Schuldbuchforderungen gegen den Bund1, sogenannte Wertrechte, mit jährlich steigenden Zinssätzen. Bundesschatzbriefe dienen dem Bund zur Beschaffung von Finanzierungsmitteln für seinen Haushalt. Sie werden als Daueremissionen aufgelegt. Ihr Erwerb ex Emission sowie ihre Einlösung bei Fälligkeit erfolgen durch die Kreditinstitute (d.h. durch alle Banken u. Sparkassen) oder durch die Bundeswertpapierverwaltung gebühren- und spesenfrei. Kaufberechtigt in begrenztem Umfang sind nur natürliche Personen sowie gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen. Gebietsfremde sind – bis auf wenige Ausnahmen – vom Kauf ausgeschlossen.

Bundesschatzbriefe werden in zwei Ausstattungen aufgelegt, als Bundesschatzbriefe vom Typ A und als solche vom Typ B.

-Bundesschatzbriefe vom Typ A: Mindestnennwert 50 Euro und darüber hinaus jeder (auch ungerade) Betrag (0,01 €/50 €); Laufzeit 6 Jahre. Die Zinsen werden jährlich nachträglich (d. h. am Ende des Jahres) ausgezahlt. Die Rückzahlung erfolgt zum Nennwert

-Bundesschatzbriefe vom Typ B: Mindestnennwert 50 Euro und darüber hinaus jeder (auch ungerade) Betrag (0,01 €/50€); Laufzeit 7 Jahre. Die Zinsen und Zinzeszinsen werden nach Ende der Laufzeit oder zum Zeitpunkt der vorzeitigen Rückgabe dem Nennwert zugeschlagen (Aufzinsungspapier).

Zinssatzstaffelung für Bundesschatzbriefe (Stand: Sommer 2006)

Laufzeitjahr               Nominalzins             Renditen nach dem … Jahr

Typ A                       Typ B

1. Jahr                       2,50%                        2,50%                        2,50%

2. Jahr                       3,00%                        2,75%                        2,75%

3. Jahr                       3,50%                        2,99%                        3,00%

4. Jahr                       4,00%                        3,23 %                       3,25%

5. Jahr                       4,25%                        3,42%                        3,45%

6. Jahr                       4,75%                        3,62%                        3,66%

7. Jahr                       4,75%                        –                                  3,82%

(nur Typ B)

Bei beiden Typen ist der Zinssatz gestaffelt. Die nachfolgende Übersicht zeigt eine solche Staffelung.

Durch eine solche Staffelung der Zinssätze soll der Anleger veranlasst werden, seine Wertpapiere (Bundesschatzbriefe) nicht vor Ende deren Laufzeit(en) zu verkaufen. Diese Laufzeiten sind für den Anleger – außer im ersten Jahr – nicht absolut bindend. Während dieses Zeitraums (dem ersten Jahr) kann der Anleger bei Bargeldbedarf die Bundesschatzbriefe allenfalls beleihen. Diese Sperrfrist errechnet sich ab dem ersten Verkaufstag der jeweiligen „Ausgabe“ (mit diesem Terminus werden die einzelnen Auflagen der Bundesschatzbriefe belegt) der Bundesschatzbriefe. Dies bedeutet: Für denjenigen, der eine bestimmte Ausgabe von Bundesschatzbriefen nicht an deren erstem Verkaufstag, sondern zu einem späteren Zeitpunkt erwirbt, verkürzt sich die Sperrfrist um diese Zeitspanne (vom Erscheinungstermin bis zum Erwerb!). Nach Ablauf der Sperrfrist steht es jedem Anleger offen, Bundesschatzbriefe über sein (depotführendes) Kreditinstitut an die Bundeswertpapierverwaltung zurückzugeben oder gegen eine neue Ausgabe auszutauschen. Letzteres empfiehlt sich dann, wenn der für eine vor einiger Zeit (z. B. vor 3 oder 4 Jahren) erworbene Ausgabe gerade geltende Zinssatz niedriger ist als der für eine neue Ausgabe im ersten Jahr (der Emission) geltende. Die Rückgabe von Bundesschatzbriefen ist allerdings nur beschränkt möglich: Innerhalb von 30 Zinstagen können Bundesschatzbriefe nur bis zu einem Höchstbetrag von 5000 Euro (Altemissionen vor dem 01.2002 bis 10000 DM) zurückgegeben werden. Wer über diesen Höchstbetrag hinaus Bundesschatzbriefe zurückgeben möchte, muss dies in entsprechenden Zeitabständen tun.

Was die Sicherheit der Bundesschatzbriefe anbelangt, so wahren diese einen sehr hohen Standard. Mit der Bundesrepublik Deutschland als Schuldner entheben sie sich praktisch jegliches Einlösungsrisiko. Die Rückzahlung erfolgt zu 100 Prozent. – Es bestehen darüber hinaus weder ein Zinsrisiko (die Zinssätze sind fest vereinbart!) noch ein Währungsrisiko (der Anlagebetrag lautet vor bzw. nach dem 01.2002 auf DM respektive auf Euro!). Bundesschatzbriefe sind mündelsicher. Werden Bundesschatzbriefe im Depot eines Kreditinstituts verwaltet, so berechnet dieses dafür Depotgebühren: Banken und Sparkassen in der Regel 1,25%o vom Kurswert zuzüglich 19% Mehrwertsteuer.

Auf Wunsch des Anlegers können Bundesschatzbriefe von der Bundeswertpapierverwaltung gebührenfrei verwaltet werden.

Die Zinserträge aus der Anlage in Bundesschatzbriefen unterliegen, soweit keine Freistellung erfolgte, der 30-prozentigen Zinsabschlagsteuer. Beim Typ A, bei dem die Zinszahlung jährlich erfolgt, wird auch der Zinsabschlag beziehungsweise die entsprechende Zinsbesteuerung jährlich vorgenommen. Bei Typ B dagegen fällt der Zinsabschlag/die Zinsbesteuerung erst mit den Zinsen nach Ablauf von 7 Jahren oder bei vorzeitiger Rückgabe an. Diese Tatsache lohnt sich für diejenigen Anleger auszunutzen, die ihre Zinserträge in eine Zeit mit geringerer Steuerbelastung (niedrigerer Progressionsstufe) verlegen möchten.

Die von den Kreditinstituten als Alternative zu den Bundesschatzbriefen angebotenen Sondersparformen, insbesondere diejenigen mit steigenden Zinssätzen können nur in Ausnahmefällen mit diesen konkurrieren. Meist sind die Verfügungsmöglichkeiten bei diesen Sondersparformen im Vergleich zu den Bundesschatzbriefen erheblich eingeschränkt. – Auch die Renditen dieser Sondersparformen reichen nur in Ausnahmefällen an die der Bundesschatzbriefe heran.

Finanzierungsschätze
Vom Bund ausschließlich für die private Geldanlage in Daueremission aufgelegte Wertpapiere. Mindestnennwert 500 Euro und darüber hinausjeder (auch ungerade) Betrag (0,01 €/50€); maximal 250000 Euro je Person und Geschäftstag. Laufzeit von 1 Jahr (Finanzierungsschätze Typ A) oder 2 Jahren (Finanzierungsschätze Typ B). Finanzierungsschätze werden über die Banken und Sparkassen mit einem Zinsabschlag (Abzinsungspapiere) verkauft und nach Fälligkeit zum Nennwert zurückgezahlt. Eine vorzeitige Rückgabe an den Emittenten ist ausgeschlossen. Finanzierungsschätze werden nicht an der Börse gehandelt.

Für Finanzierungsschätze wird im Bundesschuldbuch eine Schuldbuchforderung für die Deutsche Börse Clearing AG, Frankfurt a. M., eingetragen. Die Anleger können wahlweise ein Anteilsrecht an diesem Forderungssammelbestand erhalten oder über ihr Kreditinstitut die Eintragung einer Schuldbuchforderung auf ihren Namen bei der Bundeswertpapierverwaltung verlangen.

Der Erwerb von Finanzierungsschätzen ex Emission und ihre Einlösung bei Fälligkeit ist gebührenfrei. Bei Verwahrung der Papiere im Depot eines Kreditinstitutes entstehen Depotgebühren von 1-1,25%o vom Kurswert (Mindestgebühr 5 Euro) zuzüglich 19% Mehrwertsteuer. Die Verwaltung bei der Bundeswertpapierverwaltung ist gebührenfrei.

Die Zinserträge aus Finanzierungsschätzen unterliegen, soweit keine Freistellung erfolgte, der 30-prozentigen Zinsabschlagsteuer. Bei den Finanzierungsschätzen Typ B greift die Besteuerung erst bei Fälligkeit (also nach 2 Jahren) Platz.

Abgesehen von der Liquidität, die durch den Ausschluss einer vorzeitigen Rückgabe der Finanzierungsschätze beeinträchtigt ist (ihre Beleihung ist jedoch jederzeit möglich!), stellen diese Papiere eine bedenkenswerte Alternative zum Sparkonto dar. Maximale Sicherheit wird durch die wirtschaftliche Bonität des Emittenten, der Bundesrepublik Deutschland, gewährleistet. – Ein Wertveränderungsrisiko scheidet auf Grund der garantierten Rückzahlung zum Nennwert aus. Auch ein Zinsrisiko ist durch die feste Zinsvereinbarung nicht gegeben. Diese Verzinsung (Rentabilität) orientiert sich am Kapitalmarktzins.