Wie kaufe ich Aktien – Gebühren beim Aktienkauf

Sie werden sich fragen: Welche Kosten kommen auf mich beim Kauf einer Aktie zu? Die erste Gebühr, die Ihnen begegnen wird, ist die Bankprovision, die beim Kauf und Verkauf von Aktien in der Regel bei einem Prozent liegt. Obwohl viele Anleger wenig auf die Gebühren achten, können sich die Ausgaben bei vielen Wertpapiertransaktionen und großen Beträgen relativ schnell summieren. Kluge Anleger versuchen daher, diese Kosten möglichst zu reduzieren. Wenn Sie bei einer Bank ein Millionenvermögen besitzen, werden Sie den Kundenberater schnell dazu überreden können, die Provision zu senken. In den meisten Fällen wird man ohnehin von selbst auf Sie zukommen und Ihnen entsprechende Offerten unterbreiten, Bei Kleinanlegern sieht die Sache anders aus: Auch auf hartnäckige Nachfrage wird der Kundenberater nicht bereit sein, die Provision zu senken oder zumindest einige Zugeständnisse zu machen. In einem solchen Fall können Sie zu einer Direktbank wechseln. Direktbanken sind meist Tochtergesellschaften renommierter Großbanken wie der Commerzbank und betreiben alle Bankgeschäfte online oder per Telefon.

Obwohl in letzter Zeit das Beratungsgeschäft ausgeweitet wurde, erhalten Sie in einer Direktbank keine oder nur wenig Beratung. Sie müssen also bereits selbst wissen, welche Wertpapiere Sie möchten. Direktbanken haben meist den Nachteil, dass sie kein Filialnetz unterhalten. Ihren Ansprechpartner können Sie daher nur online oder per Telefon erreichen. Auch über eigene Bankautomaten verfügen Direktbanken in der Regel nicht, so dass Sie Ihr Geld an den Automaten anderer Institute abheben müssen, was im Zweifelsfall mit hohen Gebühren verbunden ist. Einige Direktbanken unterhalten allerdings Kooperationen mit Großbanken oder sind einem Verbund angeschlossen, so dass Sie auch hier ohne zusätzliche Gebühren Geld abheben können. Erkundigen Sie sich genau, bevor Sie ein Konto bei einer Direktbank eröffnen, denn die Gebühren am Geldautomaten sind ein deutlicher Minuspunkt.

Die Bankprovision bei den meisten Direktbanken liegt bei zirka 0,5 Prozent je Aktienkauf oder -verkauf. Sie sparen durch den Wechsel immerhin fünfzig Prozent der Provisionen. Doch es kommt noch besser: Aktienfonds haben in der Regel einen Ausgabeaufschlag von 5 bis 6 Prozent. Auch hier bekommen Sie bei Direktbanken einen Nachlass von mehr als 50 Prozent; es gibt sogar vereinzelt Investmentfonds, die noch günstiger abgegeben werden. Wenn Ihnen der Berater Ihrer Hausbank versichert, bei ihm gebe es Investmentfonds ganz ohne Aufschlag, dann sollten Sie wissen: Es gibt tatsächlich zwei Formen von Investmentfonds, die ohne Aufschlag angeboten werden. Zum einen handelt es sich um so genannte No-load-funds; bei diesen wird der Ausgabeaufschlag auf die Laufzeit verteilt und jedes Jahr von der Wertentwicklung abgezogen. Von diesem Vorgang bekommen Sie als Anleger nichts mit; diese Investmentfonds sind also keine wirklichen Schnäppchen, schindern sogar teuerer; die Gebühren werden klammheimlich abgezogen, ohne dass Sie etwas merken. Selbstverständlich steht das in dem entsprechenden Prospekt – nur lesen die meisten Anleger solche Prospekte nicht wirklich durch. Solche No-load-funds eignen sich nur, wenn Sie Gelder kurzfristig anlegen möchten, Langfristig sind sie teurer als herkömmliche Investmentfonds mit Ausgabeaufschlag. Andere Fonds ohne Ausgabeaufschlag sind Exchange Traded Funds (ETF). Die meisten Fonds werden nicht an der Börse gehandelt, sondern direkt von den Investmentgesellschaften über Banken an den Kunden verkauft. Eine Ausnahme sind die Exchange Traded Funds, die über die Börse gehandelt werden und keinen Ausgabeaufschlag haben. Doch auch hier fallen Gebühren an, denn Sie müssen beim Kauf und Verkauf von Exchange Traded Funds die Bankprovision entrichten, die je nach Kreditinstitut zwischen 0,5 und 1 Prozent liegt. Selbst wenn Sie je Transaktion ein Prozent entrichten, belaufen sich die Gebühren insgesamt auf höchstens 2 Prozent, was gegenüber 5 oder 6 Prozent Ausgabeaufschlag noch ein Vorteil ist. Leider ist jedoch nur ein geringer Teil der Investmentfonds über die Börse erhältlich. Die ETFs erfreuen sich aber bei vielen Anlegern großer Beliebtheit.

Eine zweite Gebühr, die gelegentlich auf Ihrer Wertpapierabrechnung auftauchen wird, ist die Maklercourtage. Immer wenn eine Aktie über einen Börsenmakler
ge – oder verkauft wird, fällt eine solche Gebühr an.

Noch Anfang der 1990er Jahre wurde der gesamte Börsenhandel auf dem Parkett abgewickelt, d.h. Börsenmakler nahmen die Kursstellung vor und handelten mit Wertpapieren. Mit dem Einzug der Elektronik hat sich das grundlegend geändert. Seit dem wird ein Großteil der Aufträge von einem Computer durchgeführt, der in Sekundenschnelle einen Kurs ermittelt und die Transaktion abwickelt. Der Computerhandel, der in Deutschland XETRA heißt, dominiert heute bereits den Markt, und nur ein verschwindend geringer Teil des Handels wird noch von Börsenmaklern bestritten. Durch die zunehmende Globalisierung ist der Computerhandel fast in allen Ländern der Welt Realität, so dass die Börsenmakler zunehmend unter Druck geraten. Nur noch für Spezialwerte lohnt sich das Maklergeschäft, und selbst dann müssen sie den Anlegern erhebliche Sonderkonditionen einräumen.

Wenn Sie sich also die Maklercourtage, die nur Bruchteile eines Prozents beträgt, sparen wollen, geben Sie Ihre Order über das elektronische System XETRA ab. Nicht bei allen Aktien ist das möglich – insbesondere ausländische Aktien müssen über einen Makler abgewickelt werden -, aber in zirka 90 Prozent der Fälle kann XETRA bei inländischen Aktien gewählt werden. Eine andere, aber wenig empfehlenswerte Möglichkeit, die Maklercourtage einzusparen, ist der Handel über elektronische Plattformen, die weltweit auf dem Vormarsch sind. Eine elektronische Plattform ist eine Art private Online-Börse, die meist von einer Bank unterhalten wird. Statt über eine Börse können Sie das Papier direkt von der jeweiligen Bank kaufen. Da in diesem Fall kein Börsenmakler zwischengeschaltet ist, entfällt die Courtage. Solche Plattformen gewinnen an Zulauf.

Ein neuer Trend ist, dass eine solche elektronische Börse von einem Bankenverbund gegründet wird. Die Ursache dafür liegt darin, dass sich die großen etablierten Börsen zu langsam entwickeln und mit dem Tempo der Globalisierung nicht Schritt halten. Obwohl sich immer mehr Börsen zusammenschließen und von den frei werdenden Synergien profitieren, scheitert eine solche Fusion häufig an versteckten Interessen und nationalen Vorbehalten. Insbesondere die Deutsche Börse tut sich schwer, einen geeigneten Partner zu finden Noch immer sind die Börsen in Europa zersplittert und national organisiert, was eine Senkung der Transaktionskosten weitgehend verhindert. Durch die Gründung von bankenabhängigen Plattformen sind die staatlich reglementierten Börsen gezwungen, schneller zu fusionieren. Der schnelle, kostengünstige und effiziente Computerhandel wird sich immer weiter ausbreiten.

Neben der Bankprovision und der Maklercourtage berechnen manche Banken auch noch Auslagen für Korrespondenz und andere Posten. Wenn Sie Aktien kaufen wollen, benötigen Sie ein Wertpapierdepot, das Sie bei Ihrer Hausbank oder der Bank Ihrer Wahl erhalten. Wenn Sie Wertpapiere kaufen, wird der Gegenwert von Ihrem Girokonto abgebucht, und die Wertpapiere werden dann in Ihrem Depot registriert. Für die Verwaltung werden Ihnen am Jahresende wiederum Gebühren berechnet, die jedoch im Promillebereich liegen, d.h. Sie zahlen für die Depotverwaltung nur Bruchteile eines Prozents. Die Bank sorgt laufend dafür, dass Sie rechtzeitig über alle Veränderungen informiert werden, beispielsweise wenn die Aktiengesellschaft eine Hauptversammlung anberaumt.

Aktienkauf für Anfänger – Kleinanleger werden beschleunigt

Das im November 1997 eingeführte vollelektronische Handelssystem Xetra (Exchange Electronic Trading System) hat den Parketthandel inzwischen weitgehend verdrängt. Mittlerweile beträgt der Marktanteil von Xetra nahezu 90 Prozent am Umsatz in den Standardwerten des DAX und über 50 Prozent im Neuen Markt. Xetra löste die frühere Computerbörse IBIS ab, wo nur Banken untereinander handeln durften. Über Xetra sind die 5 500 an der Frankfurter Wertpapierbörse notierten Aktien handelbar, außerdem etwa 10 700 Optionsscheine.

Xetra hat auch Kleinanlegern eine längere Handelszeit börsentäglich von 9 bis 20 Uhr ermöglicht. Früher war dies nur während der Zeit des Parketthandels, also am Vormittag, möglich. Bei Stückzahlen unter 100 konnten früher Aktienkäufe oder Verkäufe sogar nur einmal täglich zur Kasse bei der Feststellung der Einheitskurse getätigt werden. Die Kassa- Notierungen sind inzwischen völlig abgeschafft worden.

Xetra macht den Handel schneller, billiger und auch transparenter, seitdem auch der Kleinaktionär neuerdings direkt ins Orderbuch schauen kann. Durch die vollelektronische Zusammenführung aller Kauf- und Verkaufsaufträge können sie schnellstens ausgeführt werden, egal ob man eine Aktie oder ein ganzes Paket kauft oder verkauft. Außerdem braucht man keinen Makler mehr, spart also die Courtage. Durch die Automatisierung sinken insgesamt die mit einer Order verbundenen Transaktionskosten. Bei Xetra erhalten alle Marktteilnehmer in Deutschland ebenso wie im Ausland gleichberechtigt Zugang zur Handelsplattform. Alle können einen Blick in das Orderbuch werfen, das zeigt, zu welchen Preisen und Mengen jeder gehandelte Wert angeboten und nachgefragt wird. Damit wird der Markt vollkommen transparent und der Aktionär kann besser auf neue Bewegungen reagieren.

Wie man Aktien kauft und verkauft, möchte ich Ihnen zunächst anhand des traditionellen Parketthandels veranschaulichen. Dies zeigt die grundsätzliche Funktionsweise der Börse am besten, auch wenn sich beim Computerhandel über Xetra inzwischen etwas geändert hat.

Kaufaufträge und natürlich auch Verkaufsaufträge, Kauforders oder Verkaufsorders genannt, kann man persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an die Bank geben. Die Order wird von der Bank an einen Makler weitergeleitet, der für die weitere Ausführung des Auftrags zuständig ist. Da Aktien immer als Stücke verkauft und nicht geteilt werden können, gibt es am Markt keine halben, Viertel- oder Achtelaktien. Deshalb kann man auch nicht zur Bank gehen und sagen: Ich hätte gern für 2 500 Euro Aktien von dieser oder jener Firma. Man sollte sich vielmehr zunächst über den Kurs informieren und muss dann im Rahmen des Kaufauftrags der Bank die gewünschte Stückzahl mitteilen.

Das kann wiederum im Rahmen eines unlimitierten oder eines limitierten Auftrags geschehen. Ein unlimitierter Auftrag besagt, dass die Bank die Aktien billigst kauft. Das bedeutet aber nicht zum niedrigsten Tageskurs und es bedeutet auch nicht, dass dieser Auftrag überhaupt zu einem niedrigen Kurs ausgeführt wird. Es kann durchaus sein, dass die gewünschten Aktien an einem bestimmten Börsentag vielleicht überhaupt nicht angeboten werden oder vielleicht nicht in einer der Nachfrage entsprechenden Menge. Dann wird der Auftrag eben, sofern möglich, am Folgetag ausgeführt. Wer also glaubt, dass die Kauforder billigst ihm den niedrigsten Tageskurs beschert, irrt. Niemand an der Börse weiß bei Börsenbeginn, wie sich der Kurs im Laufe des Tages entwickelt, und jeder Makler wird aufgrund seiner Erfahrung und seiner persönlichen Einschätzungen zu unterschiedlichen Entscheidungen kommen, wann genau ein Geschäft zu den bestmöglichen Konditionen ausgeführt werden kann. Ist es dann getätigt, hat sich die Sache erledigt.

Das Gleiche gilt übrigens auch für den Verkauf von Aktien. Der unlimitierte Auftrag bedeutet, dass die Verkäufe durch die Bank bestens getätigt werden. Es soll also der höchstmögliche Kurs erzielt werden, jedoch macht der Verkäufer der Bank keine Vorschriften, wie die Untergrenze beim Verkauf aussehen soll. Die Aktie soll nur weg. Bedenkt man, dass einige Aktien am Neuen Markt innerhalb eines Tages um 40 Prozent im Preis gerutscht sind, kann man sich vorstellen, dass etliche Verkäufer mit unlimitierten Aufträgen am Ende lange Gesichter machten, als sie sahen, welchen besten Kurs die Bank für sie gerade noch erzielt hat. Möchte man sich gegen unliebsame Überraschungen absichern, sollte man einen limitierten Auftrag erteilen. Man gibt der Bank an, zu welchem Kurs man kaufen oder verkaufen möchte. Der Kaufauftrag wird nur dann ausgeführt, wenn der Preis der Aktie das festgesetzte Limit nicht über schreitet. Beim Verkauf ist es dann genau anders herum. Die Aktie wird nur dann verkauft, wenn eine bestimmte Untergrenze nicht unterschritten wird. Auch hier muss der Auftraggeber damit rechnen, dass die von ihm gewünschten Geschäfte nicht immer für den günstigsten Kurs des Tages ausgeführt werden, aber er ist zumindest sicher, dass die vielleicht unangenehmen Überraschungen nicht zu groß werden.

Aktienkäufer und Aktienverkäufer sollten sich auch darüber Gedanken machen, welchen Zeitrahmen sie der Bank für die Ausführung des Auftrags setzen wollen. Die übliche Gültigkeitsdauer eines Auftrags reicht bis zum Ende des Monats, in dem er erteilt worden ist. Damit räumt man der Bank einen gewissen Spielraum ein, den diese dafür nutzen kann, ihren Kunden zu zeigen, über welches Können und Fachwissen sie verfügt. Denn ein Monat kann heute an der Börse ein verdammt langer Zeitraum sein. Kauft die Bank am Anfang des Monats bereits zu einem günstigen Kurs ein und steigt dieser an den darauf folgenden Tagen oder Wochen, wird das den Aktionär überglücklich machen. Verpasst sie den richtigen Zeitpunkt, ist sie für die Mehrkosten oder für die Verluste zwar nicht haftbar, hat aber einen unzufriedenen Kunden. An der Börse ist es eben nicht wie in einem Supermarkt, bei dem ja fast überall das Motto gilt: Wer zu früh kauft, den bestraft das Sonderangebot.

Wer als Aktienkäufer oder Verkäufer alles möglichst genau unter Kontrolle haben möchte, kann seinen Auftrag auch nur mit Tagesgültigkeit aussprechen. Wenn das Geschäft zustande kommt, ist es in Ordnung, wenn nicht, verfällt die Order und muss vom Kunden erneut ausgesprochen werden.

Wer sein Aktiendepot gegen extreme oder überraschende Kursverluste absichern möchte, zum Beispiel wenn er über längere Zeit in Urlaub fährt, kann eine so genannte Stop-loss-Order aussprechen. Das heißt, er gibt seiner Bank den Auftrag, eine bestimmte Aktie sofort bestens zu verkaufen, wenn der Kurs dieser Aktie unter ein von ihm angegebenes Limit fällt. Wichtig ist dabei auch wiederum, dass dieses Limit in einer vernünftigen Höhe gesetzt wird und dass es den wahrscheinlichen Kursschwankungen der jeweiligen Aktie entspricht. Liegt die Stop-loss-Order zu dicht im üblichen Schwankungsbereich, kann es passieren, dass bei einem kurzfristigen Ausrutscher des Kurses nach unten die Aktien plötzlich futsch sind, die Gebühren anfallen und kein Geld in die Kasse kommt.

Das Gegenstück zur Stop-loss-Order ist die Stop-buy-Order. Sie räumt dem Aktionär die Möglichkeit ein, bei steigenden Aktienkursen noch auf den Zug aufzuspringen. Wenn der Käufer unsicher ist, ob er bestimmte Aktien kaufen sollte, weil die Kursentwicklung für ihn nicht klar erscheint, kann er der Bank den Auftrag geben, diese von ihm ins Auge gefassten Aktien dann zu kaufen, wenn der aktuelle Kurs über ein bestimmtes Limit gestiegen ist und er annimmt, dass der Kurs noch weiter steigen wird. Erreicht oder überspringt der Kurs das vom Käufer gesetzte Limit, kauft die Bank die Aktien umgehend billigst. Hat man es jedoch mit rasanten Kursbewegungen zu tun, wie sie heute immer häufiger an der Tagesordnung sind, ist es wahrscheinlich empfehlenswerter, sich selbst stets aktuell um sein Depot zu kümmern und sich nicht auf Limits zu verlassen, die man vielleicht in der Vergangenheit gesetzt hat, die aber von der aktuellen Entwicklung schon längst wieder überholt sind. Auch in diesen Fällen gilt die alte Regel von Kostolany nicht, die besagt, dass man nach dem Aktienkauf mithilfe eines starken Medikaments erst mal zehn Jahre verschlafen soll, ehe man sich wieder um die Wertpapiere kümmert. Aktienkauf und anschließender Konsum von Schlaftabletten kann sich verheerend auswirken.

Als Privatanleger erteilen Sie Ihre Aufträge, wenn diese über Xetra abgewickelt werden sollen, wie bisher Ihrer Bank; machen Sie aber deutlich, dass Sie die Teilnahme an Xetra wünschen. Auch hier können Sie unlimitierte Kauf- oder Verkaufsorders einreichen, die in der Regel sofort ausgeführt und als Market Orders bezeichnet werden. Ebenso können Sie — wie im Parketthandel – limitierte Orders abgeben. Gegen unerwartete Preisschwankungen kann man sich durch Stop-Orders absichern. Neuerdings gibt es zusätzlich die Market-to-1 imit-Order, das ist eine Market- Order, die zum besten Limit ausgeführt wird. Unausgeführte Teile dieser Order werden mit Limit in das Orderbuch eingestellt.

Grundsätzlich kann man bestimmen, ob eine Order nur für einen Tag (good-for-day), bis zu einem bestimmten Datum (good-till-date) oder bis zur Löschung (good-till-cancelled) gültig sein soll, maximal sind 90 Tage möglich. Man muss damit rechnen, dass eine Order zu zwei unterschiedlichen Kursen abgerechnet wird, wenn sie nicht als Ganzes ausgeführt werden konnte. Es sei denn, man gibt Fill or Kill oder Immediate or Cancel als Zusatz an. Fill or Kill besagt, dass die Order sofort und in kompletter Stückzahl ausgeführt werden soll. Ist dies aufgrund der Auftragslage nicht möglich, verfällt die Order. Bei -Immediate or Cancel können auch Teile ausgeführt werden. Das bedeutet, dass der nicht ausgeführte Teil dann verfällt.

Die Marktteilnehmer können ihre Aktien sowohl in Auktionen als auch fortlaufend handeln. Wer seinen Auftrag auf Auktionen beschränken will, gibt als Zusatz auction only- an, vielleicht sogar opening auction only (Eröffnungsauktion) oder closing auction only (Schlussauktion). In den Auktionen werden die Preise für alle Ordergrößen ermittelt, im fortlaufenden Handel nur für Orders mit einer gewissen Mindestgröße. Der fortlaufende Handel wird durch eine oder mehrere Auktion täglich unterbrochen. Die damit verbundene Konzentration des Angebots und der Nachfrage zu diesen Auktionszeitpunkten erhöht die Ausführungswahrscheinlichkeit von Aufträgen.

Aktienkauf für Anfänger – Gebühren, Empfehlungen usw.

In der täglichen Praxis des Börsengeschäfts ändert sich vieles rasant schnell: Was heute noch gesichert war, ist morgen vielleicht schon überholt, vergangen, vergessen. Fast täglich neue Spielregeln auf den Finanzmärkten. Wer Aktien in London oder Madrid kaufen wollte, wurde von deutschen Instituten für diesen Ausflug regelrecht bestraft: drastische Gebühren im so genannten grenzüberschreitenden Verkehr. Auch das ist Schnee von gestern. Trendwende auch bei Rolf Breuer, Chef der Deutschen Bank: Wenn unsere Bank eine Order erhält, muss es dem Kunden völlig egal sein, wie wir das machen, es muss so preiswert sein wie ein Inlandsauftrag! Welch ein Wandel gerade beim Branchenprimus! Aber: Da alles globalisiert wird/ ist und clevere private Dienstleister mit preiswertem Aktienhandel über alle Grenzen hinweg vorpreschen, geraten die Etablierten auch hier unter Druck. Da läuft mit fetten Gebühren nicht mehr viel. Prima für den Anleger!
Hier ein paar Anregungen und Fakten für die Geldanlage.

Wo und wie man Aktien kauft und was es kosten kann
Aktien kann man bei allen Banken oder Sparkassen kaufen, bei Direktbanken und natürlich auch bei speziellen Onlinebrokern. Allerdings ist die Palette der Dienstleistungen ebenso unterschiedlich wie die damit verbundenen Kosten. Geschenkt gibt es nichts. Deshalb sollte man unbedingt Kostenvergleiche anstellen.

Zunächst sind da einmal die Gebühren für den Kauf oder Verkauf von Aktien, auch Provision genannt. Ihre Höhe richtet sich nach der Höhe des auszuführenden Kundenauftrags. Zusätzlich zu den Provisionen fallen bei den meisten Finanzdienstleistern Depotgebühren an, die sich nach der Zahl der Posten und dem gesamten Depotwert richten. Und damit sind wir auch schon mitten drin im Gebührendschungel. Es ist noch gar nicht so lange her, da hatten alle Banken und Sparkassen eine Art Einheitstarif für Aktiengeschäfte mit Privatkunden. Sie verlangten beim Kauf oder Verkauf 1 Prozent Gebühr vom Aktienwert. Allerdings musste man mit einem Auftrag immer gleich 50 Aktien kaufen. Da läpperte sich schnell einiges an Gebühren zusammen.

Heute kann man auch einzelne Aktien kaufen, dafür sind die Berechnungsgrundlagen komplizierter geworden. Die Gebühren sind in der Regel bei Direktbanken und -brokern niedriger als bei den Filialbanken, zum Teil um bis zu 50 Prozent. Mal gibt es feste, mal gestaffelte Prozentsätze und bei vielen Banken auch eine Mindestgebühr oder einen Grundpreis, dem dann wiederum bestimmte Prozentsätze zugeschlagen werden. Das Berechnen der Gebühren kann unter Umständen komplizierter werden als die Entscheidung, welche Aktie man kaufen sollte.

Ohne Depot geht’s nicht
Bei den Depotführungsgebühren ist es ganz ähnlich wie bei den Transaktionsgebühren. Manchmal gibt es das Depot schon zum Nulltarif. Das Depot ist übrigens nicht so eine Art Schließfach, in das ihre Aktien gelegt werden und dessen Inhalt man Ihnen auf Wunsch vorzeigt.

Ein Depot ist nichts weiter als eine Auflistung der verwalteten Wertpapiere. Die Aktien existieren zwar körperlich, liegen aber zu Millionen gestapelt in zentralen Tresorräumen. Ganze Paletten voller Aktien gibt es dort, und sie bewegen sich auch nicht von der Stelle, wenn sie verkauft werden. Sollte ein Aktionär darauf bestehen, dass ihm seine Aktien tatsächlich ausgehändigt werden, ist das, da völlig unüblich, für ihn ein wirklich teures Vergnügen. Die Gebühren für die Aushändigung übersteigen leicht das, was man für ein Depot hätte zahlen müssen. Es macht den Banken und Sparkassen nämlich echt Arbeit, während die Depotführung Sache des Computers ist und ein Rechenvorgang so gut wie nichts kostet.

Wenn Sie sich für einen Finanzdienstleister entschieden haben, müssen Sie also zunächst ein Depot eröffnen, bevor es mit dem Aktienkauf losgehen kann. Dazu benötigen Sie aber auch noch ein Verrechnungskonto, über das die Orders abgerechnet und sämtliche Gutschriften oder Belastungen abgewickelt werden. Auch dafür gibt es bei den verschiedenen Anbietern wieder unterschiedliche Lösungen mit unterschiedlichen Kosten.

Das Risiko trägt der Kunde
Wundern Sie sich nicht, wenn Ihnen als Neuling im Aktiengeschäft zu Beginn ein paar indiskrete Fragen gestellt werden. Banken, Sparkassen und Broker müssen das tun, denn sie sind dazu per Gesetz verpflichtet.

Wenn ein Angestellter eines Finanzdienstleisters die Risikoaufklärung im Beratungsgespräch missachtet, kann sein Institut unter Umständen von Ihnen haftbar gemacht werden, falls Sie einen Schaden erleiden. Deshalb wird man Sie nach Ihrem Verdienst, nach Ihrem Vermögen und Ihren bisherigen Erfahrungen mit Geldanlagen fragen. Auch wird man wissen wollen, welche mittel- und langfristigen Ziele Sie erreichen wollen, um Sie in eine so genannte Risikoklasse einzustufen.

Bei der Risikoklasse eins steht die Sicherheit der Investition an erster Stelle. In dieser Klasse werden Bundesschatzbriefe, Geldmarktfonds und fest verzinsliche Anleihen zum Beispiel von DAX-Unternehmen aufgeführt.

Die Risikoklasse zwei besagt geringe Risikobereitschalt des Anlegers. Sie umfasst Rentenfonds, offene Immobilienfonds und Anleihen von sicheren Gläubigern. In der Risikoklasse drei sind die Gewinnerwartungen höher, aber auch das Risiko. Hier werden international gestreute Rentenfonds, spekulative Eurorentenfonds und internationale Standardaktienfonds einbezogen. In dieser Risikoklasse ist es dem Privatanleger auch gestattet, direkt Aktien zu kaufen. Es muss sich dabei jedoch um europäische Standardwerte handeln.

Risikoklasse vier beinhaltet eine hohe Risikobereitschaff. In dieser Klasse können fast alle Aktien gekauft werden, ausgenommen jedoch Aktien und Rentenfonds von so genannten Schwellenländern. Der Kauf von europäischen Nebenwerten und außereuropäischen Standardpapieren ist erlaubt. Die Risikoklasse fünf ist reine Spekulation. Hier ist alles erlaubt. Spekulative Anleihen, Aktiennebenwerte, Optionsscheine, Börsentermingeschäfte, Anleihen auf Indexzertifikate, Optionen und Futures.

Der Kunde muss sich selbst in eine dieser Klassen einstufen und unterschreiben, dass er ausreichend beraten und über mögliche Risiken aufgeklärt worden ist. Damit wollen sich die Banken zusätzlich absichern. Wenn sich zum Beispiel ein Anfänger bewusst in eine hohe Risikoklasse einstuft und kräftig verliert, wird er die Bank für den Schaden nicht haftbar machen können. Also überschätzen Sie sich nicht und seien Sie sich immer bewusst: Was Sie tun, ist Ihre Entscheidung, auch wenn Sie sich bis über beide Ohren mit Ratschlägen, Infos und ganz tollen Geheimtipps eindecken lassen. Klagte eine Privatanlegerin im Parkhaus: Ich hab von meinen 125 000 Euro schon fast 25 000 verloren, wie kann das bloß sein? – Haben Sie was unterschrieben? – Ja. – Und vielleicht wachstumsorientiert angekreuzt? – Ja, das hat der Bankberater gemacht.
– Aber Sie haben unterschrieben. Dann hat der natürlich auch in risikoreiche Technologieaktien am Neuen Markt und so weiter investiert. Ganz normal. Da haben Sie einfach Pech gehabt.

Die Geheimsprache der Kürzel
Als frisch gebackener Aktieninhaber werden Sie vielleicht auch einmal sehen wollen, wie Ihre Papiere denn so gehandelt werden. Statten Sie der Börse einen Besuch ab!

Früher spielte sich die gesamte Börse auf dem Parkett ab. Der Markt erschien als ein verwirrendes Durcheinander eilender, gestikulierender und sich regelmäßig für einen Außenstehenden Unverständliches zurufender Menschen. Auf dem Parkett werden auch heute noch die Börsengeschäfte auf Zuruf abgeschlossen. Wer Von dir (das heißt: Ich kaufe) oder An dich (das heißt: Ich verkaufe) sagt, ist an den Geschäftsabschluss gebunden. Wer zum Beispiel ruft: Fünfhundert XYZ von dir, der kauft 500 XYZ-Aktien. Wer ruft: Tausend XYZ an dich, der verkauft 1000 XYZ-Aktien.

Dabei verwendet man auf dem Parkett allerhand obskure Kürzel. Wenn zum Beispiel ein amtlicher Kursmakler ruft: XYZ vier zu sechs, dann heißt das, er hat Kaufaufträge für Aktien der Gesellschaft XYZ zum Kurs von zum Beispiel 234 Euro pro Stück und Verkaufsaufträge zum Kurs von zum Beispiel 236 Euro pro Stück. Für Händler und Makler reicht es völlig aus, dass nur die letzten Ziffern des Kurses genannt werden.

In den veröffentlichten Kurslisten erscheinen, wenn auch zunehmend seltener, immer noch vor den Kursen Buchstaben oder Buchstabenkombinationen.

Hier die wichtigsten Kurszusätze und ihre Bedeutung:

G = Geld
Zu diesem Kurs gab es nur Kaufinteressenten, aber keiner wollte verkaufen. Deshalb gab es auch keinen Umsatz.

B = Brief
Es gab zu diesem Kurs nur Verkaufsaufträge, aber keine Käufer.

-G = gestrichen Geld
Es war keine Kursfeststellung möglich, weil überwiegend unlimitierte Billigst-Kaufaufträge vorhanden waren.

-B = gestrichen Brief
Es war keine Kursfeststellung möglich, weil überwiegend unlimitierte Bestens-Verkaufsaufträge vorhanden waren.

bG = bezahlt Geld
Nur ein Teil der Kaufaufträge konnte zum angegebenen Kurs ausgeführt werden. Nicht alle Verkäufer wollten zu diesem Kurs verkaufen.

ebG = etwas bezahlt Geld
Nur ein geringer Teil der Kaufaufträge konnte zum angegebenen Kurs ausgeführt werden. Nur wenige Verkäufer wollten zu diesen Kurs verkaufen.

bB = bezahlt Brief
Nur ein Teil der Verkaufsaufträge konnte zum angegebenen Kurs ausgeführt werden. Nicht alle Käufer wollten zu diesem Kurs kaufen.

ebB = etwas bezahlt Brief
Nur ein geringer Teil der Verkaufsaufträge konnte ausgeführt werden. Das heißt: Nur wenige Käufer haben zu diesem Kurs gekauft.

T = Taxkurs
Es bestand weder konkretes Angebot noch konkrete Nachfrage, deshalb wurde der Kurs geschätzt.

exD = ohne Dividende
Die Dividende wurde vom Kurs abgezogen. Dies ist der erste Kurs nach Zahlung der Dividende. Dieser so genannte Dividendenabschlag wird in der Regel schnell wieder aufgeholt.

exBR = ohne Bezugsrecht
Erster Kurs nach Abschlag des Bezugsrechts. Der Kurs ist um den Wert eines Bezugsrechts gemindert.

exBA = ohne Berichtigungsaktien
Erste Notierung nach einer Berichtigung des Aktienkapitals aus Gesellschaftsmitteln.