Steuerliche Konsequenzen bei Geldanlage

Haben Sie vor, bestimmte Kapitalanlagen wieder zu verkaufen, dann sollten Sie auch die steuerlichen Auswirkungen bei Ihren Entscheidungen berücksichtigen. Vergessen Sie nicht, dass Spekulationsgewinne zu versteuern sind, wenn Sie das Investment weniger als ein Jahr lang gehalten haben. Wollen Sie sich von einem Investment verabschieden, das Ihnen Verluste eingebracht hat, und auch in Zukunft keine Besserung in Sicht ist, dann können Sie diese Verluste gegen Gewinne mit anderen Wertpapieren aufrechnen, und somit Ihre Steuerlast senken. Berücksichtigen Sie aber auch, dass Spekulationsgewinne einschließlich 999,99 € steuerfrei sind, ab 1.000 € jedoch der gesamte Gewinn versteuert werden muss. Hier kommt es auf den Pfennig an.
Doch allein deswegen, weil bei einem Verkauf Steuern fällig würden, sollten Sie nicht unbedingt an bestimmten Kapitalanlagen festhalten. Schließlich kann es mehr Gründe geben, sich von einer Anlage zu trennen, die nichts mit Steuern oder der Anlage selbst zu tun haben.
Bei Aktien und Investmentfonds wird es ein wenig komplizierter, weil Sie aussuchen können, welche Aktien oder Fondsanteile Sie verkaufen wollen. Achten Sie aber dabei wiederum auf steuerliche Aspekte.

Wie Wird der Wertzuwachs Versteuert?
Am liebsten ist es Ihnen sicher, wenn Sie überhaupt keine Steuern auf den Wertzuwachs bezahlen müssen. In Ordnung – warten Sie mindestens ein Jahr, und das Finanzamt guckt in die Röhre.
Denken wir aber über eine andere Situation nach: Sie kaufen im Januar ein Paket mit 100 Aktien der XYZ-AG für 30 €, im Februar des gleichen Jahres noch einmal 100 Stücke für 40 € und im März noch einmal 100 Stücke zu 50 €. Im September ist der Kurs auf 80 € gestiegen und Sie entschließen sich, einen Teil der Gewinne zu realisieren. Sie verkaufen 150 Stück. Allerdings ist die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen, und Sie müssen den Wertzuwachs versteuern. Aber, und das ist jetzt die Frage, welche Aktien verkaufen Sie? Bei den Aktien, die Sie im Januar gekauft haben, müssten Sie 50 € Wertzuwachs je Stück versteuern, bei den im Februar gekauften Aktien liegt der zu versteuernde Wertzuwachs bei 40 € und bei den im März gekauften Aktien bei 30 €.
Hier gibt es eine eindeutige Regel, und die heißt FIFO! Und FIFO bedeutet First in – first out. Die Aktien, die Sie zuerst gekauft haben, werden auch zuerst verkauft. Verkaufen sie also 150 Stück, so sind dies 100 Stück, die Sie im Januar gekauft haben und 50 Stück, die Sie im Februar gekauft haben. Der zu versteuernde Wertzuwachs ist also

100 x 50 € + 50 x 40 € = 7.000 €

Alternativen zur Unternehmensgründung

Manchmal setzen die Befürworter der Selbstständigkeit voraus, dass ein eigenes Unternehmen das Größte auf der Welt ist, und dass jeder glücklich sein müsste, ein eigenes Unternehmen zu besitzen, wenn er es nur wollte. Tatsache jedoch ist, dass es Menschen gibt, die als Unternehmer nicht glücklich wären. Wenn Sie in meinem Unternehmer-Test nicht alle Fragen mit Ja beantworten konnten, dann sollten Sie nicht verzweifeln. Wahrscheinlich sind Sie glücklicher und erfolgreicher wenn Sie kein eigenes Unternehmen gründen.
Es gibt Menschen, die glücklicher sind, wenn sie in einem großen Unternehmen arbeiten. Andere haben Erfolg, wenn sie ein bestehendes Kleinunternehmen kaufen, anstatt zu versuchen eines zu gründen. Denken Sie über die folgenden Wahlmöglichkeiten nach.

Selbständig in einem Unternehmen
Viele deutsche Unternehmen beschäftigen Freelancer oder Freiberufler. Das heißt, ein Selbstständiger übernimmt Aufgaben, die sonst möglicherweise von einem Angestellten in einem Unternehmen selbst durchgeführt werden. Ich möchte das an einem Beispiel verdeutlichen. Früher beschäftigten Verlage viele Lektoren, die die Manuskripte im Verlag redigierten. Heute sind viele Lektoren freie Mitarbeiter, können zu Hause oder im Verlag arbeiten, und bestimmen selbst was sie tun und wann sie es tun. Sie unterliegen keinen Weisungen eines Vorgesetzten, sondern Sie erfüllen eine Aufgabe, und stellen dem Verlag nach Abschluss der Arbeit eine Rechnung.
Für den Verlag hat das den Vorteil, dass die Personalbuchhaltung entlastet wird (und somit auch Kosten gespart werden, wie die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung). Der Lektor hat den Vorteil, dass er selbstständig arbeiten kann. Er kann im Rahmen seiner Aufgabe frei bestimmen was er tut und wann er es tut.
Um vor den wachen Augen des Gesetzes eine Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, dürfen Sie als Freiberufler maximal fünf Sechstel Ihres Umsatzes bei einem Auftraggeber tätigen. Sie brauchen als Freiberufler mindestens einen zweiten Auftraggeber. (Einem guten Lektor sollte es nicht schwer fallen, einen zweiten Verlag für seine Dienstleistung zu interessieren. Wichtig ist auch, dass der Freiberufler im Rahmen seiner Aufgabe selbstständig entscheiden kann und nicht an Anweisungen gebunden ist. Der Nachteil für den Freiberufler: Er muss für seine Altersabsicherung und für seine Krankenversicherung selbst und allein sorgen.

Investieren Sie in Ihre Karriere
Es gibt Menschen, die glücklich und zufrieden sind, wenn sie als Angestellte arbeiten. Unternehmen brauchen und wollen viele gute Angestellte, und so können Sie, wenn Sie die Fertigkeiten, eine gute Arbeitshaltung und die Fähigkeit haben, mit anderen gut auszukommen, einen Arbeitsplatz finden.
Sie können Ihre Verdienstmöglichkeiten verbessern, wenn Sie in Ihre Karriere investieren:

✓Die Arbeit. Seien Sie bereit, auch Überstunden zu machen, wenn es notwendig ist, und mehr Verantwortung zu übernehmen. Doch nehmen Sie den Mund nicht zu voll – ansonsten werden Ihre Vorgesetzten kein Vertrauen haben, dass sie sich auf Sie verlassen können. Diejenigen, die Initiative zeigen und dann wirklich Leistung bringen, fallen in einem Unternehmen auf, in dem viele Angestellte nur eben durch etwas mehr als Anwesenheit zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr glänzen.
✓Lesen. Einer der Gründe, weshalb Sie nicht promoviert haben müssen, kein Diplom haben müssen, um im Geschäftsleben erfolgreich zu sein, ist, dass Sie selbst sehr viel lernen können. Eine Möglichkeit ist Learning by Doing, doch Sie können auch durch Lesen viel lernen. Eine gute Buchhandlung hat keine Zugangsbeschränkungen und Sie brauchen für den Eintritt auch kein Abitur – Sie müssen nur einfach durch die Tür gehen.
✓Studieren. Wenn Sie Ihr Studium aus irgendeinem Grund abgebrochen haben und die Branche, in der Sie arbeiten, auf ein abgeschlossenes Studium Wert legt, dann sollten Sie Zeit und Geld investieren und den Abschluss nachholen. Abendgymnasien und Fernuniversitäten ermöglichen Ihnen ein Studium, ohne dass Sie Ihren Beruf aufgeben müssen.

Was bedeutet Kapitalanlege

Wenn es Ihnen schon gelungen ist, etwas Geld beiseite zu legen, das Sie anlegen wollen, herzlichen Glückwunsch! Sie haben damit etwas geschafft, das der Mehrheit der Menschen auf der Welt noch nicht gelungen ist. Wenn Sie sich entscheiden, den nächsten Schritt zu tun-tatsächlich etwas von diesem Geld zu investieren, dann sind Sie hier genau richtig. Unser Finanzportals ist ein Anlageführer und Berater, der bereit ist, Sie auf die manchmal spannende und manchmal gefährliche (und hoffentlich auch lohnenswerte) Welt der Kapitalanlage vorzubereiten.
In vielen Entwicklungsländern zehren die Grundbedürfnisse des Lebens – Nahrung, Kleidung, Unterkunft und Steuern – die Einkommen der Menschen auf. In einigen Industrieländern, wie den USA, wird trotz deutlich höherer Einkommen relativ wenig gespart. In den letzten Jahren sparten die Amerikaner weniger als fünf Prozent ihres Einkommens, während in anderen Industrieländern, wie Japan, Deutschland und der Schweiz dreimal so viel gespart wird!
Doch auch in den Industrieländern gibt es einige Menschen, die ebenso wie die Menschen in den Entwicklungsländern, sich für die Grundbedürfnisse abstrampeln müssen. Für viele andere jedoch ist alles – im Restaurant essen, neue Autos fahren, mit dem Flugzeug in den Urlaub fliegen – zu einem Grundbedürfnis geworden. Ich habe es auf mich genommen (indem ich dieser Geldanlage-Webseite als mein Werkzeug benutze) Ihnen zu verdeutlichen, dass die Kapitalanlage – das heißt, Geld so anzulegen, dass es für Sie arbeitet – ebenfalls eine Notwendigkeit ist. Wenn Sie wichtige persönliche und finanzielle Ziele erreichen wollen, wie den Besitz eines Eigenheims, die Gründung eines eigenen Unternehmens, den Kindern beim Studium zu helfen, finanziell abgesichert in den Ruhestand zu gehen usw., dann müssen Sie lernen, klug zu investieren.
Man sagt, und es wird sehr oft zitiert, dass die einzigen sicheren Dinge im Leben der Tod und die Steuern seien. Zu diesen beiden Sicherheiten möchte ich eine weitere hinzufügen: Es ist ebenso sicher, dass man von Kapitalanlagen nichts versteht und davon verwirrt wird. Weil die Kapitalanlage eine verwirrende Angelegenheit ist, könnte man versucht sein, mit angstgeweiteten Augen auf die Menschen zu schauen, die anscheinend clever mit Geld und Kapitalanlagen umgehen. Doch vergessen Sie nicht, dass alle anfangs gleich viel über Finanzen wissen – das heißt also, wir wissen nichts! Niemand kommt zur Welt und weiß etwas über Kapitalanlagen! Der einzige Unterschied zwischen denen, die wissen und denen, die nicht wissen, ist, dass diejenigen, die wissen, ihre Zeit und Energie investiert haben, um etwas über die Welt der Kapitalanlage zu erfahren.
Einige von den Menschen, die Sie für Investment-Zauberer halten, sind tatsächlich Investment- Narren. Ich weiß das, weil ich beobachtet habe, wie Profisportler, Filmstars und bekannte Geschäftsleute leicht vermeidbare Fehler bei der Kapitalanlage machten. Sie alle verloren reichlich Geld durch schlechte Kapitalanlagen und Anlagestrategien, die nicht zum Tragen kamen. Diese wohlhabenden Menschen (und ihre Berater) trafen Anlageentscheidungen, die sie hätten vermeiden können und auch hätten vermeiden sollen.

Was ist genau Kapitalanlage?
Bevor ich mit Ihnen die einzelnen Möglichkeiten der Kapitalanlage bespreche, möchte ich mit etwas ganz Grundsätzlichem aber doch sehr Wichtigem beginnen. Was genau meine ich, wenn ich sage Kapitalanlage oder Investment?
Kapital anlegen oder investieren bedeutet, dass man Geld hat und es zur Seite legt, um es in Zukunft zu benutzen. Wenn Sie Ihr Geld unter Ihre Matratze legen, haben Sie ein Investment ausgewählt, das Ihnen keine Zinsen bringt und oftmals Opfer von Dieben oder Feuer wird! In der Zeit der großen Depression in den frühen 30er Jahren entschieden sich viele Leute, ihr Geld unter der Matratze aufzuheben. Weshalb, fragen Sie? Sanken brachen zusammen und der Aktienmarkt fiel wie ein Stein. Deshalb war während der großen Depression das Kopfkissen oder die Matratze ein vernünftiger Platz, wo man sein Geld hinlegen konnte. (Obwohl es damals nicht viele wussten – ein noch besserer Aufbewahrungsort für Geld waren Anleihen, die im Wert stiegen, als die Inflation nachließ).
Kapitalanlage ist ein Vorgang, bei dem man sich für etwas entscheiden muss. Ob Sie Ihr Geld zur Bank bringen, unter die Matratze legen oder ins Unternehmen eines Verwandten stecken, letztlich entscheiden Sie, wo Sie es investieren.
Sie investieren etwas oder vielleicht Ihr gesamtes Geld in Dinge, die Sie nicht kennen, oder aus Gründen, die nicht zu Ihrem augenblicklichen und langfristigen Nutzen sind. Die folgende Liste zeigt Beispiele verschiedener Möglichkeiten, wie Sie investieren können:
✓Vielleicht halten Sie Ihr Investment in einem Parkplatz bis Sie genau wissen, was Sie mit Ihrem Geld tun zu wollen. Heute entspricht die Matratze aus der Zeit der Depression dem Sparbuch. Die meisten Menschen, die Geld bekommen, bringen es zu ihrer Hausbank auf ein Sparbuch, wo es jahrelang liegen bleibt.
✓Vielleicht hat ein Broker Ihnen Ihr Investment verkauft oder ein Finanzberater, der mehr an seinen als an Ihren Profiten interessiert war. Viele Leute halten Investments, die sie nicht verstehen und diese Investments könnten für ihre finanzielle Situation und ihre finanziellen Ziele völlig ungeeignet sein. Vielleicht sind Sie aber auch schon ein Student der Investment-Schule, die den harten Weg geht, und haben schon Geld mit schlechten Investments verloren, die durch hohe Provisionen und Gebühren geplündert wurden.

Ihre augenblicklichen Geldanlagen können auf Überlegungen beruhen, die Sie früher hatten. Auch wenn sich ihre Situation von Jahr zu Jahr langsam verändert, kann sie heute wesentlich anders aussehen. als noch vor 5 oder 10 Jahren. Vielleicht haben Sie Kapitalanlagen gekauft, die für Sie Sinn machten, als Sie noch wesentlich weniger Steuern zahlen mussten, Vielleicht müssen Sie für Ihre Investments auch zu viel Zeit aufwenden, um sie zu beobachten.
✓ Vielleicht haben Sie ihre Investments aber auch geerbt. Was für Ihre Eltern, Ihre Großeltern oder andere ein gutes Investment war, muss für Sie nicht unbedingt geeignet sein, und wer sagt schon, dass das, was Sie erbten ein gutes Investment ist? Sie können einen Menschen liehen und sein Andenken ehren, dennoch sollten Sie analytisch Vorgehen, wenn Sie die Erbschaft genauer untersuchen.

Beginnend mit diesem Artikel soll diese Geldanlage-Webseite Ihnen helfen, Ihre besten Anlagemöglichkeiten zu verstehen, so dass Sie anfangen können ein Portfolio zusammenzustellen (Ansammlung Ihrer Kapitalanlagen), das Ihrer finanziellen Situation und Ihren finanziellen Zielen entspricht.

Überlegenheit des Einfachen
Das erste und einzige Mal, dass ich mich mit Jans traf, war in seinem Haus. (Das war damals, als ich noch Hausbesuche bei meinen Beratungs-Kunden machte, was ich gern tat, weil ich dann, wenn ich Menschen auf ihrem eigenen Grund und Boden treffe, mir ein wesentlich besseres Bild über die Situation und die Persönlichkeit dieses Menschen machen kann.) Jans hatte einen Hefter für seine Kapitalanlagen und auf einem Stück Papier, das verblasst war und alt roch, hatte er alles aufgeschrieben. Dennoch war Jans Millionär, auch wenn man es nie geglaubt hätte. Die Möbel in seinem Haus kann man bestenfalls als spartanisch bezeichnen – wahrscheinlich wegen jahrelanger Spuren von Haustieren und Kindern, die durchs Haus tobten. Die Polster seiner Couch im Wohnzimmer waren ausgefranst und er hatte ein Fernsehgerät, das wahrscheinlich noch aus der Schwarz-Weiß-Zeit stammte.
Als ich mit Jans sprach, klingelte das Telefon, und als er sich gemeldet hatte, wartete er darauf um herauszufinden wer ihn anrief. Dabei sah er so gespannt aus wie ein kleines Kind, das in einem Vergnügungspark in der Schlange vor einem Karussell steht. Doch dann leuchteten seine Augen, als er feststellte, dass ihn seine Enkelin anrief und er erfuhr, dass sie ihn bald besuchen wollte.
Jans ist in mehrerer Hinsicht ein reicher Mensch. Fast 80 Jahre alt, ist er noch bei guter Gesundheit und es hat den Anschein, als habe er viele Freunde und die Familie kümmert sich um ihn. Er hatte viel Spaß an seinem Beruf als Möbelschreiner. Er diente seinem Land im Zweiten Weltkrieg und verdiente sich den Orden Purple Heart.
Trotz der Tatsache, das Jans nie, auch im entferntesten nicht, ein 6stelliges Jahresgehalt verdiente, war er in der Lage, im Alter von 50 Jahren in den Ruhestand zu gehen. Außer, dass er oft mit seiner Familie und seinen Freunden zusammen ist, verbringt er seine Freizeit mit Arbeiten für Wohltätigkeitsorganisationen und Reisen. Auch wenn Jans beachtlichen finanziellen Reichtum hat und über die Fähigkeit verfügt zu sparen und klug anzulegen, sagt er über sein Geld: Ich weiß ganz genau, dass mein letztes Hemd keine Taschen hat und ich nichts mitnehmen kann.
Jans hatte weder in Wirtschaftswissenschaften noch in einem anderen Fach Diplome vorzuweisen, und er besuchte nie das College. Er sammelte sein Vermögen auf die altmodische (und beste) Art und Weise an – durch harte Arbeit, Sparen und Kapitalanlagen mit gesundem Menschenverstand.
Als Jans noch 20 oder 30 Jahre alt war. machte er Überstunden, um das notwendige Geld aufzutreiben um einige Immobilien kaufen zu können. Seither hat er immer Immobilien besessen. Außerdem investierte er regelmäßig 10 Prozent seines Gehalts in Aktien.
Jans hörte nie auf irgendwelche Gurus, die ihm sagten, wann er seine Investments verkaufen oder kaufen sollte. Er informierte sich, kaufte vernünftige Anlagen und wurde, wie man sagt, ein Sesselhocker was Kapitalanlagen angeht. Nach all der Zeit, den Mühen und der Arbeit, die ich aufbringen musste, um das Geld zu sparen und dann ein Investment auszuwählen, weshalb sollte ich es verkaufen? fragt Jans. Das ist eine hervorragende Frage, die nervöse Trader, insbesondere diejenigen, die per Internet traden, sich viel zu spät in ihrem Leben stellen.
Jans war zu mir gekommen, weil er meine Meinung kennen lernen wollte, ob sein Portfolio auch gut gestreut sei und welche Investmentfonds er kaufen sollte, unter Berücksichtigung seiner steuerlichen Situation. Er hatte davon gehört, dass ich Bücher über Finanzen schreibe, und gab zu, dass das Treffen mit mir (wegen meiner Ratschläge) und die Lektüre meiner Bücher und einiger anderer Bücher für ihn den besten Nutzen seiner Zeit, seines Geldes und seines Informationsbedürfnisses darstellten. Sie sehen, Jans war klug genug um zu erkennen, dass Berater Geld kosten und dass man selbst viel lernen kann, wenn man die richtige Richtung gewiesen bekommt.
Nicht alle denken über Finanzberater wie Jans, meist deshalb, so glaube ich, weil zu viele Berater versuchen, den Bedarf an ihren Dienstleistungen aufrecht zu erhalten. Ich vergesse nie das Mittagessen mit einem Steueranwalt vor einigen Jahren, mit Jonny, den ich in einem Lokalradio gehört hatte. In der Sendung schien er sehr bewandert zu sein und konnte sich gut ausdrücken. Er nannte sich selbst Anwalt der Leute. Ich traf mich mit Jonny, weil ich mehr über Steueranwälte und den Rundfunk wissen wollte.
Nach einiger Zeit fragte ich Jonny nach seinen Zielen. Ohne zu Zögern sagte er: Ich möchte in möglichst kurzer Zeit möglichst viel Geld verdienen. Dann erklärte er mir, dass er sich nicht nur auf Steuern konzentriert, sondern seinen Klienten auch in anderen juristischen Bereichen hilft.
Der Schlüssel, Eric, sagte Jonny mit einem fast väterlichen Ton, liegt darin, alles zu bearbeiten, was dringend ist. So sind die Kunden bereit, mir ein Stundenhonorar von 275 € zu bezahlen.
Dann machte mir Jonny einen Vorschlag. Wenn ich meine Kunden, die des juristischen Rats bedurften, zu ihm schickte, würde er mich auf seine Gehaltsliste setzen – mit anderen Worten, er wollte mir Geld bezahlen, das er von Klienten verlangte, die ich zu ihm schickte. Jonny und ich beendeten das Mittagessen, und als ich nach Hause ging begann mir langsam schlecht zu werden. In den nächsten Wochen hörte ich Larrys Radiosendung mit anderen Ohren, und ich bemerkte ein sich wiederholendes und Besorgnis erregendes Muster. Der Anwalt der Leute beantwortete auf Fragen der Anrufer nur unzureichend, ging ihnen oft aus dem Weg, und seine Antworten hörten sich reichlich kompliziert an.
Ein Anrufer fragte Jonny, wie man mit einem Software-Programm umgehen sollte, um ein Testament zu errichten. Darauf antwortete Jonny: Würden Sie mit einem Computer an sich selbst eine Gehirnoperation vornehmen?! Es gibt so viele Dinge, die schief laufen können.
Nun, ein Testament aufzusetzen und Anlageentscheidungen zu treffen haben kaum etwas mit Gehirnchirurgie zu tun. Sie können intelligente, vernünftige und vermögensbildende Investmententscheidungen treffen, indem Sie Ihren gesunden Menschenverstand nutzen und einige relativ einfache Strategien, ohne dass Sie den Rat von Finanzberatern benötigen. Leider sind viele Berater nur daran interessiert, ihre Profite zu maximieren – indem man Sie im Dunkeln lässt und damit abhängig vom Berater – anstatt die Profite der Kunden. (In dieser Geldanlage-Webseite sage ich Ihnen, wann es Sinn macht, sich professionellen Rat einzuholen und wie man diese Hilfe am besten erlangen kann.)

Anlage in Lebensversicherungen

Mit der Anlage von Ersparnissen in (privaten) Lebensversicherungen kann außer der Vermögensbildung speziell der Vorsorge (für das eigene Alter, für Berufsunfähigkeit, für Pflegebedürftigkeit wie auch für die finanzielle Sicherung von Angehörigen) Rechnung getragen werden. Hier sind insbesondere die verschiedenen Formen der Kapitallebensversicherung und der Rentenversicherung von Interesse.

Die Lebensversicherungen folgen in ihrer Konstruktion im Wesentlichen folgendem Muster: In einem Lebensversicherungsvertrag werden zwischen einer Versicherungsgesellschaft (Versicherer) und dem Versicherungsnehmer – ähnlich einem langfristigen Sparvertrag – über einen bestimmten Zeitraum eine bestimmte Ansparsumme vereinbart. Die damit zu leistenden Beiträge des Versicherungsnehmers setzen sich aus einem Kostenanteil zur Deckung des Verwaltungsaufwandes, einem Risikoanteil zur Abdeckung des Todesfallschutzes und dem Sparanteil zusammen. Der Versicherer verpflichtet sich, dem Versicherungsnehmer mit Ablauf des Vertrages das angesparte Kapital zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen wie auch eines entsprechenden Anteils der durch die Anlage der Sparbeiträge (des Kapitals) erwirtschafteten (Kapital-)Erträge zu zahlen. Diese Zahlung kann eine bestimmte Kapitalsumme (bei den Kapitallebensversicherungen) oder regelmäßig wiederkehrende Leistungen in Form einer Rente (bei den Rentenversicherungen) beinhalten. Lebensversicherungen sind somit stets Summenversicherungen, das heißt, im Versicherungsfall wird – unabhängig vom tatsächlichen Geldbedarf – die im Voraus vertraglich vereinbarte Summe zur Zahlung fällig (Prinzip der abstrakten Bedarfsdeckung!).

Vor Abschluss einer Lebensversicherung verlangt der Versicherer vom Versicherten regelmäßig Auskunft auf Fragen zu dessen Gesundheit. Diese Fragen sind genau und erschöpfend (erforderlichenfalls mit ärztlichem Attest!) zu beantworten. Widrigenfalls (d. h., wenn falsche oder unvollständige Angaben zum Gesundheitszustand gemacht wurden und dies von der Versicherung aufgedeckt wird) kann sich die Versicherung bei Eintritt des Versicherungsfalles vor Ablauf der Versicherung weigern, die vereinbarte Versicherungsleistung zu erbringen!

Nachfolgend sollen die wichtigsten Arten der Lebensversicherung, der Kapitallebens- und Rentenversicherung, erläutert und beurteilt werden.

Anlage in Kapitallebensversicherungen

Unter der Bezeichnung Kapitallebensversicherung laufen diejenigen Lebensversicherungen, bei denen die Versicherungsleistung in der einmaligen Auszahlung einer bestimmten Versicherungssumme besteht. Die Zahlung erfolgt entweder bei Tod des Versicherten oder bei Ablauf der Versicherung. Abweichend von dieser generellen Regelung ist auch eine spätere Verrentung der Kapitalleistung möglich.

Der Abschluss einer Kapitallebensversicherung ist allenfalls für eine langfristig angelegte Altersvorsorge in Erwägung zu ziehen. Dabei wäre von einem Anlagezeitraum von 25 bis 30 Jahren auszugehen. Diese Zeitdimension empfiehlt sich nicht zuletzt auch im Hinblick auf die mit dem Abschluss einer solchen Versicherung anfallenden beachtlichen Verwaltungs- und Provisionskosten, in der Regel zwischen 3,5 und 5 Prozent der Versicherungssumme. Diese Kosten werden aus den Versicherungsprämien bestritten und schmälern so die Renditebasis umso mehr, je kürzer die Laufzeit des Vertrages. Je länger die Laufzeit, desto eher können diese Verwaltungs- und Provisionskosten durch die mit den Jahren sich verstärkenden Zinseffekte ausgeglichen und damit die Renditen erhöht werden.

Auf den Sparanteil von Kapitallebensversicherungen wird eine Mindestverzinsung von 3 Prozent gewährt. Die tatsächliche Verzinsung (ohne Berücksichtigung steuerlicher Vorteile) liegt in der Regel in etwa zwischen 3,5 und 4,5 Prozent.

Gegenüber von „geschäftstüchtigen“ Versicherungsvertretern prognostizierten aber nie garantierten hohen Renditen ist äußerste Skepsis geboten! Unseriöse Renditeversprechen sind weitverbreitet. Sie werden durch die Tatsache begünstigt, dass der langfristige Sparvorgang und die Ertragszuweisungen für den AnLeger durchweg völlig undurchsichtig sind.

Es ist zu empfehlen, sich vor Abschluss einer Kapitallebensversicherung deren Rückkaufswerte (d. s. die Geldsummen, die der Versicherungsnehmer bei vorzeitiger Kündigung der Versicherung vom Versicherer erhält) der ersten Jahre aus- weisen zu lassen und diese mit den bis zu den jeweiligen Zeitpunkten zu erbringenden Beitragsleistungen zu vergleichen. Dieser Vergleich lässt deutlich werden, in welchem Umfang der Versicherer mit den Beitragsleistungen Kosten verrechnet. In dem Umfang, in dem die Rückkaufswerte unter den bis zu den jeweiligen Zeitpunkten geleisteten Beiträgen liegen, sind Kosten in Ansatz gebracht worden. – Da der Versicherungsnehmer für die als Kosten in Ansatz gebrachten Beitragsleistungen keine Verzinsung wie auch keine anteiligen Erträge erhält, wird auch die Endauszahlung entsprechend geringer sein. Ob unter solchen Gegebenheiten die Anlage in einer Kapitallebensversicherung noch interessant ist, sollte vor Vertragsabschluss eingehend geprüft werden.

Einen nicht zu übersehenden Vorteil weisen Kapitallebens Versicherungen – die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden und für die zumindest der erste Monatsbeitrag entrichtet wurde – gegenüber den mit ihnen als Anlageform konkurrierenden Sparplänen auf, Zinsen und Ertragsanteile von Versicherungen mit einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren sind nicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern. Außerdem können die laufenden Prämien (Beitragszahlungen) im Rahmen des Sonderausgabenabzuges als Vorsorgeaufwendungen vom Bruttoeinkommen in Abzug gebracht werden und schmälern somit das steuerpflichtige Einkommen.

Für Neuverträge, die seit dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, gelten nach dem zu diesem Zeitpunkt in Kraft getretenen Alterseinkünftegesetz neue Bestimmungen: Die Beiträge können einkommensteuerrechtlich nicht mehr als abzugsfähige Sonderausgaben behandelt werden. Außerdem müssen bei Laufzeitende die Kapitelerträge (d. i. die Differenz zwischen der eingezahlten Beitragssumme u. dem Auszahlungsbetrag) versteuert werden. Die zu entrichtende Steuer hängt vom Alter des Versicherten und von dessen individuellem Einkommensteuersatz ab. (Ist der Versicherte am Auszahlungstag jünger als 60 Jahre, wird der Ertrag voll versteuert; ist er älter, wird seiner Steuerschuld nur der halbe Steuersatz zugrunde gelegt.) – Der einstige Steuervorteil verkehrt sich in einen Steuermachteil! – Attraktiver erweist sich die konventionelle Rentenversicherung, bei der sich der Versicherte nach Erreichen eines bestimmten Lebensalters die Rente monatlich auszahlen lässt und von dieser nur der Ertragsteil versteuert wird.

Von besonderer steuerlicher Attraktivität ist eine als Maßnahme der betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossene Kapitallebensversicherung in der Form der Direktversicherung. Bei dieser Variante der Kapitallebensversicherung zahlt der Arbeitgeber mit Zustimmung des Arbeitnehmers einen Teil dessen Lohnes/Gehaltes als Versicherungsprämie auf eine zu dessen Gunsten abgeschlossene Versicherung ein („Vorsorgelohn statt Bargeld“!). Solche Verträge können nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber abgeschlossen werden. Er (der Arbeitgeber) zahlt die Prämien und ihm gehört die Versicherungspolice. Der Vertrag muss mindestens bis zum 60. Lebensjahr des Arbeitnehmers laufen. Die steuersparende Wirkung einer solchen Direktversicherung besteht darin, dass eine in diese einfließende Gehaltserhöhung lediglich mit dem Pauschalsteuersatz von 21,1 Prozent belastet wird. Insbesondere für hochverdienende Arbeitnehmer ist dieser Steuervorteil auf lange Sicht recht attraktiv.

Ansprüche aus einer Direktversicherung können nicht übertragen, abgetreten oder beliehen werden.

Für Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes ist die aufgezeigte Umleitung von Gehalts-/Lohneinkommen in eine Direktversicherung nicht möglich.

Allgemein kann die Kapitallebensversicherung als eine langfristige, sicherheitsorientierte Anlage zur Altersvorsorge klassifiziert werden. Ihre Sicherheit ist – zumindest im Inland – hinreichend gewährleistet, da die sie anbietenden Versicherungsunternehmen hinsichtlich der Anlage ihrer Kundengelder der strengen Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegen. Wegen ihrer steuerlichen Vorteile können Kapitallebensversicherungen – soweit sie vor dem 01.2005 abgeschlossen wurden – hinsichtlich ihrer Rendite durchaus als attraktiv bezeichnet werden. Der große Schwachpunkt von Kapitallebensversicherungen ist deren äußerst eingeschränkte Liquidität. Bei vorzeitiger Kündigung, insbesondere in den Anfangsjahren, kann nahezu das gesamte Sparkapital verlustig gehen!

Als Sonderformen der Kapitallebensversicherung sollen nachfolgend die gemischte Lebensversicherung, die Termfixversicherung, die lebenslängliche Todesfall Versicherung, die fondsgebundene Lebensversicherung und die Lebensversicherung auf verbundene Leben abgehandelt werden.

Das Fünfte Vermögensbildungsgesetz anerkennt die sogenannten Vermögensbildungsversicherungen als Anlageform für vermögenswirksame Leistungen. Hierunter fallen: die gemischte Lebensversicherung, die Termfixversicherung und die Lebensversicherung auf verbundene Leben.

Gemischte Lebensversicherung, Termfixversicherung und Todesfallversicherung

Die gemischte Lebensversicherung ist eine Kombination der Versicherung auf den Todesfall und der (Versicherung) auf den Erlebensfall. Das heißt, bei ihr ist die im Voraus vereinbarte Versicherungssumme entweder am Ende der Vertragslaufzeit (das ist der Erlebensfall) oder aber bei vorzeitigem Tod fällig. Die gemischte Lebensversicherung verbindet somit die eigene Alters versorge mit einer Hinterbliebenenversorgung.

Die Beiträge sind im Normalfall bis zum Eintritt des Versicherungsfalles (Todes-/ Erlebensfall) zu entrichten. Die Sparanteile der Beiträge werden vom Versicherungsunternehmen angesammelt, angelegt und verzinst. Sie akkumulieren sich mit den auf sie entfallenden Zinsen und Ertragsanteilen bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu der vereinbarten Versicherungssumme. Bei vorzeitigem Tod wird die Differenz zwischen dem bis dahin aufgelaufenen Sparkapital und der vereinbarten (und nunmehr fälligen) Versicherungssumme überden Risikoanteil (des Beitrages) (der Gesamtheit der Versicherten) finanziert.

Dem Versicherungsnehmer wird die für das Ende der Vertragsdauer vereinbarte Versicherungssumme garantiert.

Statt die Versicherungssumme und die aufgelaufenen Zinsen und Erträge dem Versicherten auszuzahlen, kann die Versicherungsgesellschaft dieses Kapital auch „be- renten“. Dies bedeutet, dass der Versicherte ab Ende der Versicherungslaufzeit bis zu seinem Tode eine monatliche Rente erhält. – Wird eine Rentengarantiezeit vereinbart, so wird die Rente – falls der Versicherte vor Ablauf der Garantiezeit stirbt – bis zum Ablauf derselben an die Hinterbliebenen weitergezahlt.

Die gemischte Lebensversicherung ist die in Deutschland am weitesten verbreitete Kapitallebensversicherung. Sie wird nicht nur zur Schließung von Versorgungslücken genutzt, sondern auch zur Absicherung und Tilgung von Darlehen.

Termfixversicherung
Die Termfixversicherung sieht die Auszahlung der Versicherungssumme nur nach Ablauf der Versicherungslaufzeit vor. Sie ist eine Versicherung mit festem Auszahlungstermin. Die Beiträge sind längstens bis zum Ende der Laufzeit zu entrichten. Stirbt der Versicherte vor dem Ende der Laufzeit, wird die Versicherung beitragsfrei weitergeführt. Damit ist bei dieser Versicherungsform zwar die Dauer der Beitragsleistung ungewiss, jedoch nicht der Auszahlungszeitpunkt. Oft bietet der Versicherer im Todesfall auch eine sofortige Kapitalabfindung in der auf den Todestag diskontierten Versicherungssumme an,.

Der Vorteil einer Termfixversicherung gegenüber einem langfristigen Sparvertrag bei einem Kreditinstitut besteht darin, dass die vereinbarte Versicherungssumme auch im Todesfall des Versicherten ohne Weiterzahlung der Versicherungsbeiträge garantiert ist.

Lebenslängliche Todesfallversicherung
Die lebenslängliche Todesfallversicherung sieht im Normalfall eine lebenslängliche – höchstens jedoch eine bis zum 85. Lebensjahr dauernde – Beitragszahlung vor. Beim Tode des Versicherten, spätestens jedoch bei Erreichen dessen 85. Lebensjahres, ist die Versicherungssumme fällig. Eine Einstellung der Beitragszahlungen ab einem bestimmten Lebensalter (z. B. ab dem 65. oder 70. Lebensjahr) bei beitragsfreiem Fortbestand der Versicherung bis zur Fälligkeit ist möglich.

Abweichend zur vorgenannten Regelung kann zwischen dem Versicherten und dem Versicherer auch vereinbart werden, dass die Versicherungssumme spätestens mit Erreichen eines bestimmten hohen Lebensalters (z. B. 85., 90. oder 95. Lebensjahr) auszuzahlen ist. Diese Variante der lebenslänglichen Todesfallversicherung deckt sich weitgehend mit der gemischten Lebensversicherung mit entsprechend hohem Endalter.

Anlage in fondsgebundene Lebensversicherung

Die fondsgebundene Lebensversicherung stellt auf den Todes- und Erlebensfall ab. Bei ihr werden die Sparanteile der Beiträge in einem Sondervermögen (Fonds) der Versicherungsgesellschaft angelegt. Die Zusammensetzung dieses Sondervermögens erfolgt (durch das Fondsmanagement) nach den angestrebten Gewinnchancen und damit zwangsläufig nach dem damit verbundenen Risiko. So können die einschlägigen Sondervermögen als Aktienfonds, Rentenfonds, Immobilienfonds oder als gemischte Fonds angelegt werden.

Bietet das Versicherungsunternehmen wahlweise mehrere Fonds an, so eröffnet sich damit für den Versicherungsnehmer in der Regel die Möglichkeit, während der Laufzeit seines Vertrages den Fonds beliebig oft zu wechseln (Fonds-Switchen).

Die fondsgebundene Lebensversicherung ist im Normalfall wie folgt gestaltet: Der Versicherungsnehmer zahlt Beiträge in gleichbleibender Höhe. Die Anzahl der Fondsanteile, die diesem nach dem Sparanteil derselben gutgeschrieben werden, richtet sich nach der Kursentwicklung der den Fonds bildenden Wertpapiere. Nach Ende der (Versicherungs-)Laufzeit erhält der Versicherungsnehmer die erworbenen Fondsanteile oder den börsenmäßigen Gegenwert. Im Todesfall kommt normalerweise eine vertraglich vereinbarte Mindestsumme zur Auszahlung. Übersteigt zum Zeitpunkt des Todes der Wert der bis dahin erworbenen Fondsanteile diese (für den Todesfall vereinbarte) Mindestsumme, so wird diese entsprechend erhöht.

Eine Sonderform der fondsgebundenen Lebensversicherung ist die indexgebundene Lebensversicherung, die an einen Wertpapierindex, in Deutschland beispielsweise an den Deutschen Aktienindex (DAX) gebunden ist.

Die fondsgebundene Lebensversicherung ist in der Mehrzahl der Fälle weniger attraktiv. Die Rendite wird durch die meist hohen (zwischen 6 u. 18 v.H. der Prämie!) und durchweg undurchsichtig gehaltenen Kosten stark geschmälert. Der Versicherungsnehmer hat keinerlei Möglichkeit, von den stillen Reserven seines Kapitalvermögens zu profitieren.

Interessanter als eine fondsgebundene Lebensversicherung ist ein Fondssparplan mit separater, ergänzender Risikolebensversicherung bei einem Discountbroker oder einer Fondsgesellschaft.

Lebensversicherung auf verbundene Leben
Bei der Lebensversicherung auf verbundene Leben ist das Todesfallrisiko von zwei oder mehr Personen in einem Vertrag zusammen erfasst. Am weitesten verbreitet ist die Lebensversicherung auf verbundene Leben in der Form der gemischten Kapitalversicherung auf zwei Leben. Bei dieser Versicherungsform wird die Versicherungssumme in der Regel beim Tod der zuerst sterbenden Person, spätestens jedoch am Ende der Laufzeit, fällig. Die Versicherung läuft aus, sobald einer der beiden Versicherten stirbt. Sterben beide Versicherten gleichzeitig (z. B. durch gemeinsamen Unfall), muss die Versicherungssumme nur einmal gezahlt werden.

Anlage in Rentenversicherungen

Unter der Bezeichnung (private) Rentenversicherung laufen diejenigen Lebensversicherungen, bei denen die Versieherungsleistungen in regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen erfolgen. Der Versicherer verpflichtet sich an den Versicherten zu Rentenzahlungen, die entweder lebenslang (Leibrente) oder nur innerhalb eines begrenzten Zeitraumes (Zeitrente) gezahlt werden.

Die Leibrente kann auf das Leben einer oder mehrerer Personen lebenslang (lebenslängliche Leibrente) oder für eine bestimmte Zeitdauer (abgekürzte Leibrente), so zum Beispiel als Erwerbs-, Berufsunfähigkeits- oder Waisenrente, gezahlt werden.

Die Zeitrente wird unabhängig vom Leben einer Person gezahlt.

Unter Renditeaspekten kann die private Rentenversicherung (da in ihr kein Todesfallschutz enthalten ist) attraktiver sein als die gemischte Kapitallebensversicherung. Darüber hinaus bleibt die Aufbauleistung steuerfrei, wenn die Beitragszahlungsdauer mindestens 5 Jahre und die Laufzeit des Versicherungsvertrages mindestens 12 Jahre betragen. Entscheidet sich der Versicherte nach der Anlagephase für die laufende Rentenzahlung, müssen die Bezüge lediglich mit ihrem Ertragsanteil versteuert werden.

Die von den Versicherern in Aussicht gestellten Renditen sind allerdings nicht selten äußerst fragwürdig, da sie auf optimistischen Sterbetafeln basieren. So ist durchaus in Betracht zu ziehen, dass die tatsächlichen Leistungen hinter den Zielgrößen Zurückbleiben können!

Die (private) Rentenversicherung wird im Wesentlichen in drei Ausformungen an- geboten, als Altersrentenversicherung, als (selbständige) Berufsunfähigkeitsversicherung und als Pflegerentenversicherung.

Altersrentenversicherung
Die (private) Altersrentenversicherung ist wohl eine der beliebtesten Formen der Altersvorsorge, Sie wird in zwei Varianten angeboten, als Sofortrente und als aufgeschobene Rente.

Bei der Sofortrente (Sofort-Rentenversicherung) kann der Anspruch auf eine (lebenslange) Leibrente (nur) durch eine einmalige größere Prämienzahlung (Einmalzahlung) unmittelbar vor Rentenbeginn erworben werden. Die Rentenzahlung wird in der vertraglich vereinbarten Höhe auch dann noch fortgeführt, wenn die fortlaufend gezahlten Renten die geleistete Einmalzahlung wertmäßig übersteigen.

Ist die Leistungspflicht des Versicherers auf die Zahlung einer lebenslänglichen Leibrente (reine Erlebensfallversicherung) beschränkt, geht der Versicherte damit das Risiko ein, dass er bei frühem Tod nur einen Teil der geleisteten Einzahlung als Rente zurückerhält und der Rest verfällt. Dieses Risiko kann dadurch vermieden werden, dass in den Sofort-Rentenversicherungsvertrag eine Todesfallleistung aufgenommen wird. Diese Todesfallleistung kann in einer Rentengarantiezeit oder in der Zahlung eines einmaligen Kapitalbetrages beim Tod des Versicherten bestehen. Eine solche Garantierente wird jedoch durch eine niedrigere laufende Rente kompensiert („Je länger die Garantiezeit, desto niedriger die Rente!“).

Die Höhe der laufenden Rente bemisst sich außer nach der eingezahlten Kapitalsumme und den durch die Versicherungsgesellschaft aus den angelegten Kapitalien erwirtschafteten Überschußanteilen auch nach der statistischen Lebenserwartung des Versicherten. Je jünger dieser bei Eintritt in die Rentenphase ist, desto länger die zu erwartende (Renten-)Bezugsdauer, desto niedriger die laufende Rente!

Bei der aufgeschobenen Rente wird der Anspruch auf eine (lebenslange) Leibrente erst nach Ablauf einer sogenannten Aufschubzeit mit Erreichen eines bestimmten Alters (z. B. mit 60 oder 65 Jahren) erworben. Während dieser Aufschubzeit zahlt der Versicherte regelmäßige Beiträge.

Auch bei der aufgeschobenen Rentenversicherung kann (damit beim frühen Tod des Versicherten die geleisteten Beiträge nicht ohne entsprechende Gegenleistung der Versicherung zufallen!) eine zusätzliche Todesfalleistung zugunsten von Hinterbliebenen vereinbart werden. Ebenso eine Rentengarantiezeit. Für den Todesfall oder die vorzeitige Kündigung des Versicherungsvertrages wird meist eine Beitragsrückgewähr vereinbart.

In der Regel kann der Versicherte vor Ende der Aufschubzeit wählen, ob er danach eine laufende Rente oder eine einmalige Kapitalabfindung möchte. Dieses Wahlrecht zwischen Kapitalabfindung und Leibrente hat bei Versicherungen mit Todesfallleistung spätestens 3 Monate, bei Versicherungen ohne Todesfalleistung spätestens 5 Jahre vor Ende der Aufschubzeit wahrgenommen zu werden.

Die aufgeschobene Rentenversicherung kann durch eine Hinterbliebenen-Rentenanwartschaft (Hinterbliebenen-Zusatzversicherung) für jede beliebige Person ergänzt werden.

Der Abschluss einer Altersrentenversicherung zur Altersvorsorge ist trotz der möglichen Sondervereinbarungen über eine Todesfalleistung (Rentengarantiezeit, Zahlung eines einmaligen Kapitalbetrages, Hinterbliebenenrente) nicht für eine Hinterbliebenenversorgung zu empfehlen. Die Altersrenten Versicherung ist vielmehr als eine Altersversorgung für Alleinstehende, insbesondere als Ergänzung zu einer bereits bestehenden Altersversorgung (gesetzliche Rentenversicherung, Pension) einzustufen. – Jungen Menschen ist vom Abschluss einer Altersrentenversicherung abzuraten, da sie die möglicherweise erst in späteren Jahren (so insbesondere mit der Gründung einer Familie) auf sie zukommenden Verpflichtungen zum Hinterbliebenen-Schutz noch nicht absehen können.

Da zum Abschluss einer Altersrentenversicherung keine Gesundheitsprüfung erforderlich ist, wird diese häufig dann in Betracht gezogen, wenn eine Kapitallebensversicherung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr abgeschlossen werden kann. Im Vergleich zur Kapitallebensversicherung gestaltet sich die Rendite der Altersrentenversicherung im Allgemeinen  etwas günstiger, da von Beiträgen zu dieser kein Risikoanteil in Abzug gebracht wird.

Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung
Die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Lebensversicherung, die zur Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos abgeschlossen wird.

In aller Regel waren Arbeitnehmer bis Ende 2000 gegen (vorzeitige) Berufsunfähigkeit durch die gesetzliche Rentenversicherung in einem gewissen Mindestumfang abgesichert. Diese Mindestabsicherung (durch die gesetzliche Rentenversicherung) ist ab dem Jahr 2091 nicht mehr gegeben. Die bislang von dieser im Falle vorzeitiger Berufsunfähigkeit erbrachten Rentenleistungen werden durch eine niedriger bemessene Erwerbsminderungsrente ersetzt. Diese Neuerung lässt – insbesondere um einen gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten – eine zusätzliche selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll erscheinen.

Für Selbständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sind und damit keine Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente an diese haben, gilt dieses Erfordernis der privaten Risikoabsicherung in verstärktem Maße.

Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente kann von den Vertragspartnern frei vereinbart werden. Die Versicherung läuft regelmäßig beL Männern mit dem 65., bei Frauen mit dem 60. Lebensjahr aus.

Die Ausgestaltung der Berufsunfähigkeitsversicherung ist in zwei Formen möglich, in der Pauschalregelung und in der Staifelregelung.

Bei der Pauschalregelung wird eine Rente erst ab einer Berufsunfähigkeit von in der Regel 50 Prozent vereinbart. Dies bedeutet, dass bei einer unter dieser Marge liegenden Berufsunfähigkeit keine Leistungspflicht besteht. Ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit – unabhängig vom tatsächlichen Grad derselben – ist die vereinbarte Rente fällig

Bei der Staifelregelung ist die Höhe der Rente nach dem Grad der Berufsunfähigkeit skaliert. Die Staffelung reicht in der Regel von einer Berufsunfähigkeit von 25 Prozent bis zu einer solchen von 75 Prozent. Ab einer Berufsunfähigkeit von 75 Prozent wird die volle Leistung fällig.

Die Staffelregelung ist aus der Sicht des Versicherten in der (versicherungsstatistischen) Mehrheit der Fälle weniger problematisch als die Pauschalregelung, da sich die Berufsunfähigkeit großteils allmählich „anschleicht“ und damit – insbesondere in der Anfangszeit – nicht gleich-wie in der Regel bei der Pauschalregelung erforderlich – 50 Prozent ausmacht. Bei stark und schwer unfallgefährdeter Arbeit kann die Pauschalregelung näherliegend sein.

Berufsunfähigkeitsversicherungen werden auch in Kombination mit Kapitallebens- oder Risikolebensversicherungen angeboten.

In Verbindung mit einer Kapitallebensversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung recht teuer und daher auch nicht zu empfehlen. Neben dem eigentlichen Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung sind hier zusätzliche Beiträge für den Todesfall und den Aufbau eines bestimmten Kapitalstockes zu leisten.

In Verbindung mit einer Risikolebensversicherung ist wohl die Beitragsleistung nicht so hoch (wie in Verbindung mit einer Kapitallebensversicherung), da neben dem Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung nur noch ein solcher für das Todesfallrisiko in Rechnung gestellt wird. – Dennoch, wer lediglich das Berufsunfähigkeitsrisiko absichern möchte, sollte es bei einer selbständigen (separaten) Berufsunfähigkeitsversicherung belassen.

Bezüglich der Beitragsgestaltung für die Berufsunfähigkeitsversicherungen sehen die Versicherer unterschiedliche Möglichkeiten vor. So wird beispielsweise auch eine Beitragsform angeboten, bei der die auf die am Kapitalmarkt angelegten Beitragsteile mutmaßlich entfallenden Erträge beitragsmindernd berücksichtigt werden. Die Versicherungen unterscheiden in diesem Zusammenhang zwischen Bruttobeitrag und Effektivbeitrag. Der Effektivbeitrag ist der um den anteiligen mutmaßlichen Kapitalertrag verminderte Bruttobeitrag.

Um dem im Falle der Berufsunfähigkeit im Zeitverlauf steigenden Rentenbedarf Rechnung zu tragen, können die Beiträge für laufende Berufsunfähigkeitsversicherungen aufgrund einer Beitragsanpassungsklausel mit Genehmigung der (Versicherungs-)Aufsichtsbehörde angehoben werden.

Wie bei allen Personenversicherungen ist auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung im eigenen Interesse auf eine umfassende Beantwortung der Fragen zum Gesundheitszustand des Antragstellers zu achten. Das Verschweigen einschlägiger Tatbestände kann gegebenenfalls zum Verlust des (Renten-)Anspruches führen.

Pflegerentenversieherung
Die Pflegerentenversicherung ist eine selbständige Form der Lebensversicherung, die das Risiko der Pflegebedürftigkeit abdeckt. Der Versicherer verpflichtet sich, nach Eintritt des Versicherungsfalles eine bei Vertragsabschluss vereinbarte Geldsumme zu leisten. Die Versicherungsleistung kann als einmalige Summe oder als Rente ausgezahlt werden.

Die Versicherungsleistungen sind nach folgenden Tatbeständen differenziert:

-bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit vor Erreichen einer festgelegten Altersgrenze wird – in Abhängigkeit von der Pflegestufe – eine bedingte Pflegerente gezahlt;

-unabhängig von der Pflegebedürftigkeit wird ab einem bestimmten Alter (beispielsweise ab dem 80. oder 85. Lebensjahr) eine unbedingte Pflegerente gezahlt;

-im Falle des Todes wird ein Sterbegeld in Höhe von 24 oder 36 Monatsrenten abzüglich bereits erbrachter Rentenleistungen gezahlt.

Die Beitragszahlung endet mit Beginn des Rentenbezuges oder schon vorher mit dem Tod des Versicherten.

Pflegeversicherungsverträge beinhalten in der Regel eine Beitragsanpassungsklausel. Ihr Zufolge können mit Genehmigung der (Versicherungs-)Aufsichtsbehörde die Beiträge für laufende Verträge angehoben werden.

Für Beiträge zur (zusätzlichen freiwilligen) Pflegerentenversicherung können Steuerpflichtige, die nach dem 12.1957 geboren wurden, Sonderausgaben in Höhe von 184 Euro (Alleinstehende) / 368 Euro (Ehegatten) in Ansatz bringen.

Dauer und Struktur von Geldanlagen

Die Anlage von Spargeldern in bestimmten Anlageformen hat sich vor dem Hintergrund des Konfliktes von Rentabilität und Risiko in erster Linie von den persönlichen Vermögensverhältnissen des Anlegers leiten zu lassen. Je kleiner das Vermögen des Anlegers, desto größer sollte die Sicherheit der zu wählenden Anlage und desto höher seine Zurückhaltung gegenüber risikobehafteten Anlagen sein. Wer Vermögensverluste gegebenenfalls nicht oder nur schwer verkraften kann, sollte das Wagnis risikobehafteter Anlagen meiden. Je bescheidener die Vermögensverhältnisse, desto solider/sicherer die Geldanlagen; je besser die Vermögensverhältnisse, desto eher kann Anlagerisiko (mit entsprechendem Gewinnpotential) eingegangen werden! – Gleichwohl sollte jeder Anleger – ob seine Vermögensverhältnisse nun als bescheiden oder beachtlich einzustufen sind – hinsichtlich seines Vermögensaufbaus eine seinen (Vermögens-)Verhältnissen entsprechende Risikostreuung vornehmen. Seine Vermögensstruktur sollte seinen Vermögensverhältnissen Rechnung tragen.

Entsprechend ihrer zu-/abnehmenden Sicherheit und ihres korrelierten zu-/abnehmenden Gewinn-/Verlustpotentials lassen sich die wichtigsten Anlageformen wie folgt ordnen: Gewinn- und Verlustpotentiale von Geldanlagen in Überblick

Dauer und Struktur von Geldanlagen

Auf dem Hintergrund der vorausgegangenen Darlegungen wäre in Anlehnung an Karl H. Lindmayer1 für Vermögen unterschiedlicher Größenordnung beispielhaft von folgender Anlagestruktur auszugehen. Als eine die Sicherheits- und Rentabilitätsziele übergreifende Faustregel der Vermögensstrukturierung lässt sich ausmachen: In Zeiten niedriger (Geldmarkt-) Zinsen sollte grundsätzlich mehr Liquidität gehalten werden (um bei einem Zinsanstieg Gelder für attraktive Anlagen rasch verfügbar zu haben)! In Zeiten hoher Zinsen sollte dann die angestaute Liquidität für mittel- und langfristige Anlagen in Anspruch genommen werden.

Um im Zeitverlauf einen differenzierten Überblick über das gebildete Vermögen zu haben und die Kontrolle der ins Auge gefassten Anlageziele nicht zu verlieren, empfiehlt es sich, jährlich eine Vermögensinventur durchzuführen. Eine darauf basierende Vermögensbilanz (Vermögensübersicht/Vermögensstatus) sollte die Ausgangssituation für Vermögensumschichtungen, Verkäufe und weitere Käufe, markieren. Die Einholung gegebenenfalls hierfür erforderlicher Ratschläge bei ausgewiesenen Fachleuten (in der Regel von Banken) oder in seriösen Publikationen und der Wirtschaftsfachpresse (Wirtschaftswoche, Capital, Handelsblatt, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Finanztest, Das Wertpapier, Geldidee, Focus-Money u.a.) sollte nicht gescheut werden.

Dauer und Struktur von Geldanlagen 2

Haftung und Beratung bei Geldanlage

Gibt der Kunde dem Kreditinstitut nicht lediglich einen Anlage auf trag, sondern sucht bei diesem auch ein Auskunfts- und Beratungsgespräch, dann kommt zwischen den beiden stillschweigend ein Auskunfts- und Beratungsvertrag zustande. Dieser Auskunfts- und Beratungsvertrag beinhaltet für das Kreditinstitut die Pflicht, dem Anleger (Kunden) alle für dessen Anlageentscheidung bedeutsamen und zum Beratungszeitpunkt bekannten beziehungsweise in Erfahrung zu bringenden Tatsachen mitzuteilen. Um dieser Pflicht genügen zu können, muss sich der mit der Beratung des Anlegers betraute Anlageberater zunächst bei diesem über dessen finanzielle Verhältnisse, dessen Anlageziele, bevorzugte Anlageformen sowie die beabsichtigte Finanzierung des Geschäftes erkunden. (Zur Protokollierung der Fragen und Antworten dieses Erkundungsgespräches.

Vor diesem Hintergrund (der persönlichen Situation und Interessenlage des Kunden) hat sich die Beratung des Kunden zu vollziehen. In diese Beratung hat der Berater nicht nur sein einschlägiges Standardwissen, sondern auch die einschlägige aktuelle Problemlage (Wirtschaftsnachrichten, Hintergrundinformationen) einzubringen (Wertpapierhandelsgesetz vom 1.1.1995 §§31flf. Verhaltensregeln für Wertpapierdienstleister)!

Für eine schuldhafte Verletzung dieser Auskunfts- und Beratungspflicht haftet das Kreditinstitut dem Kunden.

Es lassen sich im wesentlichen drei Haftungsfälle unterscheiden

-die Prospekthaftung,
-die Haftung auf Grund verspäteter, unterlassener oder unwahrer Veröffentlichung kursrelevanter Tatbestände und
-die Beratungshaftung.

Prospekthaftung
Nach §30 Börsengesetz i. Verb, mit §13 Börsenzulassungs-Verordnung ist der Emittent von Wertpapieren zusammen mit dem antragstellenden Kreditinstitut verpflichtet, mit dem Antrag auf Zulassung der Wertpapiere zum Börsenhandel der Zulassungsstelle der Börse einen Börsenzulassungsprospekt einzureichen. Dieser Prospekt soll dem Publikum einen umfassenden Einblick in die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Emittenten und die Einzelheiten des Wertpapiers und seiner Emission geben.

Die Herausgeber des Prospektes (Emittent und antragstellendes Kreditinstitut) haften jedem späteren Erwerber des Wertpapieres für Nachteile, die sich aus dem vorsätzlichen oder fahrlässigen Verschweigen oder aus einer vorsätzlichen falschen Darstellung wichtiger Einzelheiten ergeben (§ 44 ff. Börsengesetz). Nach einschlägiger Rechtsprechung kann ein Haftungsanspruch der Anleger möglicherweise schon dadurch gerechtfertigt sein, dass die Chancen und Risiken der Anlage nicht wirklichkeitsnah dargelegt wurden. Auch leichtfertig in einen Prospekt eingeflochtene Werturteile und Prognosen, die sich im Nachhinein als falsch erweisen, können einen Haftungsanspruch begründen. Der Anleger muss nämlich nach Auffassung der Gerichte darauf vertrauen dürfen, dass einschlägige Prospektaussagen sachlich fundiert und nicht vage Vermutungen und Wunschträume sind.

Neben den Herausgebern des Prospektes und den emissionsbegleitenden Banken können unter Umständen auch Personen wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte zur Haftung herangezogen werden, sofern sie bei dem Anlagegeschäft durch ihre berufliche Autorität unberechtigtes Vertrauen erweckten und damit zum Abschluss beitrugen. Hierfür ist es unerheblich, ob der Name der betreffenden Person oder Praxis im Prospekt genannt ist oder nicht. Ein Haftungsanspruch dieser (Person) gegenüber kann schon dadurch begründet werden, dass sich der Prospekt auf einen Prüfbericht/ein Gutachten derselben beruft (BGH 14.1.1985, WM 1985, 533).

Nach § 44 Börsengesetz haben geschädigte Anleger Anspruch auf Erstattung des Erwerbspreises, soweit dieser den ersten Ausgabepreis der Wertpapiere nicht überschreitet, zuzüglich der mit dem Erwerb verbundenen üblichen Kosten. – Anleger, die ihre Wertpapiere bereits wieder verkauft haben, können die Zahlung des Unterschiedsbetrages zwischen dem Erwerbspreis, soweit dieser den ersten Ausgabepreis nicht überschreitet, und dem Veräußerungspreis der Wertpapiere sowie der mit dem Erwerb und der Veräußerung verbundenen üblichen Kosten verlangen.

Der Anspruch nach § 44 Börsengesetz verjährt gemäß § 46 Börsengesetz in einem Jahr seit dem Zeitpunkt, zu dem der Erwerber der Wertpapiere von der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Prospektangaben Kenntnis erlangt hat, spätestens jedoch in drei Jahren seit Veröffentlichung des Prospektes. Im Falle von einschlägigen Rechtsstreitigkeiten wird – soweit der Erwerb der Wertpapiere innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Einführung derselben erfolgt ist – generell zu Gunsten des Anlegers vermutet, dass er die Wertpapiere auf Grund der durch den Prospekt stimulierten Kaufstimmung erworben hat.

Haftung auf Grund verspäteter, unterlassener oder unwahrer Veröffentlichung kursrelevanter Tatbestände unterlässt der Emittent von zum Handel an einer inländischen Börse zugelassenen Wertpapieren vorsätzlich oder grob fahrlässig die unverzügliche Veröffentlichung einer neuen in seinem Tätigkeitsbereich eingetretenen nicht öffentlich bekannten Tatsache, die geeignet ist, den Börsenkurs der zugelassenen Wertpapiere erheblich zu beeinflussen, so ist er nach § 37b Wertpapierhandelsgesetz Erwerbern von solchen zum Ersatz des durch die Unterlassung entstandenen Schadens verpflichtet. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Erwerber die Wertpapiere nach der Unterlassung erwirbt und er bei Bekanntwerden der Tatsache noch Inhaber der Wertpapiere ist oder die Wertpapiere vor dem Eintritt der Tatsache erwirbt und nach der Unterlassung veräußert.

Der Schadensersatzanspruch verjährt in einem Jahr von dem Zeitpunkt an, zu dem der Anleger von der Unterlassung Kenntnis erlangt, spätestens jedoch in drei Jahren seit der Unterlassung.

Veröffentlicht der Emittent von zum Handel an einer inländischen Börse zugelassenen Wertpapieren in einer Mitteilung über potentiell kursbeeinflussende Tatsachen einen unwahren Sachverhalt, der in seinem Tätigkeitsbereich eingetreten sein soll und nicht öffentlich bekannt ist und der geeignet ist, den Börsenkurs der zugelassenen Wertpapiere erheblich zu beeinflussen, so ist er nach § 37c Wertpapier-Handelsgesetz Erwerbern von solchen zum Ersatz des durch das Vertrauen derselben auf die Richtigkeit seiner Verlautbarung entstandenen Schadens verpflichtet. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Anleger die Wertpapiere nach der betreffenden Veröffentlichung erwirbt und er bei Bekanntwerden der Unrichtigkeit des Sachverhaltes noch Inhaber der Wertpapiere ist oder die Wertpapiere vor der Veröffentlichung erwirbt.

Der Schadensersatzanspruch verjährt in einem Jahr von dem Zeitpunkt an, zu dem der Anleger von der Unrichtigkeit des Sachverhaltes Kenntnis erlangt, spätestens jedoch in drei Jahren seit der Veröffentlichung.