Volkswirtschaft
Der Teil der Zahlungsbilanz, der die Warenausfuhren (Exporte) den Wareneinfuhren (Importe) gegenüberstellt. Übersteigen die Ausfuhren in einem bestimmten Zeitraum die Einfuhren, liegt ein Exportüberschuss vor und es wird von einer positiven H. gesprochen. Sind die Importe höher, spricht man von Importüberschuss und einer negativen H. Die deutsche H. ist seit langer Zeit positiv.
Betriebswirtschaft
eine Bilanz, die nach den Bewertungsvorschriften des HGB erstellt wurde. Sie dient dazu, Unternehmensfremden Einblick in die finanziellen Verhältnisse des Unternehmens zu geben. Die Wertansätze der H. sind meist auch für die Steuerbilanz maß-gebend.
Handelsbrauch (Usance)
geltende Gewohnheit und Brauch beim zweiseitigen Handelsgeschäft. Der H. kann zum Gewohnheitsrecht werden, obwohl er keine eigene Rechtsquelle darstellt. Vertragsabmachungen – v. a. in schriftlicher Form – haben aber stets den Vorrang vor dem Brauch. Die Industrie- und Handelskammern zeichnen H. auf und erteilen darüber Auskünfte.
Handelsgeschäft (Handelskauf)
im Sinn des HGB alle Geschäfte, an denen Kaufleute beteiligt sind. Beim einseitigen H. ist nur ein Vertragspartner Kaufmann (der andere Konsument oder auch Rechtsanwalt; alle Freiberufler sind handelsrechtlich keine Kaufleute), beim zweiseitigen H. sind beide Vertragspartner Kaufmann.